VR 100108

Landberatung Hameln-Holzminden e.V.

Amtsgericht Hannover · Niedersachsen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Emmerthal

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Registerdaten

Sitz
Emmerthal
Datenstand
2024-12-19
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-19

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Beratungsring Hameln Hameln
  2. Beratungsring Hameln-Ost Hameln
  3. Versuchs-und Beratungsring Hameln-Ost Hameln
  4. Landberatung Hameln-Coppenbrügge Hameln
  5. Landberatung Hameln-Holzminden e.V. Hameln

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 100108 Landberatung Hameln-Coppenbrügge, Hameln (Klütstr. 11, 31787 Hameln). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.02.2011 mit Änderung vom 01.02.2012 sowie d…
Landberatung Hameln-Coppenbrügge, Hameln (Klütstr. 11, 31787 Hameln). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.02.2011 mit Änderung vom 01.02.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Mitgliederversammlung vom 10.03.2011/ 14.03.2012 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.03.2011/ 14.03.2012 mit der Beratungsring Holzminden-Bodenwerder e.V. mit Sitz in Holzminden (Amtsgericht Hildesheim, VR 150098) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.