HRB 13183

Kühnast Strahlungstechnik GmbH

Amtsgericht Hanau · Hessen

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Am Eisenhammer 2, 63636 Brachttal

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Brachttal
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Letzte Eintragung
15.10.2021
Datenstand
2025-02-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Andrea Berting

Freiensteinau

einzelvertretungsberechtigt
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2026-04-11

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Kühnast Strahlungstechnik GmbH Wächtersbach

Gegenstand des Unternehmens

Der Handel mit und die Herstellung von UV-Meß-, UV-Belichtungs- und UV-Härtungsgeräten sowie der Handel mit Materialien und Ersatzteilen für die graphische Industrie.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 70 IN 118/21 · Kühnast Strahlungstechnik GmbH · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 118/21
Wirksam am
05.02.2026
Registerbezug
Hanau, HRB 13183
70 IN 118/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kühnast Strahlungstechnik GmbH, Am Eisenhammer 2, 63636 Brachttal (AG Hanau, HRB 13183), vertr. d.: Andrea Berting, Ober Mooser Straße 13, 36399 Freiensteinau, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Mittwoch, 01.04.2026, 10:00 Uhr, Raum C 163, Insolvenzgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- die Ermächtigung des Insolvenzverwalters zum Abschluss von Vergleichen mit der Berting Grillwitzer+Grillwitzer GbR, Frau Andrea Berting und der Erbengemeinschaft Achim Grillwitzer Birgit & Sophie Grillwitzer jeweils zur Abgeltung der Anfechtungsansprüche

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hanau, 15.01.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70 IN 118/21 · Kühnast Strahlungstechnik GmbH · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 118/21
Wirksam am
19.08.2025
Registerbezug
Hanau, HRB 13183
70 IN 118/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kühnast Strahlungstechnik GmbH, Am Eisenhammer 2, 63636 Brachttal (AG Hanau, HRB 13183), vertr. d.: Andrea Berting, Ober Mooser Straße 13, 36399 Freiensteinau, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 13.01.2026 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Hanau, 19.08.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70 IN 118/21 · Kühnast Strahlungstechnik GmbH · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 118/21
Wirksam am
17.08.2023
Registerbezug
Hanau, HRB 13183
70 IN 118/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kühnast Strahlungstechnik GmbH, Am Eisenhammer 2, 63636 Brachttal (AG Hanau, HRB 13183), vertr. d.: Andrea Berting, Ober Mooser Straße 13, 36399 Freiensteinau, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 01.09.2023 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Hanau, 16.06.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70 IN 118/21 · Kühnast Strahlungstechnik GmbH · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 118/21
Wirksam am
25.05.2022
Registerbezug
Hanau, HRB 13183
70 IN 118/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kühnast Strahlungstechnik GmbH, Am Eisenhammer 2, 63636 Brachttal (AG Hanau, HRB 13183), vertr. d.: Andrea Berting, Ober Mooser Straße 13, 36399 Freiensteinau, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 29.07.2022 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Hanau, 24.05.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 13183 HRB 13183: Kühnast Strahlungstechnik GmbH, Brachttal, Am Eisenhammer 2, 63636 Brachttal. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 13183: Kühnast Strahlungstechnik GmbH, Brachttal, Am Eisenhammer 2, 63636 Brachttal. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70 IN 118/21 · Kühnast Strahlungstechnik GmbH · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 118/21
Wirksam am
12.10.2021
Registerbezug
Hanau, HRB 13183
Geschäfts-Nr.: 70 IN 118/21 Am 01.10.2021 um 09:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Kühnast Strahlungstechnik GmbH, Am Eisenhammer 2, 63636 Brachttal (AG Hanau, HRB 13183), vertr. d.: Andrea Berting, (Geschäftsführerin),. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Alexander Jahn, Sandeldamm 24 a, 63450 Hanau, Tel.: 06181 916460, Fax: 06181 9164640, E-Mail: Verwaltung@jahninso.de, Internet: www.kanzleizjr.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich, in EURO und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 02.11.2021.
b) unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Vor dem Insolvenzgericht wird am

Dienstag, 07.12.2021, 10:00 Uhr, Raum C 163, Insolvenzgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau
eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweis:
- Für den Fall dass die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist, gelten Zustimmung nach § 160 InsO als erteilt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Wichtige Hinweise für Gläubigerversammlungen:

* Im Gerichtsgebäude ist ein Mund- und Nasenschutz zu tragen.

