HRA 22075

LACHMANN Innenausbau GmbH & Co. KG

Amtsgericht Koblenz · Rheinland-Pfalz

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Concordiastraße 94, 56170 Bendorf

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Bendorf
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
Letzte Eintragung
08.04.2019
Datenstand
2026-04-10
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

PL Verwaltungs GmbH

Neuwied

einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Kommanditist(in)

Stefan Tries

Nauort

Kommanditist(in)

Thomas Wey

Bassenheim

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Handelsregister

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Stand 2026-04-10

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 21 IN 9/19 · LACHMANN Innenausbau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Koblenz
Insolvenzgericht
Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 9/19
Wirksam am
06.06.2019
Registerbezug
Koblenz, HRA 22075
In dem Insolvenzverfahren der LACHMANN Innenausbau GmbH & Co. KG,
Concordiastraße 94, 56170 Bendorf (AG Koblenz, HRA 22075), vertr. d.: 1. PL
Verwaltungs GmbH, (AG Koblenz, HRB 26330), Concordiastr. 94, 56170 Bendorf,
(persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Stefan Tries, Am
Kettenhähnchen 7, 56237 Nauort, (Geschäftsführer), 1.2. Thomas Wey, Unter den
Pelzen 18 a, 56220 Bassenheim, (Geschäftsführer), wird die Vergütung des
vorläufigen Insolvenzverwalters auf

xxx €

und der Auslagensatz auf

xxx €

zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer i.H.v. xxx €

insgesamt auf xxx € festgesetzt.

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der
Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters
im Insolvenzantragsverfahren besonders vergütet. Dabei soll die Vergütung des
vorläufigen Insolvenzverwalters in der Regel einen angemessenen Bruchteil der
Vergütung des Insolvenzverwalters nicht überschreiten.

Zur Bemessung der Höhe dieser Vergütung sind nach § 11 Abs. 1 S. 3 InsVV Art,
Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters zu
berücksichtigen.

Für die Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters im
einzelnen verweist § 10 InsVV auf die insoweit für den Insolvenzverwalter
geltenden Vorschriften unter §§ 1-9 InsVV und ordnet deren entsprechende
Anwendung an.

Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bemisst sich gem. 11 Abs. 1
i.V.m. § 1 InsVV nach dem Wert des Vermögens, auf das sich die Tätigkeit des
Insolvenzverwalters tatsächlich erstreckt hat. Berechnungsgrundlage ist somit
für den vorläufigen Insolvenzverwalter der Wert des insgesamt verwalteten
materiellen wie immateriellen Vermögens, dass seiner Tätigkeit während der
vorläufigen Insolvenzverwaltung zugrunde lag (vgl. Haarmeyer/Wutzke/Förster,
Vergütung im Insolvenzverfahren InsVV/ VergVO, München, 1999, 2. Auflage, § 11
InsVV RN 39).

Aus dem vorgelegten Bericht nach § 156 InsO mit der entsprechenden
Vermögensübersicht ergibt sich ein zu verwaltendes Vermögen in Höhe von
412.171,00 €. Dieser Wert ist nachfolgend Berechnungsgrundlage.

Da § 11 Abs. 1 S. 2 InsVV für den Regelfall auf einen angemessenen Bruchteil
der Vergütung des Insolvenzverwalters abstellt, ist zunächst auf die oben
dargelegten Berechnungsgrundlage die sog. fiktive Insolvenzverwaltervergütung
zu ermitteln.

Nach § 2 Abs. 1 InsVV errechnet sich danach die Regelvergütung für den
Insolvenzverwalter wie folgt:

Die Vergütung errechnet sich wie folgt:

40 % aus 25.000,00
€
10.000,00 €

25 % aus 25.000,00
€
6.250,00 €

7 % aus 200.000,00
€
14.000,00 €

3 % aus 162.171,00
€
4.865,13 €

Summe:
35.115,13 €

Im vorliegenden Insolvenzantragsverfahren wurde Rechtsanwalt Jens Lieser am
17.01.2019 zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Darüber hinaus wurde kein Allgemeines Verfügungsverbot mit Übergang der
Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis angeordnet.

Bereits für den Fall der Sicherung und Inbesitznahme der Vermögensgegenstände
der Schuldnerin durch einen vorläufigen Insolvenzverwalter ohne zusätzlichen
Übergang der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis ist nach der Begründung des
Verordnungsgebers zur InsVV entsprechend der früheren Regelvergütung für einen
Sequester einen Regelbruchteil von 25 % anzunehmen.

Für die durchgeführte vorläufige Insolvenzverwaltung sind folgende
vergütungserhöhende Gesichtspunkte zu berücksichtigen:

a) 15 % Erhöhung für Betriebsfortführung

b) 10 % Erhöhung für übertragende Sanierung/Umstrukturierung

c) 5 % Erhöhung für Insolvenzgeldvorfinanzierung

Unter Berücksichtigung der dargelegten Erhöhungskriterien wird daher für das
vorliegende Insolvenzantragsverfahren eine Erhöhung der fiktiven
Verwaltervergütung von 30 % für angemessen angesehen.

