HRB 17676

Lace up! GmbH

Amtsgericht Dresden · Sachsen

aktuell 19 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Chemnitzer Str. 78 a, Alte Schuhfabrik, 01187 Dresden

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Dresden
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
03.01.2020
Datenstand
2025-09-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Thomas Groß

Dresden

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließeneinzelvertretungsberechtigt;
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-24

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Abrufstand 2024-02-19 Chronologischen Auszug ansehen
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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Gegenstand des Unternehmens

Groß- und Einzelhandel mit Schuhen und Textilien.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

19
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 548 IN 1439/19 · Lace up! GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
548 IN 1439/19
Wirksam am
22.10.2025
Registerbezug
Dresden, HRB 17676
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 548 IN 1439/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lace up! GmbH, - Alte Schuhfabrik - Chemnitzer Straße 78 a, 01187 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 17676
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Groß

ergeht am 08.10.2025 nachfolgende Entscheidung:

Dem Insolvenzverwalter wird für die Tätigkeit folgende Vergütung antragsgemäß festgesetzt:

Vergütung XXX EUR
Auslagen XXX EUR
zzgl. 19% Umsatzsteuer XXX EUR
Gesamtbetrag XXX EUR

in Worten: XXX EUR

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, die festgesetzte Vergütung aus der Masse zu entnehmen.

Gründe:

Das Verfahren wurde am 27.12.2019 eröffnet.

Der Festsetzung liegt der Antrag vom 17.02.2025 i.v.m. dem ergänzenden Schreiben zum Vergütungsantrag vom 12.09.2025 zugrunde. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung von Vergütung nebst Auslagen für die Tätigkeit gemäß § 63 InsO.

Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse über 277.866,89 EUR beträge mit Aus - und Absonderungsrechten über 39.681,99 und der Vorsteuer auf die Verwaltervergütung von 11.516,38 EUR, entgegen dem Vortrag des Verwalters, nur 329.065,26 EUR (277.866,89 EUR + 11.516,38 EUR + 39.681,99 EUR).

Gemäß der BGH - entscheidung vom 25.10.2007- Az.: IX ZB 147/06 - ist die Vorsteuererstattung aus der Verwaltervergütung in die Teilungsmasse mit einzurechnen.

Gemäß § 1 InsVV sind dabei, neben der Vorsteuer auf die Verwaltervergütung von 11.516,38 EUR, die hinzuzurechnen ist, die Aus - und Absonderungsrechte über 39.681,99 EUR in Abzug zu bringen, da diese, gemäß § 1 II Nr. 1 InsVV, nur dann berücksichtigt werden, wenn der Verwalter diese verwertet hat, und der Mehrbetrag der Vergütung, der auf diese Gegenstände entfällt, 50 vom Hundert der zur Masse geflossenen Feststellung nicht übersteigen. Im Übrigen werden Aus - und Absonderungsrechte nur berücksichtigt, wenn der Masse ein Überschuss zusteht.

Gemäß dem Antrag des Verwalters vom 17.02.2025 betragen die zur Masse geflossenen Feststellungskosten 1.905,12 EUR.

Für die Festsetzung ist damit eine Vergleichsberechnung durch das Gericht vorzunehmen.

Die der Berechnung zugrundeliegende Teilungsmasse ohne Aus - und Absonderungsrechte zzgl. Vorsteuer auf die Verwaltervergütung beträgt damit insgesamt 289.383,28 EUR (277.866,89 EUR + 11.516,38 EUR).

Aus der Teilungsmasse ohne Aus - und Absonderungsrechte über 289.383,28 EUR errechnet sich eine Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV a.F. i.V.m. § 19 InsVV in Höhe von insgesamt 31.431,50 EUR wie folgt:

gemäß § 2 I Nr. 1 InsVV a.F. : von den ersten 25.000,00 EUR der Insolvenzmasse 40 % , mithin 10.000,00 EUR (40 % von 25.000,00 EUR)

gemäß § 2 I Nr. 2 InsVV a.F. : von dem Mehrbetrag bis zu 50.000,00 EUR der Insolvenzmasse 25 % , mithin 6250,00 EUR (25 % von 25.000,00 EUR)

gemäß § 2 I Nr. 3 InsVV : von dem Mehrbetrag bis zu 250.000,00 EUR der Insolvenzmasse 7 % , mithin 14.000,00 EUR (7 % von 200.000,00 EUR)

gemäß § 2 I Nr. 4 InsVV : von dem Mehrbetrag bis zu 500.000,00 EUR der Insolvenzmasse 3 % , mithin 1181,50 EUR (3 % von 39.383,28 EUR).

