HRB 21011
Langer GmbH Gebäudetechnik
aktuell 8 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Heinrich-Hasemeier-Str. 31, 49076 OsnabrückGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
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Registerdaten
- Sitz
- Osnabrück
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 11.10.2018
- Datenstand
- 2025-10-21
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Die Planung und Durchführung von Arbeiten auf dem Gebiet der Heizungs-, Sanitär-, und Klempnertechnik einschließlich haus-, klima- und lüftungstechnischer Anlagen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Arbeiten, insbesondere auch Wartung sowie der Groß- und Einzelhandel mit derartigen und anderen technischen Produkten und Arbeitsmitteln.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 41 IN 18/18 · Langer GmbH Gebäudetechnik · Insolvenzgericht Osnabrück
- Insolvenzgericht
- Osnabrück
- Aktenzeichen
- 41 IN 18/18
- Wirksam am
- 08.02.2022
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 21011
08.02.2022, Amtsgericht Osnabrück
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 21011 HRB 21011: Langer GmbH Gebäudetechnik, Osnabrück, Heinrich-Hasemeier-Str. 31, 49076 Osnabrück. Von Amts wegen gelöscht gemäß § 395 FamFG, nicht mehr Geschäftsführer: Langer, Manfred, Hagen a.T.W., *XX.XX.XXXX.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 41 IN 18/18 · Langer GmbH Gebäudetechnik · Insolvenzgericht Osnabrück
- Insolvenzgericht
- Osnabrück
- Aktenzeichen
- 41 IN 18/18
- Wirksam am
- 27.09.2018
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 21011
Gebäudetechnik, Heinrich-Hasemeier-Str. 31, 49076 Osnabrück (AG Osnabrück, HRB
21011), vertr. d.: Manfred Langer, (Geschäftsführer), sind Vergütung und
Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Anna Kuleba,
Osnabrück, festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die
festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann
in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Osnabrück
eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
xxx EUR Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
xxx EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
xxx EUR Auslagen zuzüglich
xxx EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
xxxx EUR Gesamtbetrag
Der vorläufigen Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag
nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 14.09.2018 beantragte die vorläufige Insolvenzverwalterin
die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen. Die Mindestvergütung beträgt
gemäß § 10 InsVV i. V. m. § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV 1.000,00 EUR. Die Festsetzung
der Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 8 Abs. 3 InsVV. Die
Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus
§ 10 InsVV i. V. m. § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Osnabrück,
Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen. Die befristete Erinnerung ist
bei dem Amtsgericht Osnabrück, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Osnabrück, 26.09.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 21011 HRB 21011: Langer GmbH Gebäudetechnik, Osnabrück, Heinrich-Hasemeier-Str. 31, 49076 Osnabrück. Prokura gemäß § 117 InsO erloschen, von Amts wegen eingetragen: Prokura erloschen: Budke, Ulrich, Hasbegen, * 21…
HRB 21011 HRB 21011: Langer GmbH Gebäudetechnik, Osnabrück, Heinrich-Hasemeier-Str. 31, 49076 Osnabrück. Durch Beschluss des Amtsgerichts Osnabrück (41 IN 18/18) vom 03.07.2018 ist über das Vermögen der Gesellschaft d…
Forderungsprüfung 41 IN 18/18 · Langer GmbH Gebäudetechnik · Insolvenzgericht Osnabrück
- Insolvenzgericht
- Osnabrück
- Aktenzeichen
- 41 IN 18/18
- Wirksam am
- 04.07.2018
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 21011
Heinrich-Hasemeier-Str. 31, 49076 Osnabrück (AG Osnabrück, HRB 21011), vertr.
d.: Manfred Langer, (Geschäftsführer), ist am 03.07.2018 um 16:18 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin
Anna Kuleba, Kollegienwall 3-4, 49074 Osnabrück, Tel.: 0541/1817-0, Fax: 0541/
1817-210, E-Mail: akuleba@schoofspartner.de, Internet: www.schoofspartner.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes
gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens
verboten. Die Verfügungsbefugnis wird der Insolvenzverwalterin übertragen.
Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem
Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin
geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der
nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.
Die Insolvenzverwalterin wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8
Abs. 3 InsO beauftragt.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin
schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 15.08.2018,
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die
Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht wird am
Mittwoch, 26.09.2018, 10:00 Uhr, Saal 155, Hauptgebäude, Kollegienwall 29/31,
49074 Osnabrück
eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Insolvenzverwalterin
und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin)
abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
· die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
· die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160
InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Mit diesem Verfahren, das führt, werden die weitere Verfahren des Amtsgerichts
Osnabrück - Aktenzeichen 41 IN 10/18, 41 IN 12/18 und 41 IN 24/18- verbunden.
Hinweise:
Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche
erhoben werden.
Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
Ø Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des
ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist
(15.08.2018) und dem Prüfungstermin, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft
werden (26.09.2018), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Osnabrück, 03.07.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 41 IN 18/18 · Langer GmbH Gebäudetechnik · Insolvenzgericht Osnabrück
- Insolvenzgericht
- Osnabrück
- Aktenzeichen
- 41 IN 18/18
- Wirksam am
- 19.04.2018
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 21011
Gebäudetechnik, Heinrich-Hasemeier-Str. 31, 49076 Osnabrück (AG Osnabrück, HRB
21011), vertr. d.: Manfred Langer, (Geschäftsführer), ist am 19.04.2018 um
13:18 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin
angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der
vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin
ist Rechtsanwältin Anna Kuleba, Kollegienwall 3-4, 49074 Osnabrück, Tel.: 0541/
1817-0, Fax: 0541/1817-210, E-Mail: akuleba@schoofspartner.de, Internet:
www.schoofspartner.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Osnabrück,
Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Osnabrück, 19.04.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 21011 Langer GmbH Gebäudetechnik, Osnabrück, Braunschweiger Str. 28, 49084 Osnabrück. Änderung zur Geschäftsanschrift: Heinrich-Hasemeier-Str. 31, 49076 Osnabrück. Einzelprokura: Budke, Ulrich, Hasbergen, *XX.XX.X…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.