* Der Mindestabstand von 1,5 m ist auch im Gericht einzuhalten, insbesondere während der Wartezeiten in den Fluren. Daher sind auch die Sitzgelegenheiten zum Teil abgesperrt.

* Wie die Maskenpflicht während einer laufenden Verhandlung gehandhabt wird, obliegt dem/der jeweiligen Vorsitzenden. Er/Sie kann sie anordnen, aber auch bei genügenden Abstand von mindestens 1,50 m darauf verzichten.

* Pro Gläubiger kann nur eine Person an der Gläubigerversammlung teilnehmen. Ausnahmen sind nur in Sonderfällen möglich, etwa für Dolmetscher oder Assistenzpersonen für Behinderte.

* Sollte sich bei Terminsaufruf herausstellen, dass der Saal für die Anzahl der erschienen Beteiligten nicht ausreicht, muss der Termin kurzfristig vertagt werden.
Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hanau, 01.10.2021.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 13183 HRB 13183: Kühnast Strahlungstechnik GmbH, Brachttal, Am Eisenhammer 2, 63636 Brachttal. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hanau (Az. 70 IN 172/21) vom 29.06.2021 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestel…
HRB 13183: Kühnast Strahlungstechnik GmbH, Brachttal, Am Eisenhammer 2, 63636 Brachttal. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hanau (Az. 70 IN 172/21) vom 29.06.2021 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 70 IN 172/21 · Kühnast Strahlungstechnik GmbH · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 172/21
Wirksam am
05.07.2021
Registerbezug
Hanau, HRB 13183
Az.: 70 IN 172/21 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kühnast Strahlungstechnik GmbH (Antragstellerin), Am Eisenhammer 2, 63636 Brachttal (AG Hanau, HRB 13183), vertreten durch Andrea Berting, Ober Mooser Straße 13, 36399 Freiensteinau, (Geschäftsführerin), ist am 29.06.2021 um 10:40 Uhr die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern ist verboten, an die Antragstellerin zu zahlen sowie eigene Forderungen mit Geldeingängen auf den Konten der Antragstellerin zu verrechnen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin auf ein von ihm zu errichtendes Sonderkonto einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 I S. 3 Insolvenzordnung). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Alexander Jahn, Sandeldamm 24 a, 63450 Hanau, Tel.: 06181 916460, Fax: 06181 9164640, E-Mail: Verwaltung@jahninso.de, Internet: www.kanzleizjr.de bestellt worden.
Amtsgericht Hanau, 29.06.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 13183 HRB 13183: Kühnast Strahlungstechnik GmbH, Brachttal, Am Eisenhammer 2, 63636 Brachttal. Nicht mehr Geschäftsführer: Grillwitzer, Achim, Wächtersbach, *XX.XX.XXXX.
HRB 13183: Kühnast Strahlungstechnik GmbH, Brachttal, Am Eisenhammer 2, 63636 Brachttal. Nicht mehr Geschäftsführer: Grillwitzer, Achim, Wächtersbach, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 13183 HRB 13183: Kühnast Strahlungstechnik GmbH, Wächtersbach, Schloss 8, 63607 Wächtersbach. Die Gesellschafterversammlung vom 02.07.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz der Ge…
HRB 13183: Kühnast Strahlungstechnik GmbH, Wächtersbach, Schloss 8, 63607 Wächtersbach. Die Gesellschafterversammlung vom 02.07.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft) und mit ihr die Sitzverlegung nach Brachttal beschlossen. Neuer Sitz: Brachttal. Geschäftsanschrift: Am Eisenhammer 2, 63636 Brachttal.
Veränderungen
HRB 13183 HRB 13183:Kühnast Strahlungstechnik GmbH, Wächtersbach, Schloss 8, 63607 Wächtersbach.Geschäftsanschrift: Schloss 8, 63607 Wächtersbach. Eintragung vom 20.01.2003 hinsichtlich der personenbezogene Daten von …
HRB 13183:Kühnast Strahlungstechnik GmbH, Wächtersbach, Schloss 8, 63607 Wächtersbach.Geschäftsanschrift: Schloss 8, 63607 Wächtersbach. Eintragung vom 20.01.2003 hinsichtlich der personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Geschäftsführer: Grillwitzer, Achim, Wächtersbach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.