HRA 41564

KWP GmbH & Co. KG

Amtsgericht Offenbach am Main · Hessen

aktuell 16 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Neu-Isenburg

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Registerdaten

Sitz
Neu-Isenburg
Datenstand
2024-04-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-24

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

16
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 8 IN 37/19 · KWP GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 37/19
Wirksam am
25.11.2025
Registerbezug
Offenbach am Main, HRA 41564
8 IN 37/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KWP GmbH & Co. KG, Dornhofstraße 38 A, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRA 41564), vertr. d.: 1. Kippenbrock & Wollnik GmbH (Amtsgericht Offenbach, HRB 45319), Dornhofstraße 38 A, 63263 Neu-Isenburg, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Alois Wollnik, Kirchrainstr. 25, 63853 Mömlingen, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1.1. Kai M. Kippenbrock, Dornhofstraße 38 A, 63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Fatma Kreft festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Offenbach am Main eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Nettovergütung gemäß InsVV

EUR
um 30 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 22.09.2025 beantragte die Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen.

I.

Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.

II.

Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.

III.

Es werden folgende Zuschläge gemäß § 3 InsVV gewährt:

20% für die übertragende Sanierung
20 % für die Zusammenarbeit mit dem Geschäftsführer
Hinsichtlich der Begründung wird vollumfänglich auf den Antrag verwiesen.

Es wird ein Abschlag vorgenommen:
Hat die vorläufige Insolvenzverwaltung dem endgültigen Insolvenzverwalter durch die Vorarbeiten erheblich Arbeit eingespart so soll ein Abschlag erfolgen.
Es wird ein Abschlag in Höhe von 10 % als angemessen angesehen.
(vgl. BGH, Beschluss vom 11.05.2006 -IX ZB 249/04)

Durch die vorherige Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters wird die Übernahme des Amtes als Insolvenzverwalter eines eröffneten Insolvenzverfahrens
regelmäßig vereinfacht bzw. weniger haftungsträchtig für den Insolvenzverwalter.
§ 3 Abs. 2 a InsVV geht davon aus, dass der vorläufige Insolvenzverwalter, sofern er pflichtgemäß tätig geworden ist, dem endgültigen Verwalter in der Regel erhebliche Arbeiten erspart hat. Bereits die Erstellung einer, wenn auch
möglicherweise noch nicht vollständigen, Vermögensübersicht und die Feststellung der Gläubiger und Schuldner vereinfachen in der Regel die Arbeit des
Insolvenzverwalters erheblich.

§ 3 Abs. 2 a InsVV sieht daher vor, dass in den Verfahren, in denen vor
einer Eröffnung eine vorläufige Verwaltung angeordnet worden war, die regelmäßig geringere Belastung des Insolvenzverwalters gegenüber einem Verfahren ohne eine vorläufige Verwaltung durch einen Abschlag angemessen auszugleichen ist.
Die Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters rechtfertigt regelmäßig einen
Abschlag auf die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters auch dann, wenn dem vorläufigen Insolvenzverwalter keine Zuschläge bewilligt worden sind
Bei der Bemessung des Abschlags nach § 3 Abs. 2 a InsVV sind nicht nur solche Tätigkeiten zu berücksichtigen, die beim vorläufigen Insolvenzverwalter mit einem Zuschlag nach § 3 InsVV zusätzlich vergütet worden sind. Auch die mit der Regelvergütung des vorläufigen Verwalters abgegoltene Tätigkeit kann dem
Verwalter die Erfüllung seiner Aufgabe erheblich erleichtert haben.
Da es sich bei § 3 Abs. 2 a InsVV um einen Regelfall handelt, ist es
Aufgabe des Insolvenzverwalters, im Einzelfall darzulegen, ob Gründe vorliegen, welche es ausnahmsweise rechtfertigen, von einem solchen Abschlag abzusehen. Sollte dem Insolvenzverwalter eine solche Darlegung nicht gelingen, dürfte ohne
weiteres ein Abschlag von 5 % aufgrund der Regel des § 3 Abs. 2 a InsVV anzurechnen sein. Dabei ist es unbeachtlich, ob der vorläufige Insolvenzverwalter tatsächlich eine Vergütung erhalten hat oder ob dieser überhaupt einen eigenen Vergütungsantrag gestellt hat, da es sich bei dem Regelabschlag gem. § 3 Abs. 2 a nicht um eine Anrechnung eines wirtschaftlichen Vorteils handelt, sondern um die angemessene Berücksichtigung der Entlastung des Insolvenzverwalters durch die vorherige Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters, auch wenn
dieses Amt nicht von dem Insolvenzverwalter ausgeübt worden ist.
(BGH v. 11.05.2006, AZ: ZB 249/04)

Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 10.10.2013, AZ: IX ZB 38/11 festgelegt, dass ein Abschlag nach § 3 Abs. 2 a regelmäßig in Höhe von 5 % - 20 % erfolgen sollte.

Im Hinblick auf die Gesamtschau des Verfahrens wird ein Zuschlag in Höhe von 30 % als ausreichend und angemessen angesehen.

IV.

Die geltend gemachten Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO sind in Höhe von EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV, § 4 Abs. 2 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 20.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 37/19 · KWP GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 37/19
Wirksam am
22.09.2025
Registerbezug
Offenbach am Main, HRA 41564
8 IN 37/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

KWP GmbH & Co. KG, Dornhofstraße 38 A, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRA 41564),
vertreten durch:
1. Kippenbrock & Wollnik GmbH (Amtsgericht Offenbach, HRB 45319), Dornhofstraße 38 A, 63263 Neu-Isenburg, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Alois Wollnik, Bachgaustraße 6, 63853 Mömlingen, (Geschäftsführer),
vertreten durch:
1.1.1. Kai M. Kippenbrock, Dornhofstraße 38 A, 63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführer),

wird die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, nachdem die Verwertung
der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 04.09.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IN 37/19 · KWP GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 37/19
Wirksam am
01.10.2024
Registerbezug
Offenbach am Main, HRA 41564
8 IN 37/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KWP GmbH & Co. KG, Dornhofstraße 38 A, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRA 41564), vertr. d.: 1. Kippenbrock & Wollnik GmbH (Amtsgericht Offenbach, HRB 45319), Dornhofstraße 38 A, 63263 Neu-Isenburg, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Alois Wollnik, Bachgaustraße 6, 63853 Mömlingen, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1.1. Kai M. Kippenbrock, Dornhofstraße 38 A, 63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).

Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 29.11.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.

Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.

Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.

Amtsgericht Offenbach am Main, 27.09.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 8 IN 37/19 · KWP GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 37/19
Wirksam am
30.11.2023
Registerbezug
Offenbach am Main, HRA 41564
Geschäftsnummer: 8 IN 37/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KWP GmbH & Co. KG, Dornhofstraße 38 A, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRA 41564), vertr. d.: 1. Kippenbrock & Wollnik GmbH (Amtsgericht Offenbach, HRB 45319), Dornhofstraße 38 A, 63263 Neu-Isenburg, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Alois Wollnik, Bachgaustraße 6, 63853 Mömlingen, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1.1. Kai M. Kippenbrock, Dornhofstraße 38 A, 63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführer),sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.

Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung § 11 InsVV
2. XXXXX Euro gewährte Zuschläge nach § 3 InsVV
3. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich
4. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
5. XXXXX Euro Gesamtbetrag

Begründung:

Für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, dessen Tätigkeit besonders vergütet wird, gelten gem. § 10 InsVV die in den §§ 1-9 InsVV enthaltenen Regelungen über die Vergütung des Insolvenzverwalters entsprechend, soweit in §§ 11-13 InsVV nichts anderes bestimmt ist. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters soll dabei einen angemessenen Bruchteil der Vergütung des Insolvenzverwalters nicht überschreiten (§ 11 Abs. 1 S.2 InsVV).
Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist entsprechend § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung seiner vorläufigen Insolvenzverwaltung.
Bei der Ermittlung der Berechnungsgrundlage ist von den im Gutachten des vorläufigen Insolvenzverwalters angegebenen Vermögenswerten auszugehen, die auf einer nachvollziehbaren Schätzung beruhen. Danach beläuft sich der Wert des massezugehörigen und der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterlegenen Vermögens der Schuldnerin zum Zeitpunkt der Beendigung der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters auf 16.551,92 EURO.

Die dem vorläufigen Insolvenzverwalter zustehende Vergütung beträgt im Normalfall 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters. Weicht die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters vom sog. Normalfall in einer so auffälligen Art und Weise ab, kann eine Erhöhung der Grundvergütung vorgenommen werden.

Gemäß § 3 InsVV kann dem vorläufigen Insolvenzverwalter ein Zuschlag gewährt werden.
Im folgenden Verfahren werden Zuschläge wie folgt gewährt:
Insolvenzgeldvorfinanzierung 10 %
Sanierung 15 %
Hinsichtlich der Begründung wird vollumfänglich auf den Antrag vom 30.06.2023 verwiesen.
Unter Gesamtwürdigung des Verfahrens wird somit ein Zuschlag von 25 % als angemessen angesehen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter kann gem. §§ 11, 10, 8 III InsVV nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, der für den Zeitraum des Insolvenzeröffnungsverfahrens für die ersten zwölf Monate
15 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EURO je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters beträgt.

Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die von dem Insolvenzverwalter zu entrichtende Umsatzsteuer festzusetzen.

Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 02.11.2023.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 37/19 · KWP GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 37/19
Wirksam am
26.05.2023
Registerbezug
Offenbach am Main, HRA 41564
8 IN 37/19 In dem Insolvenzverfahren KWP GmbH & Co. KG, Dornhofstraße 38 A, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRA 41564), vertr. d.: 1. Kippenbrock & Wollnik GmbH (Amtsgericht Offenbach, HRB 45319), Dornhofstraße 38 A, 63263 Neu-Isenburg, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Alois Wollnik, Bachgaustraße 6, 63853 Mömlingen, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1.1. Kai M. Kippenbrock, Dornhofstraße 38 A, 63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführer),

wird Termin zur besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren bestimmt auf den 30.06.2023.

Den Gläubigern wird Gelegenheit zur Abgabe von zustimmenden und ablehnenden Stellungnahmen zu der nachfolgenden Tagesordnung bis zu diesem Stichtag gegeben.

Tagesordnung:

Entscheidung über die von der Insolvenzverwalterin beantragte Zustimmung gem. § 160 InsO zum Abschluss der Vereinbarung mit Herrn Walter Scheuer und Herrn Leon Syré

Hinweis:

Die beantragten Zustimmungen gelten entsprechend § 160 Abs. 1 S. 3 InsO als erteilt, wenn bis zum Ablauf des Stichtags keine diesbezüglichen Stellungnahmen bei Gericht eingehen.

Die Anberaumung der besonderen Gläubigerversammlung zur Einholung der aufgeführten Zustimmung erfolgt aufgrund des mit Schreiben vom 16.05.2023 gestellten Antrags der Insolvenzverwalterin. Eine Abschrift des entsprechenden Schriftsatzes wird mit diesem Beschluss zur Information der Verfahrensbeteiligten übersandt.

