HRB 7005
KÜHNHACKL GmbH
aktuell 12 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Spitalwaldstr. 7, 91126 SchwabachGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Schwabach
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 18.01.2019
- Datenstand
- 2025-10-06
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Thomas Brenner
Allersberg
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- KÜHNHACKL GmbH. Schwabach
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung und Vertrieb von keramischen Abziehbildern.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Verteilungsverzeichnis IE 1119/18 · KÜHNHACKL GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IE 1119/18
- Wirksam am
- 07.08.2025
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 7005
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
KÜHNHACKL GmbH, Spitalwaldstraße 7, 91126 Schwabach, vertreten durch den Geschäftsführer Brenner Thomas Armin
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 7005
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Schaaf Rainer, Theodorstraße 1, 90489 Nürnberg
Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 2.387.411,33 EUR steht ein Betrag von 870.268,72 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 05.08.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung IE 1119/18 · KÜHNHACKL GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IE 1119/18
- Wirksam am
- 26.06.2025
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 7005
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
KÜHNHACKL GmbH, Spitalwaldstraße 7, 91126 Schwabach, vertreten durch den Geschäftsführer Brenner Thomas Armin
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 7005
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Schaaf Rainer, Theodorstraße 1, 90489 Nürnberg
Sehr geehrte Damen und Herren,
Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 03.06.2025 zu entscheiden. Vor der Entscheidung ist der Schuldner / die Schuldnerin und die Gläubigerversammlung zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 29.07.2025 Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des Insolvenzverwalters vorzubringen.
Der Insolvenzverwalter hat einen Zuschlag auf die Regelvergütung in Höhe von 200 % beantragt.
Begründet wurde der Zuschlag für seine Tätigkeiten
- der Betriebsfortführung (5 Monate) 75 %
- der Sanierungsbemühungen 50 %
- für die Arbeitsverhältnisse / Interessenausgleich / Sozialplan 40 %
- Degressionsausgleich 15 %
- besondere rechtliche Probleme (Pachtverhältnis, Eigentum an
Immateriellenvermögenswerten, Firmennamen, Verwertungsvereinbarungen 20 %
die das übliche Maß für Tätigkeiten eines Insolvenzverwalters im Regelfall erheblich überschritten haben.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 24.06.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung IE 1119/18 · KÜHNHACKL GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IE 1119/18
- Wirksam am
- 10.06.2025
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 7005
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
KÜHNHACKL GmbH, Spitalwaldstraße 7, 91126 Schwabach, vertreten durch den Geschäftsführer Brenner Thomas Armin
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 7005
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Schaaf Rainer, Theodorstraße 1, 90489 Nürnberg
1. Die Prüfung der bis 03.07.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 24.07.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 05.06.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung IE 1119/18 · KÜHNHACKL GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IE 1119/18
- Wirksam am
- 12.12.2019
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 7005
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
KÜHNHACKL GmbH, Spitalwaldstraße 7, 91126 Schwabach, vertreten durch den
Geschäftsführer Brenner Thomas Armin, geboren am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 7005
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Schaaf Rainer, Theodorstraße 1, 90489 Nürnberg
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen
Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Volker Böhm, Marienbergstraße 94, 90411
Nürnberg wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die
Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die
festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von
BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer,
erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 05.11.2019.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen
Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswerten auszugehen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um
54,68 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 05.11.2019 wird Bezug
genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der
Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR
festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 54,68 % gerechtfertigt, da die
Tätigkeiten
- Betriebsfortführung 24,68 %
- Insolvenzgeldfinanzierung 10.00 %
- Sanierungsbemühungen 15,00 %
- Gesellschaftsrechtliche Beziehungen 5,00 %
über die Regeltätigkeiten eines vorläufigen Insolvenzverwalters hinausgingen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine
Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der
Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde -
unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der
Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde
(im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt
werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes
200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der
Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 12.12.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung IE 1119/18 · KÜHNHACKL GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IE 1119/18
- Wirksam am
- 07.11.2019
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 7005
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
KÜHNHACKL GmbH, Spitalwaldstraße 7, 91126 Schwabach, vertreten durch den
Geschäftsführer Brenner Thomas Armin, geboren am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 7005
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Schaaf Rainer, Theodorstraße 1, 90489 Nürnberg
Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag des vorläufigen
Insolvenzverwalters vom 05.11.2019 zu entscheiden. Vor Entscheidung ist die
Schuldnerin und die Gläubigerversammlung zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 06.12.2019
Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des vorläufigen
Insolvenzverwalters vorzubringen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zur Regelvergütung gem. § 63 Abs. 3 Satz
2InsO einen Zuschlag von 54,68 % geltend gemacht.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur
beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 07.11.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IE 1119/18 · KÜHNHACKL GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IE 1119/18
- Wirksam am
- 02.05.2019
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 7005
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
KÜHNHACKL GmbH, Spitalwaldstraße 7, 91126 Schwabach, vertreten durch den
Geschäftsführer Brenner Thomas Armin, geboren am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 7005
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Schaaf Rainer, Theodorstraße 1, 90489 Nürnberg
Rechtsanwalt Böhm Volker, Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft für
Insolvenzverwaltung mbH, Marienbergstraße 94, 90411 Nürnberg
- Insolvenzverwalter -
erlässt das Amtsgericht Nürnberg am 30.04.2019 folgenden
Beschluss
1. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt:
Herr Rechtsanwalt Michael Wirth, Nordostpark 45, 90411 Nürnberg
2. Der Aufgabenkreis bestimmt sich wie folgt:
Der Sonderinsolvenzverwalter wird ermächtigt, die von der PRINTEC GmbH Print
for technical application zur Tabelle der Insolvenzschuldnerin angemeldeten
Forderungen zu prüfen.
