HRB 50894

Landscape Garten- und Landschaftsbau GmbH

Amtsgericht Mainz · Rheinland-Pfalz

aktuell 3 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Budenheim

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Registerdaten

Sitz
Budenheim
Datenstand
2024-04-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-07

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

3
Veränderungen
HRB 50894 HRB 50894: Landscape Garten- und Landschaftsbau GmbH, Budenheim, Hechtenkaute 7, 55257 Budenheim. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.10.2021 s…
HRB 50894: Landscape Garten- und Landschaftsbau GmbH, Budenheim, Hechtenkaute 7, 55257 Budenheim. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.10.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 29.10.2021 mit der Landscape Garten- und Landschaftsbau Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Budenheim (Amtsgericht Mainz HRB 40970) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme).Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRB 50894 HRB 50894: Landscape Garten- und Landschaftsbau GmbH, Budenheim, Hechtenkaute 7, 55257 Budenheim. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.10.2021 s…
HRB 50894: Landscape Garten- und Landschaftsbau GmbH, Budenheim, Hechtenkaute 7, 55257 Budenheim. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.10.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 29.10.2021 mit der Dörge Gartenbau GmbH mit Sitz in Budenheim (Amtsgericht Mainz HRB 5694) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme).Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Neueintragungen
HRB 50894 HRB 50894: Landscape Garten- und Landschaftsbau GmbH, Budenheim, Hechtenkaute 7, 55257 Budenheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.10.2021. Geschäftsanschrift: Hechtenkaute …
HRB 50894: Landscape Garten- und Landschaftsbau GmbH, Budenheim, Hechtenkaute 7, 55257 Budenheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.10.2021. Geschäftsanschrift: Hechtenkaute 7, 55257 Budenheim. Gegenstand: Garten- und Landschaftsbau. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Dörge, Sven, Mainz, *XX.XX.XXXX; Svensson, Patrick Mathias, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Landscapae Garten- und Landschaftsbau GmbH & Co. KG, Budenheim (Amtsgericht Mainz - HRA 40440) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.10.2021. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.