HRB 70315
LACO OFFICE PRODUCTS Finke GmbH
aktuell 10 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Sottrum
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Registerdaten
- Sitz
- Sottrum
- Datenstand
- 2025-01-02
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- Stefan Finke Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung Sottrum
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 11 IN 44/20 · LACO OFFICE PRODUCTS Finke GmbH · Insolvenzgericht Walsrode
- Insolvenzgericht
- Walsrode
- Aktenzeichen
- 11 IN 44/20
- Wirksam am
- 06.02.2023
- Registerbezug
- Walsrode, HRB 70315
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 23.03.2023 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen eine zu prüfende Forderung schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Der vollständige Beschluss, die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sowie eventuell eingehende Widersprüche sind in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Walsrode, 03.02.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 44/20 · LACO OFFICE PRODUCTS Finke GmbH · Insolvenzgericht Walsrode
- Insolvenzgericht
- Walsrode
- Aktenzeichen
- 11 IN 44/20
- Wirksam am
- 06.01.2021
- Registerbezug
- Walsrode, HRB 70315
PRODUCTS Finke GmbH, Bremer Straße 44, 27367 Sottrum (AG Walsrode, HRB 70315),
vertr. d.: Stefan Hugo Finke, (Geschäftsführer), wird im schriftlichen
Berichtstermin am 04.02.2021 gemäß § 160 ff. InsO folgende Beschlussfassung
erfolgen:
Tagesordnung:
Erteilung der Zustimmung zum Verkauf des schuldnerischen Geschäftsbetriebes
inklusive des beweglichen Anlage- und Umlaufvermögens für insgesamt (vorläufig)
35.000,00 € an Herrn Stefan Hugo Finke bzw. an eine noch von ihm zu gründende
Gesellschaft.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem
schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.
Amtsgericht Walsrode, 05.01.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 11 IN 44/20 · LACO OFFICE PRODUCTS Finke GmbH · Insolvenzgericht Walsrode
- Insolvenzgericht
- Walsrode
- Aktenzeichen
- 11 IN 44/20
- Wirksam am
- 04.01.2021
- Registerbezug
- Walsrode, HRB 70315
Straße 44, 27367 Sottrum (AG Walsrode, HRB 70315), vertr. d.: Stefan Hugo
Finke, (Geschäftsführer), ist am 01.01.2021 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Stefan Denkhaus, BRL Insolvenz GbR,
Jungfernstieg 30, 20354 Hamburg, Tel.: 040 35006-188, Fax: 040 35006-176,
Internet: www.brl-insolvenz.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 28.01.2021 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, ob und ggf. welche
Sicherungsrechte für die angemeldeten Forderungen an beweglichen Sachen oder
Rechten bestehen und in Anspruch genommen werden. Der Gegenstand, an dem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die
Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus
entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichtstermin entspricht, ist der 04.02.2021.
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 11.03.2021.
Bis zum 11.03.2021 müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden;
Bis zum 04.02.2021 müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Ø Anträge über:
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO);
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO);
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO);
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO);
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan;
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO);
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert;
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO);
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO);
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO);
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (28.01.2021)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (11.03.2021), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem
schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Walsrode /
Lange Straße 29-33 / 29664 Walsrode einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Walsrode, 04.01.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 70315 HRB 70315: LACO OFFICE PRODUCTS Finke GmbH, Sottrum, Bremer Straße 44, 27367 Sottrum. Durch Beschluss des Amtsgerichts Walsrode (11 IN 44/20) vom 18.11.2020 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt un…
Insolvenzbekanntmachung 11 IN 44/20 · LACO OFFICE PRODUCTS Finke GmbH · Insolvenzgericht Walsrode
- Insolvenzgericht
- Walsrode
- Aktenzeichen
- 11 IN 44/20
- Wirksam am
- 18.11.2020
- Registerbezug
- Walsrode, HRB 70315
PRODUCTS Finke GmbH, Bremer Straße 44, 27367 Sottrum (AG Walsrode, HRB 70315),
vertr. d.: Stefan Hugo Finke, (Geschäftsführer), ist am 18.11.2020 um 08:15 Uhr
ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen sowie die vorläufige Verwaltung des
Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stefan Denkhaus, BRL Insolvenz GbR,
Jungfernstieg 30, 20354 Hamburg, Tel.: 040 35006-188, Fax: 040 35006-176,
Internet: www.brl-insolvenz.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Walsrode /
Lange Straße 29-33 / 29664 Walsrode einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Walsrode, 18.11.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 70315 HRB 70315: LACO OFFICE PRODUCTS Finke GmbH, Sottrum, Bremer Straße 44, 27367 Sottrum. Durch Beschluss des Amtsgerichts Walsrode (11 IN 28/20) vom 05.08.2020 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt un…
HRB 70315 HRB 70315: LACO OFFICE PRODUCTS Finke GmbH, Sottrum, Bremer Straße 44, 27367 Sottrum. Geändert, nun: Geschäftsführer: Finke, Stefan Hugo, Sottrum, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, …
HRB 70315 HRB 70315: LACO OFFICE PRODUCTS Finke GmbH, Sottrum, Bremer Straße 44, 27367 Sottrum. Nicht mehr Geschäftsführer: Finke, Constantin Stefan, Sottrum, *XX.XX.XXXX. Geschäftsführer: Finke, Stafan Hugo, Sottrum,…
HRB 70315 HRB 70315: LACO OFFICE PRODUCTS Finke GmbH, Sottrum, Bremer Straße 44, 27367 Sottrum. Die Gesellschafterversammlung vom 21.04.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Vertretung und Geschäft…
HRB 70315 LACO OFFICE PRODUCTS Finke GmbH, Sottrum, Bremer Straße 44, 27367 Sottrum.Die Gesellschafterversammlung hat am 22.04.2009 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 2…
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