Nürnberg, den 30.04.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IE 1119/18 · KÜHNHACKL GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IE 1119/18
- Wirksam am
- 11.02.2019
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 7005
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
KÜHNHACKL GmbH, Spitalwaldstraße 7, 91126 Schwabach, vertreten durch den
Geschäftsführer Brenner Thomas Armin, geboren am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 7005
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Schaaf Rainer, Theodorstraße 1, 90489 Nürnberg
Rechtsanwalt Böhm Volker, Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft für
Insolvenzverwaltung mbH, Marienbergstraße 94, 90411 Nürnberg
- Insolvenzverwalter -
erlässt das Amtsgericht Nürnberg am 07.02.2019 folgenden
Beschluss
1. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt:
Herr Rechtsanwalt Michael Wirth, Nordostpark 45, 90411 Nürnberg
2. Der Aufgabenkreis bestimmt sich wie folgt:
Der Sonderinsolvenzverwalter wird ermächtigt, die Kündigung des Beherrschungs-
und Gewinnabführungsvertrages vom 25.11.2014 der PRINTEC GmbH Print for
technical application entgegenzunehmen.
Amtsgericht Nürnberg
-Insolvenzgericht-
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 7005 HRB 7005: KÜHNHACKL GmbH, Schwabach, Spitalwaldstr. 7, 91126 Schwabach. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 01.01.2019 (Az. IE 1119/18) das Insolvenzverfahren…
Insolvenzbekanntmachung IE 1119/18 · KÜHNHACKL GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IE 1119/18
- Wirksam am
- 02.01.2019
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 7005
In dem Verfahren über den Antrag d.
KÜHNHACKL GmbH, Spitalwaldstraße 7, 91126 Schwabach, vertreten durch den
Geschäftsführer Brenner Thomas Armin, geboren am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 7005
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Schaaf Rainer, Theodorstraße 1, 90489 Nürnberg
Geschäftszweig: Produktion und Vertrieb keramischer Abziehbilder
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
hat der Insolvenzverwalter am 19.12.2018 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit
vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 01.01.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IE 1119/18 · KÜHNHACKL GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
- Insolvenzgericht
- Nürnberg
- Aktenzeichen
- IE 1119/18
- Wirksam am
- 08.10.2018
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 7005
In dem Verfahren über den Antrag d.
KÜHNHACKL GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Brenner Thomas Armin,
geboren am XX.XX.XXXX, Spitalwaldstraße 7, 91126 Schwabach
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 7005
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Schaaf Rainer, Theodorstraße 1, 90489 Nürnberg
Geschäftszweig: Die Herstellung und der Vertrieb von keramischen Abziehbildern
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 08.10.2018 um 14.30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet,
§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Volker Böhm,
Marienbergstraße 94, 90411 Nürnberg, Telefon: +49( (911) 600 79 161, Telefax:
+49 (911) 600 79 10, Email: VBoehm@schultze-braun.de.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg
eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 08.10.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 7005 HRB 7005: KÜHNHACKL GmbH, Schwabach, Spitalwaldstr. 7, 91126 Schwabach. Prokura erloschen: Straubmeier, Norbert, Windsbach, *XX.XX.XXXX.
HRB 7005 KÜHNHACKL GmbH, Schwabach, Spitalwaldstr. 7, 91126 Schwabach. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Wolf, Klaus, Druckvorlagenherstellungsmeister, Zirndorf. Bestellt: Geschäftsführer: Brenner, Thomas, Allersberg, …
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.