HRA 1527
Lange GmbH & Co. KG
aktuell 13 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Nürnberg
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Registerdaten
- Sitz
- Nürnberg
- Datenstand
- 2024-11-24
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Rudolf Lange Inh. C. Modersbach Nürnberg
- Rudolf Lange Inh. Christian Modersbach Nürnberg
- Rudolf Lange Nürnberg
- Rudolf Lange GmbH & Co. KG Nürnberg
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung IN 786/20 · Lange GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 786/20
- Wirksam am
- 26.08.2024
- Registerbezug
- Nürnberg, HRA 1527
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Lange GmbH & Co. KG, Sigmundstraße 139, 90431 Nürnberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Lange Verwaltungs- GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Modersbach Constanze Ulrike, geb. Modersbach und Smarsly Robin
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRA 1527
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über den Abschluss eines Vergleichs mit der Pentagast eG zur Abgeltung wechselseitiger Ansprüche, insbesondere von Insolvenzanfechtungsansprüchen gegen Zahlung eines Betrages von 250.000 € an die Insolvenzmasse sowie Rücknahme der zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen.
wird bestimmt auf
Donnerstag, 12.09.2024, 10:00 Uhr
Sitzungssaal 152, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, 90402 Nürnberg
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 26.08.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 786/20 · Lange GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 786/20
- Wirksam am
- 01.07.2024
- Registerbezug
- Nürnberg, HRA 1527
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Lange GmbH & Co. KG, Sigmundstraße 139, 90431 Nürnberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Lange Verwaltungs- GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Modersbach Constanze Ulrike, geb. Modersbach und Smarsly Robin
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRA 1527
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Vergleichsvereinbarung bzgl. einer Abgeltungsvereinbarung über die geltend gemachten Haftungsansprüche gem. §§ 130a, 177 a HGB a.F. mit Herrn Robin Smarsly vom 06.06.2024 und 14.06.2024
wird bestimmt auf
Mittwoch, 17.07.2024, 11:00 Uhr
Sitzungssaal 152, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, 90402 Nürnberg
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 01.07.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung IN 786/20 · Lange GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 786/20
- Wirksam am
- 02.06.2021
- Registerbezug
- Nürnberg, HRA 1527
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Lange GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin
Lange Verwaltungs- GmbH, Sigmundstraße 139, 90431 Nürnberg, diese vertreten
durch die Geschäftsführer Modersbach Constanze Ulrike, geb. Modersbach, geboren
am XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit: deutsch und Smarsly Robin, geboren am
XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit: deutsch
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRA 1527
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der vorläufigen
Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Nadine Kohler, Archivstraße 3, 90408
Nürnberg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die
Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die
festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Der vorläufigen Insolvenzverwalterin wird gestattet, den Betrag in Höhe von
BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer,
erfolgt gemäß Antrag der vorläufigen Insolvenzverwalterin vom 06.05.2021.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen
Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR
auszugehen.
Bemessungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Verwalters ist gemäß § 63
Abs. 3 InsO und § 11 Abs. 1 InsVV der Wert des insgesamt gesicherten und
verwalteten materiellen wie immateriellen Vermögens (Aktivvermögen), das seiner
Tätigkeit während der vorläufigen Verwaltung zugrunde lag, ohne hierbei einen
Abzug für Aus- und Absonderungsrechte an der Insolvenzmasse vorzunehmen, soweit
der vorläufige Insolvenzverwalter sich damit in "erheblichem" Umfang befasst
hat.
Die von der vorläufigen Insolvenzverwalterin in ihrem Antrag vom 06.05.2021
angegebenen Tätigkeiten sind als "erheblich" zu betrachten.
Die genauen Tätigkeiten der vorläufigen Insolvenzverwalterin sind ihren
Berichten und dem Vergütungsantrag vom 06.05.2021 zu entnehmen.
Die vorläufige Insolvenzverwalterin beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um
40 %.
Auf die ausführliche Begründung in ihrem Antrag vom 06.05.2021 wird Bezug
genommen.
Als Erhöhungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:
- Betriebsfortführung für drei Monate
- Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes für 18 Arbeitnehmer
- Möglichkeiten einer übertragenden Sanierung
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der
Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR
festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 40 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine
Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der
Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde -
unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der
Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde
(im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt
werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes
200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde
ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen
Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese
Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der
Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 02.06.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 786/20 · Lange GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 786/20
- Wirksam am
- 31.03.2021
- Registerbezug
- Nürnberg, HRA 1527
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Lange GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin
Lange Verwaltungs- GmbH, Sigmundstraße 139, 90431 Nürnberg, diese vertreten
durch die Geschäftsführer Modersbach Constanze Ulrike, geb. Modersbach, geboren
am XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit: deutsch und Smarsly Robin, geboren am
XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit: deutsch
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRA 1527
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung zur:
Zustimmung der Gläubigerversammlung zur Anhängigmachung von
Rechtsstreitigkeiten mit erheblichem Streitwerten, der Aufnahme solcher
Rechtsstreitigkeiten, der Ablehnung der Aufnahme solcher Rechtsstreitigkeiten
oder zum Vergleichsabschluss zur Vermeidung oder Beilegung solcher
Rechtsstreitigkeiten.
wird bestimmt auf
Donnerstag, 15.04.2021, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 109, 1. Stock, Flaschenhofstr.