Aus der Teilungsmasse mit Aus - und Absonderungsrechte über 329.065,26 EUR (277.866,89 EUR + 11.516,38 EUR + 39.681,99 EUR) errechnet sich eine Regelvergütung nach § 2 Abs. 1 InsVV a.F. i.V.m. § 19 InsVV in Höhe von insgesamt 32.621,96 EUR wie folgt:

gemäß § 2 I Nr. 1 InsVV a.F. : von den ersten 25.000,00 EUR der Insolvenzmasse 40 % , mithin 10.000,00 EUR (40 % von 25.000,00 EUR)

gemäß § 2 I Nr. 2 InsVV a.F. : von dem Mehrbetrag bis zu 50.000,00 EUR der Insolvenzmasse 25 % , mithin 6.250,00 EUR (25 % von 25.000,00 EUR)

gemäß § 2 I Nr. 3 InsVV : von dem Mehrbetrag bis zu 250.000,00 EUR der Insolvenzmasse 7 % , mithin 14.000,00 EUR (7 % von 200.000,00 EUR)

gemäß § 2 I Nr. 4 InsVV : von dem Mehrbetrag bis zu 500.000,00 EUR der Insolvenzmasse 3 % , mithin 2.371,96 EUR (3 % von 79.065,26 EUR).

Damit ergibt sich eine Differenz in Höhe von 1.190,46 EUR (32.621,96 EUR abzgl. 31.431,50 EUR).

Zusätzlich zur Regelvergütung steht dem Insolvenzverwalter daher nur noch ein Mehrbetrag gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 InsVV in Höhe von 952,56 EUR zu, da der Mehrbetrag der Vergütung nur 50 vom Hundert der zur Masse geflossenen Feststellung betragen darf.

Der Insolvenzverwalter beantragt hier einen Zuschlag in Höhe von insgesamt 60 Prozent auf die nicht erhöhte Regelvergütung von 31.431,50 EUR. Bezüglich der ausführlichen Begründung wird auf den Antrag vom 17.02.2025 verwiesen.

Nach § 3 InsVV ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der verwalterlichen Geschäftsführung dies erfordern. Dieser Fall ist vorliegend gegeben. Der Gesamtzuschlag von 60 % ist angemessen und aufgrund der Ausführungen des Verwalters in dessen antrag vom 17.02.2025, dem Verwalter antragsgemäß in Höhe von 60 % zu gewähren.

60 % von 31.431,50 EUR ergeben 18.858,90 EUR.

Der Vergütungswert netto beträgt damit insgesamt 51.242,96 EUR (31.431,50 EUR+ 18.858,90 EUR Zuschlag + 952,56 EUR Mehrbetrag der Vergütung) und ist dem Verwalter antragsgemäß in dieser Höhe festzusetzen.

An Auslagen wurde der Pauschbetrag nach § 8 Abs. 3 S. 2 InsVV a.F. i.V.m. § 19 InsVV mit maximal 30 % der nicht erhöhten Regelvergütung von 31.431,50 mit Mehrbetrag über 952,56 EUR, mithin von 32.384,06 EUR für das 1. Jahr bis 6. Jahr, mithin mit 9.715,22 EUR festgesetzt, da gemäß § 8 III InsVV a.F. i.V.m. § 19 InsVV für das 1. Jahr 15 % der nicht erhöhten Regelvergütung mit Mehrbetrag und für die jeweiligen Folgejahre, hier das 2. bis 6. Jahr je 10 % der nicht erhöhten Regelvergütung mit Mehrbetrag festsetzbar wären, wenn der Maximalbetrag von 30 % der nicht erhöhten Regelvergütung mit Mehrbetrag nicht überschritten wäre. Da aber diese Auslagen mit 65 % der nicht erhöhten Regelvergütung mit Mehrbetrag, den Maximalbetrag von 30 % der nicht erhöhten Regelvergütung mit Mehrbetrag überschreiten, kann nur der Maximalbetrag von 30 % der nicht erhöhten Regelvergütung mit Mehrbetrag mit 9.715,22 EUR antragsgemäß festgesetzt werden.

