HRA 100857 früher Amtsgericht Celle

L. Mundschenk GmbH & Co. KG

Amtsgericht Lüneburg · Niedersachsen

aktuell 4 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Kirchstraße 4, 29614 Soltau

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Soltau
Rechtsform
Kommanditgesellschaft
Letzte Eintragung
24.04.2024
Datenstand
2025-01-31
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

Leonhard Mundschenk Verwaltungs GmbH

Soltau

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Kommanditist(in)

Martin Mundschenk

Soltau

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-01-31

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

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Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. L. Mundschenk KG Soltau

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

4
Veränderungen
HRA 100857 L. Mundschenk GmbH & Co. KG, Soltau, Harburger Str. 63-65, 29614 Soltau. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 10.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellsch…
L. Mundschenk GmbH & Co. KG, Soltau, Harburger Str. 63-65, 29614 Soltau. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 10.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.08.2012 und der Gesellschafterversammlung der L. Mundschenk Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Soltau als übernehmende Rechtsträgerin (Amtsgericht Lüneburg HRA 201641) vom 10.08.2012 einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die übernehmende Rechtsträgerin übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 100857 L. Mundschenk GmbH & Co. KG, Soltau, Harburger Str. 63-65, 29614 Soltau. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 10.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gese…
L. Mundschenk GmbH & Co. KG, Soltau, Harburger Str. 63-65, 29614 Soltau. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 10.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.08.2012 (URNr.859/2012, Notar Rothardt aus Soltau) und der Gesellschafterversammlung der Mundschenk Nachrichtengesellschaft mbH & Co. KG vom 10.08.2012 und der Gesellschafterversammlung der Mundschenk Druck- und Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG vom 10.08.2012 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Mundschenk Nachrichtengesellschaft mbH & Co. KG mit Sitz in Soltau (Amtsgericht Lüneburg HRA 201642) (Geschäftsbereich "Nachrichten") und auf die Mundschenk Druck- und Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG mit Sitz in Soltau (Amtsgericht Lüneburg HRA 201639) (Geschäftsbereich "Druck und Vertrieb") als übernehmende Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 100857 L. Mundschenk GmbH & Co. KG, Soltau, Harburger Str. 63-65, 29614 Soltau. Die Gesellschaft ist am 15.10.2012 als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2012 sowie der Zu…
L. Mundschenk GmbH & Co. KG, Soltau, Harburger Str. 63-65, 29614 Soltau. Die Gesellschaft ist am 15.10.2012 als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.08.2012 mit der Mundschenk Druck- und Verlagsgesellschaft mbH mit Sitz in Soltau (Amtsgericht Lüneburg HRB 101487) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 100857 L. Mundschenk GmbH & Co. KG, Soltau, Harburger Str. 63-65, 29614 Soltau. Die Gesellschaft ist am 15.10.2012 als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2012 sowie der Zu…
L. Mundschenk GmbH & Co. KG, Soltau, Harburger Str. 63-65, 29614 Soltau. Die Gesellschaft ist am 15.10.2012 als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.08.2012 mit der Mundschenk Druck- und Verlagsgesellschaft mbH mit Sitz in Soltau (Amtsgericht Lüneburg HRB 101487) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.