VR 2576

Ländliche Arbeitsförderung e.V.

Amtsgericht Neuruppin · Brandenburg

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Prenzlau

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Registerdaten

Sitz
Prenzlau
Rechtsform
211000
Letzte Eintragung
16.06.2020
Datenstand
2025-09-17
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
274

Annett Hartwig

Mark Landin

274

Detlef Neumann

Schönfeld

274

Horst Bertram

Göritz

274

Matthias Schilling

Uckerland

274

Petra Buchholz

Oberuckersee OT Warnitz

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und drei weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-17

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Veröffentlichungen

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 2576 NP VR 2576 NP: Ländliche Arbeitsförderung e.V., Prenzlau. Rechtsverhaeltnis: Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2012 sowie der Beschlüsse der Mitglied…
VR 2576 NP: Ländliche Arbeitsförderung e.V., Prenzlau. Rechtsverhaeltnis: Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2012 sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 24.05.2012 der Arbeitsförderverein Gramzow e.V. mit Sitz in Uckerfelde OT Hohengüstow (Amtsgericht Neuruppin, VR 2927 NP) durch Übertragung des Vermögens als Ganzes verschmolzen.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:
Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.