HRB 25057

Labelle Mode GmbH

Amtsgericht Montabaur · Rheinland-Pfalz

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Neuwied

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Registerdaten

Sitz
Neuwied
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Labelle Mode GmbH Montabaur
  2. Labelle Mode GmbH Herschbach

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 11/19 · Labelle Mode GmbH · Insolvenzgericht Mayen
Insolvenzgericht
Mayen
Aktenzeichen
7 IN 11/19
Wirksam am
20.10.2025
Registerbezug
Montabaur, HRB 25057
7 IN 11/19 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Labelle
Mode GmbH soll die Schlussverteilung stattfinden. Nach dem
auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mayen -Insolvenzgerichtniedergelegten
Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden
Forderungen 260.322,82 €. Zur Verteilung steht voraussichtlich
ein Betrag von 85.668,41 € zur Verfügung.
Amtsgericht Mayen, 15.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 11/19 · Labelle Mode GmbH · Insolvenzgericht Mayen
Insolvenzgericht
Mayen
Aktenzeichen
7 IN 11/19
Wirksam am
22.11.2023
Registerbezug
Montabaur, HRB 25057
In dem Insolvenzverfahren Labelle Mode GmbH, Haupstraße 78, 56220 Kettig (AG Montabaur, HRB 25057), vertr. d.: Mario Schunk, GF Labelle Mode GmbH, Hauptstraße 78, 56220 Kettig, (Geschäftsführer), wird besonderer Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Montag, 11.12.2023, 12:30 Uhr, Saal 12, Amtsgericht, St. Veit-Straße 38, 56727 Mayen.
Der Termin dient zur Zustimmung der Gläubigerversammlung (Insolvenzgläubiger) zum Abschluss eines Vergleichs mit dem Geschäftsführer Mario Schunk hinsichtlich offener (streitiger) Forderungen der Insolvenzmasse aus Geschäftsführerhaftung (gemäß Vergleichs-vereinbarung i.R. eines Gütetermins am 07.11.2023 vor dem LG Koblenz AZ 3 HK O 39/23 über 30.000,00 € (bei Klageforderung i.H.v. 192.705,30 €)).

Der Insolvenzverwalter hat die Zustimmung des Gläubigerausschusses einzuholen, wenn er Rechtshandlungen vornehmen will, die für das Insolvenzverfahren von besonderer Bedeutung sind:
Veräußerung des Geschäftsbetriebes der Gemeinschuldnerin in Teilen oder im Ganzen an Dritte (§ 160 InsO) oder an besonders interessierte Personen (§ 162 InsO)
besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Verwalters (§ 160 InsO); insbesondere die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert (§ 160 InsO).
Ist ein Gläubigerausschuss nicht bestellt, so ist die Zustimmung der Gläubigerversammlung einzuholen. Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung als erteilt, vgl. § 160 InsO.
Weiter gilt der Verwalter in diesem Falle als ermächtigt im Rahmen des § 157 InsO frei zu entscheiden.

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 2 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellung gemäß
§ 8 Abs. 3 InsO beauftragt.

56727 Mayen, 22.11.2023
Das Amtsgericht -Abt. 7-
7 IN 11/19

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 7 IN 11/19 · Labelle Mode GmbH · Insolvenzgericht Mayen
Insolvenzgericht
Mayen
Aktenzeichen
7 IN 11/19
Wirksam am
20.07.2020
Registerbezug
Montabaur, HRB 25057
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Labelle Mode GmbH, Haupstraße
78, 56220 Kettig (AG Montabaur, HRB 25057), vertr. d.: Mario Schunk, GF Labelle
Mode GmbH, Hauptstraße 78, 56220 Kettig, (Geschäftsführer),

wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen

Rang § 38 InsO lfd.Nrn. 0/20 bis 22 der aktuellen Forderungsliste des
Insolvenzverwalters

das schriftliche Verfahren angeordnet.

Der Prüfungsstichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1
InsO).

