VR 40145

Kuppelhalle Tharandt e.V.

Amtsgericht Dresden · Sachsen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Tharandt

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Tharandt
Datenstand
2024-12-18
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-18

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-18 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Jugendclub Tharandt e.V. Tharandt

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 40145 VR 40145:Kuppelhalle Tharandt e.V., Tharandt (Pienner Str. 13, 01737 Tharandt). Der Dachverein Kuppelhalle Tharandt e.V. mit dem Sitz in Tharandt (Amtsgericht Dresden, VR 40791) ist auf Grund des Verschmelzu…
VR 40145:Kuppelhalle Tharandt e.V., Tharandt (Pienner Str. 13, 01737 Tharandt). Der Dachverein Kuppelhalle Tharandt e.V. mit dem Sitz in Tharandt (Amtsgericht Dresden, VR 40791) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.07.2014 und des Beschlusses seiner Mitgliederversammlung vom 31.03.2014 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übernehmenden Vereins vom 31.03.2014 mit dem Verein verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.