HRB 43708

Kühn Antennentechnik GmbH

Amtsgericht Offenbach am Main · Hessen

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Philipp-Reis-Straße 17, 63165 Mühlheim am Main

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Mühlheim am Main
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
06.09.2018
Datenstand
2025-09-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Detlef Kühn

Maintal

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-09-30

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Verkauf, Planung und Montage von Antennen-, Sat- und Kanalaufbereitungsanlagen sowie alle Dienstleistungen, die in diesem Bereich üblicherweise erbracht werden

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 255/18 · Kühn Antennentechnik GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 255/18
Wirksam am
15.07.2026
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 43708
8 IN 255/18: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kühn Antennentechnik GmbH, Philipp-Reis-Straße 17, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main , HRB 43708), vertr. d.: Detlef Uwe Kühn, Hirzbach 14, 63546 Hammersbach, (Geschäftsführer),, ist nach Vollzug der Schlussverteilung gem. § 200 InsO aufgehoben worden.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die befristete Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 14.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 8 IN 255/18 · Kühn Antennentechnik GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 255/18
Wirksam am
18.12.2024
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 43708
Geschäftsnummer: 8 IN 255/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kühn Antennentechnik GmbH, Philipp-Reis-Straße 17, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main , HRB 43708), vertr. d.: Detlef Uwe Kühn, Hirzbach 14, 63546 Hammersbach, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:

1. XXXXX Euro Nettovergütung nach InsVV
2. XXXXX Euro Auslagen
3. XXXXX Euro Zustellungsauslagen
4. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
5. XXXXX Euro Gesamtbetrag

Der Insolvenzverwalterin wird gestattet den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Vorschüsse sind entsprechend anzurechnen.

Begründung:
Die Insolvenzverwalterin erhält für die von ihm ausgeübte Tätigkeit eine angemessene Vergütung. Diese richtet sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV). Berechnungsgrundlage für die Vergütung der Insolvenzverwalterin ist gemäß § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse unter Berücksichtigung des § 1 Absatz 2 InsVV.

Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit der Insolvenzverwalterin sind bei der Festsetzung der Vergütung zu berücksichtigen. Durch Abweichung vom Regelsatz kann dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung in Form von Zu- und Abschlägen gem. § 3 InsVV Rechnung getragen werden.

Im vorliegenden Verfahren wurde bei der Berechnung der Vergütung des Insolvenzverwalters von einer Insolvenzmasse in Höhe von XXXXX EURO ausgegangen.
Dem Antrag auf Festsetzung der Vergütung war stattzugeben. Auf den Vergütungsantrag wird Bezug genommen.

Nach Würdigung sämtlicher Umstände und sachgerechter Abwägung aller Erschwernisse und Erleichterungen des vorliegenden Verfahrens wird ein Zuschlag von X% der Regelvergütung als angemessen betrachtet.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muß die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 18.12.2024.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IN 255/18 · Kühn Antennentechnik GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 255/18
Wirksam am
16.11.2021
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 43708
8 IN 255/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kühn Antennentechnik GmbH, Philipp-Reis-Straße 17, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main , HRB 43708), vertr. d.: Detlef Uwe Kühn, Hirzbach 14, 63546 Hammersbach, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).

Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 04.01.2022 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.

Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.

Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.

Amtsgericht Offenbach am Main, 15.11.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 8 IN 255/18 · Kühn Antennentechnik GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 255/18
Wirksam am
02.04.2020
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 43708
Geschäftsnummer: 8 IN 255/18

In dem Insolvenzverfahren Kühn Antennentechnik GmbH, Philipp-Reis-Straße 17,
63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main , HRB 43708), vertr. d.: Detlef Uwe Kühn,
Hirzbach 14, 63546 Hammersbach, (Geschäftsführer),ist der Vorschuss auf die
Vergütung der Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts
Offenbach am Main festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann von den
Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main,
Justizzentrum Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), eingesehen
werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 02.04.2020.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 8 IN 255/18 · Kühn Antennentechnik GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 255/18
Wirksam am
03.06.2019
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 43708
Geschäftsnummer: 8 IN 255/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kühn Antennentechnik GmbH,
Philipp-Reis-Straße 17, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main , HRB 43708),
vertr. d.: Detlef Uwe Kühn, Hirzbach 14, 63546 Hammersbach,
(Geschäftsführer),sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen
Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main
festgesetzt worden.

