HRA 72985
La Nuova Casa GmbH & Co. KG
aktuell 16 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: München
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Registerdaten
- Sitz
- München
- Datenstand
- 2024-05-04
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- LA NUOVA CASA Möbelhandels GmbH & Co. KG München
- WHO´S PERFECT - La Nuova Casa Möbelhandels GmbH & Co. KG München
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 1500 IN 1169/23 · La Nuova Casa GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1500 IN 1169/23
- Wirksam am
- 22.10.2026
- Registerbezug
- München, HRA 72985
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
La Nuova Casa GmbH & Co. KG, Landsberger Straße 368 - 374, 80687 München, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin LA NUOVA CASA Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Mazzali Erve
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 72985
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Brinkmann & Partner, Colmarer Str. 5, 60528 Frankfurt
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung beantragt. Er beantragt hierbei Zuschläge in Höhe von 74,32 % über die Regelvergütung hinaus.
Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts München eingesehen werden.
Den Verfahrensbeteiligten wird Gelegenheit gegeben, binnen zwei Wochen ab Veröffentlichung dieser Verfügung Stellung zu nehmen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 22.10.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1500 IN 1169/23 · La Nuova Casa GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1500 IN 1169/23
- Wirksam am
- 15.09.2026
- Registerbezug
- München, HRA 72985
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
La Nuova Casa GmbH & Co. KG, Landsberger Straße 368 - 374, 80687 München, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin LA NUOVA CASA Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Mazzali Erve
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 72985
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Brinkmann & Partner, Colmarer Str. 5, 60528 Frankfurt
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung
zum Vergleich vom 07./11.08.2026, wonach sämtliche Anfechtungsansprüche der Insolvenzmasse gegenüber der SevenVentures GmbH, gleich ob bekannt oder unbekannt, gegen Zahlung eines Betrages von 550.000 EUR abgegolten sind
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 05.10.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht München, Pacellistraße 5, 80333 München erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 14.09.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1500 IN 1169/23 · La Nuova Casa GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1500 IN 1169/23
- Wirksam am
- 20.11.2025
- Registerbezug
- München, HRA 72985
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
La Nuova Casa GmbH & Co. KG, Landsberger Straße 368 - 374, 80687 München, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin LA NUOVA CASA Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Mazzali Erve
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 72985
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Brinkmann & Partner, Colmarer Str. 5, 60528 Frankfurt
Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Zustimmung zu folgenden Vergleichen:
1) Vergleich mit dem Finanzamt Bayern vom 22. / 27.10.2025, wonach die geltend gemachten anfechtungsrechtlichen Rückgewähranforderungen nebst Zinsen und Kosten durch Zahlung eines Vergleichsbetrages von € 7.438.101,44 EUR abgegolten sind.
2) Vergleich mit der Techniker Krankenkasse vom 04. / 05.11.2025, wonach die geltend gemachten anfechtungsrechtlichen Rückgewähranforderungen nebst Zinsen und Kosten durch Zahlung eines Vergleichsbetrages von € 1.700.000,00 abgegolten sind.
3) Vergleich durch den Insolvenzverwalter mit der Commerzbank AG über die Abgeltung von Anfechtungsansprüchen durch Zahlung eines Betrags von € 1.570.000,00 sowie dem Verzicht auf Sicherheiten zu.
wird bestimmt auf
Donnerstag, 04.12.2025, 12:00 Uhr
Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 20.11.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1500 IN 1169/23 · La Nuova Casa GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1500 IN 1169/23
- Wirksam am
- 06.05.2025
- Registerbezug
- München, HRA 72985
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
La Nuova Casa GmbH & Co. KG, Landsberger Straße 368 - 374, 80687 München, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin LA NUOVA CASA Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Mazzali Erve
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 72985
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Brinkmann & Partner, Colmarer Str. 5, 60528 Frankfurt
Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Zustimmung zu den folgenden Vergleichen
1) Vergleich mit der Siemens Betriebskrankenkasse gemäß Erklärung der Krankenkasse vom 31.10.2024, wonach die geltend gemachten anfechtungsrechtlichen Rückgewährforderungen durch Zahlung eines Vergleichsbetrags von 78.124,33 EUR abgegolten sind.