Offenbach am Main, 25.05.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 37/19 · KWP GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 37/19
Wirksam am
29.01.2021
Registerbezug
Offenbach am Main, HRA 41564
8 IN 37/19 In dem Insolvenzverfahren KWP GmbH & Co. KG, Dornhofstraße 38 A,
63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main, HRA 41564), vertr. d.: 1. Kippenbrock
& Wollnik GmbH (Amtsgericht Offenbach, HRB 45319), Dornhofstraße 38 A, 63263
Neu-Isenburg, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Alois
Wollnik, Bachgaustraße 6, 63853 Mömlingen, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1.1.
Kai M. Kippenbrock, Dornhofstraße 38 A, 63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführer),
wird Termin zur besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren
bestimmt auf: Montag, den 15.03.2021.

Den Gläubigern wird Gelegenheit zur Einreichung von zustimmenden und
ablehnenden Stellungnahmen zu der nachfolgenden Tagesordnung bis zu diesem
Stichtag gegeben.

Tagesordnung:

Die Gläubigerversammlung soll die Zustimmung erteilen zur klageweisen
Geltendmachung und Durchsetzung gegen die Kommanditisten bestehender Ansprüche
auf Ausgleich deren negativer Kapitalkonten. (Gesamthöhe 101.957,09 €)

Die vollständige Tagesordnung mit Bezifferung der einzelnen Personen und
Beträge kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden.

Hinweis:

Die beantragte Zustimmung gilt entsprechend § 160 Abs. 1 S. 3 InsO als erteilt,
wenn bis zum Ablauf des Stichtags keine diesbezüglichen Stellungnahmen bei
Gericht eingehen.

Offenbach am Main, 29.01.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 37/19 · KWP GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 37/19
Wirksam am
28.11.2019
Registerbezug
Offenbach am Main, HRA 41564
8 IN 37/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KWP GmbH & Co. KG,
Dornhofstraße 38 A, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRA 41564),
vertr. d.: 1. Kippenbrock & Wollnik GmbH (Amtsgericht Offenbach, HRB 45319),
Dornhofstraße 38 A, 63263 Neu-Isenburg, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertr. d.: 1.1. Alois Wollnik, Bachgaustraße 6, 63853 Mömlingen,
(Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1.1. Kai M. Kippenbrock, Dornhofstraße 38 A,
63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführer),hat die Insolvenzverwalterin gemäß § 208
InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der
künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Offenbach am Main, 28.11.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IN 37/19 · KWP GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 37/19
Wirksam am
02.05.2019
Registerbezug
Offenbach am Main, HRA 41564
Geschäftsnummer: 8 IN 37/19. Am 29.04.2019 um 14:30 Uhr ist über das Vermögen
der KWP GmbH & Co. KG, Dornhofstraße 38 A, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am
Main , HRA 41564), vertr. d.: 1. Kippenbrock & Wollnik GmbH (Amtsgericht
Offenbach, HRB 45319), Dornhofstraße 38 A, 63263 Neu-Isenburg, (persönlich
haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Alois Wollnik, Bachgaustraße 6,
63853 Mömlingen, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1.1. Kai M. Kippenbrock,
Dornhofstraße 38 A, 63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführer), das
Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin
Fatma Kreft, c/o Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am
Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111, E-Mail:
frankfurt@brinkmann-partner.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich
und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 26.06.2019,

b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des/der Schuldner/in
in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht
wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die
gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft
unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28
Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die
Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Vor dem Insolvenzgericht wird folgender Termin abgehalten:

am Mittwoch, 17.07.2019, 10:00 Uhr, 18-166 (Neubau), Amtsgericht Offenbach am
Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), 63065 Offenbach am Main, eine
Gläubigerversammlung (Berichts-/Prüfungstermin) zur Beschlussfassung über:

- die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters ( § 57 InsO),

- über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),

- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Abs. 3 InsO,

- abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und

- die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin.
Sie

kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten,
und

ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren
Terminen

ändern (§ 157 InsO),

- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)

insbesondere:

· wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein
unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,

· wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse
erheblich belasten würde,

· wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder
aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur
Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich

oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,

- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung

unter Wert (§§ 162,163 InsO),

sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.

