HRB 174656

LeaseTrend Aktiengesellschaft

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 24 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Oberhaching

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Registerdaten

Sitz
Oberhaching
Datenstand
2024-03-16
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-16

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

24
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1542 IN 2085/21 · LeaseTrend AG · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 2085/21
Wirksam am
14.10.2025
Registerbezug
München, HRB 174656
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

1542 IN 2085/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

LeaseTrend Aktiengesellschaft, Keltenring 15, 82041 Oberhaching, vertreten durch den Vorstand Siefert Oliver
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 174656
- Schuldnerin -

erlässt das Amtsgericht München am 10.10.2025 folgenden

Beschluss

1. Die Auslagen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für den Zeitraum 01.10.2025 bis 30.09.2026 des Dipl.-Kfm. Dr. Max Liebig, Schäfflerstraße 3, 80333 München, für die Tätigkeit als Insolvenzverwalter werden wie folgt festgesetzt:

Betrag in EUR
Betrag in EUR
Auslagen
2.025,00

zuzüglich 19,00 % Umsatzsteuer
384,75

Auslagen insgesamt

2.409,75
Gesamtbetrag Auslagen
2.409,75
in Worten:
zweitausendvierhundertneun 75/100

2. Die Entnahme der Versicherungsprämie für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung des Insolvenzverwalters wird genehmigt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 10.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1542 IN 2085/21 · LeaseTrend AG · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 2085/21
Wirksam am
30.10.2024
Registerbezug
München, HRB 174656
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

1542 IN 2085/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

LeaseTrend Aktiengesellschaft, Keltenring 15, 82041 Oberhaching, vertreten durch den Vorstand Siefert Oliver
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 174656
- Schuldnerin -

erlässt das Amtsgericht München am 25.10.2024 folgenden

Beschluss

1. Die besonderen Auslagen für die Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung gem. §§ 18 Abs. 2, § 4 Abs. 3 S. 2 InsVV der Mitglieder des Gläubigerausschusses werden für den Zeitraum 01.10.2024 bis 01.10.2025 wie folgt festgesetzt:

Betrag in EUR
Betrag in EUR
Auslagen
2.025,00

zuzüglich 19,00 % Umsatzsteuer
384,75

Auslagen insgesamt

2.409,75
Gesamtbetrag Auslagen
2.409,75
in Worten:
zweitausendvierhundertneun 75/100

2. Die Entnahme der Auslagen aus der Insolvenzmasse durch den Insolvenzverwalter wird genehmigt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 25.10.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1542 IN 2085/21 · LeaseTrend AG · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 2085/21
Wirksam am
22.10.2024
Registerbezug
München, HRB 174656
1542 IN 2085/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

LeaseTrend Aktiengesellschaft, Keltenring 15, 82041 Oberhaching, vertreten durch den Vorstand Siefert Oliver
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 174656
- Schuldnerin -

erlässt das Amtsgericht München am 21.10.2024 folgenden

Beschluss

1. Die Auslagen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für den Zeitraum 01.10.2024 bis 01.10.2025 des Dipl.-Kfm. Dr. Max Liebig, Schäfflerstraße 3, 80333 München, für die Tätigkeit als Insolvenzverwalter werden wie folgt festgesetzt:

Betrag in EUR
Betrag in EUR
Auslagen
2.025,00

zuzüglich 19,00 % Umsatzsteuer
384,75

Auslagen insgesamt

2.409,75
Gesamtbetrag Auslagen
2.409,75
in Worten:
zweitausendvierhundertneun 75/100

2. Die Entnahme der Versicherungsprämie für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung des Insolvenzverwalters wird genehmigt.

Gründe
Die Festsetzung der Auslagen gem. § 4 Abs. 3 S. 2 InsVV erfolgt gemäß dem Antrag des Insolvenzverwalters vom 15.10.2024.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 21.10.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1542 IN 2085/21 · LeaseTrend AG · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 2085/21
Wirksam am
21.06.2024
Registerbezug
München, HRB 174656
1542 IN 2085/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

LeaseTrend Aktiengesellschaft, Keltenring 15, 82041 Oberhaching, vertreten durch den Vorstand Siefert Oliver
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 174656
- Schuldnerin -
Dipl.-Kfm. Dr. Liebig Max, LIEBIG Insolvenzverwaltung Restrukturierung, Schäfflerstraße 3, 80333 München
- Insolvenzverwalter -

1. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Philip Heinke
Franz-Joseph-Straße 8, 80801 München
Telefon: +49(89)25548700
Telefax: +49(89)25548710
Email: muenchen@jaffe-rae.de

2. Sein Aufgabengebiet umfasst
die Prüfung der im Verfahren der LeaseTrend AG angemeldeten Forderungen der LT Portfolio GmbH (AG München HRB 68214), bei der der hiesige Insolvenzverwalter ebenfalls als Insolvenzverwalter bestellt ist. Der bereits bestellte Sonderinsolvenzverwalter Herr Rechtsanwalt Dr. Philip Heinke, Franz-Joseph-Str. 8, 80801 München übt insoweit die Befugnisse des Insolvenzverwalters aus, soweit der Insolvenzverwalter entsprechend § 181 BGB an der Ausübung seines Amtes gehindert ist.
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 03.06.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1542 IN 2085/21 · LeaseTrend AG · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 2085/21
Wirksam am
17.01.2024
Registerbezug
München, HRB 174656
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

1542 IN 2085/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

LeaseTrend Aktiengesellschaft, Keltenring 15, 82041 Oberhaching, vertreten durch den Vorstand Siefert Oliver
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 174656
- Schuldnerin -

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Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 15.01.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 174656 HRB 174656: LeaseTrend Aktiengesellschaft, Oberhaching, Landkreis München, Keltenring 15, 82041 Oberhaching. Prokura erloschen: Höpfl, Dieter, München, *XX.XX.XXXX. Über das Vermögen der Gesellschaft ist dur…
HRB 174656: LeaseTrend Aktiengesellschaft, Oberhaching, Landkreis München, Keltenring 15, 82041 Oberhaching. Prokura erloschen: Höpfl, Dieter, München, *XX.XX.XXXX. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 01.10.2021 (Az. 1542 IN 2085/21) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 263 AktG.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1542 IN 2085/21 · LeaseTrend AG · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 2085/21
Wirksam am
04.10.2021
Registerbezug
München, HRB 174656
1542 IN 2085/21

In dem Verfahren über den Antrag d.

LeaseTrend Aktiengesellschaft, Keltenring 15, 82041 Oberhaching, vertreten durch den Vorstand Siefert Oliver
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 174656
- Schuldnerin -

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird unter Zurückweisung des Antrages auf Eröffnung des Verfahrens in Eigenverwaltung vom 02.08.2021 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.10.2021 um 09.00 Uhr im Regelinsolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Herr Dr. Max Liebig
Franz-Joseph-Straße 8, 80801 München
Telefon: +49(89)2554870
Telefax: +49(89)25548710
Email: muenchen@jaffe-rae.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 09.11.2021 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 21.12.2021, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 202, 2. Stock, Infanteriestraße 5, Amtsgericht München

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 21.12.2021, 09:00 Uhr,
Sitzungssaal 202, 2. Stock, Infanteriestraße 5, Amtsgericht München

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss wird bis zur ersten Gläubigerversammlung eingesetzt. Dieser besteht aus den Mitgliedern
|Christian Seide
Candidplatz 13, 81543 München

|NORD/LB, Vertretung wahrgenommen durch Herrn Läuter,
Mart 12, 26122 Oldenburg

|Bundesagentur für Arbeit, Vertretung wahrgenommen durch Frau Susanne Ulbricht, 80304 München

9. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 02.08.2021 beim Insolvenzgericht München eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht -

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1542 IN 2085/21 · LeaseTrend Aktiengesellschaft · Insolvenzgericht München
Insolvenzgericht
München
Aktenzeichen
1542 IN 2085/21
Wirksam am
10.08.2021
Registerbezug
München, HRB 174656
Az.: 1542 IN 2085/21

In dem Verfahren über den Antrag d.

