HRB 200829

L&R Abwicklungs-GmbH

Amtsgericht Hildesheim · Niedersachsen

aktuell 12 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Groß Oesingen

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Registerdaten

Sitz
Groß Oesingen
Datenstand
2024-03-18
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-18

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Kai Lange GmbH Logistik und Rammtechnik Wesendorf
  2. Logistik & Rammtechnik GmbH Wesendorf
  3. Logistik & Rammtechnik GmbH Groß Oesingen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

12
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 35 IN 21/22 · L & R Abwicklungs- GmbH vertr. d. d. GF Felix Hinrichs · Insolvenzgericht Gifhorn
Insolvenzgericht
Gifhorn
Aktenzeichen
35 IN 21/22
Wirksam am
14.05.2025
Registerbezug
Hildesheim, HRB 200829
35 IN 21/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der L & R Abwicklungs- GmbH vertr. d. d. GF Felix Hinrichs, Rübenkamp 1, 29393 Groß Oesingen (AG Hildesheim, HRB 200829), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Manuel Sack festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Gifhorn eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
um 85 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 29.04.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 665.085,35 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

Der Insolvenzverwalter hat beantragt, die Regelvergütung um 85 % zu erhöhen.

Unter Beachtung der erläuterten Gründe des Verwalters ist in jedem Einzelfall zu ermitteln, welche Erhöhung angemessen ist. Im vorliegenden Verfahren wurden die einzelenen Zuschläge zutreffend und nachvollziehbar begründet. Dem Antrag konnte mit Rücksicht auf die Tätigkeit des Verwalters und den Umfang des Verfahrens daher voll entsprochen werden.

Für die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters wurden folgende Zuschläge auf die Vergütung vom Verwalter beantragt bzw. festgestellt:

Vorbereitung der übertragene Sanierung 50 %
Betriebsfortführung 25 %
personalwirtschaftliche Maßnahmen 15 %
Gesamtwürdigung -5 %
Summe: 85 %

II.

Da die Betriebsfortführung zu einem Überschuss geführt hat, ist der Zuschlag gemäß § 3 Abs. 1 lit. b) InsVV nur gerechtfertigt, sofern die Masse nicht entsprechend größer geworden ist. Daher ist eine Vergleichsrechnung vorzunehmen. Dazu ist der Wert, um den sich die Masse durch die Zuschlagstätigkeit vergrößert hat, und die dadurch bedingte Zunahme der Regelvergütung mit der Höhe der Vergütung zu vergleichen, die ohne die Massemehrung über den dann zu gewährenden Zuschlag erreicht würde (vgl. BGH, Beschluss vom 12.05.2011, Az.: IX ZB 143/08):

a) Der Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt insgesamt 42.838,42 EUR. Der angemessene Zuschlag für die Betriebsfortführung beträgt 25 %.

b) Die Regelvergütung (100 %) aus der Berechnungsgrundlage mit dem Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR.

c) Die Regelvergütung ohne den Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR. Der Zuschlag führt zu einer Erhöhung um EUR auf insgesamt EUR.

d) Die Differenz zwischen beiden Summen beträgt EUR.

e) Da der vorläufige Insolvenzverwalter durch die Massemehrung bereits an einer höheren Bruchteilsvergütung partizipiert, kommt als Zuschlag nur ein Betrag in Höhe von EUR in Betracht, woraus sich eine Quote für die Zuschlagstätigkeit von 21,76 % ergibt.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Gifhorn, 12.05.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 35 IN 21/22 · L & R Abwicklungs- GmbH vertr. d. d. GF Felix Hinrichs · Insolvenzgericht Gifhorn
Insolvenzgericht
Gifhorn
Aktenzeichen
35 IN 21/22
Wirksam am
01.03.2024
Registerbezug
Hildesheim, HRB 200829
35 IN 21/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der L & R Abwicklungs- GmbH vertr. d. d. GF Felix Hinrichs, Rübenkamp 1, 29393 Groß Oesingen (AG Hildesheim, HRB 200829), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 27.03.2024 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Gifhorn, 28.02.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 200829 HRB 200829: Logistik & Rammtechnik GmbH, Groß Oesingen, Rübenkamp 1, 29393 Groß Oesingen. Die Gesellschaft ist aufgelöst durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Von Amts wegen eingetragen.
HRB 200829: Logistik & Rammtechnik GmbH, Groß Oesingen, Rübenkamp 1, 29393 Groß Oesingen. Die Gesellschaft ist aufgelöst durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Eröffnung des Verfahrens 35 IN 21/22 · Logistik & Rammtechnik GmbH vertr. d. d. GF Felix Hinrichs · Insolvenzgericht Gifhorn
Insolvenzgericht
Gifhorn
Aktenzeichen
35 IN 21/22
Wirksam am
05.05.2022
Registerbezug
Hildesheim, HRB 200829
35 IN 21/22: Über das Vermögen der Logistik & Rammtechnik GmbH vertr. d. d. GF Felix Hinrichs, Rübenkamp 1, 29393 Groß Oesingen (AG Hildesheim, HRB 200829), ist am 01.05.2022 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Manuel Sack, c/o Rechtsanwälte Brinkmann & Partner, Walderseestr. 1, 30163 Hannover, Tel.: 0511/22889-0, Fax: 0511/22889-222, E-Mail: hannover@brinkmann-partner.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 22.06.2022 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Gifhorn, 04.05.2022