Festsetzungsbeschluss:

1. XXXXX Euro Nettovergütung § 11 InsVV

2. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich

3. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%

4. XXXXX Euro Gesamtbetrag

Der Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Petra Heidenfelder, c/o Schneider,
Geiwitz & Partner, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, Tel.:
069-6897476-12, Fax: 069-6897476-20, wird gestattet, den festgesetzten Betrag
der Insolvenzmasse zu entnehmen, soweit ausreichend Masse vorhanden ist.

Begründung:

Für die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin, deren Tätigkeit
besonders vergütet wird, gelten gem. § 10 InsVV die in den §§ 1-9 InsVV
enthaltenen Regelungen über die Vergütung der Insolvenzverwalterin
entsprechend, soweit in §§ 11-13 InsVV nichts anderes bestimmt ist. Die
Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin soll dabei einen angemessenen
Bruchteil der Vergütung der Insolvenzverwalterin nicht überschreiten (§ 11 Abs.
1 S.2 InsVV).

Berechnungsgrundlage für die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin ist
gem. § 11 Abs. 1 S. 2 InsVV das Vermögen, auf das sich ihre Tätigkeit während
der vorläufigen Verwaltung erstreckt. Maßgebender Zeitpunkt für die
wirtschaftliche Bewertung der unterschiedlichen Wertgegenstände ist der Moment
der Beendigung der vorläufigen Insolvenzverwaltung.

Entsprechend der vorgelegten Rechnungslegung beträgt der Wert des
massezugehörigen und der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterlegenen Vermögens
der Schuldnerin zum Zeitpunkt der Beendigung der Tätigkeit der vorläufigen
Insolvenzverwalterin 73 057,13 EURO. Dieser Wert war daher als
Berechnungsgrundlage für die Vergütung der vorläufigen Verwalterin zugrunde zu
legen.

Die der vorläufigen Insolvenzverwalterin zustehende Vergütung beträgt im
Normalfall 25 % der Vergütung der Insolvenzverwalterin. Weicht die Tätigkeit
der vorläufigen Insolvenzverwalterin vom Normalfall in einer auffälligen Art
und Weise ab, kann eine Erhöhung der Grundvergütung vorgenommen werden.

Im vorliegenden Verfahren wurde aufgrund der zeit- und arbeitsintensiven
Bemühungen der vorläufigen Verwalterin zur Herbeiführung einer übertragenden
Sanierung ein Zuschlag gem. § 3 InsVV von 15 % der Regelvergütung des § 2 InsVV
als angemessen erachtet und antragsgemäß eine Vergütung i. H. v. 40 % der
Regelvergütung des § 2 InsVV festgesetzt. Zur näheren Begründung des gewährten
Zuschlags wird auf den Vergütungsantrag vom 26.04.2019 Bezug genommen.

Die vorläufige Insolvenzverwalterin kann gem. §§ 11, 10, 8 III InsVV nach ihrer
Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern,
der für den Zeitraum des Insolvenzeröffnungsverfahrens für die ersten zwölf
Monate

15 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EURO je angefangenen Monat der
Dauer der Tätigkeit der vorläufigen Insolvenzverwalterin beträgt.

Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die von der Insolvenzverwalterin zu entrichtende
Umsatzsteuer festzusetzen.

Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten
eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn
der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer
Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten
Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete
Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht
Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der
Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige
Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283
Darmstadt, eingelegt werden.

Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung
durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach
dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die
öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist
der frühere Zeitpunkt maßgebend.

Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung
einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.

Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige
Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird.
Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der
Anfechtung zu bezeichnen.

Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 31.05.2019.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 43708 HRB 43708: Kühn Antennentechnik GmbH, Mühlheim am Main, Philipp-Reis-Straße 17, 63165 Mühlheim am Main. Prokura erloschen: Kühn, Charlotte Marie Eugénie, Maintal, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist aufgrund E…
HRB 43708: Kühn Antennentechnik GmbH, Mühlheim am Main, Philipp-Reis-Straße 17, 63165 Mühlheim am Main. Prokura erloschen: Kühn, Charlotte Marie Eugénie, Maintal, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 255/18 · Kühn Antennentechnik GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 255/18
Wirksam am
04.09.2018
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 43708
8 IN 255/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kühn
Antennentechnik GmbH, Philipp-Reis-Straße 17, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am
Main , HRB 43708), vertr. d.: Detlef Uwe Kühn, Hirzbach 14, 63546 Hammersbach,
(Geschäftsführer),hat die Insolvenzverwalterin gemäß § 208 InsO angezeigt, dass
die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden
sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Offenbach am Main, 04.09.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 255/18 · Kühn Antennentechnik GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 255/18
Wirksam am
31.08.2018
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 43708
8 IN 255/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Kühn Antennentechnik GmbH, Philipp-Reis-Str. 17, 63165 Mühlheim (AG Offenbach
am Main , HRB 43708),

vertreten durch: Detlef Uwe Kühn, Hirzbach 14, 63546 Hammersbach,
(Geschäftsführer),

wird heute um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO
wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:

Rechtsanwältin Petra Heidenfelder, c/o Schneider, Geiwitz & Partner, Neue
Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069-6897476-12, Fax:
069-6897476-20.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges
Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der
Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin
können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die
Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die
Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der
Insolvenzverwalterin.

Das Verfahren wird mit dem weiteren Verfahren 8 IN 315/18 verbunden. Das
Verfahren 8 IN 255/18 führt.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer
oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die
Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass
Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 31.08.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 255/18 · Kühn Antennentechnik GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 255/18
Wirksam am
19.07.2018
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 43708
Az.: 8 IN 255/18 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kühn
Antennentechnik GmbH, Philipp-Reis-Str. 17, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am
Main , HRB 43708), vertr. d.: Detlef Uwe Kühn, Hirzbach 14, 63546 Hammersbach,
(Geschäftsführer), ist am 19.07.2018 gegen die Antragstellerin die vorläufige
Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der
Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin
wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und
sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder
entgegenzunehmen. Aufrechnungen oder Verrechnungen mit Geldeingängen, die auf
den Konten der Antragstellerin eingehen, bzw. mit hieraus resultierenden
Forderungen der Antragstellerin, sind nicht mehr möglich. Die Drittschuldner
werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23
Abs. 1 Satz 3 InsO). Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin
Petra Heidenfelder, c/o Schneider, Geiwitz & Partner, Neue Mainzer Straße 1,
60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069-6897476-12, Fax: 069-6897476-20 bestellt
worden.

Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten
in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 19.07.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 43708 HRB 43708: Kühn Antennentechnik GmbH, Mühlheim am Main, Philipp-Reis-Straße 17, 63165 Mühlheim am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Philipp-Reis-Straße 17, 63165 Mühlheim am Main.
HRB 43708: Kühn Antennentechnik GmbH, Mühlheim am Main, Philipp-Reis-Straße 17, 63165 Mühlheim am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Philipp-Reis-Straße 17, 63165 Mühlheim am Main.
Neueintragungen
HRB 43708 Kühn Antennentechnik GmbH, Mühlheim am Main, (Hausenerstraße 50, 63165 Mühlheim am Main).Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.12.2006 Die Gesellschafterversammlung vom 25.09.200…
Kühn Antennentechnik GmbH, Mühlheim am Main, (Hausenerstraße 50, 63165 Mühlheim am Main).Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.12.2006 Die Gesellschafterversammlung vom 25.09.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Maintal (bisher Amtsgericht Hanau HRB 92004) nach Mühlheim am Main beschlossen. Gegenstand: Verkauf, Planung und Montage von Antennen-, Sat- und Kanalaufbereitungsanlagen sowie alle Dienstleistungen, die in diesem Bereich üblicherweise erbracht werden. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kühn, Detlef, Maintal, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Kühn, Charlotte Marie Eugénie, Maintal, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.