HRB 119459

Lala Berlin GmbH

Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) · Berlin

aktuell 16 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Wattstrasse 11-13, 13355 Berlin

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Berlin
Rechtsform
221110
Letzte Eintragung
14.11.2023
Datenstand
2025-06-06
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
086

Leyla Piedayesh

Berlin

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.

Handelsregister

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Stand 2025-10-09

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Der Entwurf und die Herstellung von Bekleidungsartikeln, der Vertrieb und der Handel mit Bekleidungsartikeln aller Art sowie der Betrieb von Einzelhandelsgeschäften zum Vertrieb von Bekleidungsartikeln, die Lizenzverwertung von Markenrechten.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

16
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36l IN 5209/23 · Lala Berlin GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36l IN 5209/23
Wirksam am
27.06.2025
Registerbezug
Berlin, HRB 119459
36l IN 5209/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Lala Berlin GmbH,
Wattstrasse 11-13, 13355 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführerin Leyla Piedayesh
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 119459
- Schuldnerin -

Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs mit der Geschäftsführerin über 35.000,00 EUR zur Abgeltung der festgestellten streitigen Haftungsansprüche gemäß § 15b Abs. 4 InsO in Höhe von 520.334,32 EUR und ebenfalls streitigen Ansprüchen aus Darlehensgewährung in Höhe von 200.000,00 EUR wegen fehlender wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit

das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 14.07.2025 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 26.06.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 36l IN 5209/23 · Lala Berlin GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36l IN 5209/23
Wirksam am
15.07.2024
Registerbezug
Berlin, HRB 119459
36l IN 5209/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Lala Berlin GmbH,
Wattstrasse 11-13, 13355 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführerin Leyla Piedayesh
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 119459
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dentons Europe (Germany) GmbH & Co. KG, Markgrafenstraße 33, 10117 Berlin

Die Vergütung des vorläufigen Sachwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini, Kantstraße 164, 10623 Berlin, wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem vorläufigen Sachwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt auf Antrag des vorläufigen Sachwalters vom 29.04.2024. Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Eigenverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen. Der vorläufige Sachwalter beantragt Zuschläge gemäß §§ 12a, 11, 3 Abs. 1 InsVV in Höhe von insgesamt 85 %.

Die Regelvergütung war gemäß §§ 12a, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die von dem vorläufigen Sachwalter für die über eine regelmäßige Aufsichts- und Überwachungspflicht eines vorläufigen Sachwalters hinausgehenden Tätigkeiten beantragten Zuschläge waren bei Vornahme einer Gesamtschau zu gewähren: Der vorläufige Sachwalter beantragte einen Zuschlag für seine Bemühungen im Rahmen der Begleitung der Betriebsfortführung für die Dauer der vorläufigen Eigenverwaltung von mehr als 8 Wochen mit einer Überwachung des Zahlungsverkehrs, mit Begleitung der Insolvenzgeldvorfinanzierung, mit sehr umfangreicher Planung der Fortführungsaussichten und der dauerhaften Anpassung der Liquiditätsplanung. Er beantragte außerdem einen Zuschlag wegen der erheblichen Mehrarbeit für die umfangreichen Sanierungsbemühungen zur Übertragung des Geschäftsbetriebs und für den überdurchschnittlichen Aufwand der Übernahme der Kassenführung (§275 Abs. 2 InsO) als Sonderaufgabe eines vorläufigen Sachwalters. Nach eigener Prüfung wird sich der ausführlichen Begründung im Antrag vom 29.04.2024 angeschlossen. Unter Vornahme einer Gesamtbetrachtung ist ein Zuschlag von insgesamt 85 % gerechtfertigt. Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von 14.793,35 EUR zugrunde gelegt. Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 175,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt. Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 12.07.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 36l IN 5209/23 · Lala Berlin GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36l IN 5209/23
Wirksam am
11.06.2024
Registerbezug
Berlin, HRB 119459
36l IN 5209/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Lala Berlin GmbH,
Wattstrasse 11-13, 13355 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführerin Leyla Piedayesh
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 119459
- Schuldnerin -

hat der vorläufige Insolvenzverwalter mit Antrag vom 29.04.2024 die Regelvergütung gemäß §§ 12a, 11 InsVV und die Auslagen gemäß § 12a Abs. 5 InsVV nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.

