HRB 110247
LAWITA - Leit- und Automatisierungstechnik für Wasser- und Industrietechnische Anlagen GmbH
aktuell 10 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Industriestr. 26a, 76297 StutenseeGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Stutensee
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 04.06.2019
- Datenstand
- 2025-10-08
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Uwe Michael Klötzer
Reilingen
Allgemeine Vertretungsregelung
- Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln.
- Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Handelsregister
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Die Projektierung und Erstellung von mess-, steuer- und regeltechnischen Einrichtungen im Bereich Abwasserentsorgung, Wasserversorgung, Industrieanlagen und Gebäudetechnik sowie deren Service und Wartung. Die Gesellschaft darf technische Handelsware vertreiben. Die Gesellschaft darf ihr gehörenden Grundbesitz vermieten und verpachten. Die Gesellschaft kann andere Gesellschaften übernehmen, sich an ihnen beteiligen oder die Geschäftsführung anderer Gesellschaften übernehmen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 60 IN 242/19 · LAWITA - Leit- und Automatisierungstechnik für Wasser- und Industrietechnische Anlagen GmbH · Insolvenzgericht Karlsruhe
- Insolvenzgericht
- Karlsruhe
- Aktenzeichen
- 60 IN 242/19
- Wirksam am
- 12.03.2024
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 110247
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LAWITA - Leit- und Automatisierungstechnik für Wasser- und Industrietechnische Anlagen GmbH, Industriestraße 26 a, 76297 Stutensee, vertreten durch den Geschäftsführer Uwe Michael Klötzer
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 110247
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Andreas Welte, Alte Kreisstraße 40, 76149 Karlsruhe, Gz.: 77/19W01
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17.04.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 08.03.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Verteilungsverzeichnis 60 IN 242/19 · LAWITA-Leit- und Automatisierungstechnik für Wasser- und Industrietechnische Anlagen GmbH · Insolvenzgericht Karlsruhe
- Insolvenzgericht
- Karlsruhe
- Aktenzeichen
- 60 IN 242/19
- Wirksam am
- 22.08.2022
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 110247
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LAWITA - Leit- und Automatisierungstechnik für Wasser- und Industrietechnische Anlagen GmbH, Industriestraße 26 a, 76297 Stutensee, vertreten durch den Geschäftsführer Uwe Michael Klötzer, geboren am XX.XX.XXXX, c/o LAWITA GmbH, Industriestraße 26 a, 76297 Stutensee
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 110247
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Andreas Welte, Alte Kreisstraße 40, 76149 Karlsruhe, Gz.: 77/19W01
|Es wird für den Insolvenzverwalter bekannt gemacht: mit Zustimmung des Gerichts findet eine Abschlagsverteilung statt. Verfügbar sind 100.000,00 Euro Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 920.932,55 Euro.
Das Verteilungsverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 22.08.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 60 IN 242/19 · LAWITA - Leit- und Automatisierungstechnik für Wasser- und Industrietechnische Anlagen GmbH · Insolvenzgericht Karlsruhe
- Insolvenzgericht
- Karlsruhe
- Aktenzeichen
- 60 IN 242/19
- Wirksam am
- 05.05.2022
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 110247
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LAWITA - Leit- und Automatisierungstechnik für Wasser- und Industrietechnische Anlagen GmbH, Industriestraße 26 a, 76297 Stutensee, vertreten durch den Geschäftsführer Uwe Michael Klötzer, geboren am XX.XX.XXXX, c/o LAWITA GmbH, Industriestraße 26 a, 76297 Stutensee
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 110247
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Andreas Welte, Alte Kreisstraße 40, 76149 Karlsruhe, Gz.: 77/19W01
1. Die Prüfung der bis 27.04.2022 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 47-61 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17.06.2022 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 27.04.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 60 IN 242/19 · LAWITA - Leit- und Automatisierungstechnik für Wasser- und Industrietechnische Anlagen GmbH · Insolvenzgericht Karlsruhe
- Insolvenzgericht
- Karlsruhe
- Aktenzeichen
- 60 IN 242/19
- Wirksam am
- 19.07.2019
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 110247
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LAWITA - Leit- und Automatisierungstechnik für Wasser- und Industrietechnische
Anlagen GmbH, Industriestraße 26 a, 76297 Stutensee, vertreten durch den
Geschäftsführer Uwe Michael Klötzer, geboren am XX.XX.XXXX, c/o LAWITA GmbH,
Industriestraße 26 a, 76297 Stutensee
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 110247
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Andreas Welte, Alte Kreisstraße 40, 76149 Karlsruhe, Gz.: 77/19W01
