HRB 32504

LE Loyalty Entwicklung GmbH

Amtsgericht Leipzig · Sachsen

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Nikolaistraße 12-14, 04109 Leipzig

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Leipzig
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
06.06.2024
Datenstand
2025-09-18
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

René Falk

Leipzig

einzelvertretungsberechtigt;
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-07

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. LeanERA GmbH Leipzig

Gegenstand des Unternehmens

Planung, Konzeption, Entwicklung und Betrieb von IT-Lösungen sowie Gründung von und Beteiligung an Unternehmen mit dem Leistungsschwerpunkt IT.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 405 IN 587/24 · LeanERA GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
405 IN 587/24
Wirksam am
21.02.2025
Registerbezug
Leipzig, HRB 32504
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 587/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LE Loyalty Entwicklung GmbH, Nikolaistraße 12-14, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 32504
vertreten durch den Geschäftsführer René Falk

- wurde die Vergütung des vorläufigen Sachwalters am 20.02.2025 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.

Auszug aus den Gründen:

Es wurde die Regelvergütung mit Zuschlägen festgesetzt. Zuschläge wurden gewährt für Betriebsfortführung einer kleinen Kapitalgesellschaft im Bereich IT-Dienstleistung mit 16 Arbeitnehmern und für Sanierungsbemühungen.

Von der Bekanntmachung konkreter Zahlen (Festsetzungsbeträge, Teilungsmasse, Höhe der Zuschläge) wird im Hinblick auf die gesetzliche Regelung in § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO abgesehen. Gleiches gilt für weitere Firmendaten aus der Beschlussbegründung aus Datenschutzgründen.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig

einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.

Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 405 IN 587/24 · LeanERA GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
405 IN 587/24
Wirksam am
28.01.2025
Registerbezug
Leipzig, HRB 32504
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 587/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LE Loyalty Entwicklung GmbH, Nikolaistraße 12-14, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 32504
vertreten durch den Geschäftsführer René Falk

- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über

Zustimmung der Gläubiger nach § 160 InsO zum Vergleich mit RA Axel Roth in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter der Classes Solutions GmbH zur Beilegung des Rechtsstreites beim Landgericht Leipzig, AZ: 04 O 2051/23

beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf: Donnerstag, 20.02.2025, 11:00 Uhr, Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 405 IN 587/24 · LeanERA GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
405 IN 587/24
Wirksam am
29.07.2024
Registerbezug
Leipzig, HRB 32504
Insolvenzgericht Leipzig
405 IN 587/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

LE Loyalty Entwicklung GmbH (früherer Name: LeanERA GmbH), Nikolaistraße 12-14, 04109 Leipzig, vertreten durch den Geschäftsführer René Falk
Registergericht: Amtsgericht Leipzig Register-Nr.: HRB 32504

ergeht am 29.07.2024 nachfolgende Entscheidung

Die Tagesordnung des im Eröffnungsbeschluss für den Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung am

Dienstag, 06.08.2024 10:00 Uhr Sitzungssaal 056, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig

bestimmten Termins wird ergänzt.

Auf der Tagesordnung steht zusätzlich
Zustimmung zum Verkauf des schuldnerischen Geschäftsbetriebs

Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 405 IN 587/24 · LeanERA GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
405 IN 587/24
Wirksam am
31.05.2024
Registerbezug
Leipzig, HRB 32504
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 587/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LeanERA GmbH, Nikolaistraße 12-14, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 32504
vertreten durch den Geschäftsführer René Falk

ergeht am 31.05.2024 nachfolgende Entscheidung:

1. Über das Vermögen der Schuldnerin wird am 31.05.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

2. Zum Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt
Michael Putze
Volksgartenstraße 39
04347 Leipzig
Telefon geschäftlich: 0341 48693 0
Telefax: 0341 48693 93
Email geschäftlich: leipzig@hww.eu

bestellt.

3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.

4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 09.07.2024 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.

5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)

sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen

wird bestimmt auf:

Dienstag, 06.08.2024, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig

Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.

Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig

einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.

Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 32504 HRB 32504: LeanERA GmbH, Leipzig, Nikolaistraße 12-14, 04109 Leipzig. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Strutz, Enrico, Berlin, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Falk, René, Leipzig, *XX.XX.XXXX, einzelv…
HRB 32504: LeanERA GmbH, Leipzig, Nikolaistraße 12-14, 04109 Leipzig. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Strutz, Enrico, Berlin, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Falk, René, Leipzig, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt. Prokura erloschen: Falk, René, Leipzig, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Visaczki, Alexander, Berlin, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 32504 HRB 32504: LeanERA GmbH, Leipzig, Nikolaistraße 12-14, 04109 Leipzig. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzu…
HRB 32504: LeanERA GmbH, Leipzig, Nikolaistraße 12-14, 04109 Leipzig. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Falk, René, Leipzig, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 32504 HRB 32504: LeanERA GmbH, Leipzig, Nikolaistraße 12-14, 04109 Leipzig. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.04.2016. Geschäftsanschrift: Nikolaistraße 12-14, 04109 Leipzig. Gegen…
HRB 32504: LeanERA GmbH, Leipzig, Nikolaistraße 12-14, 04109 Leipzig. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.04.2016. Geschäftsanschrift: Nikolaistraße 12-14, 04109 Leipzig. Gegenstand des Unternehmens: Planung, Konzeption, Entwicklung und Betrieb von IT-Lösungen sowie Gründung von und Beteiligung an Unternehmen mit dem Leistungsschwerpunkt IT. Stammkapital: 25.500,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Strutz, Enrico, Berlin, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.