Somit ergibt sich eine Vergütung für die vorläufige Verwaltung in Höhe von xxx
€.

Nach §§ 11, 10,8 Abs. 3 InsVV kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach
seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschalsatz
fordern, der im 1. Jahr 15 %, danach 10 % der oben berechneten gesetzlichen
Vergütung, höchtstens jedoch 250,00 € je angefangenen Monat der Dauer der
Tätigkeit des vorläufigen Verwalters beträgt.

Danach errechnet sich unter Berücksichtigung der Dauer des
Insolvenzantragsverfahrens ( 3 Monate) vorliegend die Auslagenpauschale von xxx
€.

Die berechnete Vergütung sowie die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters
sind nach §§ 11,10,7 InsVV um die darauf entfallende Umsatzsteuer in Höhe von
derzeit 19 % zu erhöhen.

Der vollständige Vergütungsbeschluss kann auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung:

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 € übersteigt. Soweit dies nicht der Fall
ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem

Amtsgericht Koblenz

Karmeliterstraße 14

56068 Koblenz

oder bei dem

Landgericht Koblenz

Karmeliterstraße 14

56068 Koblenz

einzulegen.

Die befristete Erinnerung ist bei dem

Amtsgericht Koblenz

Karmeliterstraße 14

56068 Koblenz

einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die
Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Koblenz, 06.06.2019

Das Amtsgericht - Abt. 21-

21 IN 9/19

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 21 IN 9/19 · LACHMANN Innenausbau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Koblenz
Insolvenzgericht
Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 9/19
Wirksam am
07.05.2019
Registerbezug
Koblenz, HRA 22075
21 IN 9/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LACHMANN
Innenausbau GmbH & Co. KG, Concordiastraße 94, 56170 Bendorf (AG Koblenz, HRA
22075), vertr. d.: 1. PL Verwaltungs GmbH, (AG Koblenz, HRB 26330),
Concordiastr. 94, 56170 Bendorf, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr.
d.: 1.1. Stefan Tries, Am Kettenhähnchen 7, 56237 Nauort, (Geschäftsführer),
1.2. Thomas Wey, Unter den Pelzen 18 a, 56220 Bassenheim, (Geschäftsführer),
hat der Insolvenzverwalter einen Antrag auf Festsetzung der Vergütung und
Auslagen für die vorläufige Insolvenzverwaltung gestellt. Der Antrag kann auf
der Geschäftsstelle eingesehen werden. Die Anhörung vor der Entscheidung über
den gestellten Antrag erfolgt im schriftlichen Verfahren. Eventuelle
Stellungnahmen müssen schriftlich bis zum 27.05.2019 beim Insolvenzgericht -
Amtsgericht - Koblenz eingegangen sein.

Amtsgericht Koblenz, 06.05.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 22075 HRA 22075: LACHMANN Innenausbau GmbH & Co. KG, Bendorf, Concordiastraße 94, 56170 Bendorf. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRA 22075: LACHMANN Innenausbau GmbH & Co. KG, Bendorf, Concordiastraße 94, 56170 Bendorf. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 21 IN 9/19 · LACHMANN Innenausbau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Koblenz
Insolvenzgericht
Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 9/19
Wirksam am
01.04.2019
Registerbezug
Koblenz, HRA 22075
21 IN 9/19: Über das Vermögen der LACHMANN Innenausbau GmbH & Co. KG,
Concordiastraße 94, 56170 Bendorf (AG Koblenz, HRA 22075), vertr. d.: 1. PL
Verwaltungs GmbH, (AG Koblenz, HRB 26330), Concordiastr. 94, 56170 Bendorf,
(persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Stefan Tries ,
(Geschäftsführer), 1.2. Thomas Wey, (Geschäftsführer), ist am 01.04.2019 um
08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Jens Lieser, Josef-Görres-Platz 5, 56068
Koblenz, Tel.: 0261/ 304 - 790, Fax: 0261/ 911 - 4729, E-Mail:
info@lieser-rechtsanwaelte.de, Internet: http://www.lieser-rechtsanwaelte.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 14.05.2019 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Freitag, 14.06.2019, 11:00 Uhr, Saal 123,
Hauptjustizgebäude, Karmeliterstraße 14, 56068 Koblenz eine
Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur
Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Koblenz, 01.04.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 21 IN 9/19 · LACHMANN Innenausbau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Koblenz
Insolvenzgericht
Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 9/19
Wirksam am
13.02.2019
Registerbezug
Koblenz, HRA 22075
Insolvenzantragsverfahren:

In dem Insolvenzantragsverfahren

über das Vermögen der

LACHMANN Innenausbau GmbH & Co. KG, Concordiastraße 94, 56170 Bendorf (AG
Koblenz, HRA 22075),

vertreten durch:

1. PL Verwaltungs GmbH, (AG Koblenz, HRB 26330), Concordiastr. 94, 56170
Bendorf, (persönlich haftende Gesellschafterin),

diese vertreten durch:

1.1. Stefan Tries, Am Kettenhähnchen 7, 56237 Nauort, (Geschäftsführer),

1.2. Thomas Wey, Unter den Pelzen 18 a, 56220 Bassenheim, (Geschäftsführer),

-
Antragstellerin und Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigter der Vertreter zu 1.1. und 1.2.:

Rechtsanwalt Eckhard Finke, c/o Rechtsanwälte Caspers Mock,
Rudolf-Virchow-Straße 11, 56073 Koblenz,

wird der Beschluss vom 17.01.2019 im Rubrum wegen offenbarer Unrichtigkeit
aufgrund irrtümlich nicht im Rubrum aufgenommener Komplementär-GmbH der
Schuldnerin gemäß §§ 4 InsO, 319 ZPO - von Amts wegen - wie folgt - berichtigt:

LACHMANN Innenausbau GmbH & Co. KG, ...

vertreten durch

1. PL Verwaltungs GmbH, (AG Koblenz HRB 26330), Concordiastr. 94, 56170 Bendorf
(persönlich haftende Gesellschafterin),

diese vertreten durch ...1.1. ...(Geschäftsführer)

...1.2. ...(Geschäftsführer)

Amtsgericht Koblenz, 12.02.2019

21 IN 9/19

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 22075 HRA 22075: LACHMANN Innenausbau GmbH & Co. KG, Bendorf, Concordiastraße 94, 56170 Bendorf. Durch Beschluss des Amtsgerichts Koblenz (21 IN 9/19) vom 17.01.2019 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt…
HRA 22075: LACHMANN Innenausbau GmbH & Co. KG, Bendorf, Concordiastraße 94, 56170 Bendorf. Durch Beschluss des Amtsgerichts Koblenz (21 IN 9/19) vom 17.01.2019 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 21 IN 9/19 · LACHMANN Innenausbau GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Koblenz
Insolvenzgericht
Koblenz
Aktenzeichen
21 IN 9/19
Wirksam am
17.01.2019
Registerbezug
Koblenz, HRA 22075
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LACHMANN Innenausbau GmbH &
Co. KG, Concordiastraße 94, 56170 Bendorf (AG Koblenz, HRA 22075), vertr. d.:
1. Stefan Tries, Am Kettenhähnchen 7, 56237 Nauort, (Geschäftsführer), 2.
Thomas Wey, Unter den Pelzen 18a, 56220 Bassenheim, (Geschäftsführer), wird
heute, am 17.01.2019 um 11:54 Uhr mit sofortiger Wirkung zur Sicherung der
künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhaltes angeordnet: Es
wird die vorläufige Verwaltung des Vermögens gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 InsO
angeordnet. Zum vorläufigen Verwalter wird Rechtsanwalt Jens Lieser,
Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261/ 304 - 790, Fax: 0261/ 911 -
4729, E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de, Internet: http://
www.lieser-rechtsanwaelte.de bestellt. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 2.
Alternative Ins0). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldner) wird
verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die Drittschuldner werden aufgefordert,
nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

56068 Koblenz, 17.01.2019,

Das Amtsgericht - Abt. 21

21 IN 9/19

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 22075 HRA 22075: LACHMANN Innenausbau GmbH & Co. KG, Bendorf, Concordiastraße 94, 56170 Bendorf. Der Sitz ist von Neuwied (vormals Amtsgericht Montabaur, HRA 20986) nach Bendorf verlegt.
HRA 22075: LACHMANN Innenausbau GmbH & Co. KG, Bendorf, Concordiastraße 94, 56170 Bendorf. Der Sitz ist von Neuwied (vormals Amtsgericht Montabaur, HRA 20986) nach Bendorf verlegt.
Veränderungen
HRA 22075 HRA 22075: LACHMANN Innenausbau GmbH & Co. KG, Bendorf, Concordiastraße 94, 56170 Bendorf. Der Sitz ist von Neuwied nach Bendorf (vormals Amtsgericht Neuwied HRA 20986) verlegt. Berichtigende Eintragung zur …
HRA 22075: LACHMANN Innenausbau GmbH & Co. KG, Bendorf, Concordiastraße 94, 56170 Bendorf. Der Sitz ist von Neuwied nach Bendorf (vormals Amtsgericht Neuwied HRA 20986) verlegt. Berichtigende Eintragung zur Eintragung vom 8.8.2018
Neueintragungen
HRA 22075 HRA 22075: LACHMANN Innenausbau GmbH & Co. KG, Bendorf, Concordiastraße 94, 56170 Bendorf. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Concordiastraße 94, 56170 Bendorf. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder …
HRA 22075: LACHMANN Innenausbau GmbH & Co. KG, Bendorf, Concordiastraße 94, 56170 Bendorf. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Concordiastraße 94, 56170 Bendorf. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: PL Verwaltungs GmbH, Neuwied (Amtsgericht Montabaur HRB 21686), einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.