LeaseTrend Aktiengesellschaft, Keltenring 15, 82041 Oberhaching, vertreten durch den Vorstand Siefert Oliver, geboren am XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit: deutsch, Nabburger Straße 11, 81737 München
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 174656
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte JOBE Rechtsanwälte, Widenmayerstraße 16, 80538 München
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 09.08.2021 um 18:00 Uhr unter Zurückweisung des Antrages vom 02.08.2021, der auf vorläufige Eigenverwaltung gerichtet ist, vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Herr Max Liebig, Franz-Joseph-Straße 8, 80801 München, Telefon: +49(89)2554870, Telefax: +49(89)25548710, Email: muenchen@jaffe-rae.de.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 09.08.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 174656 HRB 174656: LeaseTrend Aktiengesellschaft, Oberhaching, Landkreis München, Keltenring 15, 82041 Oberhaching. Ausgeschieden: Vorstand: Unzeitig, Eduard, München, *XX.XX.XXXX.
HRB 174656: LeaseTrend Aktiengesellschaft, Oberhaching, Landkreis München, Keltenring 15, 82041 Oberhaching. Ausgeschieden: Vorstand: Unzeitig, Eduard, München, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 174656 HRB 174656: LeaseTrend Aktiengesellschaft, Oberhaching, Landkreis München, Keltenring 15, 82041 Oberhaching. Bestellt: Vorstand: Siefert, Oliver, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 174656: LeaseTrend Aktiengesellschaft, Oberhaching, Landkreis München, Keltenring 15, 82041 Oberhaching. Bestellt: Vorstand: Siefert, Oliver, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
Veränderungen
HRB 174656 HRB 174656: LeaseTrend Aktiengesellschaft, Oberhaching, Landkreis München, Keltenring 15, 82041 Oberhaching. Die Leasinggesellschaft der Autobank GmbH mit dem Sitz in Oberhaching (Amtsgericht München HRB 161…
HRB 174656: LeaseTrend Aktiengesellschaft, Oberhaching, Landkreis München, Keltenring 15, 82041 Oberhaching. Die Leasinggesellschaft der Autobank GmbH mit dem Sitz in Oberhaching (Amtsgericht München HRB 161396) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.10.2020 sowie des Beschlusses der Hauptversammlung vom 27.10.2020 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 27.10.2020 mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 174656 HRB 174656: LeaseTrend Aktiengesellschaft, Oberhaching, Landkreis München, Keltenring 15, 82041 Oberhaching. Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats einge…
HRB 174656: LeaseTrend Aktiengesellschaft, Oberhaching, Landkreis München, Keltenring 15, 82041 Oberhaching. Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
Veränderungen
HRB 174656 HRB 174656: LeaseTrend Aktiengesellschaft, Oberhaching, Landkreis München, Keltenring 15, 82041 Oberhaching. Bestellt: Vorstand: Unzeitig, Eduard, München, *XX.XX.XXXX. Ausgeschieden: Vorstand: Fischer, Gerh…
HRB 174656: LeaseTrend Aktiengesellschaft, Oberhaching, Landkreis München, Keltenring 15, 82041 Oberhaching. Bestellt: Vorstand: Unzeitig, Eduard, München, *XX.XX.XXXX. Ausgeschieden: Vorstand: Fischer, Gerhard, Neubiberg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 174656 HRB 174656: LeaseTrend Aktiengesellschaft, Oberhaching, Landkreis München, Keltenring 15, 82041 Oberhaching. Prokura erloschen: Mikes, Siegfried, Brunnthal, *XX.XX.XXXX; Ruppe, Christine Heidrun, München, *X…
HRB 174656: LeaseTrend Aktiengesellschaft, Oberhaching, Landkreis München, Keltenring 15, 82041 Oberhaching. Prokura erloschen: Mikes, Siegfried, Brunnthal, *XX.XX.XXXX; Ruppe, Christine Heidrun, München, *XX.XX.XXXX; Dr. Wutz, Andreas, Augsburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 174656 HRB 174656: LeaseTrend Aktiengesellschaft, Oberhaching, Landkreis München, Keltenring 15, 82041 Oberhaching. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Ruppe, Christi…
