HRB 103013

Layers Logic IT GmbH

Amtsgericht Darmstadt · Hessen

aktuell 3 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Darmstadt

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Registerdaten

Sitz
Darmstadt
Datenstand
2024-03-12
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-03-12

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

3
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 91/23 · Layers Logic IT GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 91/23
Wirksam am
22.01.2024
Registerbezug
Darmstadt, HRB 103013
9 IN 91/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Layers Logic IT GmbH, eh. Berliner Allee 47, 64295 Darmstadt, aktuell: Hainstraße 110, 09130 Chemnitz (AG Darmstadt, HRB 103013), vertr. d.: Akmal Nawaz, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Darmstadt, 19.01.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 9 IN 91/23 · Layers Logic IT GmbH · Insolvenzgericht Darmstadt
Insolvenzgericht
Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 91/23
Wirksam am
03.01.2024
Registerbezug
Darmstadt, HRB 103013
9 IN 91/23: Über das Vermögen der Layers Logic IT GmbH, eh. Berliner Allee 47, 64295 Darmstadt, aktuell: Hainstraße 110, 09130 Chemnitz (AG Darmstadt, HRB 103013), vertr. d.: Akmal Nawaz, (Geschäftsführer), ist am 02.01.2024 um 18:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Heinrichstraße 38, 64283 Darmstadt, Tel.: 06151-501233-0, Fax: 06151-501233-9, Internet: www.hgw.de.

Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Darmstadt ergibt sich aus Art.3 Abs.1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt ihre hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 26.01.2024 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 08.03.2024.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

> Anträge über:

* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

sowie gegebenenfalls über:

* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (26.01.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (08.03.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

* Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
* Auf die Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de wird hingewiesen.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin, dem Pensionssicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Darmstadt, 02.01.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 103013 HRB 103013: Layers Logic IT GmbH, Darmstadt, Berliner Allee 47, 64295 Darmstadt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag (Musterprotokoll) vom 07.01.2022. Geschäftsanschrift: Berliner All…
HRB 103013: Layers Logic IT GmbH, Darmstadt, Berliner Allee 47, 64295 Darmstadt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag (Musterprotokoll) vom 07.01.2022. Geschäftsanschrift: Berliner Allee 47, 64295 Darmstadt. Gegenstand: Erbringung von IT-Support-Dienstleistungen, wie z.B. Managed IT Services, Personalvermittlung, IT-Ausrüstungsservice, Datenverlagerungsdienste, Datensicherheit und verwandte Dienstleistungen. Das Unternehmen wird auch Softwareentwicklungsdienste sowie die Entwicklung von mobilen und Web-Anwendungen anbieten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Syed, Akmal Nawaz, Cesano Maderno / Italien, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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