Weiterhin wurde für die übertragenen Zustellungen ein Auslagenersatz in Höhe von 2,80 EUR pro Zustellung gemäß Beschluss des BGH vom 21.03.2013, Az: IX ZB 209/10 gewährt. Mithin waren für 111 bewirkte Zustellungen insgesamt 310,80 EUR festzusetzen.

Zusätzlich ist die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer zu berücksichtigen, § 7 InsVV.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.

Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 548 IN 1439/19 · Lace up! GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
548 IN 1439/19
Wirksam am
26.08.2025
Registerbezug
Dresden, HRB 17676
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 548 IN 1439/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lace up! GmbH, - Alte Schuhfabrik - Chemnitzer Straße 78 a, 01187 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 17676
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Groß
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.

Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 30.09.2025 den Forderungen beim

Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.

Die Forderungsanmeldungen liegen in den Büroräumen des Insolvenzverwalters RA Olaf Seidel, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.

Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Erinnerung soll begründet werden.

Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 548 IN 1439/19 · Lace up! GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
548 IN 1439/19
Wirksam am
21.02.2024
Registerbezug
Dresden, HRB 17676
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 548 IN 1439/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lace up! GmbH, - Alte Schuhfabrik - Chemnitzer Straße 78 a, 01187 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 17676
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Groß

ergeht am 19.02.2024 nachfolgende Entscheidung:

1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Dienstag, 12.03.2024, 10:00 Uhr
Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1

Auf der Tagesordnung steht:

a. Zustimmung der Gläubigerversammlung im Anschluss an den Beschluss der Gläubigerversammlung vom 31.08.2022, die weiteren Kosten für die weiteren anwaltlichen Bemühungen, insbesondere um eine außergerichtliche Einigung zu möglichen Schadensersatzansprüchen der Schuldnerin aufgrund der Sperrung des Accounts der Schuldnerin durch amazon und des damit verbundenen Einbehalts von Guthaben der Schuldnerin durch amazon, hälftig von der Insolvenzmasse (dies sind 1.107,50 EUR netto) getragen werden

und

b. Zustimmung der Gläubigerversammlung, einen Rechtsstreit gegen amazon wegen möglicher Schadensersatzansprüche der Schuldnerin aufgrund der Sperrung des Accounts der Schuldnerin durch amazon und des damit verbundenen Einbehalts von Guthaben der Schuldnerin durch amazon nicht aufgnommen wird und diese möglichen Ansprüche aus dem Insolvenzbeschlag freigegeben werden.

2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.

Gründe:

Mit Schreiben vom 12.02.2024, eingegangen am 12.02.2024, beantragte der Insolvenzverwalter RA Olaf Seidel die Anberaumung einer außerordentlichen Gläubigerversammlung.

Der Antrag ist zulässig und begründet. Die Antragsberechtigung des Antragstellers ergibt sich aus § 75 InsO.

Vom Insolvenzgericht war daher die Gläubigerversammlung zu den im Tenor genannten Tagesordnungspunkten antragsgemäß einzuberufen, § 74 InsO.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.

Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 548 IN 1439/19 · Lace up! GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
548 IN 1439/19
Wirksam am
28.07.2022
Registerbezug
Dresden, HRB 17676
Amtsgericht Dresden - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 548 IN 1439/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lace up! GmbH, - Alte Schuhfabrik - Chemnitzer Straße 78 a, 01187 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 17676
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Groß
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Zustimmung der Gläubigerversammlung zur Übernahme der Hälfte der entstehenden anwaltlichen Beratungskosten in Höhe von ca. 525,00 EUR bis ca. 1.400,00 EUR durch die Insolvenzmasse für die Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche der Schuldnerin gegen Amazon, aufgrund der Sperrung des Accounts der Schuldnerin durch Amazon und dem damit verbundenen Einbehalt von Guthaben der Schuldnerin durch Amazon beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf: Mittwoch, 31.08.2022, 09:00 Uhr, Sitzungssaal C 301, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.

Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 548 IN 1439/19 · Lace up! GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
548 IN 1439/19
Wirksam am
01.04.2021
Registerbezug
Dresden, HRB 17676
Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 548 IN 1439/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lace up! GmbH, - Alte
Schuhfabrik - Chemnitzer Straße 78 a, 01187 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB
17676
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Groß

- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Zustimmung
der Gläubigerversammlung zu dem Schuldenbereinigungsvorschlag des
Bevollmächtigten des Geschäftsführers der Schuldnerin vom 23.03.2021 für den
Geschäftsführer der Schuldnerin , zwecks Abgeltung der Masseansprüche über
12.952,98 EUR gegen den Geschäftsführer der Schuldnerin, Herrn Thomas Groß,
durch eine Zahlung von 4.145,00 EUR. beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf:
Mittwoch, 21.04.2021, 09:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden,
Olbrichtplatz 1.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von
besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.

Unter Bezugnahme auf die aktuellen Regelungen anlässlich der Corona-Pandemie
ist im Amtsgericht Dresden eine Mund-Nasen-Bedeckung zwingend zu tragen, um für
sich und andere das Risiko von Infektionen zu reduzieren. Bitte bringen Sie
daher in jedem Fall eine eigene Mund-Nasen-Bedeckung mit, damit Sie diese
tragen können. Anderenfalls kann Ihnen die Teilnahme an Terminen und Sitzungen
und der Zugang zum Amtsgericht Dresden verwehrt werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung.

Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als
auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.

Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem
Frankierungsaufdruck entnommen werden.

Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach
dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur
Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch
nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht
eingeht.

Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss

1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder

2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.

Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/
laender-bund-europa/elektronischer_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

548 IN 1439/19 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 01.04.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 548 IN 1439/19 · Lace up! GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
548 IN 1439/19
Wirksam am
05.05.2020
Registerbezug
Dresden, HRB 17676
Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 548 IN 1439/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lace up! GmbH, - Alte
Schuhfabrik - Chemnitzer Straße 78 a, 01187 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB
17676
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Groß

ergeht am 04.05.2020 nachfolgende Entscheidung:

1. Neuer Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der
Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines
neuen Insolvenzverwalters, die Wahl eines Gläubigerausschusses bzw. die Wahl
eines neuen Gläubigerausschusses, den Fortgang des Verfahrens
(§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§
271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen
Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters
mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen
von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur
Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung
von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes
(§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)

sowie neuer Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen

wird bestimmt auf:

Donnerstag, 18.06.2020, 10 Uhr, Saal D 131, Amtsgericht Dresden,

Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden

Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu
Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.

2. Unter Bezugnahme auf § 1 Abs. 1 Satz 3 SächsCoronaSchVO wird dringend
empfohlen, im Amtsgericht eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, um für sich und
andere das Risiko von Infektionen zu reduzieren. Bitte bringen Sie daher in
jedem Fall eine eigene Mund-Nasen-Bedeckung mit, damit Sie diese tragen können,
falls der Mindestabstand von 1,5 Metern beispielsweise in Büros oder
Sitzungssälen nicht eingehalten werden kann. Andernfalls kann Ihnen die
Teilnahme an Terminen und Sitzungen möglicherweise verwehrt werden.

548 IN 1439/19 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 05.05.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 548 IN 1439/19 · Lace up! GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
548 IN 1439/19
Wirksam am
19.03.2020
Registerbezug
Dresden, HRB 17676
Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 548 IN 1439/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lace up! GmbH, - Alte
Schuhfabrik - Chemnitzer Straße 78 a, 01187 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB
17676
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Groß

ergeht am 19.03.2020 nachfolgende Entscheidung:

Der auf Dienstag, den 24.03.2020, 10:00 Uhr, Raum D 131, Olbrichtplatz 1, 01099
Dresden

anberaumte Berichts - und Prüftermin wird

aufgehoben.

