VR 4551

Landsmannschaft Ostpreußen e.V.

Amtsgericht Hamburg · Hamburg

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Hamburg

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Registerdaten

Sitz
Hamburg
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Letzte Eintragung
13.02.2024
Datenstand
2025-10-21
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Vorstand

Brigitte Stramm

St. Michaelisdonn

Vorstand

Friedrich-Wilhelm Böld

Augsburg

Vorstand

Hans-Jörg Froese

Werder

Vorstand

Stephan Grigat

Detmold

Vorstand

Tobias Kollakowski

Kiel

Vorstand

Ulf Püstow

Schwerin

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-27

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Dokumentenansicht

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Veröffentlichungen

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Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 4551 Landsmannschaft Ostpreußen e.V., Hamburg (Parkallee 86, 20144 Hamburg). Der Verein Landsmannschaft Ostpreußen Treuespende e.V. (AG Hamburg, VR 15440) ist durch Verschmelzungsvertrag vom 04.11.2006 und Zustim…
Landsmannschaft Ostpreußen e.V., Hamburg (Parkallee 86, 20144 Hamburg). Der Verein Landsmannschaft Ostpreußen Treuespende e.V. (AG Hamburg, VR 15440) ist durch Verschmelzungsvertrag vom 04.11.2006 und Zustimmungsbeschlüssen der Mitgliederversammlungen beider Vereine vom 04.11.2006 mit diesem Verein (übernehmender Verein) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.