VR 20662

Landesverband für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauf-Erkrankungen der Bundesländer Sachsen-Anhalt und Thüringen e.V.

Amtsgericht Stendal · Sachsen-Anhalt

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Aschersleben

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Registerdaten

Sitz
Aschersleben
Datenstand
2025-01-03
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-01-03

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Landesverband Sachsen-Anhalt für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen e.V. Halle
  2. Landesverband Sachsen-Anhalt für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen e.V. Aschersleben

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 20662 VR 20662: Landesverband Sachsen-Anhalt für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen e.V., Aschersleben (Eilslebener Str. 7 a, 06449 Aschersleben). Der Landesverband Thüringen für Präventi…
VR 20662: Landesverband Sachsen-Anhalt für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen e.V., Aschersleben (Eilslebener Str. 7 a, 06449 Aschersleben). Der Landesverband Thüringen für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen e.V. mit dem Sitz in Erfurt (Amtsgericht Erfurt VR 160457) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.05.2016 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammmlung vom 22.03.2016 und des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Verein vom 25.11.2015 mit dem Verein verschmolzen.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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