HRB 212635
Kynast-Steel GmbH
aktuell 13 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Artlandstraße 51, 49610 QuakenbrückGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Quakenbrück
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 09.12.2019
- Datenstand
- 2025-10-06
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Peter Weeke
Lienen
einzelvertretungsberechtigtAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
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Abrufstand 2025-10-06 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die industrielle Herstellung und Weiterverarbeitung sowie der Vertrieb von Stahlrohren und verwandten Produkten und der Handel mit Erzeugnissen aus Stahl.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Verteilungsverzeichnis 9 IN 58/19 · Kynast Steel GmbH · Insolvenzgericht Bersenbrück
- Insolvenzgericht
- Bersenbrück
- Aktenzeichen
- 9 IN 58/19
- Wirksam am
- 16.09.2024
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 212635
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bersenbrück zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Malte Köster, WILLMERKÖSTER, Pariser Straße 6a, 49377 Vechta, Tel.: 04441-91498-0, Fax: 04441/91498-100, E-Mail: info@willmerkoester.de, Internet: www.willmerkoester.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 331.793,03 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 1.846.632,92 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bersenbrück, 16.09.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 9 IN 58/19 · Kynast Steel GmbH · Insolvenzgericht Bersenbrück
- Insolvenzgericht
- Bersenbrück
- Aktenzeichen
- 9 IN 58/19
- Wirksam am
- 28.08.2024
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 212635
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 12.09.2024 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Bersenbrück, 28.08.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 9 IN 58/19 · Kynast Steel GmbH · Insolvenzgericht Bersenbrück
- Insolvenzgericht
- Bersenbrück
- Aktenzeichen
- 9 IN 58/19
- Wirksam am
- 17.07.2024
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 212635
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 27.08.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bersenbrück, 16.07.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 9 IN 58/19 · Kynast Steel GmbH · Insolvenzgericht Bersenbrück
- Insolvenzgericht
- Bersenbrück
- Aktenzeichen
- 9 IN 58/19
- Wirksam am
- 06.02.2023
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 212635
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer in Höhe von 19 % abzüglich bereits mit Beschluss vom 09.10.2020 festgesetzten
EUR
Restbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 09.11.2022 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Bundesagentur für Arbeit, Osnabrück, Herr Jonas, die weitere Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Der Antrag wurde an den Insolvenzverwalter zur Stellungnahme übersandt. Einwendungen wurden nicht geltend gemacht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bersenbrück, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bersenbrück, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bersenbrück, 03.02.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 58/19 · Kynast Steel GmbH · Insolvenzgericht Bersenbrück
- Insolvenzgericht
- Bersenbrück
- Aktenzeichen
- 9 IN 58/19
- Wirksam am
- 13.10.2021
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 212635
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren wird bestimmt auf
26.10.2021.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- die freihändige Veräußerung des unbeweglichen Gegenstandes gem. Antrag vom 04.10.2021: Grundbücher von Quakenbrück Blatt 2316 und Blatt 5304
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bersenbrück, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bersenbrück, 11.10.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 58/19 · Kynast Steel GmbH · Insolvenzgericht Bersenbrück
- Insolvenzgericht
- Bersenbrück
- Aktenzeichen
- 9 IN 58/19
- Wirksam am
- 13.10.2020
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 212635
Artlandstraße 51, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück, HRB 212635), vertr. d.:
Peter Weeke, Glandorfer Damm 48, 49536 Lienen, (Geschäftsführer), sind
Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Norbert Wendt
festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die
festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann
in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bersenbrück
eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR Auslagen zuzüglich
EUR Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom beantragte das Gläubigerausschussmitglied Norbert Wendt
die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein
Stundensatz in Höhe von EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes
wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bersenbrück, Stiftshof 8,
49593 Bersenbrück einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Bersenbrück, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bersenbrück, 09.10.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 9 IN 58/19 · Kynast Steel GmbH · Insolvenzgericht Bersenbrück
- Insolvenzgericht
- Bersenbrück
- Aktenzeichen
- 9 IN 58/19
- Wirksam am
- 14.08.2020
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 212635
Artlandstraße 51, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück, HRB 212635), vertr. d.: 1.
Peter Weeke, Glandorfer Damm 48, 49536 Lienen, (Geschäftsführer), sind
Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr.
Malte Köster festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die
festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann
in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bersenbrück
eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR um % erhöht zuzüglich
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR Auslagen zuzüglich
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der
Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 31.07.2020 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die
Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von EUR
zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für
einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter
steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt
wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus
§ 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bersenbrück, Stiftshof 8,
49593 Bersenbrück einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Bersenbrück, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bersenbrück, 13.08.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 212635 HRB 212635: Kynast-Steel GmbH, Quakenbrück, Artlandstraße 51, 49610 Quakenbrück. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bersenbrück (9 IN 58/19) vom 01.12.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzv…
Forderungsprüfung 9 IN 58/19 · Kynast Steel GmbH · Insolvenzgericht Bersenbrück
- Insolvenzgericht
- Bersenbrück
- Aktenzeichen
- 9 IN 58/19
- Wirksam am
- 02.12.2019
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 212635
Quakenbrück (AG Osnabrück, HRB 212635), vertr. d.: 1. Peter Weeke, Glandorfer
Damm 48, 49536 Lienen, (Geschäftsführer), ist am 01.12.2019 um 12:00 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Malte Köster, Große Straße 1, 49377
Vechta, Tel.: 04441-91498-0, Fax: 04441/91498-100, E-Mail:
info@willmerkoester.de, Internet: www.willmerkoester.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 09.01.2020 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Montag, 03.02.2020, 10:00 Uhr, Raum E 11,
Hauptgebäude, Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück eine Gläubigerversammlung zur
Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten
Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.
Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bersenbrück,
Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bersenbrück, 02.12.2019
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behoerdliche_datenschutzbeauftragte/
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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 58/19 · Kynast Steel GmbH · Insolvenzgericht Bersenbrück
- Insolvenzgericht
- Bersenbrück
- Aktenzeichen
- 9 IN 58/19
- Wirksam am
- 29.08.2019
- Registerbezug
- Osnabrück, HRB 212635
GmbH, Artlandstraße 51, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück, HRB 212635), vertr.
d.: 1. Peter Weeke, Glandorfer Damm 48, 49536 Lienen, (Geschäftsführer),
wird gemäß §§ 21, 22 InsO zur Sicherung der Masse und zum Schutz der Gläubiger
gegen die Antragstellerin am 28.08.2019 um 15.10 Uhr angeordnet:
1. Gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO wird die vorläufige Verwaltung des
Vermögens der Antragstellerin angeordnet.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Malte Köster, Große Straße 1, 49377 Vechta, Tel.:
04441-91498-133, Fax: 04441/91498-100, E-Mail:
sabrina.beeneken@willmerkoester.de.
2. Gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 InsO wird angeordnet, dass Verfügungen der
Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
3. Es wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1a InsO ein vorläufiger
Gläubigerausschuss eingesetzt. Zu Mitgliedern des vorläufigen
Gläubigerausschusses werden bestimmt:
- Senior Risk Manager Atradius Kreditversicherung, Niederlassung der
Atradius Credito y Caucion S.A. de Seguros y Reaseguros, verteten durch Herrn
Norbert Przybilla, Opladener Straße 14, 50679 Köln
- Bundesagentur für Arbeit, Operativer Service, vertreten durch Herrn
Hans- Joachim Jonas, Johannistorwall 56, 49080 Osnabrück,
- Herr Norbert Wendt -Vorsitzender des Betriebsrates- dienstansässig
Artlandstraße 51, 49610 Quakenbrück
4. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden gem. § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 lnsO
untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen werden einstweilen eingestellt -
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
5. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und
sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder
entgegenzunehmen und auf ein einzurichtendes Verfahrenskonto einzuzahlen. Den
Schuldnern der Antragstellerin wird untersagt, an diese zu zahlen.
6. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der
Zustellungen gemäß §§ 23 Abs. 1 S. 2, 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, 8 Abs. 3 InsO
beauftragt.
7. Der vorläufige Insolvenzverwalter soll
a) das Vermögen der Antragstellerin sichern und erhalten
b) ein Unternehmen, das die Antragstellerin betreibt, bis zur Entscheidung
über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Abstimmung mit der
Antragstellerin fortführen; er soll dem Insolvenzgericht anzeigen, wenn eine
Einstellung des Geschäftsbetriebs erforderlich erscheint oder die
Antragstellerin diesen einstellt.
8. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der
Antragstellerin zu betreten; die Antragstellerin hat dem vorläufigen
Insolvenzverwalter Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten.
9. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zusätzlich beauftragt, als
Sachverständiger zu prüfen, ob die internationale Zuständigkeit gegeben ist, ob
ein Eröffnungsgrund vorliegt und ob das Vermögen zur Deckung der Kosten des
Insolvenzverfahrens ausreicht (§ 22 Abs. 1 S. 2 Nr. 3, Abs. 2 InsO); außerdem
ist zu prüfen, welche Aussichten für eine Fortführung des von der
Antragstellerin betriebenen Unternehmens bestehen. Ferner soll der
Sachverständige auch Angaben dazu machen, in welchem Zeitraum die
materiell-rechtliche Insolvenzreife eingetreten ist und es sollen
insolvenzspezifische Ansprüche dargestellt werden.
10. Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse obliegen
weiterhin der Antragstellerin; die Begründung, Änderung und Beendigung
bestehender Arbeitsverhältnisse bedürfen der Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters.
11. Die Anordnung der vorläufigen Verwaltung erfolgt auf Antrag der
Antragstellerin.
Die Anordnung ist notwendig, um bis zur Entscheidung über den Antrag eine für
die Gläubiger nachteilige Veränderung in der Vermögenslage der Antragstellerin
zu verhindern oder nachteilige Handlungen aufzuklären.
Die Anordnung ist notwendig, um eine Fortführung und Erhalt des Betriebes der
Antragstellerin zu ermöglichen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bersenbrück,
Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Ratermann
Richterin am Amtsgericht
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Amtsgericht Bersenbrück, 29.08.2019
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HRB 212635 HRB 212635: Kynast-Steel GmbH, Quakenbrück, Artlandstraße 51, 49610 Quakenbrück. Nicht mehr Geschäftsführer: Schnalke, Karl-Heinz, Quakenbrück, *XX.XX.XXXX.
HRB 212635 HRB 212635: Kynast-Steel GmbH, Quakenbrück, Artlandstraße 51, 49610 Quakenbrück. Zweigniederlassung unter Firma Horst Rumph GmbH aufgehoben: 49069 Osnabrück, Geschäftsanschrift: Rheinstr. 113, 49069 Osnabrüc…
HRB 212635 HRB 212635: Kynast-Steel GmbH, Quakenbrück, Artlandstraße 51, 49610 Quakenbrück. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.12.1987 mit Änderung vom 22.03.1994 und 20.11.2017. Die Ges…
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