HRB 174656: LeaseTrend Aktiengesellschaft, Oberhaching, Landkreis München, Keltenring 15, 82041 Oberhaching. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Ruppe, Christine Heidrun, München, *XX.XX.XXXX; Dr. Wutz, Andreas, Augsburg, *XX.XX.XXXX.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 174656 LeaseTrend Aktiengesellschaft, Oberhaching, Landkreis München, Keltenring 15, 82041 Oberhaching. Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 10…
LeaseTrend Aktiengesellschaft, Oberhaching, Landkreis München, Keltenring 15, 82041 Oberhaching. Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
Veränderungen
HRB 174656 LeaseTrend Aktiengesellschaft, Oberhaching, Landkreis München, Keltenring 15, 82041 Oberhaching. Die Teilgewinnabführungsverträge mit der Fondcapital AG mit dem Sitz in Buonas/Schweiz sind im Hinblick auf 43…
LeaseTrend Aktiengesellschaft, Oberhaching, Landkreis München, Keltenring 15, 82041 Oberhaching. Die Teilgewinnabführungsverträge mit der Fondcapital AG mit dem Sitz in Buonas/Schweiz sind im Hinblick auf 432 stille Beteiligungen mit Einlagen in Höhe von 5.146.007,35 EUR im Rahmen eines atypischen stillen Gesellschaftsvertrags durch Aufhebung zum 31.12.2012 beendet. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht worden ist, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Veränderungen
HRB 174656 LeaseTrend Aktiengesellschaft, Oberhaching, Landkreis München, Keltenring 15, 82041 Oberhaching. Die am 25.04.2012 durch die Hauptversammlung beschlossene Erhöhung des Grundkapitals ist in voller Höhe (Erhöh…
LeaseTrend Aktiengesellschaft, Oberhaching, Landkreis München, Keltenring 15, 82041 Oberhaching. Die am 25.04.2012 durch die Hauptversammlung beschlossene Erhöhung des Grundkapitals ist in voller Höhe (Erhöhung um 191.833,00 EUR) durchgeführt. § 4 (Grundkapital) der Satzung wurde durch Beschluß der Hauptversammlung am 25.04.2012 geändert. Neues Grundkapital: 958.833,00 EUR.
Veränderungen
HRB 174656 LeaseTrend Aktiengesellschaft, Oberhaching, Landkreis München, Keltenring 15, 82041 Oberhaching. Die Hauptversammlung vom 25.04.2012 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 191.833,00 EUR beschlossen. Zwischen…
LeaseTrend Aktiengesellschaft, Oberhaching, Landkreis München, Keltenring 15, 82041 Oberhaching. Die Hauptversammlung vom 25.04.2012 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 191.833,00 EUR beschlossen. Zwischen der Gesellschaft und der Fondcapital AG mit dem Sitz in Buonas / Schweiz, Holzhäusernstraße 54, CH-6343 Buonas sind die im Rahmen eines atypischen stillen Gesellschaftsvertrags mit Einlagen in Höhe von EUR 5.146.007,35 abgeschlossenen Teilgewinnabführungsverträge im Hinblick auf 432 stille Beteiligungen der Fondcapital AG mit dem Sitz in Buonas / Schweiz geändert. Die Hauptversammlung hat der Änderung am 25.04.2012 zugestimmt. Von den Teilgewinnabführungsverträgen, denen die Hauptversammlung am 29.12.2000 zugestimmt hat, wurden 79 Verträge geändert, von den Teilgewinnabführungsverträgen, denen die Hauptversammlung am 28.12.2001 zugestimmt hat, wurden 243 Verträge geändert und von den Teilgewinnabführungsverträgen, denen die Hauptversammlung am 27.12.2002 zugestimmt hat, wurden 110 Verträge geändert.
Veränderungen
HRB 174656 LeaseTrend Aktiengesellschaft, Oberhaching, Landkreis München, Keltenring 15, 82041 Oberhaching.Die Hauptversammlung vom 01.04.2010 hat die Änderung des § 4 (Grundkapital) und die Einfügung des neuen § 8a (R…
LeaseTrend Aktiengesellschaft, Oberhaching, Landkreis München, Keltenring 15, 82041 Oberhaching.Die Hauptversammlung vom 01.04.2010 hat die Änderung des § 4 (Grundkapital) und die Einfügung des neuen § 8a (Rechtsstellung der Vorzugsaktionäre) der Satzung beschlossen.