Die Schuldnerin und die Insolvenzgläubiger können

bis zum 31.08.2020

schriftlich beim Insolvenzgericht die jeweilige(n) Forderung(en) nach Grund,
Rang und Betrag bestreiten. Der Widerspruch muss enthalten gegen welche
Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich gegen Grund, Betrag und
Rang wendet. Nach Ablauf der Frist gilt die jeweilige Forderung als
festgestellt, falls kein Insolvenzgläubiger oder der Insolvenzverwalter die
Forderung bestreitet.

Soweit Schriftform vorgeschrieben ist, genügt auch die Einlegung per Telefax.

Die Gläubiger, deren Forderungen anerkannt werden, erhalten keine Mitteilung
über das Ergebnis des Prüfungstermins.

Die Insolvenztabellen sowie die Forderungsanmeldungen liegen zur Einsicht der
Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, St.-Veit-Str.38,
56727 Mayen Zimmer Nr. 15/16 aus.

Mayen , den 16.07.2020

Das Amtsgericht

7 IN 11/19

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 25057 HRB 25057: Labelle Mode GmbH, Neuwied, Breslauer Straße 63, 56566 Neuwied. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 25057: Labelle Mode GmbH, Neuwied, Breslauer Straße 63, 56566 Neuwied. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 7 IN 11/19 · Labelle Mode GmbH · Insolvenzgericht Mayen
Insolvenzgericht
Mayen
Aktenzeichen
7 IN 11/19
Wirksam am
13.05.2019
Registerbezug
Montabaur, HRB 25057
Geschäfts-Nr.: 7 IN 11/19.

Über das Vermögen Labelle Mode GmbH, Haupstraße 78, 56220 Kettig (AG Montabaur,
HRB 25057),

vertreten durch:

Mario Schunk, (Geschäftsführer),

Verfahrensbevollmächtigte:

Rechtsanwälte Gläser pp., Robert-Bosch-Straße 10, 56410 Montabaur, wird am
08.05.2019 um 12:20 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalter ist: Dipl. Kfm. Frank Mößle, c/o RA-Kanzlei PLUTA,
Schlossstr. 9-11, 56068 Koblenz, Tel.: 0261/29175010, Fax: 0261/29175019,
E-Mail: koblenz@pluta.net, Internet: www.pluta.net.

Insolvenzforderungen und nachrangige Forderungen nach § 39 InsO sind bis zum
11.06.2019 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Sicherungsrechte
an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber dem
Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind
an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO)

Berichtstermin am Montag, 17.06.2019, 11:30 Uhr, Saal 12, Amtsgericht, St.
Veit-Straße 38, 56727 Mayen zur Entscheidung über die Beibehaltung oder Neuwahl
des Insolvenzverwalters sowie über die in den §§ 66, 68, 100, 149, 157, 160,
162, 207, 271 InsO bezeichneten Angelegenheiten; ist die Gläubigerversammlung
beschlussunfähig, so gilt eine Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt;

Mögliche Anträge:

zur Person des Insolvenzverwalters (§ 57
InsO),

zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung
des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

zur Zwischenrechnungslegungen gegenüber der
Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),

zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur
Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

zur Entscheidung über den Fortgang des
Verfahrens (§ 157 InsO),

zur Verwertung des Insolvenzmasse (§ 159
InsO).

Prüfungstermin am Montag, 23.09.2019, 11:30 Uhr, Saal 12, Amtsgericht, St.
Veit-Straße 38, 56727 Mayen, in dem die angemeldeten Forderungen geprüft
werden.

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt ( § 5 Abs. 2 S. 2 InsO ).

Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellung gemäß § 8 Abs.
3 InsO beauftragt.

Dem Schuldner wird die Verfügung über sein gegenwärtiges und zukünftiges
Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem
Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an den Schuldner
können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an den
Schuldner geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr
der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem
vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft
werden auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die
Beteiligten niedergelegt.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Entscheidung ist bei Eröffnung auf einen Gläubigerantrag hin, für
den Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben. Diese ist
innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mayen,
St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen schriftlich durch Einreichung einer
unterzeichneten Beschwerdeschrift oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines
jeden Amtsgerichts einzulegen.

