HRB 21834

KTW Technology GmbH

Amtsgericht Koblenz · Rheinland-Pfalz

aktuell 13 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Gleeser Str. 14, 56653 Wehr

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Wehr
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Letzte Eintragung
15.11.2023
Datenstand
2024-02-18
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Klaus Michael Weber

Siegburg

vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung;
Geschäftsführer(in)

Markus König

Krefeld

Geschäftsführer(in)

Wolfgang Teichmann

Linz

vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung;
Prokurist(in)

Norbert Kreyer

Niederzissen

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-06

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-02-18 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2024-02-18 Registerinformationen ansehen

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. OBRAC-Systems GmbH Wehr
  2. KTW Systems GmbH Wehr

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb von technischen Produkten, Komponenten und Dienstleistungen, Engineering-Leistungen und Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

13
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 6 IN 38/26 · KTW Technology GmbH · Insolvenzgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler
Insolvenzgericht
Bad Neuenahr-Ahrweiler
Aktenzeichen
6 IN 38/26
Wirksam am
07.07.2026
Registerbezug
Koblenz, HRB 21834
6 IN 38/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KTW Technology GmbH, Gleeser Straße 14, 56653 Wehr (AG Koblenz, HRB 21834), vertr. d.: 1. Markus König, En de Siep 83, 47802 Krefeld, (Geschäftsführer), 2. Wolfgang Teichmann, Im Engelspring 7d, 53545 Linz am Rhein, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Mittwoch, 12.08.2026, 09:00 Uhr, Saal 106, Amtsgericht, Wilhelmstraße 55 -57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- die Veräußerung des Unternehmens/Betriebes der Schuldnerin

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstr. 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, 07.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 6 IN 38/26 · KTW Technology GmbH · Insolvenzgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler
Insolvenzgericht
Bad Neuenahr-Ahrweiler
Aktenzeichen
6 IN 38/26
Wirksam am
01.07.2026
Registerbezug
Koblenz, HRB 21834
6 IN 38/26 : Über das Vermögen der KTW Technology GmbH, Gleeser Straße 14, 56653 Wehr (AG Koblenz, HRB 21834), vertr. d.: 1. Markus König, En de Siep 83, 47802 Krefeld, (Geschäftsführer), 2. Wolfgang Teichmann, Im Engelspring 7d, 53545 Linz am Rhein, (Geschäftsführer), ist am 01.07.2026 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261-304790, Fax: 0261-9114729.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 26.08.2026 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht werden folgende Termine abgehalten:

1. am: Mittwoch, 16.09.2026, 10:00 Uhr, Saal 106, Amtsgericht, Wilhelmstraße 55 -57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter (Berichtstermin);

der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,

2. am: Mittwoch, 16.09.2026, 10:00 Uhr, Saal 106, Amtsgericht, Wilhelmstraße 55 -57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler eine Gläubigerversammlung (Prüfungstermin), in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstr. 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, 01.07.2026

Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agaw.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 6 IN 38/26 · KTW Technology GmbH · Insolvenzgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler
Insolvenzgericht
Bad Neuenahr-Ahrweiler
Aktenzeichen
6 IN 38/26
Wirksam am
23.06.2026
Registerbezug
Koblenz, HRB 21834
6 IN 38/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der KTW Technology GmbH, Gleeser Straße 14, 56653 Wehr (AG Koblenz, HRB 21834), vertr. d.: 1. Markus König, En de Siep 83, 47802 Krefeld, (Geschäftsführer), 2. Wolfgang Teichmann, Im Engelspring 7d, 53545 Linz am Rhein, (Geschäftsführer), ist am 23.06.2026 um 09:00 Uhr die mit Beschluss vom 27.03.2026 angeordnete vorläufige Eigenverwaltung und die Bestellung des vorläufigen Sachwalters Dr. Alexander Jüchser aufgehoben worden und die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261-304790, Fax: 0261-9114729 bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstr. 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, 23.06.2026

Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agaw.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 6 IN 38/26 · KTW Technology GmbH · Insolvenzgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler
Insolvenzgericht
Bad Neuenahr-Ahrweiler
Aktenzeichen
6 IN 38/26
Wirksam am
27.03.2026
Registerbezug
Koblenz, HRB 21834
6 IN 38/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der KTW Technology GmbH, Gleeser Straße 14, 56653 Wehr (AG Koblenz, HRB 21834), vertr. d.: 1. Markus König, En de Siep 83, 47802 Krefeld, (Geschäftsführer), 2. Wolfgang Teichmann, Im Engelspring 7d, 53545 Linz am Rhein, (Geschäftsführer), ist am 27.03.2026 um 09:00 Uhr folgendes angeordnet worden:

Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261-304790, Fax: 0261-9114729.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstr. 55-57, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler, 27.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 21834 HRB 21834: KTW Technology GmbH, Wehr, Gleeser Str. 14, 56653 Wehr. Bestellt als Geschäftsführer: König, Markus, Krefeld, *XX.XX.XXXX.
HRB 21834: KTW Technology GmbH, Wehr, Gleeser Str. 14, 56653 Wehr. Bestellt als Geschäftsführer: König, Markus, Krefeld, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 21834 HRB 21834: KTW Technology GmbH, Wehr, Gleeser Str. 14, 56653 Wehr. Die Gesellschafterversammlung vom 08.07.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Geschäftsanteile), § 12 (G…
HRB 21834: KTW Technology GmbH, Wehr, Gleeser Str. 14, 56653 Wehr. Die Gesellschafterversammlung vom 08.07.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Geschäftsanteile), § 12 (Gesellschafterversammlung) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 2.573,00 EUR auf nunmehr 32.719,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 32.719,00 EUR.
Veränderungen
HRB 21834 HRB 21834: KTW Technology GmbH, Wehr, Gleeser Str. 14, 56653 Wehr. Die Gesellschafterversammlung vom 07.11.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des …
HRB 21834: KTW Technology GmbH, Wehr, Gleeser Str. 14, 56653 Wehr. Die Gesellschafterversammlung vom 07.11.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.470,00 EUR auf nunmehr 30.146,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 30.146,00 EUR.
Veränderungen
HRB 21834 HRB 21834: KTW Technology GmbH, Wehr, Gleeser Str. 14, 56653 Wehr. Die Gesellschafterversammlung vom 07.01.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Geschäftsanteile), § 5 (Ve…
HRB 21834: KTW Technology GmbH, Wehr, Gleeser Str. 14, 56653 Wehr. Die Gesellschafterversammlung vom 07.01.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Geschäftsanteile), § 5 (Verfügung über Geschäftsanteile, Ankaufsrecht), § 8 (Einziehung von Geschäftsanteilen), § 11 (Gesellschafterbeschlüsse), § 12 (Gesellschafterversammlung) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 3.676,00 EUR auf nunmehr 28.676,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 28.676,00 EUR. Nicht mehr Geschäftsführer: Kopecek, Stanislav, Lohmar, *XX.XX.XXXX. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis weiterhin bestellt als Geschäftsführer: Teichmann, Wolfgang, Linz, *XX.XX.XXXX; Weber, Klaus Michael, Siegburg, *XX.XX.XXXX, jeweils vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Kopecek, Stanislav, Lohmar, *XX.XX.XXXX; Kreyer, Norbert, Niederzissen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 21834 HRB 21834: KTW Systems GmbH, Wehr, Gleeser Str. 14, 56653 Wehr. Die Gesellschafterversammlung vom 20.04.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschl…
HRB 21834: KTW Systems GmbH, Wehr, Gleeser Str. 14, 56653 Wehr. Die Gesellschafterversammlung vom 20.04.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: KTW Technology GmbH. Geschäftsführer: Weber, Klaus Michael, Siegburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 21834 HRB 21834: OBRAC-Systems GmbH, Wehr, Gleeser Str. 14, 56653 Wehr. Die Gesellschafterversammlung vom 16.10.2017 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Änderung der Firma in…
HRB 21834: OBRAC-Systems GmbH, Wehr, Gleeser Str. 14, 56653 Wehr. Die Gesellschafterversammlung vom 16.10.2017 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Änderung der Firma in § 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr) beschlossen. Neue Firma: KTW Systems GmbH. Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb von technischen Produkten, Komponenten und Dienstleistungen, Engineering-Leistungen und Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten.
Veränderungen
HRB 21834 HRB 21834: OBRAC-Systems GmbH, Wehr, Gleeser Str. 14, 56653 Wehr. Nicht mehr Geschäftsführer: Weber, Klaus, Siegburg, *XX.XX.XXXX. Geschäftsführer: Kopecek, Stanislav, Lohmar, *XX.XX.XXXX; Teichmann, Wolfgan…
HRB 21834: OBRAC-Systems GmbH, Wehr, Gleeser Str. 14, 56653 Wehr. Nicht mehr Geschäftsführer: Weber, Klaus, Siegburg, *XX.XX.XXXX. Geschäftsführer: Kopecek, Stanislav, Lohmar, *XX.XX.XXXX; Teichmann, Wolfgang, Linz, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 21834 HRB 21834: OBRAC-Systems GmbH, Wehr, Gleeser Str. 14, 56653 Wehr. Nicht mehr Geschäftsführer: Dekanov, Vladimir, Keltern, *XX.XX.XXXX.
HRB 21834: OBRAC-Systems GmbH, Wehr, Gleeser Str. 14, 56653 Wehr. Nicht mehr Geschäftsführer: Dekanov, Vladimir, Keltern, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 21834 OBRAC-Systems GmbH, Wehr, Gleeser Str. 14, 56653 Wehr.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.09.2009. Geschäftsanschrift: Gleeser Str. 14, 56653 Wehr. Gegenstand: Gegenstand des U…
OBRAC-Systems GmbH, Wehr, Gleeser Str. 14, 56653 Wehr.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.09.2009. Geschäftsanschrift: Gleeser Str. 14, 56653 Wehr. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Fertigung und der Handel mit industriellen Anlagen und Produkten sowie gewerblichen Schutzrechten und Konw-how jeder Art und der Export und Import, sofern hierzu eine besondere gesetzliche Genehmigung nicht erforderlich ist, sowie Forschungs- und Entwicklungsarbeiten und Engineeringleistungen aller Art, wobei handwerkliche Leistungen aus eigener Kraft und durch Dritte erbracht werden. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dekanov, Vladimir, Keltern, *XX.XX.XXXX; Weber, Klaus, Siegburg, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.