HRA 730764
LandWürth GmbH & Co. KG
aktuell 9 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Ludwigsburg
Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.
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Registerdaten
- Sitz
- Ludwigsburg
- Datenstand
- 2024-06-10
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-06-10 Chronologischen Auszug ansehenDokumentenansicht
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2 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 6 IN 128/19 · LandWürth GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Ludwigsburg
- Insolvenzgericht
- Ludwigsburg
- Aktenzeichen
- 6 IN 128/19
- Wirksam am
- 20.04.2026
- Registerbezug
- Stuttgart, HRA 730764
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LandWürth GmbH & Co. KG, Stammheimer Str. 45, 71636 Ludwigsburg,
vertreten durch die Komplementärin Würth Verwaltungsgesellschaft mbH,
Stammheimer Straße 45, 71636 Ludwigsburg, diese vertreten durch d. Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRA 730764
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 11.05.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.05.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 20.04.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 6 IN 128/19 · LandWürth GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Ludwigsburg
- Insolvenzgericht
- Ludwigsburg
- Aktenzeichen
- 6 IN 128/19
- Wirksam am
- 17.08.2020
- Registerbezug
- Stuttgart, HRA 730764
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LandWürth GmbH & Co. KG, Stammheimer Str. 45, 71636 Ludwigsburg,
vertreten durch die Komplementärin Würth Verwaltungsgesellschaft mbH,
Stammheimer Straße 45, 71636 Ludwigsburg, diese vertreten durch d.
Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRA 730764
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Broll Schmitt Kaufmann & Partner,
Kleiner Schlossplatz 13 - 15, 70173 Stuttgart, Gz.: 475/19lb
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen
Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. jur. Steffen Hattler, Tränkestraße 9B,
70597 Stuttgart für die Tätigkeit im Eröffnungsverfahren werden gemäß § 63 Abs.
3 InsO vorläufig wie folgt festgesetzt: Der vollständige Beschluss und die
Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die
festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurde die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen jeweils
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer.
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der
Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer,
erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 04.09.2019.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen
Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 255.701,92 EUR
auszugehen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 15
%.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 04.09.2019 wird Bezug
genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der
Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR
festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 15 % gerechtfertigt für die
Mehrarbeit, die durch die Insolvenzgeldvorfinanzierung (Zuschlag: 5 %) und
durch die Sanierungsbemühungen (Zuschlag: 10 %) verursacht wurde.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der für den Tätigkeitszeitraum
24.04.2019 bis 30.06.2019 gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine
Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der
Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde -
unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der
Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde
(im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt
werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes
200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der
Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 13.08.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 6 IN 128/19 · LandWürth GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Ludwigsburg
- Insolvenzgericht
- Ludwigsburg
- Aktenzeichen
- 6 IN 128/19
- Wirksam am
- 13.08.2020
- Registerbezug
- Stuttgart, HRA 730764
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LandWürth GmbH & Co. KG, Stammheimer Str. 45, 71636 Ludwigsburg,
vertreten durch die Komplementärin Würth Verwaltungsgesellschaft mbH,
Stammheimer Straße 45, 71636 Ludwigsburg, diese vertreten durch d.
Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRA 730764
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Broll Schmitt Kaufmann & Partner,
Kleiner Schlossplatz 13 - 15, 70173 Stuttgart, Gz.: 475/19lb
in Kategorie "Termine"
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
Zustimmung zum Änderungsvertrag bezüglich des Kauf- und Übernahmevertrages
nebst
Bürgschaftserklärung und Globalzession vom 20./22.11.2019 mit der von der
Komplementärin der Schuldnerin und dem Geschäftsführer der Komplementärin der
Schuldnerin neu gegründeten Kommanditgesellschaft als Käufer
und dem Geschäftsführer der Komplementärin der Schuldnerin als Sicherungsgeber
bezüglich Verkauf des gesamten beweglichen Anlagevermögens, des Goodwills
und des gesamten Umlaufvermögens
Wegen aufgrund der Corona-Pandemie fehlender Einnahmen sollen die
Zahlungsmodalitäten geändert werden. Der Gesamtkaufpreis bleibt gleich.
wird bestimmt auf
Montag, 14.09.2020, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 2008/P, EG, Schorndorfer Straße 28,
71638 Ludwigsburg
Der Insolvenzverwalter wird nach § 8 Abs. 3 Satz 1 InsO mit der Zustellung der
Terminsladung an die Gläubiger beauftragt.
Der Insolvenzverwalter hat die von ihm nach § 184 Abs. 2 Satz 4 ZPO
angefertigten Vermerke unverzüglich zu den Gerichtsakten zu reichen, § 8 Abs. 3
Satz 3 InsO.
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 13.08.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 6 IN 128/19 · LandWürth GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Ludwigsburg
- Insolvenzgericht
- Ludwigsburg
- Aktenzeichen
- 6 IN 128/19
- Wirksam am
- 04.02.2020
- Registerbezug
- Stuttgart, HRA 730764
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LandWürth GmbH & Co. KG, Stammheimer Str. 45, 71636 Ludwigsburg,
vertreten durch die Komplementärin Würth Verwaltungsgesellschaft mbH,
Stammheimer Straße 45, 71636 Ludwigsburg, diese vertreten durch d.
Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRA 730764
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Broll Schmitt Kaufmann & Partner,
Kleiner Schlossplatz 13 - 15, 70173 Stuttgart, Gz.: 475/19lb
1. Die Prüfung der bis 24.02.2020 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.03.2020 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 03.02.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 6 IN 128/19 · LandWürth GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Ludwigsburg
- Insolvenzgericht
- Ludwigsburg
- Aktenzeichen
- 6 IN 128/19
- Wirksam am
- 08.01.2020
- Registerbezug
- Stuttgart, HRA 730764
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LandWürth GmbH & Co. KG, Stammheimer Str. 45, 71636 Ludwigsburg,
vertreten durch die Komplementärin Würth Verwaltungsgesellschaft mbH,
Stammheimer Straße 45, 71636 Ludwigsburg, diese vertreten durch d.
Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRA 730764
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Broll Schmitt Kaufmann & Partner,
Kleiner Schlossplatz 13 - 15, 70173 Stuttgart, Gz.: 475/19lb
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung
a) zum Kauf- und Übernahmevertrag nebst Bürgschaftserklärung und
Globalzession vom 20./22.11.2019 mit einer von der Komplementärin der
Schuldnerin und dem Geschäftsführer der Komplementärin der Schuldnerin
neu gegründeten Kommanditgesellschaft als Käufer
und dem Geschäftsführer der Komplementärin der Schuldnerin als Sicherungsgeber
bezüglich Verkauf des gesamten beweglichen Anlagevermögens, des Goodwills und
des gesamten Umlaufvermögens
b) zur Vergleichsvereinbarung vom 02./17.12.2019 mit dem Geschäftsführer der
Komplementärin der Schuldnerin zur Abgeltung möglicher Ansprüche der
Insolvenzmasse durch einen in Raten zu zahlenden Vergleichsbetrag sowie
befristeten Zurückstellung der weiteren Anspruchsdurchsetzung gegen den
Geschäftsführer und andere Personen.
wird bestimmt auf
Montag, 03.02.2020, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 2008/P, EG, Schorndorfer Straße 28,
71638 Ludwigsburg
Der Insolvenzverwalter wird nach § 8 Abs. 3 Satz 1 InsO mit der Zustellung der
Terminsladung an die Gläubiger beauftragt.
Der Insolvenzverwalter hat die von ihm nach § 184 Abs. 2 Satz 4 ZPO
angefertigten Vermerke unverzüglich zu den Gerichtsakten zu reichen, § 8 Abs. 3
Satz 3 InsO.
Hinweise:
Die Zustimmung gem. §§ 160, 162 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 08.01.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 730764 HRA 730764: LandWürth GmbH & Co. KG, Ludwigsburg, Stammheimer Straße 45, 71636 Ludwigsburg. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Ludwigsburg, 6 IN 128/1…
Forderungsprüfung 6 IN 128/19 · LandWürth GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Ludwigsburg
- Insolvenzgericht
- Ludwigsburg
- Aktenzeichen
- 6 IN 128/19
- Wirksam am
- 01.07.2019
- Registerbezug
- Stuttgart, HRA 730764
6 IN 128/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
LandWürth GmbH & Co. KG, Stammheimer Str. 45, 71636 Ludwigsburg,
vertreten durch die Komplementärin Würth Verwaltungsgesellschaft mbH,
Stammheimer Straße 45, 71636 Ludwigsburg, diese vertreten durch d.
Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Register-Nr.: HRA 730764
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dr. Broll Schmitt Kaufmann & Partner,
Kleiner Schlossplatz 13 - 15, 70173 Stuttgart, Gz.: 475/19lb
1. Das am 18.03.2019 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das
Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.07.2019 um 13.00
Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. jur. Steffen Hattler
Tränkestraße 9B, 70597 Stuttgart
Telefon: 0711 758641-15
Telefax: 0711 758641-22
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 31.07.2019 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
07.08.2019 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung
Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149
(Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des
Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines
Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu
besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere,
wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein
unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an
einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu
diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender
Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das
die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit
erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines
solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines
solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden
soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163
(Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und
Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO
bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Mittwoch, 21.08.2019, 09:30 Uhr,
Sitzungssaal 2008/P, EG, Schorndorfer Straße 28, Amtsgericht Ludwigsburg
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Mittwoch, 21.08.2019, 09:30 Uhr,
Sitzungssaal 2008/P, EG, Schorndorfer Straße 28, Amtsgericht Ludwigsburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 01.07.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 6 IN 128/19 · LandWürth GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Ludwigsburg
- Insolvenzgericht
- Ludwigsburg
- Aktenzeichen
- 6 IN 128/19
- Wirksam am
- 24.04.2019
- Registerbezug
- Stuttgart, HRA 730764
In dem Verfahren über den Antrag d.
LandWürth GmbH & Co. KG, Stammheimer Str. 45, 71636 Ludwigsburg, vertreten
durch die Komplementärin Würth Verwaltungsgesellschaft mbH, Stammheimer Straße
45, 71636 Ludwigsburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Uwe Würth
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRA 730764
- Schuldnerin -
Geschäftszweig:
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
BARMER, vertreten durch d. Vorstand, Gottlieb-Daimler-Straße 19, 73529
Schwäbisch Gmünd, Gz.: 637 577 91
- antragstellende Gläubigerin -
Beschluss:
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der
Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 24.04.2019 um 11:43
Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines
Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden
untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits
begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Dr. jur. Steffen Hattler
Tränkestraße 9B, 70597 Stuttgart
Telefon: 0711 758641-15, Fax: 0711 758641-22
bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind
nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs.
2 Nr. 2 InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der
Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren
Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO). Der
vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin
die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der
Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und
der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis
auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter
wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin
einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen
Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung
dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§
23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die
Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23
Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und
betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu
betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht
in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen
bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat
ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse
und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der
Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine
Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 24.04.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 730764 HRA 730764:LandWürth GmbH & Co. KG, Ludwigsburg, Stammheimer Straße 45, 71636 Ludwigsburg.(Handel mit Lebensmitteln, Getränken, Blumen und Pflanzen, Betrieb eines Hofmarkts, Markt- und Verkaufsständen, Gastr…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.