HRB 64924

L.I.P. Lösungen für Industriepartner GmbH

Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) · Rheinland-Pfalz

aktuell 12 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Ludwigshafen

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Ludwigshafen
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-03-07

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-03-03 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

8 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. ÖZSO UG (haftungsbeschränkt) Ludwigshafen
  2. ÖZSO GmbH Ludwigshafen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

12
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 g IN 235/18 Lu · L.I.P. Lösungen für Industriepartner GmbH · Insolvenzgericht Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Ludwigshafen am Rhein
Aktenzeichen
3 g IN 235/18 Lu
Wirksam am
23.09.2026
Registerbezug
Ludwigshafen am Rhein, HRB 64924
3 g IN 235/18 Lu; Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin L.I.P. Lösungen für Industriepartner GmbH, Krongasse 4, 67065 Ludwigshafen am Rhein (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 64924),
vertreten durch:
Mehmet Öztürk, Schifferstadter Straße 23, 67112 Mutterstadt, (Geschäftsführer),

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Siegfried Groß, Vorstadt 7a, 67292 Kirchheimbolanden, , ist am 10.09.2026 gemäß § 200 Insolvenzordnung aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Amtsgericht Ludwigshafen/Rhein, 10.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 3 g IN 235/18 Lu · L.I.P. Lösungen für Industriepartner GmbH · Insolvenzgericht Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Ludwigshafen am Rhein
Aktenzeichen
3 g IN 235/18 Lu
Wirksam am
02.12.2025
Registerbezug
Ludwigshafen am Rhein, HRB 64924
3 g IN 235/18 Lu
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der L.I.P. Lösungen für Industriepartner GmbH, Krongasse 4, 67065 Ludwigshafen am Rhein (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 64924),
vertreten durch:
Mehmet Öztürk, Schifferstadter Straße 23, 67112 Mutterstadt, (Geschäftsführer),

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Siegfried Groß, Vorstadt 7a, 67292 Kirchheimbolanden, soll mit Genehmigung des Insolvenzgerichts die Schlussverteilung vorgenommen werden. Die zur Verteilung kommende Masse beträgt 305.181,83 €; zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 88.249,57 €. Das Verteilungsverzeichnis ist zur Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Ludwigshafen am Rhein niedergelegt. Auf die Bestimmungen der §§ 188-194 InsO wird hingewiesen.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 g IN 235/18 Lu · L.I.P. Lösungen für Industriepartner GmbH · Insolvenzgericht Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Ludwigshafen am Rhein
Aktenzeichen
3 g IN 235/18 Lu
Wirksam am
28.09.2023
Registerbezug
Ludwigshafen am Rhein, HRB 64924
3 g IN 235/18 Lu

19.09.2023

Amtsgericht
Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht

Beschluss

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

L.I.P. Lösungen für Industriepartner GmbH, Krongasse 4, 67065 Ludwigshafen am Rhein (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 64924),
vertreten durch:
Mehmet Öztürk, Schifferstadter Straße 23, 67112 Mutterstadt, (Geschäftsführer),

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Siegfried Groß, Vorstadt 7a, 67292 Kirchheimbolanden,

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Christoph Wienen, Maudacher Straße 162, 67065 Ludwigshafen am Rhein, Tel.: 0621/58643945, Fax: 0621/58643949

wird zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen das schriftliche Verfahren gem. § 177 Abs. 1 S. 2 InsO angeordnet. Die Forderungen werden am 02.11.2023 unter Berücksichtigung der bis dahin bei Gericht eingegangenen Erklärungen geprüft.
Die Tabelle nebst Anmeldungen liegt ab dem 26.10.2023 bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Rechtspflegerin

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 3 g IN 235/18 Lu · L.I.P. Lösungen für Industriepartner GmbH · Insolvenzgericht Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Ludwigshafen am Rhein
Aktenzeichen
3 g IN 235/18 Lu
Wirksam am
09.04.2020
Registerbezug
Ludwigshafen am Rhein, HRB 64924
Amtsgericht

Ludwigshafen/Rhein

Insolvenzgericht

Beschluss

3 g IN 235/18
Lu
09.04.2020

In dem Insolvenzverfahren

über das Vermögen der

L.I.P. Lösungen für Industriepartner GmbH, Krongasse 4, 67065 Ludwigshafen am
Rhein (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 64924),

vertreten durch:

Mehmet Öztürk, Schifferstadter Straße 23, 67112 Mutterstadt, (Geschäftsführer),

Verfahrensbevollmächtigter:

Rechtsanwalt Siegfried Groß, Vorstadt 7a, 67292 Kirchheimbolanden,

- Schuldnerin -

1. wird die Vergütung des Insolvenzverwalters für seine Tätigkeit als
vorläufiger Insolvenzverwalter auf x € ( i.W.: x) festgesetzt.

2. Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den unter Ziffer 1 genannten Betrag
der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe

Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters richtet sich nach der des
Insolvenzverwalters und ist geregelt in der InsVV (§§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 63 - 65
InsO).

Dem Insolvenzverwalter steht für seine Bemühungen während der Zeit der
vorläufigen Insolvenzverwaltung neben der Vergütung der
Sachverständigentätigkeit nach §§ 10, 11 Abs. 1 Satz 1 InsVV eine besondere
Vergütung zu, die nach 63 Abs.3 InsO in der Regel 25% der Vergütung des
Insolvenzverwalters betragen soll. Dabei sind Art und Umfang der Tätigkeit zu
berücksichtigen (§ 11 Absatz 3).

Für die Berechnung der Vergütung des Insolvenzverwalters ist das Vermögen
zugrunde zu legen, auf das sich seine Tätigkeit während des
Eröffnungsverfahrens erstreckt (§ 11 Abs. 1 InsVV, 63 Abs.3 InsO).

Nach Prüfung der von dem Insolvenzverwalter ergänzend eingereichten Unterlagen
und Belege beträgt diese Masse unter Zugrundelegung des Zahlenwerkes in dem
Antrag vom 24.02.2020 108.135,57 €.

Die Regelgebühr des Insolvenzverwalters ist nach § 2 Abs. 1 InsVV gestaffelt zu
errechnen und beträgt aus dem zugrunde zu legenden Wert 20.319,49 €.

Nach § 2 InsVV erhält der Insolvenzverwalter nämlich von den ersten 25.000 €
Insolvenzmasse 40% (x €), vom Mehrbetrag bis 50.000 € 25% (x €), vom Mehrbetrag
in Höhe von Euro 58.135,57 € 7% (x €) .

Dieser Betrag, der als Regelgebühr einem Insolvenzverwalter zustehen würde,
kann nach § 3 InsO durch Zu- oder Abschläge den Besonderheiten des Einzelfalles
angepasst werden.

Von dieser für den Insolvenzverwalter errechneten Vergütung wird für den
vorläufigen Insolvenzverwalter nach § 63 Abs.3 InsO im Normalfall eine
Reduzierung auf 25 % vorgenommen. Nach § 11 Absatz 3 InsVV sind Art, Dauer und
Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen, so dass im Einzelfall von der
Normalquote von 25 % abgewichen werden kann.

Vorliegend gab es keine abweichenden Besonderheiten, welche im Rahmen des § 3
InsVV Berücksichtigung finden müssten.

Vergütungsmindernde Faktoren sind gleichfalls nicht ersichtlich.

Die Schuldnerin erhielt vorab rechtliches Gehör.

Sie hat sich nicht geäußert.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall
ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde kann beim Amtsgericht Ludwigshafen, Wittelsbachstr.
10, 67061 Ludwigshafen oder - wenn das Verfahren vor dem 1.3.2012 beantragt
wurde-beim Landgericht Frankenthal, Bahnhofstr. 33, 67227 Frankenthal,
eingelegt werden. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Ludwigshafen einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss

- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder

- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:

- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder

- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen.

Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit
den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen
des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische
Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der
jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Rechtspfleger

Hinweis:

Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14.12.2017, IX ZB 65/16
erfolgt die Veröffentlichung dieses Beschlusses ohne die festgesetzten Beträge
(§ 64 Abs. 2 Satz 2 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der zuständigen Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 64924 HRB 64924: L.I.P. Lösungen für Industriepartner GmbH, Ludwigshafen, Krongasse 4, 67065 Ludwigshafen. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 64924: L.I.P. Lösungen für Industriepartner GmbH, Ludwigshafen, Krongasse 4, 67065 Ludwigshafen. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 g IN 235/18 Lu · L.I.P. Lösungen für Industriepartner GmbH · Insolvenzgericht Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Ludwigshafen am Rhein
Aktenzeichen
3 g IN 235/18 Lu
Wirksam am
02.05.2019
Registerbezug
Ludwigshafen am Rhein, HRB 64924
Amtsgericht - Insolvenzgericht - Ludwigshafen am Rhein, den 29.04.2019

Aktenzeichen: 3 g IN 235/18 Lu

Durch Beschluss des Amtsgerichts - Insolvenzgerichts - Ludwigshafen am Rhein
wird zum 29.04.2019, 18:10 Uhr, das Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Schuldnerin L.I.P. Lösungen für Industriepartner GmbH, Krongasse 4, 67065
Ludwigshafen am Rhein (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 64924),

vertreten durch:

Mehmet Öztürk, Schifferstadter Straße 23, 67112 Mutterstadt, (Geschäftsführer),

Verfahrensbevollmächtigter:

Rechtsanwalt Siegfried Groß, Bahnhofstraße 7, 67292 Kirchheimbolanden, wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt: Rechtsanwalt Christoph Wienen, Maudacher
Straße 162, 67065 Ludwigshafen am Rhein, Tel.: 0621/58643945, Fax: 0621/
58643949

Gemäß § 80 InsO geht das Recht der Schuldnerin, das zur Insolvenzmasse
gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den
Insolvenzverwalter über. Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat,
wird aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den
Insolvenzverwalter zu leisten.

Die Gläubiger der Schuldnerin werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter
unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen
oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese
Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus
entstandenen Schaden (§ 28 Abs. II InsO).

Dies ist ein Hauptinsolvenzverfahren gemäß Art. 3 Abs. 1 EuInsVO, Verordnung
Nr. 1346/200 des Rates der Europäischen Union vom 29.05.2000 über
Insolvenzverfahren (ABIEG L 160/1).

Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters,

- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschusses (§ 69 InsO),

- ggf. die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:

- Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld,
Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des
Betriebs der Schuldnerin des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen
Gegenstandes aus freier Hand, eine Beteiligung der Schuldnerin an einem
anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu
diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die
Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung
oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert § 162, 163 InsO).

- Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271, 272 InsO),

- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)

- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels
Masse (§ 207 InsO) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird
bestimmt auf

, den 18.07.2019, 10:00 Uhr, Sitzungssaal IV,

im Amtsgerichtsgebäude

Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis spätestens
28.05.2019 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich in zweifacher Ausfertigung
anzumelden.

Hinweise: Gläubiger, deren Forderung im Prüfungstermin festgestellt wird,
erhalten hierüber keine Benachrichtigung.

Im weiteren Verfahren erfolgen Bekanntmachungen nur noch unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de und können dort kostenfrei abgerufen werden (§
9 Abs. 3 InsO). Die in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem
Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die
Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Für die
Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des
Beschlusses nach § 289 der Insolvenzordnung in alter Fassung für
Insolvenzanträge, die bis 31.6.2014 gestellt wurden, gilt das Vorstehende mit
der Maßgabe, dass die Frist mit Rechtskraft der Entscheidung über die
Restschuldbefreiung zu laufen beginnt. Für Insolvenzanträge, die ab dem
1.7.2014 gestellt wurden, ist § 287a der Insolvenzordnung neuer Fassung
anwendbar; hier gilt das Gleiche. Sonstige Veröffentlichungen nach der
Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.

Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160
InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht
beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem schriftlichen Termin keine
Widersprüche erhoben werden. Des Weiteren wird auf die Erklärungspflicht zur
evtl. Selbständigkeit der Schuldnerin gem. § 35 InsO hingewiesen.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Sicherungsmaßnahme 3 g IN 235/18 Lu · L.I.P. Lösungen für Industriepartner GmbH · Insolvenzgericht Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Ludwigshafen am Rhein
Aktenzeichen
3 g IN 235/18 Lu
Wirksam am
05.10.2018
Registerbezug
Ludwigshafen am Rhein, HRB 64924
Amtsgericht

Ludwigshafen/Rhein

Insolvenzgericht

Beschluss

3 g IN 235/18
Lu

In dem Insolvenzantragsverfahren

über das Vermögen der

L.I.P. Lösungen für Industriepartner GmbH, Krongasse 4, 67065 Ludwigshafen am
Rhein (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 64924),

vertreten durch:

Mehmet Öztürk, Schifferstadter Straße 23, 67112 Mutterstadt, (Geschäftsführer),

-
Antragstellerin -

Verfahrensbevollmächtigter:

Rechtsanwalt Siegfried Groß, Bahnhofstraße 7, 67292 Kirchheimbolanden,

an dem weiter beteiligt ist

Rechtsanwalt Christoph Wienen, Maudacher Straße 162, 67065 Ludwigshafen,

- Sachverständige -

hat das Amtsgericht - Insolvenzgericht - Ludwigshafen am Rhein durch Richter am
05.10.2018 beschlossen:

1. Der Antrag vom 17.08.2018 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das
Vermögen der Antragstellerin ist bereits mit Beschluss vom 02.10.2018
zugelassen worden. Die Anordnungen in dem genannten Beschluss bleiben
aufrechterhalten.

2. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des
Sachverhaltes wird mit Wirkung ab heute, 10.31 Uhr, die vorläufige
Insolvenzverwaltung angeordnet (§ 21 Abs. 2 Nr. 1 InsO).

3. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Christoph
Wienen

4. Verfügungen der Antragstellerin über Gegenstände des schuldnerischen
Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam (§ 21 Abs.2 Nr.2 Alt. 2 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter ist
nicht der allgemeine Vertreter der Antragstellerin. Er hat die Aufgabe, durch
Überwachung der Antragstellerin Vermögen zu sichern und zu erhalten.

5. Die Befugnis zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht auf
den vorläufigen Insolvenzverwalter über.

6. Den Drittschuldnern wird verboten, an die Antragstellerin zu zahlen. Sie
werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung an den
vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

7. Im Übrigen wird der Antragstellerin verboten, über Bankkonten, Außenstände
und sonstigen Vermögensgegenstände ohne Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters ganz oder teilweise zu verfügen, insbesondere Sachen zu
veräußern.

8. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der
Antragstellerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort
Nachforschungen anzustellen. Die Antragstellerin hat ihm die Geschäftsbücher
und Geschäftspapiere zur Einsichtnahme vorzulegen und sie ihm auf Verlangen bis
zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben, sowie alle
Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur
Aufklärung ihrer Vermögensverhältnisse erforderlich sind. Bei Missachtung
dieser Pflicht kann das Gericht die Antragstellerin oder (bei juristischen
Personen) ihre organischen Vertreter zur Abgabe der eidesstattlichen
Versicherung laden, zwangsweise vorführen lassen oder in Haft nehmen
(§§ 22 Abs. 3, 97, 98, 101 InsO)

9. Sollte der vorläufige Insolvenzverwalter feststellen, dass die
Antragstellerin über Grundbesitz verfügt, ist dies dem Gericht umgehend
mitzuteilen, damit die Eintragung einer Verfügungsbeschränkung im Grundbuch
veranlasst werden kann.

Gründe:

Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist bereits mit Beschluss vom
02.10.2018 zugelassen worden, da die Zulässigkeitsvoraussetzungen vorgetragen
sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dieser Zulassung noch nicht entschieden
ist, ob das Insolvenzverfahren auch eröffnet wird.

Die auf §§ 21 Abs. 2 bis 24 InsO beruhenden Sicherungsmaßnahmen, insbesondere
die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters gemäß
§ 21 Abs. 2 Nr. 1 InsO und die Anordnung eines Zustimmungsvorbehaltes gemäß
§ 21 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 InsO, erscheinen erforderlich zu sein, um bis zur
Entscheidung über den Antrag eine den Gläubigern nachteilige Veränderung in der
Vermögenslage der Antragstellerin zu verhüten (§ 21 Abs. 1 InsO). Das Gericht
stützt seine Bewertung insbesondere auf die schriftliche Stellungnahme des
Sachverständigen vom 04.10.2018.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann die Schuldnerin bzw. der Schuldner die sofortige
Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen. Die Beschwerde ist binnen einer
Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht - Insolvenzgericht - Ludwigshafen
am Rhein, Wittelsbachstraße 10, 67061 Ludwigshafen am Rhein, einzulegen. Die
Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift
muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung
enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden
Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden: auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang
elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und
Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Richter

