HRB 71618
LandPark Lauenbrück gemeinnützige GmbH
aktuell 4 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Wildpark 1, 27389 LauenbrückGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Lauenbrück
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 05.02.2026
- Datenstand
- 2026-02-13
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Katharine von Schiller
Lauenbrück
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- LandPark Lauenbrück gGmbH. Lauenbrück
Gegenstand des Unternehmens
(1) Gegenstand des Unternehmens ist a) die Förderung des Tier- und Artenschutzes, u.a. durch die Anschaffung, Haltung, Erhaltung und Zucht von Tieren, Haltung und Zurschaustellung bedrohter Tierarten und die Schaffung spezieller Einrichtungen, um den Lebensbedingungen dieser in einer artgerechten Tierhaltung gerecht zu werden, b) die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, unter anderem durch Maßnahmen einer erlebnisorientierten Natur- und Umweltbildung, sowie durch Vortrags- und Gesprächsveranstaltungen, sowie Maßnahmen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung im Rahmen der Umsetzung des Naturpädagogischen Umweltkonzeptes. Dieses erfolgt in Kooperation mit öffentlichen und privaten Bildungsträgern, die Förderung der Barrierefreiheit, der Inklusion und Therapie Behinderter, insbesondere Sehbehinderter und Blinder, u. a. durch Förderung des direkten Kontaktes zwischen Mensch und Tier, sowie barrierefreie Gestaltung des Parks, Praktika für Behinderten-Einrichtungen im Bereich der Garten- und Tierpflege, spezielle Führungen für Blinde, die Förderung des Gesundheitswesens durch Wissenstransfer in gesundheitlichem Zusammenhang und der Ernährung im Kontext von Flora und Fauna als Therapie, - tiergestützt, insbesondere durch Förderung des direkten Umgangs mit dem Tier, z. B. durch Reiten als heilpädagogisches und therapeutisches Element. Darüber hinaus Förderung von Betätigung und Bewegung unter anderem in floralem Umfeld unter gartentherapeutischen Aspekten. Die Förderung der Gesundheitsvorsorge unter anderem durch Entschleunigung, Entspannung, Erholung unter Berücksichtigung der psychosoziale Bedeutung von Naturerleben für Wohlbefinden und Entwicklung von Kindern und Erwachsenen, durch Förderung von Aktivitäten zu den Schwerpunkten Ernährung, seelische Gesundheit und Bewegung, vorzugsweise im Freien, sowie der Förderung von Aktivitäten zur Entfaltung und Nutzung aller Sinne. Angebot des Aufenthaltes und von Aktivitäten unter anderem durch Kurse und Sport- und Bewegungsangebote, in der entschleunigenden Natur-Umgebung zum wirkungsvollen Training für Körper & Geist und dabei die beruhigende Ausstrahlung der Natur auf sich einwirken zu lassen. c) die Förderung von Wissenschaft und Forschung, unter anderem durch Kooperationen und Projektarbeiten mit universitären Einrichtungen, z. B. durch Vergabe von Semester- und Projektaufgaben, d) die Förderung von Kunst und Kultur, unter anderem durch Durchführung von inklusiven künstlerischen und kulturellen Veranstaltungen aller Art, auch in Begegnung und Verbindung mit Kunst und Natur für alle, insbesondere durch: - Lesungen / Vorträge - Aktionskunst in der Einrichtung - Ausstellungen - Konzepte zur Landkultur e) die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, unter anderem durch berufliche und sprachliche Qualifizierung zur Förderung der Teilhabe aller Menschen und der Akzeptanz gesellschaftlicher Vielfalt, insbesondere durch Angebote niedrigschwelliger Berufsausbildungsmöglichkeiten von Migranten, Sprachschulungen in Kooperation und Förderung öffentlicher Einrichtungen, f) die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes; durch Kooperationen mit anerkannten Naturschutzverbänden, sowie Stiftungen oder natur- oder umweltschutznahen Einrichtungen. (2) Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an gleichartigen, ebenfalls gemeinnützigen Unternehmen zu beteiligen. Erwerbe von Beteiligungen bzw. Gesellschaftsgründungen außerhalb der Gemeinnützigkeit dürfen nicht über den Bereich einer Vermögensverwaltung hinausgehen. Dabei ist sicherzustellen, dass die Kapitalanteile als solche gesichert sind.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 11 IN 92/25 · Landpark Lauenbrück gemeinnützige GmbH · Insolvenzgericht Walsrode
- Insolvenzgericht
- Walsrode
- Aktenzeichen
- 11 IN 92/25
- Wirksam am
- 02.02.2026
- Registerbezug
- Walsrode, HRB 71618
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Stefan Denkhaus, BRL Insolvenz GbR, Caffamacherreihe 16, 20355 Hamburg, Tel.: 040 35006-188, Fax: 040 35006-176, E-Mail: insolvenz@BRL.de, Internet: www.brl-insolvenz.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 16.03.2026 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, ob und ggf. welche Sicherungsrechte für die angemeldeten Forderungen an beweglichen Sachen oder Rechten bestehen und in Anspruch genommen werden. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Montag, 27.04.2026, 10:00 Uhr, Saal 144, Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO);
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO);
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO);
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO);
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan;
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO);
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert;
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO);
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO);
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO);
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, können gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Walsrode, 02.02.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 92/25 · Landpark Lauenbrück gemeinnützige GmbH · Insolvenzgericht Walsrode
- Insolvenzgericht
- Walsrode
- Aktenzeichen
- 11 IN 92/25
- Wirksam am
- 16.12.2025
- Registerbezug
- Walsrode, HRB 71618
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Walsrode, Lange Straße 29-33, 29664 Walsrode, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166692641318-000010101 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Walsrode, 16.12.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 71618 HRB 71618: LandPark Lauenbrück gGmbH., Lauenbrück, Wildpark 1, 27389 Lauenbrück. Die Gesellschafterversammlung vom 09.03.2020 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr insbesondere die Änderu…
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Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.