Hinweise:

- Gemäß § 160 Abs. 1 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die
einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht
benachrichtigt.

Amtsgericht Offenbach am Main, 02.05.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Restschuldbefreiung 8 IN 37/19 · KWP GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 37/19
Wirksam am
30.04.2019
Registerbezug
Offenbach am Main, HRA 41564
8 IN 37/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

KWP GmbH & Co. KG, Dornhofstraße 38 A, 63263 Neu-Isenburg, KWP GmbH & Co. KG,
Dornhofstraße 38 A, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRA 41564),

vertreten durch:

Kippenbrock & Wollnik GmbH (Amtsgericht Offenbach, HRB 45319), Dornhofstraße 38
A, 63263 Neu-Isenburg, (persönlich haftende Gesellschafterin),

vertreten durch:

1. Alois Wollnik, Bachgaustr. 6, 63853 Mömlingen, (Geschäftsführer),

2. Kai M. Kippenbrock, Dornhofstr. 38 A, 63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführer),

- Antragstellerin (AG Offenbach am Main , HRA 41564),

vertreten durch:

1. Kippenbrock & Wollnik GmbH (Amtsgericht Offenbach, HRB 45319), Dornhofstraße
38 A, 63263 Neu-Isenburg, (persönlich haftende Gesellschafterin),

vertreten durch:

1.1. Alois Wollnik, Bachgaustr. 6, 63853 Mömlingen, (Geschäftsführer),

vertreten durch:

1.1.1. Kai M. Kippenbrock, Dornhofstr. 38 A, 63263 Neu-Isenburg,
(Geschäftsführer),

wird heute um 14:30 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO
wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet.

Ein Antrag auf Restschuldbefreiung wurde gestellt.

Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:

Rechtsanwältin Fatma Kreft, c/o Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528
Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111, E-Mail:
frankfurt@brinkmann-partner.de.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges
Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der
Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin
können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die
Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die
Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der
Insolvenzverwalterin.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach,
Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Beschwerdeberechtigt
ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 30.04.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 37/19 · KWP GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 37/19
Wirksam am
28.02.2019
Registerbezug
Offenbach am Main, HRA 41564
8 IN 37/19 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der

KWP GmbH & Co. KG, Dornhofstraße 38 A, 63263 Neu-Isenburg, KWP GmbH & Co. KG,
Dornhofstraße 38 A, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRA 41564),

vertreten durch:

Kippenbrock & Wollnik GmbH (Amtsgericht Offenbach, HRB 45319), Dornhofstraße 38
A, 63263 Neu-Isenburg, (persönlich haftende Gesellschafterin),

vertreten durch:

1. Alois Wollnik, Bachgaustr. 6, 63853 Mömlingen, (Geschäftsführer),

2. Kai M. Kippenbrock, Dornhofstr. 38 A, 63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführer),

- Antragstellerin-

wird die vorläufige Insolvenzverwalterin ermächtigt,

zur Vorfinanzierung der Lohn- und Gehaltsansprüche der Monate Februar bis
einschließlich April 2019 Darlehensverträge mit der Deutschen Bank Privatkunden
AG über einen Betrag in Höhe von ca. 85.000,00 Euro nebst Finanzierungskosten
in Höhe von ca. 1.500,00 Euro als Masseverbindlichkeit abzuschließen,

im Rahmen der Betriebsfortführung Masseverbindlichkeiten in Höhe von ca.
16.000,00 Euro monatlich mit Lieferanten und Versorgern zu begründen.

