HRB 126768

Kurt Leitungstiefbau GmbH

Amtsgericht Frankfurt am Main · Hessen

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Eschborn

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Registerdaten

Sitz
Eschborn
Datenstand
2024-04-08
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-08

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Veröffentlichungen

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 810 IN 782/25 K-6-8 · Kurt Leitungstiefbau GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 782/25 K-6-8
Wirksam am
10.12.2025
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 126768
810 IN 782/25 K-6-8 In dem Insolvenzverfahren Kurt Leitungstiefbau GmbH, Kurt-Schumacher-Straße 11, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 126768),
vertreten durch:
Ufuk Bozkurt, Odenwaldstraße 115, 65760 Eschborn, (Geschäftsführer), werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festgesetzt:

Vergütung: EUR XXX
Auslagenpauschale: EUR XXX
Umsatzsteuer: EUR XXX
Summe: EUR XXX

Gründe:

Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 3.295.056,61 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR XXX. Aus diesem Betrag steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu, der regelmäßig 1/4 (25%) beträgt. Mit diesem Bruchteil ist die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters in einem durchschnittlichen Verfahren abgegolten. Zuschläge können demnach nur für eine Tätigkeit zugestanden werden, die über das gewöhnliche Maß hinaus den vorläufigen Insolvenzverwalter in Anspruch genommen haben.
Das vorliegende Verfahren rechtfertigt aufgrund der nachfolgend kurz näher dargestellten Tatbestände die Erhöhung des Bruchteils (Prozentsatzes) um 160% auf insgesamt 185%. Die Schuldnerin arbeitete als Generalunternehmerin für öffentliche und private Auftraggeber in Projekten zum Glasfasernetzausbau. Der Geschäftsbetrieb der Schuldnerin wurde ab Anordnung der vorläufigen Verwaltung über das Insolvenzantragsverfahren hinaus fortgeführt. Die Betriebsfortführung war aufgrund
der hohen Auftragsvolumen und der aus der Auftragsdurchführung zu erwartender Verbesserung der Quotenaussichten für die Insolvenzgläubiger notwendig. Sie führte jedoch zu einem erheblichen zusätzlichen Arbeits- und Verantwortungsumfang, der über den typischen Rahmen eines vorläufigen Verfahrens deutlich hinausging, und daher einen Zuschlag zur Regelvergütung von 70% rechtfertigt.
Dringend notwendig für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs war die Sicherung der Löhne und Gehälter über die Insolvenzgeldvorfinanzierung. Im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens kam eine Vielzahl von Fragen der Arbeitnehmer zu ihren Arbeitsverhältnissen auf. Da anfänglich keine Personalliste im schuldnerischen Unternehmen vorlagen, und auch nur teilweise schriftliche Arbeitsverträge der Arbeitnehmer vorlagen, müssten diese Informationen erst mühevoll beschafft werden. Für die den vorläufigen Insolvenzverwalter über das gewöhnliche Maß in Anspruch genommene Tätigkeit wird ein Zuschlag von 40% anerkannt.
Der Geschäftsführer der Schuldnerin ist unmittelbar vor Anordnung der vorläufigen Verwaltung ins Ausland verzogen. Es wurden von ihm keine weiteren Fragen mehr beantwortet. Die Aufarbeitung der Leistungsstände in den Projekten, die Aufklärung der Vermögenswerte und Vertragsverhältnisse war hierdurch erheblich erschwert. Die Abwesenheit des Geschäftsführers führte im Ergebnis dazu, dass sämtliche steuernden, organisatorischen und betriebswirtschaftlichen Funktionen der Geschäftsleitung faktisch durch den vorläufigen Verwalter übernommen werden mussten. Hierfür erachtet das hiesige Gericht einen Zuschlag von 25% für angemessen.
Im Rahmen der Betriebsfortführung im vorläufigen Verfahren waren rechtlich umfangreiche Sachverhalte zu prüfen. Der vorläufige Verwalter war musste mit hohen Bearbeitungsaufwand kurzfristig umfangreichen Verträge und der zugehörigen Dokumente prüfen, da die Vertragspartner teilweise mehrere Monate keine Zahlungen erhalten hatten. Für diese Mehrbelastung wird ein Zuschlag in Höhe von 25% für gerechtfertigt anerkannt.
Hinsichtlich der Einzelheiten des Erhöhungstatbestände wird auf den Antrag des vorläufigen Verwalters vom 08.12.2025 verwiesen.
Bei der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist für die Bildung des Gesamtzuschlags eine Gesamtwürdigung vorzunehmen. Es erfolgt keine gesonderte Festsetzung der einzelnen Zu- und Abschläge. Vielmehr muss im Rahmen einer Gesamtwürdigung nach einer Angemessenheitsbetrachtung die Festsetzung eines Gesamtzuschlags erfolgen. Unter Berücksichtigung von Überschneidungen bei den Zuschlagstatbeständen wird der Gesamtzuschlag unter Berücksichtigung aller oben aufgeführten Aspekte auf 120% beschränkt, so dass insgesamt 145% der Regelvergütung gewährt werden. Die sich ergebende Vergütung in Höhe von
EUR XXX ist dem Verfahren sowohl angemessen als auch ausreichend.
Antragsgemäß erhält der vorläufige Insolvenzverwalter die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt; § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Frankfurt am Main, den 10.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 810 IN 782/25 K-6-8 · Kurt Leitungstiefbau GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 782/25 K-6-8
Wirksam am
08.08.2025
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 126768
810 IN 782/25 K-6-8 - Am 01.08.2025 um 12:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren Kurt Leitungstiefbau GmbH, Kurt-Schumacher-Straße 11, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 126768),
vertreten durch:
Ufuk Bozkurt, (Geschäftsführer), eröffnet worden.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Karl-Heinz Trebing, Hanauer Landstraße 148 a, 60314 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 15 05 15 55, Fax: 069/ 15 05 15 39, E-Mail: office@trebing-bert.de, Internet: www.trebing-bert.de
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis 02.10.2025 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich (§ 174 InsO) anzumelden.
b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Wer Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden, (§ 28 Abs. 2 InsO).
Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu leisten, (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht findet am Donnerstag, 13.11.2025, 10:00 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main eine Gläubigerversammlung mit folgendem Inhalt statt:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), der Mitwirkung des Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung der Überwachungsorgane (§ 276a InsO) sowie die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO)
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
* zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.

Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.

Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 05.08.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Sicherungsmaßnahme 810 IN 782/25 K-6-8 · Kurt Leitungstiefbau GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 782/25 K-6-8
Wirksam am
01.08.2025
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 126768
810 IN 782/25 K-33-: In dem Insolvenzverfahren Kurt Leitungstiefbau GmbH, Kurt-Schumacher-Straße 11, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 126768),
vertreten durch:
Ufuk Bozkurt, (Geschäftsführer), wurde am 01.08.2025 um 12:30 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:

Rechtsanwalt Karl-Heinz Trebing, Hanauer Landstraße 148 a, 60314 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 15 05 15 55, Fax: 069/ 15 05 15 39, E-Mail: office@trebing-bert.de, Internet: www.trebing-bert.de.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.

Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 01.08.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 782/25 K-6-8 · Kurt Leitungstiefbau GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 782/25 K-6-8
Wirksam am
30.05.2025
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 126768
810 IN 782/25 K-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kurt Leitungstiefbau GmbH, Kurt-Schumacher-Straße 11, 65760 Eschborn (AG Frankfurt am Main, HRB 126768), vertr. d.: Ufuk Bozkurt, (Geschäftsführer), ist am 30.05.2025 um 19:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Karl-Heinz Trebing, Hanauer Landstraße 148 a, 60314 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 15 05 15 55, Fax: 069/ 15 05 15 39, E-Mail: office@trebing-bert.de, Internet: www.trebing-bert.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 30.05.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 126768 HRB 126768: Kurt Leitungstiefbau GmbH, Eschborn, Kurt-Schumacher-Straße 11, 65760 Eschborn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.10.2021. Geschäftsanschrift: Kurt-Schumacher-Str…
HRB 126768: Kurt Leitungstiefbau GmbH, Eschborn, Kurt-Schumacher-Straße 11, 65760 Eschborn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.10.2021. Geschäftsanschrift: Kurt-Schumacher-Straße 11, 65760 Eschborn. Gegenstand: Tiefbau, Erdbau, Kabelleitungsbau. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bozkurt, Ufuk, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.