Neuer Termin wird von Amts wegen nach dem 20.04.2020 vom AG Dresden anberaumt
werden, wenn die Bedingungen der Corona - Epedimie dies dann zulassen.

Gründe:

Mit Beschluss vom 27.12.2019 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der
obigen Schudnerin eröffnet. Zugleich wurde Berichts - und Prüftermin auf den
24.03.2020 anberaumt.

Mit Verfügung des Präsidenten des AG Dresden vom 19.03.2020 wird das AG Dresden
ab dem 23.03.2020 für den Publikumsverkehr komplett geschlossen, so dass der
auf den 24.03.2020 anberaumte Berichts - und Prüftermin damit nicht stattfinden
kann. Der Termin ist damit aufzuheben.

548 IN 1439/19 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 19.03.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 548 IN 1439/19 · Lace up! GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
548 IN 1439/19
Wirksam am
10.03.2020
Registerbezug
Dresden, HRB 17676
Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 548 IN 1439/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lace up! GmbH, - Alte
Schuhfabrik - Chemnitzer Straße 78 a, 01187 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB
17676
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Groß

Der Berichts- und Prüfungstermin am 24.03.2020 findet 10.00 Uhr am
Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden im Raum D 131 statt.

548 IN 1439/19 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 10.03.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 17676 HRB 17676: Lace up! GmbH, Dresden, Chemnitzer Str. 78 a, Alte Schuhfabrik, 01187 Dresden. Eingetragen von Amts wegen gemäß § 384 Abs. 2 FamFG: Prokura erloschen Weber, Mandy, Dresden, *XX.XX.XXXX. Durch Besc…
HRB 17676: Lace up! GmbH, Dresden, Chemnitzer Str. 78 a, Alte Schuhfabrik, 01187 Dresden. Eingetragen von Amts wegen gemäß § 384 Abs. 2 FamFG: Prokura erloschen Weber, Mandy, Dresden, *XX.XX.XXXX. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 27.12.2019, AZ: 548 IN 1439/19, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 548 IN 1439/19 · Lace up! GmbH · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
548 IN 1439/19
Wirksam am
30.12.2019
Registerbezug
Dresden, HRB 17676
Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 532 IN 1439/19

532/548 IN 1439/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lace up! GmbH, - Alte
Schuhfabrik - Chemnitzer Straße 78 a, 01187 Dresden, Amtsgericht Dresden ,
Registergericht, Register-Nr. HRB 17676
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Groß

- wurde am 27.12.2019 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalter ist:

Rechtsanwalt Olaf Seidel, Am Schießhaus 1, 01067 DresdenTelefon geschäftlich:
0351 49185 0 Telefax: 0351 49185 99 Email geschäftlich: dresden@worako.de

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum
11.02.2020 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter
unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über

|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
gemäß § 57 InsO

|die Wahl eines Gläubigerausschusses gemäß § 68 InsO

|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die
Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,

|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur
Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO

|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO

wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag, 24.03.2020, 10:00 Uhr

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von
besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht
Dresden anberaumt auf Dienstag, 24.03.2020, 10:00 Uhr

Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den
Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.