Veränderungen
HRB 174656 LeaseTrend Aktiengesellschaft, Oberhaching, Landkreis München, Keltenring 15, 82041 Oberhaching.Die Hauptversammlung vom 01.02.2010 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlos…
LeaseTrend Aktiengesellschaft, Oberhaching, Landkreis München, Keltenring 15, 82041 Oberhaching.Die Hauptversammlung vom 01.02.2010 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Leasing-Geschäfte aller Art, insbesondere An- und Verkauf von Wirtschaftsgütern aller Art, die der gewerblichen, industriellen oder privaten Nutzung dienen, sowie deren Vermietung an Dritte, Finanzierung dieser oder artverwandter Geschäfte, Durchführung von Beratungs- und Verwaltungstätigkeiten für Leasing-Geschäfte sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten.
Veränderungen
HRB 174656 LeaseTrend Aktiengesellschaft, Oberhaching, Landkreis München, Keltenring 15, 82041 Oberhaching.Geschäftsanschrift: Keltenring 15, 82041 Oberhaching. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder …
LeaseTrend Aktiengesellschaft, Oberhaching, Landkreis München, Keltenring 15, 82041 Oberhaching.Geschäftsanschrift: Keltenring 15, 82041 Oberhaching. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Höpfl, Dieter, München, *XX.XX.XXXX.
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 174656 LeaseTrend Aktiengesellschaft, Oberhaching, Landkreis München, (Keltenring 15, 82041 Oberhaching).Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 1…
LeaseTrend Aktiengesellschaft, Oberhaching, Landkreis München, (Keltenring 15, 82041 Oberhaching).Beim Amtsgericht München -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
Neueintragungen
HRB 174656 LeaseTrend Aktiengesellschaft, Oberhaching (Keltenring 15, 82041 Oberhaching). Aktiengesellschaft. Satzung vom 17.05.2000, zuletzt geändert am 25.07.2000. Die Hauptversammlung vom 19.03.2008 hat die Änderung…
LeaseTrend Aktiengesellschaft, Oberhaching (Keltenring 15, 82041 Oberhaching). Aktiengesellschaft. Satzung vom 17.05.2000, zuletzt geändert am 25.07.2000. Die Hauptversammlung vom 19.03.2008 hat die Änderung der Ziffer 1 (Sitz, bisher Hamburg, Amtsgericht Hamburg, HRB 77595) der Satzung beschlossen. Gegenstand des Unternehmens: Leasing-Geschäfte aller Art, insbesondere An- und Verkauf von Wirtschaftsgütern aller Art, die der gewerblichen, industriellen oder privaten Nutzung dienen, sowie deren Vermietung an Dritte, Finanzierung dieser oder artverwandter Geschäfte, Durchführungvon Beratungs- und Verwaltungstätigkeiten für Leasing-Geschäfte sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten, ausgenommen solche, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz bedürfen. Grundkapital: 767.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Fischer, Gerhard, Neubiberg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Ausgeschieden: Vorstand: Keinert, Stefan, Ahrensburg, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Mikes, Siegfried, Brunnthal, *XX.XX.XXXX. Aktiengesellschaft, entstanden durch formwechselnde Umwandlung der "LeaseTrend GmbH", Unterhaching, (AG München HRB 122977) gemäß Beschluß der Gesellschafterversammlung vom 17. Mai 2000. Die Gesellschaft hat 3.480 atypisch stille Gesellschaftsverträgemit Einlagen in Höhe von insgesamt DM 86.240.431,48 abgeschlossen, welche eine Teilgewinnabführungsvereinbarung i.S.v. § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG enthalten. Die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 29. Dezember 2000 hat diesen Verträgenzugestimmt. Wegen der einzelnen Gesellschafter, der von ihnen abgeschlossenen Verträge und der Höhe der jeweiligen Vertragssumme (Einlage) wird auf die Anlagen zu dem Zustimmungsbeschluß verwiesen. Die Beteiligung der Gesellschafter an dem Gewinn undVerlust der Aktiengesellschaft ergibt