2) Vergleich mit der VIACTIV Krankenkasse gemäß Erklärung der Krankenkasse vom 11.10.2024, wonach die geltend gemachten anfechtungsrechtlichen Rückgewährforderungen durch Zahlung eines Vergleichsbetrags von 40.000,00 EUR abgegolten sind.
3) Vergleich mit der BKK Linde gemäß Erklärung der Krankenkasse vom 10.10.2024, wonach die geltend gemachten anfechtungsrechtlichen Rückgewährforderungen durch Zahlung eines Vergleichsbetrags von 55.000,00 EUR abgegolten sind.
4) Vergleich mit der AOK Baden-Württemberg vom 21.01.2025, wonach die geltend gemachten anfechtungsrechtlichen Rückgewährforderungen durch Zahlung eines Vergleichsbetrags von 611.255,61 EUR abgegolten sind.
wird bestimmt auf
Dienstag, 10.06.2025, 10:00 Uhr
Sitzungssaal 101, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 05.05.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1500 IN 1169/23 · La Nuova Casa GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1500 IN 1169/23
- Wirksam am
- 05.09.2024
- Registerbezug
- München, HRA 72985
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
La Nuova Casa GmbH & Co. KG, Landsberger Straße 368 - 374, 80687 München, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin LA NUOVA CASA Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Mazzali Erve
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 72985
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Brinkmann & Partner, Colmarer Str. 5, 60528 Frankfurt
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über 1.) Zustimmung zum Vergleich, wonach die mit Schreiben
vom 17.04.2024 geltend gemachten Anfechtungsforderungen zwischen dem Finanzamt Österreich auf der einen Seite sowie dem Insolvenzverwalter auf der anderen Seite durch Zahlung eines Vergleichsbetrages von € 20.000,00 abgegolten sind.
2.) Für den Fall, dass die Gläubigerversammlung der Vergleichslösung gemäß Ziff. 1 dieses Antrags nicht zustimmt, stimmt die Gläubigerversammlung einer, gerichtlichen Geltendmachung der mit Schreiben vom 17.04.2024 geltend gemachten Anfechtungsforderungen gegenüber dem Finanzamt Österreich vor einem österreichischen Gericht zu.
3.) Für den Fall, dass die Gläubigerversammlung den Anträgen gemäß Ziff. 1 und Ziff. 2 nicht zustimmt, stimmt die Gläubigerversammlung einer gerichtlichen Geltendmachung der mit Schreiben vom 17.04.2024 geltend gemachten Anfechtungsforderungen gegenüber dem Finanzamt Österreich vor einem deutschen Gericht zu.
wird bestimmt auf
Donnerstag, 26.09.2024, 10:00 Uhr
Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 05.09.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 1500 IN 1169/23 · La Nuova Casa GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1500 IN 1169/23
- Wirksam am
- 02.08.2024
- Registerbezug
- München, HRA 72985
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
La Nuova Casa GmbH & Co. KG, Landsberger Straße 368 - 374, 80687 München, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin LA NUOVA CASA Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Mazzali Erve
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 72985
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Brinkmann & Partner, Colmarer Str. 5, 60528 Frankfurt
Die Vergütung des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses Rechtsanwalt Till Buschmann wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des Gläubigerausschusses vom 30.11.2023.Grundsätzlich bestimmt § 17 InsVV dass die Vergütung des Mitgliedes des vorläufigen Gläubigerausschusses zwischen 34,00 EUR und 95,00 EUR je Stunde beträgt. Das Gericht ist berechtigt, bei besonderen Umständen Stundensätze festzulegen, die den in § 17 Abs. 1 Satz 1 InsVV genannten oberen Betrag übersteigen. Für die Vergütung eines Gläubigerausschussmitglieds kann ein Stundensatz von bis zu 300,00 € gerechtfertigt sein, wenn die Tätigkeit besonders umfangreich und das Mitglied als Rechtsanwalt qualifiziert ist, vgl. BGH v. 14.01.2021 - IX ZB 71/18, AG Bremen v. 15.12.2015 - 40 IN 588/05.