532 IN 1439/19 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 30.12.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 17676 HRB 17676: Lace up! GmbH, Dresden, Chemnitzer Str. 78 a, Alte Schuhfabrik, 01187 Dresden. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 16.10.2019, AZ: 532 IN 1439/19, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter b…
HRB 17676: Lace up! GmbH, Dresden, Chemnitzer Str. 78 a, Alte Schuhfabrik, 01187 Dresden. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 16.10.2019, AZ: 532 IN 1439/19, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Veränderungen
HRB 17676 HRB 17676: Lace up! GmbH, Dresden, Chemnitzer Str. 78 a, Alte Schuhfabrik, 01187 Dresden. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Groß, Thomas, Dresden, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; …
HRB 17676: Lace up! GmbH, Dresden, Chemnitzer Str. 78 a, Alte Schuhfabrik, 01187 Dresden. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Groß, Thomas, Dresden, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 17676 HRB 17676: Lace up! GmbH, Dresden, Chemnitzer Str. 78 a, Alte Schuhfabrik, 01187 Dresden. Einzelprokura: Weber, Mandy, Dresden, *XX.XX.XXXX.
HRB 17676: Lace up! GmbH, Dresden, Chemnitzer Str. 78 a, Alte Schuhfabrik, 01187 Dresden. Einzelprokura: Weber, Mandy, Dresden, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 17676 HRB 17676: Lace up! GmbH, Dresden, Chemnitzer Str. 78 a, Alte Schuhfabrik, 01187 Dresden. Die Gesellschafterversammlung vom 18.06.2014 hat die Herabsetzung des Stammkapitals um -30.000,00 EUR auf 30.000,00 E…
HRB 17676: Lace up! GmbH, Dresden, Chemnitzer Str. 78 a, Alte Schuhfabrik, 01187 Dresden. Die Gesellschafterversammlung vom 18.06.2014 hat die Herabsetzung des Stammkapitals um -30.000,00 EUR auf 30.000,00 EUR und die entsprechende Änderung des § 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 30.000,00 EUR. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Wilhelm, Henning, Dresden, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 17676 Lace up! GmbH, Dresden, Chemnitzer Str. 78 a, Alte Schuhfabrik, 01187 Dresden. Die Gesellschafterversammlung vom 08.04.2013 hat die Änderung der §§ 4 Abs. 2 (Geschäftsjahr), 10 (Tod eines Gesellschafters) un…
Lace up! GmbH, Dresden, Chemnitzer Str. 78 a, Alte Schuhfabrik, 01187 Dresden. Die Gesellschafterversammlung vom 08.04.2013 hat die Änderung der §§ 4 Abs. 2 (Geschäftsjahr), 10 (Tod eines Gesellschafters) und 11 (Abfindung) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Veränderungen
HRB 17676 Lace up! GmbH, Dresden, Böhmische Str. 3, 01099 Dresden. Änderung der Geschäftsanschrift: Chemnitzer Str. 78 a, Alte Schuhfabrik, 01187 Dresden.
Lace up! GmbH, Dresden, Böhmische Str. 3, 01099 Dresden. Änderung der Geschäftsanschrift: Chemnitzer Str. 78 a, Alte Schuhfabrik, 01187 Dresden.
Veränderungen
HRB 17676 Lace up! GmbH, Dresden, Böhmische Str. 3, 01099 Dresden. Die Gesellschafterversammlung vom 27.06.2012 hat die Änderung der §§ 4 (Dauer der Gesellschaft) und 10 (Tod eines Gesellschafters) des Gesellschaftsve…
Lace up! GmbH, Dresden, Böhmische Str. 3, 01099 Dresden. Die Gesellschafterversammlung vom 27.06.2012 hat die Änderung der §§ 4 (Dauer der Gesellschaft) und 10 (Tod eines Gesellschafters) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Veränderungen
HRB 17676 Lace up! GmbH, Dresden, Böhmische Str. 3, 01099 Dresden.Die Gesellschafterversammlung vom 28.07.2010 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 10.000,00 EUR auf 60.000,00 EUR und die Änderung der §§ 3 (Stammkapi…
Lace up! GmbH, Dresden, Böhmische Str. 3, 01099 Dresden.Die Gesellschafterversammlung vom 28.07.2010 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 10.000,00 EUR auf 60.000,00 EUR und die Änderung der §§ 3 (Stammkapital), 7 (Gesellschafterversammlung) und 8 (Veräußerung von Geschäftsanteilen) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Geschäftsanschrift: Böhmische Str. 3, 01099 Dresden. Neues Stammkapital: 60.000,00 EUR.
Veränderungen
HRB 17676 Lace up! GmbH, Dresden (Böhmische Str. 3, 01099 Dresden). Die Gesellschafterversammlung vom 05.09.2006 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 24.800,00 EUR auf 50.000,00 EUR und die Änderung der §§ §§ 3 (Stam…
Lace up! GmbH, Dresden (Böhmische Str. 3, 01099 Dresden). Die Gesellschafterversammlung vom 05.09.2006 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 24.800,00 EUR auf 50.000,00 EUR und die Änderung der §§ §§ 3 (Stammkapital) und 13 (Bekanntmachungen) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.