Begründung:

Die Ermächtigungen sind zur Betriebsfortführung und Erzielung weiterer Masse
erforderlich. Die Lieferanten und Versorger sind in der Anlage des Antrags vom
26.2.2019 im Einzelnen aufgeführt.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach,
Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer
oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die
Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass
Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, den 28.02.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 37/19 · KWP GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 37/19
Wirksam am
21.02.2019
Registerbezug
Offenbach am Main, HRA 41564
Az.: 8 IN 37/19 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der KWP GmbH
& Co. KG, Dornhofstraße 38 A, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRA
41564), vertr. d.: 1. Kippenbrock & Wollnik GmbH (Amtsgericht Offenbach, HRB
45319), Dornhofstraße 38 A, 63263 Neu-Isenburg, (persönlich haftende
Gesellschafterin), vertr. d.: 1. Alois Wollnik, Bachgaustr. 6, 63853 Mömlingen,
(Geschäftsführer), 2.. Kai M. Kippenbrock, Dornhofstr. 38 A, 63263
Neu-Isenburg, (Geschäftsführer), ist am 13.02.2019 gegen die Antragstellerin
die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden.
Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen
Insolvenzverwalterin wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird
ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin
einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Aufrechnungen oder
Verrechnungen mit Geldeingängen, die auf den Konten der Antragstellerin
eingehen, bzw. mit hieraus resultierenden Forderungen der Antragstellerin, sind
nicht mehr möglich. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter
Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Zur
vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Fatma Kreft, c/o Brinkmann
& Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax:
069/370022-111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de bestellt worden.

Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten
in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 13.02.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Berichtigungen
HRA 41564 HRA 41564: KWP GmbH & Co. KG, Neu-Isenburg, Dornhofstraße 34 A, 63263 Neu-Isenburg. Berichtigung von Amts wegen: Geschäftsanschrift: Dornhofstraße 38 A, 63263 Neu-Isenburg.
HRA 41564: KWP GmbH & Co. KG, Neu-Isenburg, Dornhofstraße 34 A, 63263 Neu-Isenburg. Berichtigung von Amts wegen: Geschäftsanschrift: Dornhofstraße 38 A, 63263 Neu-Isenburg.
Veränderungen
HRA 41564 HRA 41564: KWP GmbH & Co. KG, Neu-Isenburg, Dornhofstraße 34, 63263 Neu-Isenburg. Geschäftsanschrift: Dornhofstraße 34 A, 63263 Neu-Isenburg.
HRA 41564: KWP GmbH & Co. KG, Neu-Isenburg, Dornhofstraße 34, 63263 Neu-Isenburg. Geschäftsanschrift: Dornhofstraße 34 A, 63263 Neu-Isenburg.
Veränderungen
HRA 41564 KWP GmbH & Co. KG, Neu-Isenburg, Schleussnerstraße 54, 63263 Neu-Isenburg. Geschäftsanschrift: Dornhofstraße 34, 63263 Neu-Isenburg.
KWP GmbH & Co. KG, Neu-Isenburg, Schleussnerstraße 54, 63263 Neu-Isenburg. Geschäftsanschrift: Dornhofstraße 34, 63263 Neu-Isenburg.
Veränderungen
HRA 41564 KWP GmbH & Co. KG, Neu-Isenburg, Schleussnerstraße 54, 63263 Neu-Isenburg.
KWP GmbH & Co. KG, Neu-Isenburg, Schleussnerstraße 54, 63263 Neu-Isenburg.
Neueintragungen
HRA 41564 KWP GmbH & Co. KG, Neu-Isenburg, Schleussnerstraße 54, 63263 Neu-Isenburg. (Gegenstand der Gesellschaft ist die Werbung, das Marketing, die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, vor allem in den neuen Medien.).…
KWP GmbH & Co. KG, Neu-Isenburg, Schleussnerstraße 54, 63263 Neu-Isenburg. (Gegenstand der Gesellschaft ist die Werbung, das Marketing, die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, vor allem in den neuen Medien.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Schleussnerstraße 54, 63263 Neu-Isenburg. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftende Gesellschafterin: Kippenbrock & Wollnik GmbH, Neu-Isenburg (Amtsgericht Offenbach am Main HRB 45319), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.