VR 1304

Landshuter Netzwerk e.V. Institut für psychosoziale Rehabilitation, Offene Senioren- und Sozialarbeit

Amtsgericht Landshut · Bayern

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Landshut

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Registerdaten

Sitz
Landshut
Datenstand
2024-12-15
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-15

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Landshuter Netzwerk e.V. -Institut für psychosoziale Rehabilitation und Offene Seniorenarbeit- Landshut
  2. Landshuter Netzwerk Institut für psychosoziale Rehabilitation, Offene Senioren- und Sozialarbeit, e.V. Landshut

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 1304 Landshuter Netzwerk e.V. -Institut für psychosoziale Rehabilitation und Offene Seniorenarbeit-, Landshut (Bahnhofplatz 1a, 84032 Landshut). Der Name ist geändert in Landshuter Netzwerk e.V. Institut für psyc…
Landshuter Netzwerk e.V. -Institut für psychosoziale Rehabilitation und Offene Seniorenarbeit-, Landshut (Bahnhofplatz 1a, 84032 Landshut). Der Name ist geändert in Landshuter Netzwerk e.V. Institut für psychosoziale Rehabilitation, Offene Senioren- und Sozialarbeit. Die Brücke, Gesellschaft für soziale, pädagogische und therapeutische Aufgaben e.V. mit dem Sitz in Landshut (Amtsgericht Landshut VR 523) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 31.03.2005, sowie des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 30.09.2004 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins vom 30.09.2004, mit dem Verein verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.