35, 90402 Nürnberg
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 30.03.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 786/20 · Lange GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 786/20
- Wirksam am
- 02.03.2021
- Registerbezug
- Nürnberg, HRA 1527
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Lange GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin
Lange Verwaltungs- GmbH, Sigmundstraße 139, 90431 Nürnberg, diese vertreten
durch die Geschäftsführer Modersbach Constanze Ulrike, geb. Modersbach, geboren
am XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit: deutsch und
Smarsly Robin, geboren am XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit: deutsch
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRA 1527
- Schuldnerin -
hat die Insolvenzverwalterin am 24.02.2021 angezeigt, dass voraussichtlich
Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 02.03.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 1527 HRA 1527: Lange GmbH & Co. KG, Nürnberg, Sigmundstraße 139, 90431 Nürnberg. Prokura jeweils erloschen nach § 117 Abs.1 InsO i.V.m. § 384 FamFG: Kloss, Michel, Nürnberg, *XX.XX.XXXX; Modersbach, Karin, Rücker…
Insolvenzplan IN 786/20 · Lange GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 786/20
- Wirksam am
- 01.02.2021
- Registerbezug
- Nürnberg, HRA 1527
In dem Verfahren über den Antrag d.
Lange GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin
Lange Verwaltungs- GmbH, Sigmundstraße 139, 90431 Nürnberg,
diese vertreten durch die Geschäftsführer Modersbach Constanze Ulrike, geb.
Modersbach,
geboren am XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit: deutsch und
Smarsly Robin, geboren am XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit: deutsch
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRA 1527
- Schuldnerin -
Geschäftszweig/Beschäftigung: Gastronomiebedarf, Planung und Fertigung v.
Großküchen für Gastronomiebetrieb sowie öffentl. Einrichtungen, wie
Krankenhäuser etc.
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.02.2021 um 11.00 Uhr eröffnet.
2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Nadine Kohler
Archivstraße 3, 90408 Nürnberg
Telefon: +49(0)911/50716340
Telefax: +49(0)911/50716341
Email: info@eea-insolvenzverwalter-nuernberg.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 08.03.2021 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.04.2021 den Forderungsanmeldungen
schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen
Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über
die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der
Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66
(Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der
Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw.
Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 05.04.2021,
damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der
Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu
leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 21.10.2020 beim Insolvenzgericht Nürnberg eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners
(im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige
Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der
internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens
nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll
(Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische
Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem
sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 01.02.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 786/20 · Lange GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 786/20
- Wirksam am
- 11.11.2020
- Registerbezug
- Nürnberg, HRA 1527
In dem Verfahren über den Antrag d.
Lange GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin
Lange Verwaltungs- GmbH, Sigmundstraße 139, 90431 Nürnberg, diese vertreten
durch die Geschäftsführer Modersbach Constanze Ulrike, geb. Modersbach, geboren
am XX.XX.XXXX und Smarsly Robin, geboren am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRA 1527
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 11.11.2020 um 16:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21
Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Nadine
Kohler, Archivstraße 3, 90408 Nürnberg, Telefon: +49(0)911/50716340, Telefax:
+49(0)911/50716341, Email: info@eea-insolvenzverwalter-nuernberg.de.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam
sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Dem Schuldner wird untersagt, Außenstände einzuziehen. Die vorläufige
Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in
Besitz zu nehmen, Kassenbestände und Bankguthaben einzuziehen, freies Vermögen
zu verwerten und insbesondere Forderungen und Außenstände auf ein von ihr zu
errichtendes Verfahrens-Konto einzuziehen und dort zu verwahren. Drittschuldner
dürfen nur an die vorläufige Insolvenzverwalterin leisten, es sei denn, diese
stimmt der Leistung an den Schuldner zu.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 11.11.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 1527 HRA 1527: Rudolf Lange GmbH & Co. KG, Nürnberg, Sigmundstraße 139, 90431 Nürnberg. Firma geändert, nun: Lange GmbH & Co. KG.
HRA 1527 HRA 1527: Rudolf Lange GmbH & Co. KG, Nürnberg, Sigmundstraße 139, 90431 Nürnberg. Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: Rudolf Lange Großküchen Projekt GmbH, Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB…
HRA 1527 HRA 1527: Rudolf Lange GmbH & Co. KG, Nürnberg, Sigmundstraße 139, 90431 Nürnberg. Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: Rudolf Lange Großküchen Projekt GmbH, Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 2…
HRA 1527 HRA 1527: Rudolf Lange GmbH & Co. KG, Nürnberg, Sigmundstraße 139, 90431 Nürnberg. Einzelprokura: Kloss, Michel, Nürnberg, *XX.XX.XXXX; Wilde, Vera, Marloffstein, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Hofer, Petra…
HRA 1527 Rudolf Lange GmbH & Co. KG, Nürnberg (Sigmundstr. 139, 90431 Nürnberg). Einzelprokura: Hofer, Petra, Büchenbach-Aurau, *XX.XX.XXXX.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.