VR 4739
Landesverband für landwirtschaftliche Fachbildung Nordrhein-Westfalen - Organisation für berufliche Bildung im Agrarbereich e. V.
aktuell 1 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Münster
Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Münster
- Datenstand
- 2024-12-24
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
CD
lokal vorhanden
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-12-24 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ
lokal vorhanden
Veröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
VR 4739 Landesverband für landwirtschaftliche Fachbildung Nordrhein-Westfalen - Organisation für berufliche Bildung im Agrarbereich e. V., Münster (Münster). Entstanden durch Verschmelzung zur Neugründung gemäß §§ 2…
Landesverband für landwirtschaftliche Fachbildung Nordrhein-Westfalen - Organisation für berufliche Bildung im Agrarbereich e. V., Münster (Münster). Entstanden durch Verschmelzung zur Neugründung gemäß §§ 2 Nr. 2, 99 Absatz 2 UmwG aus den Vereinen Verband landwirtschaftlicher Fachschulabsolventen Westfalen-Lippe- Organisation für Fortbildung in der Landwirtschaft e.V. ( Amtsgericht Münster VR 2866) und dem Landesverband Landwirtschaftlicher Fachschulabsolventen, vlf.- Organisation für Fortbildung in der Landwirtschaft e.V. ( Amtsgericht Bonn VR 2106).Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.