sich aus § 12 des jeweiligen atypisch stillen Gesellschaftsvertrages. Dieser lautet wie folgt: § 12 Handels- und steuerrechtliche Jahresabschlüsse, Ergänzungsrechnungen 1. Die LeaseTrend AG hat innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres ihren Jahresabschluß mit Anhang und Lagebericht gem. § 264 ff HGB aufzustellen, durch einen Wirtschaftsprüfer prüfen und testieren zu lassen. Der geprüfte und testierte Jahresabschluß ist innerhalb von 8 Monaten nach Ablauf eines Geschäftsjahres den atypisch stillen Gesellschaftern zur Mitteilung und Genehmigung nach §§ 7 Abs. 1, 8 zuzusenden. Der Jahresabschluß (die "Handelsbilanz") der LeaseTrend AG hat den handelsrechtlichen Vorschriften zu entsprechen. Einwände gegen den geprüften handelsrechtlichen Jahresabschluß können die atypisch stillen Gesellschafter im Rahmen der schriftlichen Beschlußfassung schriftlich beim Vorstand geltend machen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Erklärung. 2. In Ergänzung zum handelsrechtlichen Jahresabschluß der LeaseTrend AG gemäß vorstehendem Absatz 1 hat die LeaseTrend AG binnen einer Frist von 8 Monate nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres für sich eine Steuerbilanz zum Zwecke derGewinn- und Verlustermittlung für alle atypisch stillen Gesellschafter der LeaseTrend AG aufzustellen sowie durch einen Wirtschaftsprüfer prüfen und testieren zu lassen. Als Ermittlungsgrundlage für die Gewinn- und Verlustbeteiligung für die atypisch stillen Gesellschafter dient der Steuerbilanzgewinn oder -verlust. Die Steuerbilanz hat den körperschaft- und einkommensteuerrechtlichen Vorschriften zu entsprechen. Werden im Rahmen der steuerlichen Ergebnisfeststellung oder aufgrund steuerlicher Außenprüfungen andere Steuerbilanzansätze als die ursprünglich bilanzierten verbindlich, so sind diese für die atypisch stillen Gesellschafter der NordLeas AG maßgeblich, wenn und soweit auch die Steuerbilanz den atypisch stillen Gesellschaftern zur Verfügung gestellt wird. Aufzustellenden Steuerbilanz der LeaseTrend AG vor Berücksichtigung der auf die atypisch stillen Gesellschafter entfallenden Gewinn- oder Verlustanteile ergibt. Dabei ist im Rahmen der Gewinn- und Verlustbeteiligung folgendes zu berücksichtigen: a) Die NordLeas AG erhält als Geschäftsbesorgungsvergütung einen ergebnisunabhängigen Vorabgewinn in Höhe von 0,75% p.a. auf das gezeichnete atypisch stille Gesellschaftskapital. b) Daneben steht der LeaseTrend AG an einem in der Steuerbilanz (§ 12 Abs. 2 -siehe wie vor-) des Vertrages angewiesenen Gewinn ein weiterer Vorabgewinn in Höhe von bis zu 10% zu, sobald die Gewinn- und Verlustkonten der atypisch stillen Gesellschafter ausgeglichen sind. 2. Die atypisch stillen Gesellschaftersind an dem unter Berücksichtigung des vorstehenden Abs. 1 ermittelten Steuerbilanzgewinn oder -verlust wie folgt beteiligt: a) Am Steuerbilanzgewinn nimmt jeder atypisch stille Gesellschafter entsprechend dem Verhältnis seiner Einlage zur Summe der eingezahlten Einlagen sämtlicher atypisch stiller Gesellschafter zuzüglich des voll eingezahlten Grundkapitals der LeaseTrend AG zum Zeitpunkt des Abschlusses des stillen Gesellschaftsvertrages teil. b) Am Steuerbilanzverlust nimmt der atypisch stille Gesellschafter entsprechend dem Verhältnis seiner eingezahlten Einlage zur Summe der eingezahlten Einlagen sämtlicher atypisch stillen Gesellschafter bis zur Höhe seiner Einlage teil. Eine Beteiligung der LeaseTrend AG am Verlust erfolgt nicht. c) Die Steuerbilanzverlustanteile der atypisch stillen Gesellschafter stellen sich im Verhältnis zur LeaseTrend AG als Ertrag, die Steuerbilanzgewinnanteile als Aufwand dar. Soweit ein Bilanzverlust durch verlustbeteiligte atypisch stille Einlagen nichtgedeckt werden kann, wird dieser zur Verrechnung mit zukünftigen Gewinnen zu Lasten der atypisch stillen Gesellschafter vorgetragen. In einem Verlustjahr erhöht ein gegebenenfalls vorhandener Vortrag in der Steuerbilanz den auf die Einlagen der atypisch stillen Gesellschafter zu verrechnenden Verlust. 