hat der Insolvenzverwalter am 19.07.2019 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit
vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 19.07.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 110247 HRB 110247: LAWITA - Leit- und Automatisierungstechnik für Wasser- und Industrietechnische Anlagen GmbH, Stutensee, Industriestr. 26a, 76297 Stutensee. Durch Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe vom 16.05.20…
Forderungsprüfung 60 IN 242/19 · LAWITA - Leit- und Automatisierungstechnik für Wasser- und Industrietechnische Anlagen GmbH · Insolvenzgericht Karlsruhe
- Insolvenzgericht
- Karlsruhe
- Aktenzeichen
- 60 IN 242/19
- Wirksam am
- 16.05.2019
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 110247
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LAWITA - Leit- und Automatisierungstechnik für Wasser- und Industrietechnische
Anlagen GmbH, Industriestraße 26 a, 76297 Stutensee, vertreten durch den
Geschäftsführer Uwe Michael Klötzer, Registergericht: Amtsgericht Mannheim
Registergericht Register-Nr.: HRB 110247
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Andreas Welte, Alte Kreisstraße 40, 76149 Karlsruhe, Gz.: 77/19W01
1. Das am 22.03.2019 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das
Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am
16.05.2019 um 09.30 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1
der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.
Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Ulf Martini
E 3, 16, 68159 Mannheim
Telefon: 0621 40171500
Telefax: 0621 401715012
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 19.06.2019 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
03.07.2019 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung
Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149
(Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des
Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines
Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu
besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere,
wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein
unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an
einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu
diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender
Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das
die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit
erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines
solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines
solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden
soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163
(Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und
Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO
bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Mittwoch, 31.07.2019, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 1.30, 1. OG, Schlossplatz 23, Amtsgericht Karlsruhe
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Mittwoch, 31.07.2019, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 1.30, 1. OG, Schlossplatz 23, Amtsgericht Karlsruhe
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ferner wird ihm die gem. Art. 54 EuInsVO erforderliche Unterrichtung aller
bekannten ausländischen Gläubiger übertragen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Es wird darauf hingewiesen, dass den Insolvenzgläubigern alle weiteren
Beschlüsse nicht mehr gesondert zugestellt werden. Vielmehr werden diese nur
noch im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht.
Informieren Sie sich deshalb bitte regelmäßig auf dieser Internetseite über die
wichtigsten verfahrensleitenden Beschlüsse des Gerichts im vorliegenden
Insolvenzverfahren.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung können der Schuldner und die Gläubiger des Schuldners
(im Folgenden: Beschwerdeführer), die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit
für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der
Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 16.05.2019
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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 110247 HRB 110247: LAWITA - Leit- und Automatisierungstechnik für Wasser- und Industrietechnische Anlagen GmbH, Stutensee, Industriestr. 26a, 76297 Stutensee. Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Kl…
HRB 110247 LAWITA - Leit- und Automatisierungstechnik für Wasser- und Industrietechnische Anlagen GmbH, Stutensee, Industriestr. 26a, 76297 Stutensee. Die Gesellschafterversammlungen vom 12.05.2010, 17.03.2011 und 10.0…
HRB 110247 LAWITA - Leit- und Automatisierungstechnik für Wasser- und Industrietechnische Anlagen GmbH, Stutensee, Industriestr. 26a, 76297 Stutensee.Die Gesellschafterversammlung vom 21.10.2008 hat die Änderung des Ge…
HRB 110247 LAWITA - Leit- und Automatisierungstechnik für Wasser- und Industrietechnische Anlagen GmbH, Stutensee (Industriestr. 26a, 76297 Stutensee). Die Gesellschafterversammlung vom 16.01.2007 hat die Änderung des …
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.