VR 6439 HB
Kutter- und Museumshaven Vegesack e. V.
aktuell 1 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Bremen
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Registerdaten
- Sitz
- Bremen
- Datenstand
- 2024-12-17
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Schifferverein Vegesacker Haven e.V. Bremen
- Schifferverein Vegesacker Museumshaven e.V. Bremen
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
VR 6439 HB VR 6439 HB: Kutter- und Museumshaven Vegesack e. V., Bremen. Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gericht…
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Änderung zu Nr. 10: 1. Vorsitzender: Noll, Rolf, *XX.XX.XXXX, Bremen; Stellvertretender Vorsitzender: 11.
Rendigs, Carsten, *XX.XX.XXXX, Bremen; Schatzmeisterin: 12.
Wandrei, Vera, *XX.XX.XXXX, Ritterhude; Nicht mehr Vorsitzender: 8. Tetens, Ulf; Nicht mehr Schatzmeister: 9. Weidemann, Uwe; Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 11.03.2015 sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 23.01.2015 und 14.01.2015 der Vegesacker-Kutter Verein mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, VR 188 HB) durch Übertragung des Vermögens als Ganzes zum 01.04.2015 verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.