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 35 IN 21/22 · Logistik & Rammtechnik GmbH vertr. d. d. GF Felix Hinrichs · Insolvenzgericht Gifhorn
Insolvenzgericht
Gifhorn
Aktenzeichen
35 IN 21/22
Wirksam am
07.04.2022
Registerbezug
Hildesheim, HRB 200829
35 IN 21/22: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Logistik & Rammtechnik GmbH vertr. d. d. GF Felix Hinrichs, Rübenkamp 1, 29393 Groß Oesingen (AG Hildesheim, HRB 200829), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 17.03.2022 um 14:10 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Gifhorn, 07.04.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 35 IN 21/22 · Logistik & Rammtechnik GmbH vertr. d. d. GF Felix Hinrichs · Insolvenzgericht Gifhorn
Insolvenzgericht
Gifhorn
Aktenzeichen
35 IN 21/22
Wirksam am
17.03.2022
Registerbezug
Hildesheim, HRB 200829
35 IN 21/22: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Logistik & Rammtechnik GmbH vertr. d. d. GF Felix Hinrichs, Rübenkamp 1, 29393 Groß Oesingen (AG Hildesheim, HRB 200829), ist am 17.03.2022 um 14:10 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Manuel Sack, c/o Rechtsanwälte Brinkmann & Partner, Walderseestr. 1, 30163 Hannover, Tel.: 0511/22889-0, Fax: 0511/22889-222, E-Mail: hannover@brinkmann-partner.de bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Gifhorn eingesehen werden.
Amtsgericht Gifhorn, 17.03.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 200829 HRB 200829: Logistik & Rammtechnik GmbH, Groß Oesingen, Rübenkamp 1, 29393 Groß Oesingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Klein, Oliver, Burgdorf, *XX.XX.XXXX.
HRB 200829: Logistik & Rammtechnik GmbH, Groß Oesingen, Rübenkamp 1, 29393 Groß Oesingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Klein, Oliver, Burgdorf, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 200829 HRB 200829: Logistik & Rammtechnik GmbH, Groß Oesingen, Rübenkamp 1, 29393 Groß Oesingen. Die Gesellschafterversammlung vom 10.08.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 und damit die Änderu…
HRB 200829: Logistik & Rammtechnik GmbH, Groß Oesingen, Rübenkamp 1, 29393 Groß Oesingen. Die Gesellschafterversammlung vom 10.08.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 und damit die Änderung der allgemeinen Vertretungsbefugnis beschlossen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Klein, Oliver, Burgdorf, *XX.XX.XXXX. Geändert, nun: Geschäftsführer: Hinrichs, Felix, Rhauderfehn, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 200829 HRB 200829: Logistik & Rammtechnik GmbH, Wesendorf, Lange Straße 1, 29392 Wesendorf. Die Gesellschafterversammlung vom 29.12.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 und mit ihr die Si…
HRB 200829: Logistik & Rammtechnik GmbH, Wesendorf, Lange Straße 1, 29392 Wesendorf. Die Gesellschafterversammlung vom 29.12.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 und mit ihr die Sitzverlegung nach Groß Oesingen beschlossen. Geschäftsanschrift: Rübenkamp 1, 29393 Groß Oesingen.
Veränderungen
HRB 200829 Kai Lange GmbH Logistik und Rammtechnik, Wesendorf, Lange Straße 1, 29392 Wesendorf. Die Gesellschafterversammlung vom 15.03.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung …
Kai Lange GmbH Logistik und Rammtechnik, Wesendorf, Lange Straße 1, 29392 Wesendorf. Die Gesellschafterversammlung vom 15.03.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Firma geändert, nun: Neue Firma: Logistik & Rammtechnik GmbH.
Veränderungen
HRB 200829 Kai Lange GmbH Logistik und Rammtechnik, Wesendorf, Lange Straße 1, 29392 Wesendorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Lange, Kai, Ummern, *XX.XX.XXXX.
Kai Lange GmbH Logistik und Rammtechnik, Wesendorf, Lange Straße 1, 29392 Wesendorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Lange, Kai, Ummern, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 200829 Kai Lange GmbH Logistik und Rammtechnik, Wesendorf (Lange Straße 1, 29392 Wesendorf). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.08.2007. Gegenstand: Ausführung von Ramm- und Lärmschu…
Kai Lange GmbH Logistik und Rammtechnik, Wesendorf (Lange Straße 1, 29392 Wesendorf). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.08.2007. Gegenstand: Ausführung von Ramm- und Lärmschutzmaßnahmen, Spedition- und Logistikleistungen sowie Instandsetzung von Maschinen und Geräten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Bestellt als Geschäftsführer: Hinrichs, Felix, Rhauderfehn, *XX.XX.XXXX; Lange, Kai, Ummern, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.