HRA 119315

Landhaus Walter oHG

Amtsgericht Hamburg · Hamburg

aktuell 12 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Hamburg

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Hamburg
Datenstand
2024-05-14
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-05-14

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-05-14 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

8 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

12
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 67c IN 273/21 · Landhaus Walter oHG · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 273/21
Wirksam am
22.05.2026
Registerbezug
Hamburg, HRA 119315
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 273/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 119315 eingetragenen Landhaus Walter oHG, Otto-Wels-Straße 2, 22303 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Herrn Uwe Mamminga und Herrn Artjom Feldtser

soll die Schlussverteilung stattfinden.

Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 4.730,67 EUR.

Zur Verteilung steht ein Betrag von 3.345,36 EUR.

Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten, die Vergütung des Insolvenzverwalters und restliche Masseverbindlichkeiten.

67c IN 273/21
Amtsgericht Hamburg, 22.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 67c IN 273/21 · Landhaus Walter oHG · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 273/21
Wirksam am
22.05.2026
Registerbezug
Hamburg, HRA 119315
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 273/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 119315 eingetragenen Landhaus Walter oHG, Otto-Wels-Straße 2, 22303 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Herrn Uwe Mamminga und Herrn Artjom Feldtser,

wird die Veröffentlichung v. 22.05.2026 als gegenstandslos erklärt.

67c IN 273/21
Amtsgericht Hamburg, 22.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 67c IN 273/21 · Landhaus Walter oHG · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 273/21
Wirksam am
04.03.2026
Registerbezug
Hamburg, HRA 119315
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 273/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 119315 eingetragenen Landhaus Walter oHG, Otto-Wels-Straße 2, 22303 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Herrn Uwe Mamminga und Herrn Artjom Feldtser,

sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 30.04.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 404 niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

67c IN 273/21
Amtsgericht Hamburg, 03.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 67c IN 273/21 · Landhaus Walter oHG · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 273/21
Wirksam am
26.05.2023
Registerbezug
Hamburg, HRA 119315
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 273/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 119315 eingetragenen Landhaus Walter oHG, Otto-Wels-Straße 2, 22303 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Herrn Uwe Mamminga und Herrn Artjom Feldtser

wird

der Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) auf den 13.07.2023 festgelegt.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere:
- Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),

und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO),

sowie zur Prüfung angemeldeter Forderungen, die bereits zum Termin vom 12.05.2022 angemeldet worden sind.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 23.06.2022 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Der Termin wird bestimmt auf

Donnerstag, 13.07.2023, 10:00 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

67c IN 273/21
Amtsgericht Hamburg, 25.05.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 67c IN 273/21 · Landhaus Walter oHG · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 273/21
Wirksam am
05.05.2022
Registerbezug
Hamburg, HRA 119315
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 273/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 119315 eingetragenen Landhaus Walter oHG, Otto-Wels-Straße 2, 22303 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Herrn Uwe Mamminga und Herrn Artjom Feldtser,

wird der Termin vom 12.05.2022 aufgehoben.

Verlegungs- bzw. Aufhebungs-Grund: Derzeit befindet sich die Verfahrensakte am Landgericht zur Entscheidung über eingelegte Rechtsmittel.

Gründe:

Die Verfahrensakte befindet sich in der Beschwerdekammer des Landgerichts. Von einer rechtzeitigen Rücksendung der Akte nach der Entscheidung über das Rechtsmittel kann derzeit nicht ausgegangen werden.
Der Termin wird nach Entscheidung über das Rechtsmittel neu bestimmt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

67c IN 273/21
Amtsgericht Hamburg, 05.05.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 67c IN 273/21 · Landhaus Walter oHG · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 273/21
Wirksam am
04.04.2022
Registerbezug
Hamburg, HRA 119315
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 273/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 119315 eingetragenen Landhaus Walter oHG, Otto-Wels-Straße 2, 22303 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Herrn Uwe Mamminga und Herrn Artjom Feldtser,

ist am 01.04.2022 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).

