HRB 5615
Landschaftsbau Elbe-Elster GmbH
aktuell 5 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Elsterwerda
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Registerdaten
- Sitz
- Elsterwerda
- Datenstand
- 2025-01-02
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 63 IN 113/18 · Landschaftsbau Elbe-Elster GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
- Insolvenzgericht
- Cottbus
- Aktenzeichen
- 63 IN 113/18
- Wirksam am
- 17.12.2025
- Registerbezug
- Cottbus, HRB 5615
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum 29.01.2026 (Prüfungsstichtag) gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Der Prüfungsstichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO).
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages auf der Insolvenzgeschäftsstelle des Amtsgerichts Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus zur Einsicht der Beteiligten aus.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Cottbus, den 10. Dezember 2025
Az.: 63 IN 113/18
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 63 IN 113/18 · Landschaftsbau Elbe-Elster GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
- Insolvenzgericht
- Cottbus
- Aktenzeichen
- 63 IN 113/18
- Wirksam am
- 16.01.2019
- Registerbezug
- Cottbus, HRB 5615
(Registergericht: Amtsgericht Cottbus HR B 5615 CB), Eichenweg 54, 04910
Elsterwerda wird gemäß § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der Berichtstermin
hinsichtlich des nachfolgenden Tagesordnungspunktes mündlich durchgeführt wird.
Der mündliche Termin mit folgender Tagesordnung: Zustimmung der
Gläubigerversammlung zur Unternehmensveräußerung, insbesondere die Veräußerung
an eine dem Gesellschafter-Geschäftsführer nahestehenden Person, § 162 InsO,
wird bestimmt auf Dienstag, den 12.03.2019 um 11:00 Uhr im Gebäude des
Amtsgerichts Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, Saal 21.
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung als erteilt.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs.
2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt
spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten
öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt
maßgebend für den Beginn der Rechtsmittelfrist. Die Erinnerung ist beim
Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die
Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt
werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten:
www.erv.brandenburg.de).
Hinweis:
Es ist in allen Häusern des Amtsgerichtes Cottbus sicherheitsbedingt mit
Einlasskontrollen und hiermit einhergehenden Zeitverzögerungen zu rechnen.
Kalkulieren Sie dies unbedingt bei Ihrer Anreise ein. Bitte führen Sie einen
gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der
Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz,
internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis
für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum
Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.
Amtsgericht Cottbus, den 16. Januar 2019
Az.: 63 IN 113/18
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 5615 CB HRB 5615 CB: Landschaftsbau Elbe-Elster GmbH, Elsterwerda, Eichenweg 54, 04910 Elsterwerda. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 Gmb…
Forderungsprüfung 63 IN 113/18 · Landschaftsbau Elbe-Elster GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
- Insolvenzgericht
- Cottbus
- Aktenzeichen
- 63 IN 113/18
- Wirksam am
- 04.01.2019
- Registerbezug
- Cottbus, HRB 5615
GmbH, Eichenweg 54, 04910 Elsterwerda, wurde am 01.01.2019, um 08:00 Uhr, das
Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt
Oliver Sietz, Rankestraße 33, 10789 Berlin. Forderungen der Insolvenzgläubiger
sind bis zum 08.02.2019 unter Beachtung des § 174 InsO beim Verwalter
anzumelden. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem
18.02.2019 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus,
niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 156, 176
InsO) ist Montag, 4. März 2019. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet oder der Prüfung
von nachträglich angemeldeten Forderungen widerspricht, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag
oder ihrem Rang bestritten wird. Anträge zur Beschlussfassung über die Person
des Verwalters, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),
die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163, InsO), die nachträgliche
Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), den Gläubigerausschuss sind
ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag beim Insolvenzgericht einzureichen. Die
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das
Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Rechtmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem.
§ 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die
Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei
einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der
Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz
2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der
angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen
diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich,
durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für
Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de) Amtsgericht Cottbus, 3. Januar 2019, Az.:
63 IN 113/18
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 63 IN 113/18 · Landschaftsbau Elbe-Elster GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
- Insolvenzgericht
- Cottbus
- Aktenzeichen
- 63 IN 113/18
- Wirksam am
- 24.10.2018
- Registerbezug
- Cottbus, HRB 5615
Firma Landschaftsbau Elbe-Elster GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB
5615 CB), Geschäftszweig: Ausführung aller Arbeiten des Garten-, Landschafts-
und Sportplatzbaues, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Silvio Müller,
Eichenweg 54, 04910 Elsterwerda, eingetragener Sitz: Elsterwerda,
ist heute, am 24.10.2018, um 06.04 Uhr Rechtsanwalt Oliver Sietz, Rankestraße
33, 10789 Berlin zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden und ein
Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden (§§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 22 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO
binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens
zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten
öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt
maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem
Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die
vor dem 01.03.2012 beantragt worden sind, auch beim Landgericht Cottbus,
Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die
Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass
Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde
kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in
elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt
werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de)
Amtsgericht Cottbus, 24.10.2018, 63 IN 113/18
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.