HRB 17404
Lareck Holding GmbH
aktuell 1 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Lilienthalstraße 5 c, 12529 SchönefeldGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
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Registerdaten
- Sitz
- Schönefeld
- Rechtsform
- 221110
- Letzte Eintragung
- 31.01.2024
- Datenstand
- 2025-09-27
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Lars Olaf Eckermann
Berlin
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Geschäftsanschrift
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Handelsregister
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Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2025-09-27 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
- Der Erwerb, das Halten, das Verwalten und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland, insbesondere an Unternehmen, die im E-Commerce-Bereich tätig sind, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte (im eigenen Namen auf eigene Rechnung nicht für Dritte und unter Ausschluss erlaubnispflichtiger Tätigkeiten insbesondere nach dem Kreditwesengesetz und dem Kapitalanlagegesetzbuch); dies umfasst auch die Beteiligung an der Lareck E-Commerce GmbH. - Die strategische Planung und Koordination von Aktivitäten der Unternehmen, an denen Beteiligungen bestehen, zur Optimierung von betriebswirtschaftlichen Abläufen und zur Steigerung der Unternehmenswerte. - Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Management, Finanzen, Strategie, IT und Marketing für die beteiligten Unternehmen, zur Unterstützung und Stärkung ihrer Marktpositionen. - Der Abschluss von Partnerschaften und Kooperationen mit anderen Unternehmen im E-Commerce-Bereich, um Wachstumschancen zu maximieren. - Der Erwerb und die Entwicklung von Technologien und Plattformen zur Förderung und Unterstützung von E-Commerce- Aktivitäten.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Abweisung mangels Masse 63 IN 123/26 · Lareck Holding GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
- Insolvenzgericht
- Cottbus
- Aktenzeichen
- 63 IN 123/26
- Wirksam am
- 21.09.2026
- Registerbezug
- Cottbus, HRB 17404
In dem Verfahren über den Antrag d.
Lareck Holding GmbH, Lilienthalstraße 5 c, 12529 Schönefeld,
vertreten durch den Geschäftsführer Lars Olaf Eckermann
Registergericht: Amtsgericht Cottbus Register-Nr.: HRB 17404 CB
- Schuldnerin -
Geschäftszweig/Beschäftigung:
Der Erwerb, das Halten, das Verwalten und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland, etc
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Cottbus
Gerichtsplatz 2
03046 Cottbus
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Cottbus - Insolvenzgericht - 16.09.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.