Bei Erklärung zu Protokoll eines anderen Amtsgerichts als dem unterfertigten
Gericht kommt es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem
unterfertigten Gericht an.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Praxishinweis:

Die öffentliche Bekanntmachung hat die Aufgabe, der Entscheidung nach außen hin

Geltung zu verschaffen und die Publizitätswirkung auch gegenüber solchen
Personen eintreten zu lassen, an die eine Einzelzustellung nicht erfolgt.

Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn dieses Gesetz neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO.

Es wird darauf hingewiesen, dass Beschlüsse und Anordnungen des
Insolvenzgerichts Mayen grundsätzlich über die Veröffentlichung im Internet
unter www.Insolvenzbekanntmachungen.de bekanntgemacht werden. Dies betrifft
etwa die Einberufung weiterer Gläubigerversammlungen, die Bestimmung besonderer
Prüfungstermine und des Schlusstermins, die Aufhebung des Insolvenzverfahrens,
die Erteilung oder Versagung der Restschuldbefreiung.

Insbesondere die Anhörung der Insolvenzgläubiger zum
Restschuldbefreiungsantrages d. Schuldn. nach Ablauf der mit Eröffnung des
Insolvenzverfahrens beginnenden sechsjährigen Abtretungsfrist.

Amtsgericht Mayen, 09.05.2019 .

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 11/19 · Labelle Mode GmbH · Insolvenzgericht Mayen
Insolvenzgericht
Mayen
Aktenzeichen
7 IN 11/19
Wirksam am
01.03.2019
Registerbezug
Montabaur, HRB 25057
7 IN 11/19: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Labelle Mode
GmbH, Haupstraße 78, 56220 Kettig (AG Montabaur, HRB 25057), vertr. d.: Mario
Schunk, (Geschäftsführer),

ist am 01.03.2019 um 10:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der
Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Dipl. Kfm. Frank Mößle, c/o RA-Kanzlei PLUTA,
Schlossstr. 9-11, 56068 Koblenz, Tel.: 0261/29175010, Fax: 0261/29175019,
E-Mail: koblenz@pluta.net, Internet: www.pluta.net bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mayen,
St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Mayen, 01.03.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 25057 HRB 25057: Labelle Mode GmbH, Herschbach, Rheinstraße 24a, 56249 Herschbach. Die Gesellschafterversammlung vom 25.01.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 2 (Firma, Sitz) und mit ih…
HRB 25057: Labelle Mode GmbH, Herschbach, Rheinstraße 24a, 56249 Herschbach. Die Gesellschafterversammlung vom 25.01.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 2 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Neuwied beschlossen. Sitz verlegt, nun: Neuer Sitz: Neuwied. Änderung der Geschäftsanschrift: Breslauer Straße 63, 56566 Neuwied.
Veränderungen
HRB 25057 HRB 25057: Labelle Mode GmbH, Herschbach, Rheinstraße 24a, 56249 Herschbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Wöll, Tanja, Montabaur, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Schunk, Mario, Mogendorf, *XX.XX.XX…
HRB 25057: Labelle Mode GmbH, Herschbach, Rheinstraße 24a, 56249 Herschbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Wöll, Tanja, Montabaur, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Schunk, Mario, Mogendorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 25057 HRB 25057: Labelle Mode GmbH, Montabaur, Aubachstraße 18, 56410 Montabaur. Die Gesellschafterversammlung vom 22.08.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzv…
HRB 25057: Labelle Mode GmbH, Montabaur, Aubachstraße 18, 56410 Montabaur. Die Gesellschafterversammlung vom 22.08.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Herschbach beschlossen. Herschbach. Änderung der Geschäftsanschrift: Rheinstraße 24a, 56249 Herschbach.
Neueintragungen
HRB 25057 HRB 25057: Labelle Mode GmbH, Montabaur, Aubachstraße 18, 56410 Montabaur. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.04.2016. Geschäftsanschrift: Aubachstraße 18, 56410 Montabaur. Ge…
HRB 25057: Labelle Mode GmbH, Montabaur, Aubachstraße 18, 56410 Montabaur. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.04.2016. Geschäftsanschrift: Aubachstraße 18, 56410 Montabaur. Gegenstand: Der Groß- und Einzelhandel im Textilbereich. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Wöll, Tanja, Montabaur, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.