HRA 6618 HL
Lachmann´s Goldschmiede e.K., Inhaberin Maren Evers-Knoop
aktuell 1 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Glockengießerstraße 34, 23552 LübeckGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Lübeck
- Rechtsform
- 411000
- Letzte Eintragung
- 17.07.2025
- Datenstand
- 2026-05-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Kathrin Heilmann
Lübeck
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließenMaren Evers-Knoop
Lübeck
Allgemeine Vertretungsregelung
- Die Inhaberin handelt allein.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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CD
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Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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VÖ
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Veröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum Zeitstrahl
SI
lokal vorhanden
Registerinformationen
Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2026-05-07 Registerinformationen ansehenÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
HRA 6618 HL Lachmann´s Goldschmiede e.K., Inhaberin Maren Evers-Knoop, Lübeck, Glockengießerstraße 34, 23552 Lübeck. Name der Firma: Lachmann´s Goldschmiede e.K., Inhaberin Maren Evers-Knoop Sitz der Firma: Lübeck; Gesc…
Lachmann´s Goldschmiede e.K., Inhaberin Maren Evers-Knoop, Lübeck, Glockengießerstraße 34, 23552 Lübeck. Name der Firma: Lachmann´s Goldschmiede e.K., Inhaberin Maren Evers-Knoop Sitz der Firma: Lübeck; Geschäftsanschrift:; Glockengießerstraße 34, 23552 Lübeck Vertretungsregelung: Die Inhaberin handelt allein. Inhaber: Inhaber:; 1. Evers-Knoop, Maren, *XX.XX.XXXX, Lübeck Rechtsform: Einzelunternehmen Rechtsverhaeltnis: Entstanden durch Verschmelzung der Lachmann´s Goldschmiede GmbH mit Sitz in Lübeck (Amtsgericht Lübeck, HRB 1153 HL) auf das Vermögen der Alleingesellschafterin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.