HRA 723880

Lauinger Ladenbau GmbH & Co. KG

Amtsgericht Ulm · Baden-Württemberg

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Rainau

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Rainau
Datenstand
2024-06-09
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-06-09

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-06-09 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

1 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 4 IN 288/15 · Lauinger Ladenbau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Aalen
Insolvenzgericht
Aalen
Aktenzeichen
4 IN 288/15
Wirksam am
31.01.2024
Registerbezug
Ulm, HRA 723880
4 IN 288/15

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Lauinger Ladenbau GmbH & Co. KG, vertreten durch die Gesellschafterin Lauinger Ladenbau Verwaltungs GmbH, Friedhofweg 11, 73492 Rainau-Schwabsberg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Vinzenz Urban
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 723880
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 27.02.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 12.03.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 30.01.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 288/15 · Lauinger Ladenbau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Aalen
Insolvenzgericht
Aalen
Aktenzeichen
4 IN 288/15
Wirksam am
19.11.2020
Registerbezug
Ulm, HRA 723880
4 IN 288/15

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Lauinger Ladenbau GmbH & Co. KG, Friedhofweg 11, 73492 Rainau-Schwabsberg,
vertreten durch die Gesellschafterin Lauinger Ladenbau Verwaltungs GmbH,
Friedhofweg 11, 73492 Rainau-Schwabsberg, diese vertreten durch den
Geschäftsführer Vinzenz Urban, Kardinal-Frühwirth-Str. 22, 89415 Lauingen
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 723880
- Schuldnerin -

Terminsbestimmung:

- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Zustimmung zu der
von dem Insolvenzverwalter mit Herrn Vinzenz Urban sowie der Kreissparkasse
Ostalb und der Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank abgeschlossenen
Vereinbarung vom 30.10.2020/05.11.2020
wird bestimmt auf

Freitag, 11.12.2020, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 0.08, EG, Stuttgarter Straße 7,
73430 Aalen

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 19.11.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 4 IN 288/15 · Lauinger Ladenbau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Aalen
Insolvenzgericht
Aalen
Aktenzeichen
4 IN 288/15
Wirksam am
28.03.2017
Registerbezug
Ulm, HRA 723880
4 IN 288/15
-
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Lauinger Ladenbau GmbH & Co. KG, Friedhofweg 11, 73492 Rainau-Schwabsberg,
vertreten durch die Gesellschafterin Lauinger Ladenbau Verwaltungs GmbH,
Friedhofweg 11, 73492 Rainau-Schwabsberg, diese vertreten durch den
Geschäftsführer Vinzenz Urban, Kardinal-Frühwirth-Str. 22, 89415 Lauingen
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 723880
- Schuldnerin -
-
-
1. Die Prüfung der bis 24.04.2017 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 08.05.2017 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
-

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

-

Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 27.03.2017

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 4 IN 288/15 · Lauinger Ladenbau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Aalen
Insolvenzgericht
Aalen
Aktenzeichen
4 IN 288/15
Wirksam am
18.02.2016
Registerbezug
Ulm, HRA 723880
4 IN 288/15
-
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Lauinger Ladenbau GmbH & Co. KG, Friedhofweg 11, 73492 Rainau-Schwabsberg,
vertreten
durch die Gesellschafterin Lauinger Ladenbau Verwaltungs GmbH, Friedhofweg 11,
73492
Rainau-Schwabsberg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Vinzenz Urban,
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 723880
- Schuldnerin -
-
Die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters für die Tätigkeit im
vorläufigen Insolvenzverfahren wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss
und die
Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Beschluss findet entweder das Rechtsmittel der sofortigen
Beschwerde (im
Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung statt.

Rechtsmittel der Beschwerde:

Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes
200,00 €
übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von 2 Wochen (Beschwerdefrist) bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
oder bei dem
Landgericht Ellwangen (Jagst)
Marktplatz 7
73479 Ellwangen (Jagst)
einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die
öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten,
auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3
InsO.
Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere
Tage
verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst
eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche
Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur
Niederschrift
der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines
anderen
Amtsgerichts erklärt werden; die Beschwerdefrist ist jedoch nur gewahrt, wenn
die
Niederschrift rechtzeitig bei einem der oben genannten Gerichte, bei denen die
Beschwerde einzulegen ist, eingeht. Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts ist
nicht
vorgeschrieben.

Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung
enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist von
dem
Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Rechtsbehelf der Erinnerung:

Gegen diesen Beschluss findet die Erinnerung statt, wenn der Wert des
Beschwerdegegenstandes 200,00 € nicht übersteigt.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die
öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten,
auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3
InsO.
Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere
Tage
verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst
eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche
Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur
Niederschrift
der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines
anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die
Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die
Mitwirkung
eines Rechtsanwalts ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung
enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist von
dem
Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 17.02.2016

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 4 IN 288/15 · Lauinger Ladenbau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Aalen
Insolvenzgericht
Aalen
Aktenzeichen
4 IN 288/15
Wirksam am
25.11.2015
Registerbezug
Ulm, HRA 723880
4 IN 288/15
-
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Lauinger Ladenbau GmbH & Co. KG, Friedhofweg 11, 73492 Rainau-Schwabsberg,
vertreten
durch die Gesellschafterin Lauinger Ladenbau Verwaltungs GmbH, Friedhofweg 11,
73492
Rainau-Schwabsberg, diese vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter
Vinzenz Urban, Kardinal-Frühwirth-Str. 22, 89415 Lauingen
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 723880
- Schuldnerin -
-

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit am 25.11.2015 um 09.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Michael Winterhoff
Pfarrer-Weiß-Weg 12, 89077 Ulm
Telefon: 07318507720
Telefax: 0731 85077277
Email: ulm@jbw-law.eu
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 05.01.2016 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
19.01.2016 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts
niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines
Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung
Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149
(Anlage
von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160
(Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters),
162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter
Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan)
und
271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird
anberaumt auf

Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude

Montag, 15.02.2016
09:00 Uhr
Sitzungssaal 0.11, EG, Stuttgarter Straße 7, Amtsgericht Aalen

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
gem.
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf

Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude

Montag, 15.02.2016
09:00 Uhr
Sitzungssaal 0.11, EG, Stuttgarter Straße 7, Amtsgericht Aalen

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den
daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28
Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese
erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9 + 7
73430 Aalen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die
öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten,
auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3
InsO.
Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere
Tage
verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst
eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche
Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes
Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt,
wenn das
Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche
Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

-

Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 24.11.2015

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 288/15 · Lauinger Ladenbau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Aalen
Insolvenzgericht
Aalen
Aktenzeichen
4 IN 288/15
Wirksam am
19.10.2015
Registerbezug
Ulm, HRA 723880
Aktenzeichen:
4 IN 288/15

Amtsgericht Aalen
INSOLVENZGERICHT

Beschluss
-
In dem Verfahren über den Antrag d.

Lauinger Ladenbau GmbH & Co. KG, Friedhofweg 11, 73492 Rainau-Schwabsberg,
vertreten
durch die Gesellschafterin Lauinger Ladenbau Verwaltungs GmbH, Friedhofweg 11,
73492
Rainau-Schwabsberg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Vinzenz Urban,
Kardinal-Frühwirth-Str. 22, 89415 Lauingen
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 723880
- Schuldnerin -
Geschäftszweig:
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
-

hat das Amtsgericht Aalen am 19.10.2015 beschlossen:

Der Beschluss des Amtsgericht Aalen vom 13.10.2015 wird wie folgt erweitert:
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Verbindlichkeiten zu Lasten
der
späteren Insolvenzmasse von bis zu höchstens 10.000,00 € pro Monat in
entsprechender
Anwendung des § 55 Abs. 2 InsO zu begründen für die Vorfnianzierung von
Insolvenzgeld, insbesondere hinsichtlich der Forderungen des vorfinanzierenden
Kreditinstituts bezüglich Zinsen, Kosten und etwaiger von der Bundesagentur für
Arbeit nicht erstatteter Differenzbeträge.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird weiter ermächtigt, Verbindlichkeiten im
o.g.
Rahmen zu Laster der späteren Insolvenzmasse in entsprechender Anwendung des §
55
Abs. 2 InsO zu gebründen für die Bezahlung von Löhnen und Gehältern während des
Insolvenzgeldzeitraumes für diejenigen Arbeitnehmer, die aufgrund der
Begrenzung des
Insolvenzgeldanspruchs auf die Beitragsbemessungsgrenze Teile ihres Entgeltes
nicht
über Insolvenzgeld erhalten können.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird weiter ermächtigt, Verbindlichkeiten von
zunächst bis zu höchstens 150.000,0 EUR netto zu Lasten der späteren
Insolvenzmasse
in entsprechender Anwendung des § 55 Abs. 2 InsO zu begründen für den im Rahmen
der
Betriebsfortführung im vorläufigen Verfahren erforderlichen Einkauf notwendiger
Handelsware, Rohstoffe und Materialien, für Nutzungsentschädigungen und
Versicherungsbeiträge sowie für Betriebsmittel und Dienstleistungen, für die
Aufrechterhaltung der Telekommunikqationseinrichtungen und für die Versorgung
der
Betriebsstätte mit Energie und Wasser sowie für die notwendige Aufnahme und
Bewertung
des Anlage- und Umlaufvermögens.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9 + 7
73430 Aalen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die
öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten,
auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3
InsO.
Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere
Tage
verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst
eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche
Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes
Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt,
wenn das
Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche
Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

-

Ziegler-Bastillo
Richterin am Amtsgericht

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 288/15 · Lauinger Ladenbau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Aalen
Insolvenzgericht
Aalen
Aktenzeichen
4 IN 288/15
Wirksam am
13.10.2015
Registerbezug
Ulm, HRA 723880
4 IN 288/15

-
In dem Verfahren über den Antrag d.

Lauinger Ladenbau GmbH & Co. kg, Friedhofweg 11, 73492 Rainau-Schwabsberg,
vertreten
durch die Gesellschafterin Lauinger Ladenbau Verwaltungs GmbH, Friedhofweg 11,
73492
Rainau-Schwabsberg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Vinzenz Urban,
Kardinal-Frühwirth-Str. 22, 89415 Lauingen
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 723880
- Schuldnerin -
Geschäftszweig:
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
-

Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der
Schuldnerin bis
zur Entscheidung über den Antrag wird am 13.10.2015 um 12:00 Uhr angeordnet (§§
21,
22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines
Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden
untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen
werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Herr Michael Winterhoff
Pfarrer-Weiß-Weg 12, 89077 Ulm
Telefon: 07318507720, Fax: 0731 85077277
ulm@jbw-law.eu, www.jbw-law.eu

bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind
nur
noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2
Nr. 2
InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der
Schuldnerin.
Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren Vermögen zu sichern
und
zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter
hat zu
prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird
(§ 22
Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der
Schuldnerin
ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und der
Außenstände der
Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen
Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende
Gelder entgegenzunehmen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen
Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu
zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung dieser Anordnung
nur noch
an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die
Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23
Abs.
1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und
betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu
betreten
und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht in die
Bücher
und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen bis zur
Entscheidung
über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat ihm alle Auskünfte zu
erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der
schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9 + 7
73430 Aalen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die
öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten,
auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3
InsO.
Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere
Tage
verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst
eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche
Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes
Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt,
wenn das
Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche
Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

-

Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 13.10.2015

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRA 723880 HRA 723880:Lauinger Ladenbau GmbH & Co. KG, Rainau, Friedhofweg 11, 73492 Rainau.(Planung, Anfertigung und Einbau von kompletten Einrichtungen von Verkaufsläden und sonstiger jeglicher Innausbau und alle in …
HRA 723880:Lauinger Ladenbau GmbH & Co. KG, Rainau, Friedhofweg 11, 73492 Rainau.(Planung, Anfertigung und Einbau von kompletten Einrichtungen von Verkaufsläden und sonstiger jeglicher Innausbau und alle in diesen Zusammenhang fallende Tätigkeiten.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Friedhofweg 11, 73492 Rainau. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Lauinger Ladenbau Verwaltungs GmbH, Rainau (Amtsgericht Ulm HRB 730416), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Mayländer, Nicole, Lauingen, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.