HRB 33466

Kübler & Niethammer Papierfabrik Kriebstein GmbH

Amtsgericht Chemnitz · Sachsen

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Kriebstein

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Registerdaten

Sitz
Kriebstein
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 221 IN 573/23 · Kübler & Niethammer Papierfabrik Kriebstein GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
221 IN 573/23
Wirksam am
24.09.2026
Registerbezug
Chemnitz, HRB 33466
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 221 IN 573/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kübler & Niethammer Papierfabrik Kriebstein GmbH, vertr. d.d. GF Bauhofstraße 1, 09648 Kriebstein, Amtsgericht Chemnitz , HRB 33466
vertreten durch den Geschäftsführer Felix Cordier
vertreten durch den Geschäftsführer Holger Hampel

ergeht am 23.09.2026 nachfolgende Entscheidung:

Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.

Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 04.11.2026 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.

Die Forderungsanmeldungen, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz

einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.

Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 221 IN 573/23 · Kübler & Niethammer Papierfabrik Kriebstein GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
221 IN 573/23
Wirksam am
24.09.2026
Registerbezug
Chemnitz, HRB 33466
Amtsgericht Chemnitz - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 221 IN 573/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kübler & Niethammer Papierfabrik Kriebstein GmbH, vertr. d.d. GF Bauhofstraße 1, 09648 Kriebstein, Amtsgericht Chemnitz , HRB 33466
vertreten durch den Geschäftsführer Felix Cordier
vertreten durch den Geschäftsführer Holger Hampel

- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht mit Schreiben vom 01.06.2023, bei Gericht eingegangen am 02.06.2023, die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 221 IN 573/23 · Kübler & Niethammer Papierfabrik Kriebstein GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
Insolvenzgericht
Chemnitz
Aktenzeichen
221 IN 573/23
Wirksam am
24.09.2026
Registerbezug
Chemnitz, HRB 33466
Amtsgericht Chemnitz - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 221 IN 573/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kübler & Niethammer Papierfabrik Kriebstein GmbH, vertr. d.d. GF Bauhofstraße 1, 09648 Kriebstein, Amtsgericht Chemnitz , HRB 33466
vertreten durch den Geschäftsführer Felix Cordier
vertreten durch den Geschäftsführer Holger Hampel

ergeht am 01.06.2023 nachfolgende Entscheidung:

1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Beschaffung, Herstellung, Verarbeitung u.a. von Papier u.a.) wird am 01.06.2023 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

2. Zum Insolvenzverwalter wird

Herr
Dr. Hubert Ampferl
Dr. Beck & Partner GbR
Eichendorffstraße 1
90491 Nürnberg
Telefon geschäftlich: 0911 9512850
Telefax: 0911 95128510
Email geschäftlich: advo@ra-dr-beck.de
Website: www.ra-dr-beck.de

bestellt.

3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.

4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 20.07.2023 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.

5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)

sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen

wird bestimmt auf:

Donnerstag, 31.08.2023, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 3.011, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz

Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.

6. Es wird ein Gläubigerausschuss eingesetzt.

Dieser besteht aus den nachstehend benannten Mitgliedern:
|Anus Ukil
Schönberger Straße 26
04736 Waldheim

|Bundesagentur für Arbeit
z. Hd. Fr. Kerstin Steinbach
Heinrich-Lorenz-Straße 20
09120 Chemnitz

|REMONDIS Mittelsachsen GmbH
vertr. d. d. Geschäftsführer Stephan Köpping
Lindenstraße 9
09241 Mühlau

7. Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 33466 HRB 33466: Kübler & Niethammer Papierfabrik Kriebstein GmbH, Kriebstein, Bauhofstraße 1, 09648 Kriebstein OT Kriebethal. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Geiß…
HRB 33466: Kübler & Niethammer Papierfabrik Kriebstein GmbH, Kriebstein, Bauhofstraße 1, 09648 Kriebstein OT Kriebethal. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Geißler, Gudrun, Halsbrücke, *XX.XX.XXXX; Moser, Michael, Meißen, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 33466 HRB 33466: Kübler & Niethammer Papierfabrik Kriebstein GmbH, Kriebstein, Bauhofstraße 1, 09648 Kriebstein OT Kriebethal. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.07.2020. Geschäftsa…
HRB 33466: Kübler & Niethammer Papierfabrik Kriebstein GmbH, Kriebstein, Bauhofstraße 1, 09648 Kriebstein OT Kriebethal. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.07.2020. Geschäftsanschrift: Bauhofstraße 1, 09648 Kriebstein OT Kriebethal. Gegenstand des Unternehmens: Beschaffung, Herstellung, Veredelung, Verarbeitung, der Vertrieb, Handel, Transport und die Vermittlung von Papier für grafische und andere Zwecke sowie deren Vor-, Zwischen-, Neben- und Abfallprodukte, im Besonderen die Herstellung und der Vertrieb von graphischen, Verpackungs- und Spezialpapieren. Stammkapital: 6.000.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Cordier, Felix, Leipzig, *XX.XX.XXXX; Hampel, Holger, Chemnitz, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung der Kübler & Niethammer Papierfabrik Kriebstein AG, mit dem Sitz in Kriebstein (Amtsgericht Chemnitz HRB 159).Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.