HRB 5051

Külpmann & Bünk GmbH

Amtsgericht Hagen · Nordrhein-Westfalen

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Wetter (Ruhr)

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Registerdaten

Sitz
Wetter (Ruhr)
Datenstand
2024-04-04
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-04

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Aufhebung des Verfahrens 106 IN 5/12 · Külpmann & Bünk GmbH · Insolvenzgericht Hagen
Insolvenzgericht
Hagen
Aktenzeichen
106 IN 5/12
Wirksam am
24.03.2026
Registerbezug
Hagen, HRB 5051
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 5/12

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

des im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 5051 eingetragenen Külpmann & Bünk GmbH, Zechenweg 20, 58300 Wetter, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Andrè de Col, Sandlöhken 1, 45549 Sprockhövel und Frau Friederike Külpmann, Elberfelder Str. 1, 58285 Gevelsberg

wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen den Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben, soweit das Verfahren aufgehoben wird. Er steht jedem zu, dessen Rechte durch die Aufhebung des Verfahrens beeinträchtigt sind.
Hinsichtlich der Anordnung der Nachtragsverteilung steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 204 Abs. 2 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG zu.
Die Erinnerung muss bei dem Amtsgericht Hagen, die sofortige Beschwerde bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen oder dem Beschwerdegericht, Landgericht Hagen, Heinitzstr. 42, 58097 Hagen schriftlich und in deutscher Sprache eingelegt. Sie können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Beide Rechtsmittel müssen binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem Gericht eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Gericht abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung und/oder. sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Es soll begründet werden.

106 IN 5/12
Amtsgericht Hagen, 24.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 106 IN 5/12 · Külpmann & Bünk GmbH · Insolvenzgericht Hagen
Insolvenzgericht
Hagen
Aktenzeichen
106 IN 5/12
Wirksam am
22.12.2025
Registerbezug
Hagen, HRB 5051
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 5/12

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

des im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 5051 eingetragenen Külpmann & Bünk GmbH, Zechenweg 20, 58300 Wetter, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Andrè de Col, Sandlöhken 1, 45549 Sprockhövel und Frau Friederike Külpmann, Elberfelder Str. 1, 58285 Gevelsberg

hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.

Nach der Anzeige d. Verw. betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 2.182.618,59 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 1.652,81 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 282 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

106 IN 5/12
Amtsgericht Hagen, 22.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 106 IN 5/12 · Külpmann & Bünk GmbH · Insolvenzgericht Hagen
Insolvenzgericht
Hagen
Aktenzeichen
106 IN 5/12
Wirksam am
15.12.2025
Registerbezug
Hagen, HRB 5051
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 5/12

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

des im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 5051 eingetragenen Külpmann & Bünk GmbH, Zechenweg 20, 58300 Wetter, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Andrè de Col, Sandlöhken 1, 45549 Sprockhövel und Frau Friederike Külpmann, Elberfelder Str. 1, 58285 Gevelsberg

sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 14.040,60 € zugrunde gelegt.
Die Vergütung hat das Gericht auf der Grundlage eines Regelsatz ermittelt. Dieser Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 10, 2 Abs. 1 InsVV) und wurde im vorliegenden Verfahren auf den 1-fachen Regelsatzes festgesetzt.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 22.10.2025.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hagen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 282 eingesehen werden.

106 IN 5/12
Amtsgericht Hagen, 11.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 106 IN 5/12 · Külpmann & Bünk GmbH · Insolvenzgericht Hagen
Insolvenzgericht
Hagen
Aktenzeichen
106 IN 5/12
Wirksam am
16.07.2018
Registerbezug
Hagen, HRB 5051
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 106 IN 5/12

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

des im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 5051 eingetragenen
Külpmann & Bünk GmbH, Zechenweg 20, 58300 Wetter, gesetzlich vertreten durch
die Geschäftsführer Herrn Andrè de Col, Sandlöhken 1, 45549 Sprockhövel und
Frau Friederike Külpmann, Elberfelder Str. 1, 58285 Gevelsberg

wird Rechtsanwalt Andreas Schoß, Alter Markt 9 - 13, 42275 Wuppertal zum
Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Sein Aufgabenbereich umfasst die Prüfung der
von Rechtsanwalt Scheffen im Rahmen des § 93 InsO angemeldeten Forderungen. In
diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.

106 IN 5/12
Amtsgericht Hagen, 13.07.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 5051 Külpmann & Bünk GmbH, Wetter (Ruhr), Zechenweg 20, 58300 Wetter. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hagen (106 IN 5/12) vom 29.02.2012 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Di…
Külpmann & Bünk GmbH, Wetter (Ruhr), Zechenweg 20, 58300 Wetter. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hagen (106 IN 5/12) vom 29.02.2012 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 106 IN 5/12 · Külpmann & Bünk GmbH · Insolvenzgericht Hagen
Insolvenzgericht
Hagen
Aktenzeichen
106 IN 5/12
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Hagen, HRB 5051

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 106 IN 5/12 · Külpmann & Bünk GmbH · Insolvenzgericht Hagen
Insolvenzgericht
Hagen
Aktenzeichen
106 IN 5/12
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Hagen, HRB 5051

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 5051 Külpmann & Bünk GmbH, Wetter (Ruhr), Zechenweg 20, 58300 Wetter.Bestellt als Geschäftsführer: de Col, André, Sprockhövel, *XX.XX.XXXX; Külpmann, Friederike, Wetter, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsbere…
Külpmann & Bünk GmbH, Wetter (Ruhr), Zechenweg 20, 58300 Wetter.Bestellt als Geschäftsführer: de Col, André, Sprockhövel, *XX.XX.XXXX; Külpmann, Friederike, Wetter, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Külpmann, Friedrich-Wilhelm, Kaufmann, Wetter-Albringhausen. Prokura erloschen: De Col, Andre, Sprockhovel, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 5051 Külpmann & Bünk GmbH, Wetter (Ruhr) (Zechenweg 20, 58300 Wetter). Die Gesellschafterversammlung hat am 04.03.2008 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59…
Külpmann & Bünk GmbH, Wetter (Ruhr) (Zechenweg 20, 58300 Wetter). Die Gesellschafterversammlung hat am 04.03.2008 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 - bisher § 4 - (Stammkapital) zu ändern. Ferner wurden die Änderungen in § 2 (Gegenstand),§ 5 - bisher § 6 - (Geschäftsführung und Vertretung) und § 9 - bisher § 7 - (Gesellschafterversammlung und -beschlüsse) beschlossen. Neuer Gegenstand:Die Geschäftsführung und Verwaltung der Ruhrsandsteinbrüche Wilhelm Külpmann GmbH & Co. KG. Nicht mehr Geschäftsführer: Bünk, Hans-Wilhelm, Kaufmann, Sprockhövel, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: De Col, Andre, Sprockhovel, *XX.XX.XXXX.

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