HRB 30427

L.i.A. Seniorenresidenzen GmbH

Amtsgericht Wiesbaden · Hessen

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Kreuzberger Ring 18a, 65205 Wiesbaden

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Wiesbaden
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
17.12.2019
Datenstand
2025-10-01
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Alexander Krusteff

Wiesbaden

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

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Stand 2025-10-01

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

das Führen und Betreiben von Seniorenresidenzen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 278/19 · L.i.A. Seniorenresidenzen GmbH · Insolvenzgericht Wiesbaden
Insolvenzgericht
Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 278/19
Wirksam am
15.09.2025
Registerbezug
Wiesbaden, HRB 30427
10 IN 278/19: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der L.i.A. Seniorenresidenzen GmbH, Kreuzberger Ring 18a, 65205 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 30427), vertr. d.: Alexander Krusteff, Weilburger Tal 1f, 65199 Wiesbaden, (Geschäftsführer), ist am 15.09.2025 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Die Nachtragsverteilung gemäß § 203 Abs. 1 Nr. 3 InsO bezüglich eines Anspruchs aus einer Quotenausschüttung in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Alexander Krusteff, Insolvenzgericht Wiesbaden, 10 IN 399/19 wird angeordnet.

Die Forderung unterliegt damit dem Insolvenzbeschlag.

Der Vollzug der Nachtragsverteilung wird dem früheren Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Peter G. Theile, Büro Wiesbaden, Nerotal 18, 65193 Wiesbaden, Tel.: 0611 532 374-0, Fax: 0611 532 3554, E-Mail: kanzlei@dr-theile.de übertragen
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Wiesbaden, 15.09.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 10 IN 278/19 · L.i.A. Seniorenresidenzen GmbH · Insolvenzgericht Wiesbaden
Insolvenzgericht
Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 278/19
Wirksam am
08.05.2025
Registerbezug
Wiesbaden, HRB 30427
10 IN 278/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der L.i.A. Seniorenresidenzen GmbH, Kreuzberger Ring 18a, 65205 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 30427), vertr. d.: Alexander Krusteff, Weilburger Tal 1f, 65199 Wiesbaden, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wiesbaden zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Peter G. Theile, Büro Wiesbaden, Nerotal 18, 65193 Wiesbaden, Tel.: 0611 532 374-0, Fax: 0611 532 3554, E-Mail: kanzlei@dr-theile.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:

Der verfügbare Massebestand beträgt 115.644,18 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 233.461,21 EUR zu berücksichtigen.

Amtsgericht Wiesbaden, 07.05.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 10 IN 278/19 · L.i.A. Seniorenresidenzen GmbH · Insolvenzgericht Wiesbaden
Insolvenzgericht
Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 278/19
Wirksam am
22.04.2024
Registerbezug
Wiesbaden, HRB 30427
10 IN 278/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der L.i.A. Seniorenresidenzen GmbH, Kreuzberger Ring 18a, 65205 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 30427), vertr. d.: Alexander Krusteff, Weilburger Tal 1f, 65199 Wiesbaden, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 03.09.2024 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Wiesbaden, 18.04.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 10 IN 278/19 · L.i.A. Seniorenresidenzen GmbH · Insolvenzgericht Wiesbaden
Insolvenzgericht
Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 278/19
Wirksam am
25.05.2020
Registerbezug
Wiesbaden, HRB 30427
10 IN 278/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der L.i.A.
Seniorenresidenzen GmbH, Kreuzberger Ring 18a, 65205 Wiesbaden (AG Wiesbaden ,
HRB 30427), vertr. d.: Alexander Krusteff, Weilburger Tal 1f, 65199 Wiesbaden,
(Geschäftsführer),

B e s c h l u s s

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

L.i.A. Seniorenresidenzen GmbH, Kreuzberger Ring 18a, 65205 Wiesbaden (AG
Wiesbaden , HRB 30427),

vertreten durch:

Alexander Krusteff, Weilburger Tal 1f, 65199 Wiesbaden, (Geschäftsführer),

wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt auf:

XXXXX € Nettovergütung nach § 11 InsVV

XXXXX € Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

XXXXX € Kosten zuzüglich

XXXXX € Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

XXXXX € Auslagen zuzüglich

XXXXX € Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

XXXXX € Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Peter G. Theile, Büro Wiesbaden,
Nerotal 18, 65193 Wiesbaden, Tel.: 0611 532 374-0, Fax: 0611 532 3554, E-Mail:
kanzlei@dr-theile.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft
des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e:

Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 30.07.2019 angeordnet. Nach
§ 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters
besonders vergütet. Ihm steht daher eine Vergütung zu. Dabei soll die Vergütung
des vorläufigen Insolvenzverwalters in der Regel einen angemessenen Bruchteil
der Vergütung eines Insolvenzverwalters nicht überschreiten. Zur Bemessung der
Höhe dieser Vergütung sind nach § 11 Abs. 1 Satz 3 InsVV Art, Dauer und Umfang
der Tätigkeit zu berücksichtigen.

Die Festsetzung der Vergütung beruht auf den §§ 11 Abs 1, 2 Abs. 1, 7 und 8 der
Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV).

Danach steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter ein angemessener Bruchteil der
Vergütung zu, die ihm als Insolvenzverwalter zugestanden hätte. Dieser
Bruchteil war entsprechend dem geänderten Antrag des vorläufigen
Insolvenzverwalters vom 23.03.2020 mit insgesamt 56,83 % (25% Regelbruchteil
zuzüglich 31,83 % Zuschlag) zu bemessen. Die Vergütung des Insolvenzverwalters
hätte gemäß § 2 Abs. 1 InsVV unter Zugrundelegung der vom vorläufigen
Insolvenzverwalter in seinem Vergütungsantrag vom 23.03.2020 festgestellten
Insolvenzmasse von 173.924,16 EUR XXXXX EUR betragen. Wegen der Einzelheiten
der Berechnung wird auf die in § 2 InsVV aufgeführten Regelsätze verwiesen.

