HRA 1980
Kurt Schuhmacher Industriemontagen GmbH & Co. KG
aktuell 12 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Pascalstraße 31, 47506 Neukirchen-VluynGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Neukirchen-Vluyn
- Rechtsform
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Letzte Eintragung
- 04.09.2024
- Datenstand
- 2025-10-22
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Beate Sommer
Herne
Hans-Jürgen Sommer
Herne
K & S projects GmbH
Herne
Kurt Schuhmacher Industriemontagen Verwaltungs GmbH
Neukirchen-Vluyn
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenHandelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Frießnegg und Schuhmacher KG Neukirchen-Vluyn
- Frießnegg und Schumacher KG Neukirchen-Vluyn
- Kurt Schuhmacher KG Industriemontagen Neukirchen-Vluyn
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 38 IN 32/24 · Kurt Schuhmacher Industriemontagen GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Kleve
- Insolvenzgericht
- Kleve
- Aktenzeichen
- 38 IN 32/24
- Wirksam am
- 08.11.2024
- Registerbezug
- Kleve, HRA 1980
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Kurt Schuhmacher Industriemontagen GmbH & Co. KG, Pascalstraße 31, 47506 Neukirchen-Vluyn, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Kurt Schuhmacher Industriemontagen Verwaltungs GmbH, Pascalstraße 31, 47506 Neukirchen-Vluyn, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hans-Jürgen Sommer, Pascalstraße 31, 47506 Neukirchen-Vluyn,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke, Vinckeufer 3, 47119 Duisburg
wird die Vergütung für das ehemalige Mitglied des Gläubigerausschusses, Herr Oliver Merckens, Högder Busch 1, 41238 Mönchengladbach wie folgt festgesetzt.
Vergütung EUR
Auslagen EUR
Endbetrag EUR
Die Vergütung ist dem Gläubigerausschussmitglied durch den Insolvenzverwalter aus der Insolvenzmasse zu erstatten.
Gründe:
Mit Antrag vom 25.09.2024 hat, Herr Oliver Merckens, die Festsetzung einer Vergütung für seine Tätigkeit als ehemaliges Mitglied des Gläubigerausschusses beantragt.
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig zwischen 50,00 EUR und 300,00 EUR je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit und die berufliche Qualifikation des Ausschussmitglieds zu berücksichtigen.
Die Tätigkeit des Gläubigerausschussmitglieds erstreckte sich gemäß der dem Vergütungsantrag als Anlage beigefügten Tätigkeitsliste über 22 Stunden. Der Insolvenzverwalter hat den Antrag geprüft und erhebt keine Beanstandungen. Auch die sachliche und rechnerische Prüfung durch das Insolvenzgericht ergab keine Beanstandungen.
Die Vergütung ist daher antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. §§ 293 Abs. 2; 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Kleve statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Insolvenzverwalter, der Schuldnerin und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve oder dem Landgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, die Erinnerung ausschließlich bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Kleve oder Landgericht Kleve eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 106 eingesehen werden.Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 106 eingesehen werden.
38 IN 32/24
Amtsgericht Kleve, 07.11.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 38 IN 32/24 · Kurt Schuhmacher Industriemontagen GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Kleve
- Insolvenzgericht
- Kleve
- Aktenzeichen
- 38 IN 32/24
- Wirksam am
- 02.09.2024
- Registerbezug
- Kleve, HRA 1980
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRA 1980 eingetragenen Kurt Schuhmacher Industriemontagen GmbH & Co. KG, Pascalstraße 31, 47506 Neukirchen-Vluyn, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Kurt Schuhmacher Industriemontagen Verwaltungs GmbH, Pascalstraße 31, 47506 Neukirchen-Vluyn, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hans-Jürgen Sommer, Pascalstraße 31, 47506 Neukirchen-Vluyn,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.09.2024, um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 21.06.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke, Vinckeufer 3, 47119 Duisburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 09.10.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom 21.06.2024 eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschusses beendet. Es wird ein neuer vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt. Zu Mitgliedern werden bestimmt:
Sparkasse am Niederrhein
vertr. d. Herr Daniel Schmidt, Ostring 4-7, 47441 Moers
Klaus Salemka, Neustraße 28, 47441 Moers
Michael Scholz, Lerchenstraße 31, 47506 Neukirchen-Vluyn.
Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam. Die Annahme ist binnen einer Woche gegenüber dem Gericht zu erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 30.10.2024, 13:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, 1. Etage, Sitzungssaal D 100.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 16.10.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D 106 niedergelegt.
