HRB 15146

LAURMAN DACHBAU GmbH

Amtsgericht Frankfurt/Oder · Brandenburg

aktuell 3 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Woltersdorf

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Registerdaten

Sitz
Woltersdorf
Datenstand
2025-01-02
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2025-01-02

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Gisela Berndt UG (haftungsbeschränkt) Woltersdorf
  2. LAURMAN DACHBAU UG (haftungsbeschränkt) Woltersdorf

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

3
Veränderungen
HRB 15146 FF HRB 15146 FF: LAURMAN DACHBAU GmbH, Woltersdorf, Rudolf-Breitscheid-Straße 6, 15569 Woltersdorf. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. …
HRB 15146 FF: LAURMAN DACHBAU GmbH, Woltersdorf, Rudolf-Breitscheid-Straße 6, 15569 Woltersdorf. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 32/20 · LAURMAN DACHBAU GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzgericht
Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 32/20
Wirksam am
03.03.2020
Registerbezug
Frankfurt (Oder), HRB 15146
Amtsgericht Frankfurt (Oder)
Insolvenzabteilung
3 IN 32/20

BESCHLUSS

Über das Vermögen der Firma

LAURMAN DACHBAU GmbH, Rudolf-Breitscheid-Straße 6, 15569 Woltersdorf
(Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder), HRB 15146 FF)

wird auf den am 17.01.2020 bei Gericht eingegangenen Antrag wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 03.03.2020 um 12:00 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet.

Rechtsanwalt Thomas Wulsten
Rudolf-Breitscheid-Straße 33
14482 Potsdam

wird zum Insolvenzverwalter bestellt.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr Vermögen, das ihr zur Zeit der
Eröffnung zusteht und das während des Verfahrens erlangt wird, verboten. Das
Verwaltungs- und Verfügungsrecht geht auf den Insolvenzverwalter über.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.04.2020 unter Beachtung des
§ 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter in 2facher Ausfertigung anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie
die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft
unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28
Absatz 2 InsO).Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern nur noch an den
Insolvenzverwalter.

Die Forderungsanmeldungen liegen ab 30.04.2020 in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichtes zur Einsicht der Beteiligten aus.

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO)
entspricht, ist der 28.05.2020. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger
bei Gericht Widersprüche gegen die angemeldeten Forderungen und schriftliche
Stellungnahmen einreichen zur Person des Insolvenzverwalters, zur Einsetzung
und Besetzung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie zur
Hinterlegungsstelle und den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld,
Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO).

Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das
Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Absatz 3 Satz 3 InsO).

Auf eingereichten Titeln werden Vermerke über die Feststellung nur auf Antrag
angebracht.

Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Absatz 3 InsO beauftragt, die Zustellung
des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 Absatz 2 InsO durchzuführen. Ausgenommen
hiervon ist die Zustellung an die Schuldnerin, welche durch das
Insolvenzgericht erfolgt.

Bekanntmachungen des Insolvenzgerichts erfolgen ausschließlich unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die Veröffentlichung der Daten aus dem
Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Insolvenzverfahrens gelöscht.

Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben.
Die sofortige Beschwerde ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen beim
Amtsgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder)
einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses. Für den Fall
der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses beginnt die Frist sobald nach
dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Die Beschwerde
wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder durch Erklärung zu
Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes Frankfurt (Oder) eingelegt. Die
schriftliche Form wird auch durch Einreichung einer Beschwerdeschrift per
Telefax oder als elektronisches Dokument mit einer qualifizierten Signatur nach
dem Signaturgesetz gewahrt. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der
angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass gegen die
Entscheidung Beschwerde eingelegt werde. Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Gerichtssprache ist deutsch.

Frankfurt (Oder), 03. März 2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 15146 FF HRB 15146 FF: LAURMAN DACHBAU GmbH, Woltersdorf, Rudolf-Breitscheid-Straße 6, 15569 Woltersdorf. Name der Firma: LAURMAN DACHBAU GmbH; Kapital: 25.000,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterve…
HRB 15146 FF: LAURMAN DACHBAU GmbH, Woltersdorf, Rudolf-Breitscheid-Straße 6, 15569 Woltersdorf. Name der Firma: LAURMAN DACHBAU GmbH; Kapital: 25.000,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.06.2015 ist das Stammkapital um 24.000,00 € auf 25.000,00 € erhöht; der Gesellschaftsvertrag ist insgesamt neu gefasst, geändert sind insbesondere § 1 Abs. 1 (Firma) und § 3 (Stammkapital).

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.