HRB 722988

Kuhn Bau GmbH

Amtsgericht Ulm · Baden-Württemberg

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Friedrichshafen

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Registerdaten

Sitz
Friedrichshafen
Datenstand
2024-04-01
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-01

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 20 IN 503/23 · Kuhn Bau GmbH · Insolvenzgericht Ravensburg
Insolvenzgericht
Ravensburg
Aktenzeichen
20 IN 503/23
Wirksam am
07.04.2026
Registerbezug
Ulm, HRB 722988
20 IN 503/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Kuhn Bau GmbH, Memmingerstraße 16-18, 88410 Bad Wurzach, vertreten durch den Geschäftsführer Pascal David Pohl
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 722988
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Balze Pilartz Partnerschaft, Marienplatz 8, 88212 Ravensburg, Gz.: 222/23BA01BA/BA

Das schriftliche Verfahren gemäß § 5 II InsO wird durchgeführt:
Gläubigerversammlung zur Zustimmung zur Rücknahme der Klage vor dem Landgericht Ravensburg, Aktenzeichen 4 O 17/24.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 23.04.2026
Einwendungen gegen die Zustimmung oder das schriftliche Verfahren schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzutragen.

Hinweise:
§ 160 I InsO gilt entsprechend. Werden von den Beteiligten Einwendungen nicht erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt. Werden Einwendungen erhoben, erfolgt Anberaumung eines mündlichen Abstimmungstermins.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen eingesehen werden.
Amtsgericht Ravensburg - Insolvenzgericht - 07.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 20 IN 503/23 · Kuhn Bau GmbH · Insolvenzgericht Ravensburg
Insolvenzgericht
Ravensburg
Aktenzeichen
20 IN 503/23
Wirksam am
21.11.2024
Registerbezug
Ulm, HRB 722988
20 IN 503/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Kuhn Bau GmbH, Memmingerstraße 16-18, 88410 Bad Wurzach, vertreten durch den Geschäftsführer Pascal David Pohl
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 722988
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Balze Pilartz Partnerschaft, Marienplatz 8, 88212 Ravensburg, Gz.: 222/23BA01BA/BA

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Wolfgang Müller, Bodmanstrasse 7, 87435 Kempten, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 05.11.2024. Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 05.11.2024 wird Bezug genommen.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 9.227.504,25 EUR für die Zeit vom 19.09.2023 bis zum 01.12.2023 auszugehen. Anfechtungsansprüche konnten nicht in die Bemessungsgrundlage aufgenommen werden, weil diese Ansprüche erst mit Insolvenzveröffnung entstehen. Auch der im Eröffnungsverfahren ausgekehrte Übererlös aus dem Grundstücksverkauf in Immenstadt war abzusetzen, da schon der ganze Kaufpreis berücksichtigt wurde. In der vorläufigen Verwaltung befanden sich auch zwei Immobilien in Immenstadt und in Ulm Böfingen. Beide Immobilien waren mit Drittrechten belastet. Die Immobilien wurden in die Bemessungsgrundlage eingerechnet, weil sich der vorläufige Verwalter in erheblichem Maße mit ihnen befasst hat. Die Immobilie in Immenstadt wurde mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters noch vor Insolvenzveröffnung und in 2023 zur Meidung steuerlicher Nachteile übertragen. Der vorläufige Verwalter hat alle Vertragsinhalte mit allen Beteiligten geprüft und ausgehandelt, auch eine Abrede zur Beseitigung der zahlreichen Mängel getroffen. Beim Objekt Böfingen mussten die Informationen mühsam zusammengetragen werden. Der vorläufige Verwalter musse sich eine Überblick und einen Lösungsweg für ungeklärte Mietrückstände, den nicht vorhandenen Hausmeisterservice und ca. 140 Restfertigstellungsmaßnahmen bzw. Mängel verschaffen. Das in Auftrag gegebene Verkerswertgutachten war zu prüfen und erste Verhandlungen mit Kaufinteressenten zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes.

Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen. Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 75 Prozentpunkte gerechtfertigt, weil das Verfahren in mehrfacher Hinsicht deutlich vom Normalverfahren abweicht. Der vorläufige Verwalter hat das mittelständische Unternehmen im Baugewerbe mit 25 Arbeitnehmern fortgeführt. Diese Arbeitsverhältnisse mussten verwaltet, das Insolvenzgeld vorfinanziert werden. Eine Betriebsfortführung im Baugewerbe ist immer sehr herausfordernd und haftungsträchtig. Vorliegend waren 16 Projektgeschäfte in Form von teilfertigen Bauvorhaben zu betreuen. Alle Projekte mussten sorgfältig analysiert und die notwendige Weiterbehandlung angegangen werden. Diverse Treuhandvereinbarungen waren auszuhandeln. Intensive Prüfungen und Gespräche waren nötig. Dies gilt auch für die Abwicklungsvereinbarungen hinsichtlich jener Projekte, bei denen die Treuhandvereinbarungen gescheitert waren. Durch die Vereinbarungen konnten hohe Schadensersatzansprüche von der Masse abgewendet werden. Um einen Baustopp zu verhindern, musste der vorläufige Verwalter nicht nur die Arbeitnehmer bei der Stange halten, sondern auch die Lieferanten mitsamt deren Geräten zur weiteren Zusammenarbeit überzeugen. Durchgehend unter Zeitdruck waren unzählige Entscheidungen zu treffen. Diesen gingen Gespräche und Video-/ Telefonkonferenzen voraus. Der Neubau einer größeren Bäckerei beanspruchte den vorläufigen Verwalter in besonderem Maße, ein unübersehbarer Kollateralschaden mit den dazugehörigen Schadensersatzansprüchen gegen die Schuldnerin konnte durch das Einwirken des vorläufigen Verwalters abgewendet werden.
Die Tätigkeiten des vorläufigen Verwalters im Hinblick auf die Immobilien konnten keine Zuschläge auslösen. Da an den Immobilien Absonderungsrechte bestanden, führte die erhebliche Befassung des vorläufigen Verwalters mit diesen Vermögensgegenständen dazu, dass sich die Bemessungsgrundlage um den durch die Absonderungsrechte belasteten Wert erhöhte. Insofern erhält der vorläufige Verwalter eine Vergütung für den aus der erheblichen Befassung mit dem Vermögensgegenstand enstandenen Aufwand. Da nach der InsVV vergütungsrelevante Umstände nicht doppelt berücksichtigt werden dürfen, können solche über die Erhöhung der Berechnungsgrundlage vergütete Tätigkeiten nicht mehr herangezogen werden, um einen Zuschlag zu rechtfertigen.
Die festgesetzte Vergütung für den vorläufigen Verwalter deckt dessen Arbeit insgesamt adäquat ab und ist mit der vorzunehmenden Gesamtschau vereinbar. Der vorläufige Verwalter hat mit seinem Team auf schwierigem Terrain sehr gekonnt und zielgerichtet agiert, viele Anspruchsgegebenheiten geklärt und befriedet.

Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ravensburg
Herrenstraße 40 - 44
88212 Ravensburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ravensburg
Herrenstraße 40 - 44
88212 Ravensburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Ravensburg - Insolvenzgericht - 20.11.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 20 IN 503/23 · Kuhn Bau GmbH · Insolvenzgericht Ravensburg
Insolvenzgericht
Ravensburg
Aktenzeichen
20 IN 503/23
Wirksam am
19.08.2024
Registerbezug
Ulm, HRB 722988
20 IN 503/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Kuhn Bau GmbH, Memmingerstraße 16-18, 88410 Bad Wurzach, vertreten durch den Geschäftsführer Pascal David Pohl
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 722988
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Balze Pilartz Partnerschaft, Marienplatz 8, 88212 Ravensburg, Gz.: 222/23BA01BA/BA

Terminsbestimmung:

- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Veräußerung der im Grundbuch von Ulm unter Nr. 10789 und Nr. 35636 eingetragenen Immobilien, dem Abschluss eines Vergleichs mit der Kuhn Hallenbau GmbH bzw. Wolfgang Kuhn und dem Abschluss eines Vergleichs mit dem Geschäftsführer
wird bestimmt auf

Montag, 09.09.2024, 11:00 Uhr
Sitzungssaal 001, EG, Herrenstraße 40 - 44, 88212 Ravensburg

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Ravensburg - Insolvenzgericht - 19.08.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 722988 HRB 722988: Kuhn Bau GmbH, Friedrichshafen, Memminger Straße 16 - 18, 88410 Bad Wurzach. Bestellt als Geschäftsführer: Pohl, Pascal David, Bad Wurzach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugn…
HRB 722988: Kuhn Bau GmbH, Friedrichshafen, Memminger Straße 16 - 18, 88410 Bad Wurzach. Bestellt als Geschäftsführer: Pohl, Pascal David, Bad Wurzach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Kuhn, Wolfgang, Bad Wurzach, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 722988 Kuhn Bau GmbH, Friedrichshafen, Memminger Straße 16 - 18, 88410 Bad Wurzach.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.12.2008. Geschäftsanschrift: Memminger Straße 16 - 18, 88410 Bad…
Kuhn Bau GmbH, Friedrichshafen, Memminger Straße 16 - 18, 88410 Bad Wurzach.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.12.2008. Geschäftsanschrift: Memminger Straße 16 - 18, 88410 Bad Wurzach. Gegenstand: Erwerb und Veräußerung von bebauten und unbebauten Grundstücken aller Art, die Durchführung von Bauvorhaben, Renovierungen, Sanierungen, insbesondere von Industriebauten, im eigenen oder fremden Namen, zur Veräußerung oder eigenen Bewirtschaftung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Kuhn, Wolfgang, Bad Wurzach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.