Das Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschuss Rechtsanwalt Till Buschmann verfügt über 17 Jahre Berufserfahrung im Bereich Restrukturierung- und Insolvenzrecht. In seinem Antrag vom 30.11.2023 beantragte er einen Stundensatz in Höhe von 250,00 EUR für neun Stunden Tätigkeit. Der Insolvenzverwalter teilte mit Schreiben vom 19.12.2023 mit, dass der vorl. Gläubigerausschuss in acht Sitzungen vertreten war. Weiter teilte der Insolvenzverwalter mit, dass seinerseits keine Bedenken gegen den Vergütungsantrag des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses Till Buschmann bestehen würden.
Für seine Tätigkeit als Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses bis zur Einsetzung war dem Mitglied des Gläubigerausschusses eine einmalige Vergütung in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 01.08.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 1500 IN 1169/23 · La Nuova Casa GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1500 IN 1169/23
- Wirksam am
- 23.08.2023
- Registerbezug
- München, HRA 72985
Abteilung für Insolvenz- und Restrukturierungssachen
Az.: 1500 IN 1169/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
La Nuova Casa GmbH & Co. KG, Landsberger Straße 368 - 374, 80687 München, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin LA NUOVA CASA Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Mazzali Erve
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 72985
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Brinkmann & Partner, Colmarer Str. 5, 60528 Frankfurt
erlässt das Amtsgericht München am 22.08.2023 folgenden
Beschluss
1. Der Prüfungstermin wird vertagt auf
Mittwoch, 22.11.2023, 10.00 Uhr, Sitzungssaal 202, Amtsgericht München Infanteriestraße 5, 80325 München.
2. Der Berichtstermin findet weiterhin, wie im Eröffnungsbeschluss terminiert, am Montag, 02.10.2023, 10.00 statt.
Gründe:
Über das Vermögen der La Nuova Casa GmbH & Co. KG wurde mit Beschluss vom 01.07.2023 das Insolvenzverfahren eröffnet. Im Eröffnungsbeschluss wurde sowohl Berichts- als auch Prüfungstermin auf Montag, 02.10.2023, 10.00 Uhr terminiert. Bereits im Eröffnungsbeschluss wurde darauf hingewiesen, dass gegebenenfalls der Prüfungstermin aufgrund der zu erwartenden Anzahl der Anmeldungen durch die Insolvenzgläubiger vertagt werden muss. Nach Rücksprache mit dem Insolvenzverwalter wird der Prüfungstermin aus terminlichen Gründen nun auf Mittwoch, 22.11.2023, 10.00 Uhr vertagt.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1500 IN 1169/23 · La Nuova Casa GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1500 IN 1169/23
- Wirksam am
- 14.07.2023
- Registerbezug
- München, HRA 72985
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
La Nuova Casa GmbH & Co. KG, Landsberger Straße 368 - 374, 80687 München, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin LA NUOVA CASA Verwaltungs GmbH, Landsberger Straße 368-374, 80687 München, diese vertreten durch den Geschäftsführer Mazzali Erve, 80687 München
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 72985
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Brinkmann & Partner, Colmarer Str. 5, 60528 Frankfurt
hat der Insolvenzverwalter am 12.07.2023 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 14.07.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 1500 IN 1169/23 · La Nuova Casa GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1500 IN 1169/23
- Wirksam am
- 04.07.2023
- Registerbezug
- München, HRA 72985
In dem Verfahren über den Antrag d.
