HRA 12224

Lacher Druck GmbH & Co. KG

Amtsgericht Memmingen · Bayern

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Obere Straße 11, 87700 Memmingen

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Memmingen
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
Letzte Eintragung
04.10.2024
Datenstand
2025-10-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

LD Media Verwaltungs GmbH

Memmingen

mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Kommanditist(in)

Walter Andreas Demartin

Memmingen

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-05

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-14 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

2 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-10-05 Registerinformationen ansehen

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. LD Media GmbH & Co. KG Memmingen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 222/25 · Lacher Druck GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Memmingen
Insolvenzgericht
Memmingen
Aktenzeichen
3 IN 222/25
Wirksam am
05.03.2026
Registerbezug
Memmingen, HRA 12224
3 IN 222/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Lacher Druck GmbH & Co. KG, Obere Straße 11, 87700 Memmingen, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin LD Media Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Demartin Walter Andreas
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRA 12224
- Schuldnerin -

hat der Insolvenzverwalter am 03.03.2026 angezeigt, dass voraussichtlich Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht - 05.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 222/25 · Lacher Druck GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Memmingen
Insolvenzgericht
Memmingen
Aktenzeichen
3 IN 222/25
Wirksam am
02.03.2026
Registerbezug
Memmingen, HRA 12224
3 IN 222/25

In dem Verfahren über den Antrag

der Lacher Druck GmbH & Co. KG, Obere Straße 11, 87700 Memmingen, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin LD Media Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Demartin Walter Andreas
- Schuldnerin -

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.

Lacher Druck GmbH & Co. KG, Obere Straße 11, 87700 Memmingen, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin LD Media Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Demartin Walter Andreas
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRA 12224
- Schuldnerin -

Geschäftszweig: Gestaltung, Herstellung und Vertrieb von Druckerzeugnissen jeglicher Art, die Konzeption, Planung und Realisierung von sonstigen Werbe- und Kommunikationsmaßnahmen sowie die Vornahme aller damit zusammenhängenden Geschäfte

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 27.02.2026 um 13.00 Uhr eröffnet.

2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Strüwind Stefan
Am Silbermannpark 1b, 86161 Augsburg
Telefon: +49(821)9998064-0
Email: mail@lecon.eu

3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 24.04.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

4. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf

Dienstag, 05.05.2026, 13:30 Uhr,
Sitzungssaal 130, EG, Buxacher Str. 6, 87700 Memmingen

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

5. Prüfungstermin wird anberaumt auf

Dienstag, 05.05.2026, 13:30 Uhr,
Sitzungssaal 130, EG, Buxacher Str. 6, 87700 Memmingen

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.

6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.

9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Gläubigerantrag ist am 12.12.2025 der Eigenantrag der Schuldnerin ist am 18.12.2025 beim Insolvenzgericht Memmingen eingegangen.

Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht - 27.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 222/25 · Lacher Druck GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Memmingen
Insolvenzgericht
Memmingen
Aktenzeichen
3 IN 222/25
Wirksam am
18.12.2025
Registerbezug
Memmingen, HRA 12224
3 IN 222/25

In dem Verfahren über den Antrag

der AOK Bayern - Die Gesundheitskasse, vertreten durch d. Vorstand, Arbeitgeberservice, Brüderstraße 19, 89415 Lauingen a.d. Donau, Gz.: 25691195
- antragstellende Gläubigerin -

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.

Lacher Druck GmbH & Co. KG, Obere Straße 11, 87700 Memmingen, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin LD Media Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Demartin Walter Andreas
Registergericht: Amtsgericht Memmingen Registergericht Register-Nr.: HRA 12224
- Schuldnerin -

Geschäftszweig: Herstellung traditioneller Druckerzeugnisse

erlässt das Amtsgericht Memmingen am 18.12.2025 folgenden

Beschluss

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)

wird am 18.12.2025 um 14:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Stefan Strüwind, Am Silbermannpark 1b, 86161 Augsburg, Telefon: +49(821)9998064-0, Email: mail@lecon.eu.

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen.
Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und ihm alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, § 22 Abs. 3 InsO.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird gem. §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen durchzuführen. Ausgenommen sind die Zustellungen gerichtlicher Entscheidungen an die Schuldnerin; diese erfolgen durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.

Es wird gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Halbsatz InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin werden, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind, untersagt bzw. einstweilen eingestellt, § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO.

Gem. § 21 Abs. 2 InsO werden dem vorläufigen Insolvenzverwalter folgende Befugnisse übertragen:

-Kassenführung
-Eröffnung eines sog. Insolvenzverwalter-Sonderkontos
-Eingehung von Verbindlichkeiten zu Lasten der späteren Insolvenzmasse gegenüber Versorgungsunternehmen (Strom, Wasser, Telefon, Internet);
-Vorfinanzierung von Insolvenzgeld für die Arbeitnehmer; weiter wird er zu der damit verbundenen Eingehung von Verpflichtungen zu Lasten der späteren Insolvenzmasse ermächtigt.

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs.1 S. 3 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter wird beauftragt, den Beschluss an die Drittschuldner zuzustellen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Memmingen
Buxacher Str. 6
87700 Memmingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Memmingen - Insolvenzgericht - 18.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 12224 LD Media GmbH & Co. KG, Memmingen, Obere Straße 11, 87700 Memmingen. Firma geändert, nun: Lacher Druck GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft hat das Handelsgeschäft des Gerhard Lacher, Memmingen, * 17.01.1952, bet…
LD Media GmbH & Co. KG, Memmingen, Obere Straße 11, 87700 Memmingen. Firma geändert, nun: Lacher Druck GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft hat das Handelsgeschäft des Gerhard Lacher, Memmingen, * 17.01.1952, betrieben als Einzelunternehmen unter der Firma Lacher Druck Gerhard Lacher e.K., eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Memmingen unter HRA 8778, erworben. Die Haftung der Erwerberin für die im Betrieb des Geschäfts des bisherigen Inhabers begründeten Verbindlichkeiten ist ausgeschlossen, ebenso der Übergang der in diesem Betrieb begründeten Forderungen auf die Erwerberin.
Neueintragungen
HRA 12224 LD Media GmbH & Co. KG, Memmingen, Obere Straße 11, 87700 Memmingen. (die Gestaltung, Herstellung und der Vertrieb von Druckerzeugnissen jeglicher Art, die Konzeption, Planung und Realisierung von sonstigen …
LD Media GmbH & Co. KG, Memmingen, Obere Straße 11, 87700 Memmingen. (die Gestaltung, Herstellung und der Vertrieb von Druckerzeugnissen jeglicher Art, die Konzeption, Planung und Realisierung von sonstigen Werbe- und Kommunikationsmaßnahmen sowie die Vornahme aller damit zusammenhängender Geschäfte). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Obere Straße 11, 87700 Memmingen. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: LD Media Verwaltungs GmbH, Memmingen (Amtsgericht Memmingen HRB 15026), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.