Zur Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO) wird bestimmt:
National-Bank AG Essen, IBAN: DE37 3602 0030 0009 6774 53, BIC: NBAGDE3EXXX.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
38 IN 32/24
Kleve, 01.09.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 38 IN 32/24 · Kurt Schuhmacher Industriemontagen GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Kleve
- Insolvenzgericht
- Kleve
- Aktenzeichen
- 38 IN 32/24
- Wirksam am
- 21.06.2024
- Registerbezug
- Kleve, HRA 1980
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRA 1980 eingetragenen Kurt Schuhmacher Industriemontagen GmbH & Co. KG, Pascalstraße 31, 47506 Neukirchen-Vluyn, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Kurt Schuhmacher Industriemontagen Verwaltungs GmbH, Pascalstraße 31, 47506 Neukirchen-Vluyn, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hans-Jürgen Sommer, Pascalstraße 31, 47506 Neukirchen-Vluyn,
wird der Beschluss vom 21.06.2024 (Bestellung eines vorläufigen Verwalters) gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass das Rubrum wie folgt lautet:
der Kurt Schuhmacher Industriemontagen GmbH & Co. KG, Pascalstraße 31, 47506 Neukirchen-Vluyn, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Kurt Schuhmacher Industriemontagen Verwaltungs GmbH, Pascalstraße 31, 47506 Neukirchen-Vluyn, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hans-Jürgen Sommer, Pascalstraße 31, 47506 Neukirchen-Vluyn.
38 IN 32/24
Amtsgericht Kleve, 21.06.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 1980 HRA 1980: Kurt Schuhmacher Industriemontagen GmbH & Co. KG, Neukirchen-Vluyn, Pascalstraße 31, 47506 Neukirchen-Vluyn. Prokura erloschen: Schellnast, Alexander, Oberndorf, *XX.XX.XXXX.
HRA 1980 HRA 1980: Kurt Schuhmacher Industriemontagen GmbH & Co. KG, Neukirchen-Vluyn, Pascalstraße 31, 47506 Neukirchen-Vluyn. Prokura erloschen: Giesenkirchen-Christ, Michael, Mönchengladbach, *XX.XX.XXXX. Einzelpr…
HRA 1980 HRA 1980: Kurt Schuhmacher Industriemontagen GmbH & Co. KG, Neukirchen-Vluyn, Terniepenweg 39, 47506 Neukirchen-Vluyn. Änderung zur Geschäftsanschrift: Pascalstraße 31, 47506 Neukirchen-Vluyn.
HRA 1980 HRA 1980: Kurt Schuhmacher Industriemontagen GmbH & Co. KG, Neukirchen-Vluyn, Terniepenweg 39, 47506 Neukirchen-Vluyn. Einzelprokura: Giesenkirchen-Christ, Michael, Mönchengladbach, *XX.XX.XXXX; Schellnast, …
HRA 1980 HRA 1980: Kurt Schuhmacher Industriemontagen GmbH & Co. KG, Neukirchen-Vluyn, Terniepenweg 39, 47506 Neukirchen-Vluyn. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis nunmehr Persönlich haftender Gesellschafter: Kurt …
HRA 1980 HRA 1980: Kurt Schuhmacher KG Industriemontagen, Neukirchen-Vluyn, Terniepenweg 39, 47506 Neukirchen-Vluyn. Geändert, nunmehr: Neue Firma: Kurt Schuhmacher Industriemontagen GmbH & Co. KG. Ausgeschieden als …
HRA 1980 Kurt Schuhmacher KG Industriemontagen, Neukirchen-Vluyn, Terniepenweg 39, 47506 Neukirchen-Vluyn. Einzelprokura: Hohlfeldt, Torsten, Willich, *XX.XX.XXXX.
HRA 1980 Kurt Schuhmacher KG Industriemontagen, Neukirchen-Vluyn, Terniepenweg 39, 47506 Neukirchen-Vluyn. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Schuhmacher, Kurt, Kaufmann, Duisburg. Eingetreten als…
HRA 1980 Kurt Schuhmacher KG Industriemontagen, Neukirchen-Vluyn, Terniepenweg 39, 47506 Neukirchen-Vluyn. Prokura erloschen: Lethert, Erwin, Willich. Einzelprokura: Sommer, Hans-Jürgen, Herne, *XX.XX.XXXX.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.