La Nuova Casa GmbH & Co. KG, Landsberger Straße 368 - 374, 80687 München, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin LA NUOVA CASA Verwaltungs GmbH, Landsberger Straße 368-374, 80687 München, diese vertreten durch den Geschäftsführer Mazzali Erve
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 72985
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Brinkmann & Partner, Colmarer Str. 5, 60528 Frankfurt
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.07.2023 um 09.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Herr Dr. Max Liebig
Schäfflerstraße 3, 80333 München
Email: Inc@inso-liebig.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 21.08.2023 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Montag, 02.10.2023, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 202, 2. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Montag, 02.10.2023, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 202, 2. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss wird bis zur ersten Gläubigerversammlung eingesetzt. Dieser besteht aus den Mitgliedern
|Bayerisches Landesamt für Steuern
Sophienstraße 6, 80333 München
|Till Buschmann
An der Welle 3, 60322 Frankfurt am Main
|Dr. Jan Achsnick
Gereonstraße 18 - 32, 50670 Köln
|Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit München
Kapuzinerstr. 26, 80337 München
9. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass aufgrund der zu erwartenden Anzahl von Forderungsanmeldungen der für den 02.10.2023 anberaumte Prüfungstermin möglicherweise vertagt werden muss. Eine Neuterminierung erfolgt in diesem Fall im Bürowege und wird veröffentlicht werden.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 25.04.2023 beim Insolvenzgericht München eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 01.07.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1500 IN 1169/23 · La Nuova Casa GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1500 IN 1169/23
- Wirksam am
- 28.04.2023
- Registerbezug
- München, HRA 72985
In dem Verfahren über den Antrag d.
La Nuova Casa GmbH & Co. KG, Landsberger Straße 368 - 374, 80687 München, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin LA NUOVA CASA Verwaltungs GmbH, Landsberger Straße 368-374, 80687 München, diese vertreten durch den Geschäftsführer Mazzali Erve
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 72985
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Brinkmann & Partner, Colmarer Str. 5, 60528 Frankfurt
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Zur Verhütung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 28.04.2023 um 09:00 Uhr vorläufige Eigenverwaltung angeordnet, § 270b Absatz 1 Satz 1 InsO.
1. Zum vorläufigen Sachwalter wird
Herr Dr. Max Liebig
Schäfflerstraße 3, 80333 München
Telefon: +49(89)2500369-0, Fax: +49(89)2500369-10
kontakt@inso-liebig.de
bestellt.
2. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§§ 21 Absatz 2 Nummer 3, 270c Absatz 3 InsO).
3. Der vorläufige Sachwalter hat die wirtschaftliche Lage der Schuldnerin zu prüfen und die Geschäftsführung sowie die Ausgaben für die Lebensführung zu überwachen. Er ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Sachwalter Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und ihm alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen (§§ 270b Absatz 1 Satz 1, 274 Absatz 2 Satz 1 und 3, 22 Absatz 3 InsO).
4. Der vorläufige Sachwalter kann von der Schuldnerin verlangen, dass alle eingehenden Gelder nur von dem vorläufigen Sachwalter entgegengenommen und Zahlungen nur von dem vorläufigen Sachwalter geleistet werden (§§ 270b Absatz 1 Satz 1, 275 Absatz 2 InsO).
5. Stellt der vorläufige Sachwalter Umstände fest, die erwarten lassen, dass die Fortsetzung der Eigenverwaltung zu Nachteilen für die Gläubiger führen wird, so hat er dies unverzüglich dem Insolvenzgericht anzuzeigen (§§ 270b Absatz 1 Satz 1, 274 Absatz 3 Satz 1 InsO); ggf. ist gemäß § 274 Absatz 3 Satz 2 InsO zu verfahren.
6. Die Schuldnerin ist bis zur Entscheidung über den Insolvenzeröffnungsantrag berechtigt, unter Aufsicht des vorläufigen Sachwalters die künftige Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen, jedoch nur zu dem Zweck der künftigen gemeinschaftlichen Befriedigung der Insolvenzgläubiger.