67c IN 273/21
Amtsgericht Hamburg, 01.04.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 119315 HRA 119315: Landhaus Walter oHG, Hamburg, Otto-Wels-Straße 2, 22303 Hamburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67c IN 273/21) vom 01.03.2022 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfah…
HRA 119315: Landhaus Walter oHG, Hamburg, Otto-Wels-Straße 2, 22303 Hamburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67c IN 273/21) vom 01.03.2022 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 67c IN 273/21 · Landhaus Walter oHG · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 273/21
Wirksam am
02.03.2022
Registerbezug
Hamburg, HRA 119315
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 273/21

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 119315 eingetragenen Landhaus Walter oHG, Otto-Wels-Straße 2, 22303 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Herrn Uwe Mamminga und Herrn Artjom Feldtser,

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.03.2022, um 12:04 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Der Antrag, das Verfahren in Eigenverwaltung zu eröffnen, wird zurückgewiesen.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 03.12.2021 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Peter Volkmann, Mittelweg 9, 20148 Hamburg.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.04.2022 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Donnerstag, 12.05.2022, 09:30 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere:
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 22.04.2022 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der Antrag, dass Verfahren in Eigenverwaltung führen zu dürften, ist zurückzuweisen. Zur Begründung kann auf den Nichtabhilfebeschluß dieses Gerichts vom 23.2.2022 verwiesen werden. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die Anordnung der Eigenverwaltung zu Nachteilen für die Gläubiger führen wird. Dies ist bereits daran zu erkennen, dass die Schuldnerin beabsichtigt, ohne tragfähige Begründung der Vermieterin ab Eröffnung lediglich die Hälfte der vertraglich geschuldeten Mindestmiete zu zahlen. Dies zeigt die von der Schuldnerin erstellte Liquiditätsprognose für Februar bis Mai 2022 (Stand 3.2.2022).

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

67c IN 273/21
Amtsgericht Hamburg, 01.03.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 119315 HRA 119315: Landhaus Walter oHG, Hamburg, Otto-Wels-Straße 2, 22303 Hamburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67c IN 273/21) vom 18.02.2022 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRA 119315: Landhaus Walter oHG, Hamburg, Otto-Wels-Straße 2, 22303 Hamburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67c IN 273/21) vom 18.02.2022 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 67c IN 273/21 · Landhaus Walter oHG · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 273/21
Wirksam am
18.02.2022
Registerbezug
Hamburg, HRA 119315
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 273/21

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 119315 eingetragenen Landhaus Walter oHG, Otto-Wels-Straße 2, 22303 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Herrn Uwe Mamminga und Herrn Artjom Feldtser,

ist am 18.02.2022, um 11:20 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Peter Volkmann, Mittelweg 9, 20148 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67c IN 273/21
Amtsgericht Hamburg, 18.02.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 67c IN 273/21 · Landhaus Walter oHG · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 273/21
Wirksam am
20.01.2022
Registerbezug
Hamburg, HRA 119315
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 273/21

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 119315 eingetragenen Landhaus Walter oHG, Otto-Wels-Straße 2, 22303 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter Herrn Uwe Mamminga und Herrn Artjom Feldtser,

ist am 13.12.2021, um 13:11 Uhr, zur Vorbereitung einer Sanierung angeordnet (§ 270b InsO) worden:

Der Schuldnerin wird eine Frist von drei Monaten ab Zustellung gesetzt, binnen der ein Insolvenzplan vorzulegen ist.

Zum vorläufigen Sachwalter wird Rechtsanwalt Dr. Peter Volkmann, Mittelweg 9, 20148 Hamburg bestellt.

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Der vorläufige Sachwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Er ist berechtigt, Auskünfte über die schuldnerischen Vermögensverhältnisse bei Dritten einzuholen.
Dem vorläufigen Sachwalter wird aufgegeben, in Abständen von (zunächst) zwei Wochen zu berichten, sofern nicht ein außerordentlicher Zwischenbericht vor Fristablauf erforderlich ist. Der Schuldnerin wird aufgegeben, in Abständen von (zunächst) zwei Wochen zu berichten, sofern nicht ein außerordentlicher Zwischenbericht vor Fristablauf erforderlich ist.

67c IN 273/21
Amtsgericht Hamburg, 20.01.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRA 119315 HRA 119315: Landhaus Walter oHG, Hamburg, Otto-Wels-Straße 2, 22303 Hamburg. (Gegenstand: Gaststättenbetrieb (Essen & Getränke), insbesondere derjenige des "Landhaus Walter", die Raumvermietung sowie die Dur…
HRA 119315: Landhaus Walter oHG, Hamburg, Otto-Wels-Straße 2, 22303 Hamburg. (Gegenstand: Gaststättenbetrieb (Essen & Getränke), insbesondere derjenige des "Landhaus Walter", die Raumvermietung sowie die Durchführung von Firmenveranstaltungen und anderen Events). Offene Handelsgesellschaft. Geschäftsanschrift: Otto-Wels-Straße 2, 22303 Hamburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Feldtser, Artem, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Mamminga, Uwe, Hamburg, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Landhaus Walter GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 128304) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 31.08.2015. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.