3. Stichtag zur Feststellung der für die Gewinn- und Verlustverteilung aller atypisch stillen Gesellschafter gemäß vorstehenden Absätzen 1 bis 2 maßgeblichen Einlagenkonten als Unterkonto des Kapitalkontos ist der 31. Dezember eines Geschäftsjahres. Im Falle ratenweiser Einzahlungen von Einlagen unter Einbeziehung fiktiver Raten aus der Wiedereinlage von Ausschüttungen wird der Stand des Einlagekontos zum jeweiligen 30. Juni eines Jahres pro rata temporis zugrunde gelegt, soweit die Raten vertragsgemäß gezahlt wurden. Ist dies nicht der Fall, so wird der Stand des Einlagenkontos zum 1. Januar des Jahres zugrunde gelegt. Im Beitrittsjahr nehmen die atypisch stillen Gesellschafter an Gewinn und Verlustin Höhe der eingezahlten Einlagen zum 31. Dezember teil. In Verlustjahren sollen alle stillen Gesellschafter am Ergebnis im Verhältnis ihrer zum 31. Dezember eines Jahres eingezahlten Einlagen zueinander teilnehmen, unabhängig davon, ob sie Ratenzahler oder Einmalzahler mit oder ohne Wiedereinlage von Ausschüttungen sind. Anfallende Kosten Werden den stillen Gesellschaftern im Innenverhältnis nur insoweit zugerechnet, als sie der Gesellschaft beigetreten sind. Sollten der Gesellschaft auch noch im Jahre 2001 oder 2002 stille Gesellschafter beitreten, so erfolgt auch in den Jahren 2001 und 2002 ein Verlustausgleich und eine Kostenzurechnung, wozu auch Absetzungen für Abnutzungen gehören, in der Weise, daß spätestens zum 21.12.2002 alle Gesellschafter im Verhältnis ihrer stillen Einlagen zueinander in gleicher Höhe am Verlust beteiligt ist. 4. Soweit atypisch stille Gesellschafter die Wiedereinlage der Ausschüttung gewählt haben, gilt der Wiederanlagebetrag als geleistete Einlage, die im Jahr der Wiedereinlage an Gewinn und Verlust beteiligt ist. 5. Bei ratenweiser Einzahlung (monatliche Rateneinzahlung und Wiedereinlage der Ausschüttung) der gezeichneten Einlagen werden die Ergebnisanteile des jeweiligen stillen Gesellschafters dem Gewinn-und Verlustkonto gutgeschrieben. Auf diesem Konto ausgewiesene Gewinnanteile gelangen erst am Vertragsende als Bestandteil der Abfindung zur Ausschüttung. Ein Entnahmerecht für diese Gewinnanteile steht dem jeweiligen stillen Gesellschafter während der Dauer der Gesellschaft nicht zu. 6. Die atypisch stillen Gesellschafter treten mit ihren Entnahme- und Abfindungsansprüchen im Rang hinter die Erfüllung der Forderungen von Gläubigern der LeaseTrend AG zurück. Die Gesellschaft hat 8.331 weitere atypisch stille Gesellschaftsverträge mit Einlagen in Höhe von insgesamt 94.612.306,65 EUR abgeschlossen, welche eine Teilgewinnabführungsvereinbarung i.S.v. § 291 Abs. 1 Nr. 2 AktG enthalten. Wegen der Vertragsnummer soiwe der Namen und Anschriften der einzelnen Gesellschafter, der Höhe ihrer jeweiligen Beteiligung und des Tages des Vertragsschlusses wird auf die Anlage zu dem notariellen Protokoll der außerordentlichen Hauptversammlung vom 28.12.2001 (Blatt 41 Sonderband 4) verwiesen. Die außerordentliche Hauptversammlung hat den Verträgen am 28.12.2001 zugestimmt. Die Gesellschaft hat mit Zustimmung der außerordentlichen Hauptversammlung vom 27.12.2002 weitere 4.076 (atypisch) stille Gesellschaftsverträge mit Teilgewinnabführungsverträgen gem. § 292 Abs. 1 Ziff. 2 AktG geschlossen mit den sich aus der Anlage zum Protokoll der Hauptversammlung (Urk.Nr. 1934 P/2002 des Notars Prof. Dr.jur. Hans- Joachim Priester) ergebenden anderen Vertragsteilen sowie dem Inhalt gemäß dieser Anlage. Auf diebei Gericht eingereichten Unterlagen wird Bezug genommen.

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