Zahlungen auf Beiträge der Arbeitnehmer zur Sozialversicherung im Sinne von § 266a StGB und Steuerverbindlichkeiten darf die Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Sachwalters leisten (§§ 21 Absatz 1 Satz 1, 270c Absatz 3 InsO).
7. Verbindlichkeiten, die nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, soll die Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Sachwalters eingehen. Auch Verbindlichkeiten, die zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, soll sie nicht eingehen, wenn der vorläufige Sachwalter widerspricht (§§ 270b Absatz 1 Satz 1, 275 Absatz 1 InsO).
Gemäß § 270c Abs. 3, 21 Abs. 1 InsO wird zur Sicherung des Schuldnervermögens angeordnet, dass die Begründung von Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Beratungsdienstleistungen nur nach vorheriger Zustimmung durch den vorläufigen Sachwalter eingegangen werden können; insoweit wird ein hierauf beschränkter Zustimmungsvorbehalt mit Wirkung im Außenverhältnis angeordnet.
8. Der vorläufige Sachwalter wird zugleich beauftragt, sachverständig zu prüfen, ob ein für die Rechtsform der Schuldnerin maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und ob eine die Verfahrenskosten deckende Masse vorhanden ist.
9. Der vorläufige Sachwalter wird gemäß § 270c Absatz 1 InsO beauftragt Bericht zu erstatten über
a. die von der Schuldnerin vorgelegte Eigenverwaltungsplanung, insbesondere, ob diese von den erkannten und erkennbaren tatsächlichen Gegebenheiten ausgeht, schlüssig ist und durchführbar erscheint;
b. die Vollständigkeit und Geeignetheit der Rechnungslegung und Buchführung als Grundlage für die Eigenverwaltungsplanung, insbesondere für die Finanzplanung;
10. Des Weiteren wird gemäß §§ 270b Absatz 2 Satz 2 InsO angeordnet, dass der vorläufige Sachwalter die Schuldnerin im Rahmen einer Insolvenzgeldvorfinanzierung, der insolvenzrechtlichen Buchführung, der Verhandlungen mit Kunden und Lieferanten sowie des Investorenprozesses unterstützen kann.
11. Die Schuldnerin hat dem Gericht und dem vorläufigen Sachwalter unverzüglich wesentliche Änderungen mitzuteilen, welche die Eigenverwaltungsplanung betreffen (§ 270c Absatz 2 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 28.04.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 72985 HRA 72985: WHO´S PERFECT - La Nuova Casa Möbelhandels GmbH & Co. KG, München, Landsberger Str. 368-374, 80687 München. Firma geändert, nun: La Nuova Casa GmbH & Co. KG. Firma geändert, nun: Persönlich haften…
HRA 72985 HRA 72985: WHO´S PERFECT - La Nuova Casa Möbelhandels GmbH & Co. KG, München, Landsberger Str. 368-374, 80687 München. Prokura erloschen: Schmuda von Trzebiatowski, Thomas, Nürnberg, *XX.XX.XXXX.
HRA 72985 HRA 72985: WHO´S PERFECT - La Nuova Casa Möbelhandels GmbH & Co. KG, München, Landsberger Str. 350, 80687 München. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Landsberger Str. 368-374, 80687 München.
HRA 72985 HRA 72985: WHO´S PERFECT - La Nuova Casa Möbelhandels GmbH & Co. KG, München, Landsberger Str. 350, 80687 München. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Pro…
HRA 72985 LA NUOVA CASA Möbelhandels GmbH & Co. KG, München, Landsberger Str. 350, 80687 München. Firma geändert, nun: WHO´S PERFECT - La Nuova Casa Möbelhandels GmbH & Co. KG. Personendaten (Firma) geändert, nun: Per…
HRA 72985 LA NUOVA CASA Möbelhandels GmbH & Co. KG, München, Landsberger Str. 350, 80687 München. Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Landsberger Str. 350, 80687 München.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.