Die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung, Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 10.06.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 36l IN 5209/23 · Lala Berlin GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36l IN 5209/23
Wirksam am
03.06.2024
Registerbezug
Berlin, HRB 119459
36l IN 5209/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Lala Berlin GmbH,
Wattstrasse 11-13, 13355 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführerin Leyla Piedayesh
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 119459
- Schuldnerin -

hat die Gläubigerin 5opm GmbH & Co. KG, Rumfordstraße 5, 80469 München am 22.02.2024 eine Forderung zur Tabelle (laufende Nr. 79) angemeldet. Die Forderung wurde im Prüfungstermin am 05.03.2024 durch den Insolvenzverwalter bestritten. Grund des Bestreitens: forderungsbegründende Unterlagen fehlen (Vertrag, Rechnungen)

Es ergeht folgender Hinweis an die Gläubigerin:

Hat der Insolvenzverwalter oder ein Insolvenzgläubiger im Prüfungstermin oder im schriftlichen Verfahren Ihre Forderung bestritten, so können Sie als Gläubiger, dessen Forderung bestritten wurde, Klage auf Feststellung der Forderung erheben, soweit keine gütliche Einigung möglich ist, § 179 InsO. Eine Feststellungsklage ist im ordentlichen Verfahren zu erheben. Ist der Rechtsweg zum ordentlichen Verfahren nicht gegeben, so ist die Feststellung beim zuständigen anderen Gericht oder bei der zuständigen Verwaltungsbehörde vorzunehmen. Das Insolvenzgericht ist in keinem der genannten Fälle zuständig.

Diese Veröffentlichung ersetzt die Zustellung des beglaubigten Tabellenauszugs an die Gläubigerin zur Tabelle laufende Nr. 79.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 31.05.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36l IN 5209/23 · Lala Berlin GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36l IN 5209/23
Wirksam am
16.11.2023
Registerbezug
Berlin, HRB 119459
36l IN 5209/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Lala Berlin GmbH,
Wattstrasse 11-13, 13355 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführerin Leyla Piedayesh
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 119459
- Schuldnerin -

hat das Amtsgericht Charlottenburg am 15.11.2023 beschlossen:

Die Tagesordnung der Gläubigerversammlung am 28.11.2023, 9.30 Uhr, Saal 218, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin wird ergänzt um die Beschlussfassung über die Zustimmung zur Veräußerung wesentlicher Teile des Geschäftsbetriebes (Anlage- und Umlaufvermögen) mit Übernahme eines Teils der Belegschaft für einen Kaufpreis von mindestens 600.000,00 EUR an eine neue gegründete Gesellschaft unter unternehmerischer Beteiligung der geschäftsführenden Gesellschafterin.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Beschluss findet die Erinnerung statt (§ 11 Abs. 2 RPflG).

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.

Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses an die Beteiligten. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Zustellung nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung, ist das Datum der Zustellung maßgebend. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post und soll die Bekanntgabe im Inland bewirkt werden, gilt das Schriftstück 3 Tage nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben, wenn nicht der Beteiligte glaubhaft macht, dass ihm das Schriftstück nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Kann die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von 5 Monaten nach Erlass (§ 38 Abs. 3 FamFG) des Beschlusses. Fällt das Fristende auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.

Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Erinnerung soll begründet werden.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 15.11.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 36l IN 5209/23 · Lala Berlin GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36l IN 5209/23
Wirksam am
06.11.2023
Registerbezug
Berlin, HRB 119459
36l IN 5209/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Lala Berlin GmbH, Wattstrasse 11-13, 13355 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 119459
- Schuldnerin -
- Geschäftszweig: Entwerfen, Herstellen und Vertreiben von Mode und Modeaccessoires unter der Marke Lala Berlin -

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.11.2023 um 09.00 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini
Kantstraße 164, 10623 Berlin
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 09.01.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 28.11.2023, 09:30 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 05.03.2024, 09:30 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ferner wird ihm die gem. Art. 54 EuInsVO erforderliche Unterrichtung aller bekannten ausländischen Gläubiger übertragen.

Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 28.08.2023 beim Insolvenzgericht Charlottenburg eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 03.11.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 119459 B HRB 119459 B: Lala Berlin GmbH, Berlin, Wattstrasse 11-13, 13355 Berlin. Geschäftsführer: 2. Lee, Livia, *XX.XX.XXXX, Neutrebbin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
HRB 119459 B: Lala Berlin GmbH, Berlin, Wattstrasse 11-13, 13355 Berlin. Geschäftsführer: 2.
Lee, Livia, *XX.XX.XXXX, Neutrebbin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Veränderungen
HRB 119459 B HRB 119459 B: Lala Berlin GmbH, Berlin, Wattstrasse 11-13, 13355 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 42.623,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.03.2017 ist das Stammkapital…
HRB 119459 B: Lala Berlin GmbH, Berlin, Wattstrasse 11-13, 13355 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 42.623,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.03.2017 ist das Stammkapital um 7.488,00 EUR auf 42.623,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gesellschafter und Gesellschaftskapital), § 4 (Gesellschafterversammlung), § 5 (Geschäftsführung) und § 8 (Einziehung von Geschäftsanteilen).
Veränderungen
HRB 119459 B HRB 119459 B: Lala Berlin GmbH, Berlin, Wattstrasse 11-13, 13355 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Wattstrasse 11-13, 13355 Berlin
HRB 119459 B: Lala Berlin GmbH, Berlin, Wattstrasse 11-13, 13355 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Wattstrasse 11-13, 13355 Berlin
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HRB 119459 B HRB 119459 B: Lala Berlin GmbH, Berlin, Anklamer Str. 38, 10115 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 35.135,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.02.2015 ist das Stammkapital …
HRB 119459 B: Lala Berlin GmbH, Berlin, Anklamer Str. 38, 10115 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 35.135,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.02.2015 ist das Stammkapital um 9.135 EUR auf 35.135 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile).
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HRB 119459 B HRB 119459 B: Lala Berlin GmbH, Berlin, Anklamer Str. 38, 10115 Berlin. Gegenstand: Der Entwurf und die Herstellung von Bekleidungsartikeln, der Vertrieb und der Handel mit Bekleidungsartikeln aller Art sowi…
HRB 119459 B: Lala Berlin GmbH, Berlin, Anklamer Str. 38, 10115 Berlin. Gegenstand: Der Entwurf und die Herstellung von Bekleidungsartikeln, der Vertrieb und der Handel mit Bekleidungsartikeln aller Art sowie der Betrieb von Einzelhandelsgeschäften zum Vertrieb von Bekleidungsartikeln, die Lizenzverwertung von Markenrechten. Änderung zu Nr. 1: Geschäftsführer: Piedayesh, Leyla; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.02.2015 ist der Gesellschaftsvertrag vollständig neu gefasst.
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HRB 119459 B HRB 119459 B: Lala Berlin GmbH, Berlin, Anklamer Str. 38, 10115 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 15.12.2014 wesentliche Teile des einze…
HRB 119459 B: Lala Berlin GmbH, Berlin, Anklamer Str. 38, 10115 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 15.12.2014 wesentliche Teile des einzelkaufmännischen Unternehmens in Firma Lala Berlin Fashion e.K. mit dem Sitz in Berlin (AG Charlottenburg HRA 41796 b) im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme übernommen.
Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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HRB 119459 B HRB 119459 B: Lala Berlin GmbH, Berlin, Anklamer Str. 38, 10115 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 26.000 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15.12.2014 ist das Stammkapital zum…
HRB 119459 B: Lala Berlin GmbH, Berlin, Anklamer Str. 38, 10115 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 26.000 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15.12.2014 ist das Stammkapital zum Zwecke der Ausgliederung von wesentlichen Teilen des einzelkaufmännischen Unternehmens in Firma Lala Berlin Fashion e.K. mit dem Sitz in Berlin (AG Charlottenburg HRA 41796 b) auf diese Gesellschaft im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme um 1.000 EUR auf 26.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen).
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HRB 119459 B Lala Berlin GmbH, Berlin, Anklamer Str. 38, 10115 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Anklamer Str. 38, 10115 Berlin.
Lala Berlin GmbH, Berlin, Anklamer Str. 38, 10115 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Anklamer Str. 38, 10115 Berlin.
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HRB 119459 B Lala Berlin GmbH, BerlinRückerstraße 10, 10119 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Rückerstraße 10, 10119 Berlin.
Lala Berlin GmbH, BerlinRückerstraße 10, 10119 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Rückerstraße 10, 10119 Berlin.
Neueintragungen
HRB 119459 B Lala Berlin GmbH, BerlinMulackstr. 7, 10119 Berlin. Firma: Lala Berlin GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Mulackstr. 7, 10119 Berlin Gegenstand: Entwurf und Herstellung von Bekleidu…
Lala Berlin GmbH, BerlinMulackstr. 7, 10119 Berlin. Firma: Lala Berlin GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Mulackstr. 7, 10119 Berlin Gegenstand: Entwurf und Herstellung von Bekleidungsartikeln, Vertrieb und Handel mit Bekleidungsartikeln aller Art sowie Betrieb von Einzelhandelsgeschäften zum Vertrieb von Bekleidungsartikeln, Lizenzverwertung von Markenrechten. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Piedayesh, Leyla, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 03.04.2009.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.