VR 3265

Landesverband der Kartoffelkaufleute Rheinland-Westfalen e.V.

Amtsgericht Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Düsseldorf

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Registerdaten

Sitz
Düsseldorf
Datenstand
2024-12-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-24

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Landesverband der Kartoffelkaufleute Rheinland-Westfalen Düsseldorf

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 3265 Landesverband der Kartoffelkaufleute Rheinland-Westfalen, Düsseldorf (Beueler Bahnhofsplatz 18, 53225 Bonn). Der Verein hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 19.06.2007 sowie der Zustimm…
Landesverband der Kartoffelkaufleute Rheinland-Westfalen, Düsseldorf (Beueler Bahnhofsplatz 18, 53225 Bonn). Der Verein hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 19.06.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Mitgliederversammlungen der beteiligten Vereine vom selben Tag Teile seines Vermögens auf den Zentralverband des Deutschen Kartoffelhandels e. V. ( nach Änderung nunmehr: Deutscher Kartoffelhandelsverband e.V. (DKHV) ) mit Sitz in Bonn (AG Bonn VR 2662) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übertragen. Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Vereinen ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.