Hinsichtlich der Zuschlagstatbestände wird auf den Inhalt der Verfahrensakte
verwiesen.

Die besonderen Kosten in Höhe von 5.146,80 EUR nebst 19 % Umsatzsteuer in Höhe
von 977,89 EUR sind der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
hinzusetzen. Dies erfolgt gemäß §§ 11, 4 Abs. 1 Satz 3 InsVV.

Gemäß § 8 Abs. 3 InsVV steht dem vorläufigen Verwalter eine Auslagenvergütung
in Höhe von 15% der Regelvergütung, höchstens jedoch € 250,00 je Monat der
Tätigkeit zu. Die Regelvergütung des vorläufigen Verwalters belief sich auf
6.231,17 EUR. Hieraus errechnet sich ein Auslagenerstattungsanspruch in Höhe
von 934,68 EUR.

Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.

Die Schuldnerin wurde mit Schreiben vom 26.03.2020 zum Festsetzungsantrag
angehört. Eine Stellungnahme ist nicht erfolgt.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall
ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124,
65189 Wiesbaden einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

König

Rechtspfleger

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 30427 HRB 30427: L.i.A. Seniorenresidenzen GmbH, Wiesbaden, Kreuzberger Ring 18a, 65205 Wiesbaden. Durch Entscheidung des Insolvenzverwalters vom 09.12.2019 werden Rumpfgeschäftsjahre beginnend am 01.09.2019 bis 3…
HRB 30427: L.i.A. Seniorenresidenzen GmbH, Wiesbaden, Kreuzberger Ring 18a, 65205 Wiesbaden. Durch Entscheidung des Insolvenzverwalters vom 09.12.2019 werden Rumpfgeschäftsjahre beginnend am 01.09.2019 bis 31.12.2019 gebildet. Die nachfolgenden Geschäftsjahre werden ab dem 01.01.2020 zum satzungsmäßigen Geschäftsjahr, beginnend jeweils am 01.01. eines Jahres und endend jeweils am 31.12. eines Jahres, geändert.
Veränderungen
HRB 30427 HRB 30427: L.i.A. Seniorenresidenzen GmbH, Wiesbaden, Kreuzberger Ring 18a, 65205 Wiesbaden. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amt…
HRB 30427: L.i.A. Seniorenresidenzen GmbH, Wiesbaden, Kreuzberger Ring 18a, 65205 Wiesbaden. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 10 IN 278/19 · L.i.A. Seniorenresidenzen GmbH · Insolvenzgericht Wiesbaden
Insolvenzgericht
Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 278/19
Wirksam am
06.09.2019
Registerbezug
Wiesbaden, HRB 30427
10 IN 278/19: Über das Vermögen der L.i.A. Seniorenresidenzen GmbH, Kreuzberger
Ring 18a, 65205 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 30427), vertr. d.: Alexander
Krusteff, Weilburger Tal 1f, 65199 Wiesbaden, (Geschäftsführer), ist am
01.09.2019 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Peter G. Theile, Büro Wiesbaden,
Nerotal 18, 65193 Wiesbaden, Tel.: 0611 532 374-0, Fax: 0611 532 3554, E-Mail:
kanzlei@dr-theile.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 24.10.2019 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 14.11.2019, 10:00 Uhr, 1.018,
Justizzentrum, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden eine Gläubigerversammlung
zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der
angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden,
Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Wiesbaden, 03.09.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 30427 HRB 30427: L.i.A. Seniorenresidenzen GmbH, Wiesbaden, Kreuzberger Ring 18a, 65205 Wiesbaden. Durch Beschluss des Amtsgerichts Wiesbaden (Az. 10 IN 278/2019) vom 30.07.2019 ist ein vorläufiger Insolvenzverwal…
HRB 30427: L.i.A. Seniorenresidenzen GmbH, Wiesbaden, Kreuzberger Ring 18a, 65205 Wiesbaden. Durch Beschluss des Amtsgerichts Wiesbaden (Az. 10 IN 278/2019) vom 30.07.2019 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 278/19 · L.i.A. Seniorenresidenzen GmbH · Insolvenzgericht Wiesbaden
Insolvenzgericht
Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 278/19
Wirksam am
31.07.2019
Registerbezug
Wiesbaden, HRB 30427
10 IN 278/19: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der L.i.A.
Seniorenresidenzen GmbH, Kreuzberger Ring 18a, 65205 Wiesbaden (AG Wiesbaden ,
HRB 30427), vertr. d.: Alexander Krusteff, Weilburger Tal 1f, 65199 Wiesbaden,
(Geschäftsführer), ist am 30.07.2019 um 11:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des
Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der
Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters
wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Peter G.
Theile, Büro Wiesbaden, Nerotal 18, 65193 Wiesbaden, Tel.: 0611 532 374-0, Fax:
0611 532 3554, E-Mail: kanzlei@dr-theile.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden,
Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Wiesbaden, 30.07.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 30427 HRB 30427: L.i.A. Seniorenresidenzen GmbH, Wiesbaden, Kreuzberger Ring 18a, 65205 Wiesbaden. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.12.2017. Geschäftsanschrift: Kreuzberger Ring 1…
HRB 30427: L.i.A. Seniorenresidenzen GmbH, Wiesbaden, Kreuzberger Ring 18a, 65205 Wiesbaden. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.12.2017. Geschäftsanschrift: Kreuzberger Ring 18a, 65205 Wiesbaden. Gegenstand: das Führen und Betreiben von Seniorenresidenzen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Krusteff, Alexander, Wiesbaden, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.