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 64924 HRB 64924: L.I.P. Lösungen für Industriepartner GmbH, Ludwigshafen, Limburgstraße 14 a, 67063 Ludwigshafen. Die Gesellschafterversammlung vom 06.02.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und…
HRB 64924: L.I.P. Lösungen für Industriepartner GmbH, Ludwigshafen, Limburgstraße 14 a, 67063 Ludwigshafen. Die Gesellschafterversammlung vom 06.02.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 8,00 EUR auf 25.008,00 EUR beschlossen. Änderung der Geschäftsanschrift: Krongasse 4, 67065 Ludwigshafen. Neues Stammkapital: 25.008,00 EUR.
Veränderungen
HRB 64924 HRB 64924: L.I.P. Lösungen für Industriepartner GmbH, Ludwigshafen, Limburgstraße 14 a, 67063 Ludwigshafen. Die Gesellschafterversammlung vom 27.01.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 un…
HRB 64924: L.I.P. Lösungen für Industriepartner GmbH, Ludwigshafen, Limburgstraße 14 a, 67063 Ludwigshafen. Die Gesellschafterversammlung vom 27.01.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Arbeitnehmerüberlassung, die De- und Remontage von Dämmmaterial, der Trockenbau, der Industrieservice, die Industriereinigung sowie die Erbringung von Industriedienstleistungen, die Vermietung und Verpachtung von beweglichen und unbeweglichen Gegenständen, die Montage von Behältern und Apparaten, die Industrierohrverlegung, die Durchführung von reinen Schweißarbeiten, der Aufbau und die Montage chemischer Anlagen, ferner die Durchführung von Abbruch- und Entkernungsarbeiten sowie alle damit in Zusammenhang stehende Tätigkeiten.
Veränderungen
HRB 64924 HRB 64924: ÖZSO GmbH, Ludwigshafen, Limburgstraße 14 a, 67063 Ludwigshafen. Die Gesellschafterversammlung vom 25.01.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und mit ihr die Änderung d…
HRB 64924: ÖZSO GmbH, Ludwigshafen, Limburgstraße 14 a, 67063 Ludwigshafen. Die Gesellschafterversammlung vom 25.01.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: L.I.P. Lösungen für Industriepartner GmbH.
Veränderungen
HRB 64924 HRB 64924: ÖZSO UG (haftungsbeschränkt), Ludwigshafen, Limburgstraße 14 a, 67063 Ludwigshafen. Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die…
HRB 64924: ÖZSO UG (haftungsbeschränkt), Ludwigshafen, Limburgstraße 14 a, 67063 Ludwigshafen. Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma sowie die Änderung in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 24.000,00 EUR auf 25.000,00 EUR beschlossen. Weiterhin wurde die Änderung in § 5 (Vertretung, Geschäftsführung) sowie die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: ÖZSO GmbH. Neues Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vertretungsbefugnis geändert: Geschäftsführer: Öztürk, Mehmet, Ludwigshafen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 64924 HRB 64924: ÖZSO UG (haftungsbeschränkt), Ludwigshafen, Limburgstraße 14 a, 67063 Ludwigshafen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Musterprotokoll vom 02.05.2015 mit Änderung vom 18.05.2016. Geschäftsansc…
HRB 64924: ÖZSO UG (haftungsbeschränkt), Ludwigshafen, Limburgstraße 14 a, 67063 Ludwigshafen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Musterprotokoll vom 02.05.2015 mit Änderung vom 18.05.2016. Geschäftsanschrift: Limburgstraße 14 a, 67063 Ludwigshafen. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist: - Arbeitnehmerüberlassung, - De- und Remontage von Dämmmaterial, - Trockenbau, - Industrieservice, - Industriereinigung, - Vermietung und Verpachtung von beweglichen und unbeweglichen Gegenständen. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Öztürk, Mehmet, Ludwigshafen, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.