HRB 20564

KTN Kunststoff-Technik Neumarkt GmbH

Amtsgericht Nürnberg · Bayern

aktuell 23 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sulzbürger Straße 1, 92318 Neumarkt i.d.OPf.

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Neumarkt i.d.Opf.
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Letzte Eintragung
03.02.2021
Datenstand
2025-02-03
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Antonio Giangrasso

Nürnberg

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-02-03

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-02-17 Chronologischen Auszug ansehen
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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Pfleiderer water systems GmbH Neumarkt i.d.Opf.

Gegenstand des Unternehmens

Die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Kunststoff-Produkten aller Art. Weiterhin ist Gegenstand des Unternehmens der Handel mit Produkten und Anlagen sowie mit deren Komponenten und Betriebsstoffen für die Aufbereitung, Filtrierung, Speicherung und Leitung von Wasser, Abwässer sowie Medien und Gase aller Art.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

23
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin IN 878/20 · KTN Kunststoff-Technik Neumarkt GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 878/20
Wirksam am
21.07.2026
Registerbezug
Nürnberg, HRB 20564
IN 878/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

KTN Kunststoff-Technik Neumarkt GmbH, Sulzbürger Straße 1, 92318 Neumarkt i.d.OPf., vertreten durch den Geschäftsführer Giangrasso Antonio
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 20564
- Schuldnerin -

Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung

a u f g e h o b e n .

Quote auf die Insolvenzforderungen: 3,08 %.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 20.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung IN 878/20 · KTN Kunststoff-Technik Neumarkt GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 878/20
Wirksam am
31.10.2025
Registerbezug
Nürnberg, HRB 20564
IN 878/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

KTN Kunststoff-Technik Neumarkt GmbH, Sulzbürger Straße 1, 92318 Neumarkt i.d.OPf., vertreten durch den Geschäftsführer Giangrasso Antonio
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 20564
- Schuldnerin -

Die Vergütung samt Zuschlag und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Harald Schwartz, Königstorgraben 3, 90402 Nürnberg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 28.07.2025.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 29.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung IN 878/20 · KTN Kunststoff-Technik Neumarkt GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 878/20
Wirksam am
23.09.2025
Registerbezug
Nürnberg, HRB 20564
IN 878/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

KTN Kunststoff-Technik Neumarkt GmbH, Sulzbürger Straße 1, 92318 Neumarkt i.d.OPf., vertreten durch den Geschäftsführer Giangrasso Antonio
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 20564
- Schuldnerin -

Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 28.07.2025 zu entscheiden. Vor der Entscheidung ist der Schuldner und die Gläubigerversammlung zu hören.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 22.10.2025 Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des Insolvenzverwalters vorzubringen.

In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 22.09.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 878/20 · KTN Kunststoff-Technik Neumarkt GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 878/20
Wirksam am
12.12.2024
Registerbezug
Nürnberg, HRB 20564
IN 878/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

KTN Kunststoff-Technik Neumarkt GmbH, Sulzbürger Straße 1, 92318 Neumarkt i.d.OPf., vertreten durch den Geschäftsführer Giangrasso Antonio
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 20564
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 45-55 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 07.01.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 10.12.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung IN 878/20 · KTN Kunststoff-Technik Neumarkt GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 878/20
Wirksam am
17.10.2022
Registerbezug
Nürnberg, HRB 20564
IN 878/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

KTN Kunststoff-Technik Neumarkt GmbH, Sulzbürger Straße 1, 92318 Neumarkt i.d.OPf., vertreten durch den Geschäftsführer Giangrasso Antonio, geboren am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 20564
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Harald Schwartz, Königstorgraben 3, 90402 Nürnberg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 22.09.2022.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 40 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 22.09.2022 wird Bezug genommen.
Als Erhöhungsgründe waren in diesem Verfahren u.a. zu berücksichtigen:
- Betriebsfortführung
- Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes für 15 Arbeitnehmer
- umfangreiche Sanierungsbemühungen
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 40 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem vorläufigen Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 17.10.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 878/20 · KTN Kunststoff-Technik Neumarkt GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 878/20
Wirksam am
19.03.2021
Registerbezug
Nürnberg, HRB 20564
IN 878/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

KTN Kunststoff-Technik Neumarkt GmbH, Sulzbürger Straße 1, 92318 Neumarkt
i.d.OPf., vertreten durch den Geschäftsführer Giangrasso Antonio, geboren am
XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 20564
- Schuldnerin -

Der Insolvenzverwalter bittet im Berichtstermin am Dienstag, 06.04.2021, 10:00
Uhr, Sitzungssaal 109, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, Nürnberg, um Zustimmung zu
folgendem weiteren Punkt:

|Dem Verkauf des Geschäftsbetriebs der Schuldnerin im Ganzen an die EUROCOV
INDUSTRIEBETEILIGUNG GmbH, nunmehr firmierend unter KTN EUROEXTRUSION GmbH,
Neumarkt, gemäß Kaufvertrag vom 16.02.2021 mit Wirkung zum 01.03.2021 wird
zugestimmt.

Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die
Zustimmung als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.

Der zuvor genannte Kaufvertrag mitsamt Anlagen kann auch der Geschäftsstelle
des Insolvenzgerichts eingesehen werden (siehe Blatt 214 bis 252 der Akte).

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 19.03.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 20564 HRB 20564: KTN Kunststoff-Technik Neumarkt GmbH, Neumarkt i.d.Opf., Sulzbürger Straße 1, 92318 Neumarkt i.d.OPf.. Prokura erloschen nach § 117 Abs.2 InsO i.V.m. § 384 FamFG: Höllrigl, Hubert, Seubersdorf, *X…
HRB 20564: KTN Kunststoff-Technik Neumarkt GmbH, Neumarkt i.d.Opf., Sulzbürger Straße 1, 92318 Neumarkt i.d.OPf.. Prokura erloschen nach § 117 Abs.2 InsO i.V.m. § 384 FamFG: Höllrigl, Hubert, Seubersdorf, *XX.XX.XXXX. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 01.02.2021 (Az. IN 878/20) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 878/20 · KTN Kunststoff-Technik Neumarkt GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 878/20
Wirksam am
01.02.2021
Registerbezug
Nürnberg, HRB 20564
IN 878/20

In dem Verfahren über den Antrag d.

KTN Kunststoff-Technik Neumarkt GmbH, Sulzbürger Straße 1, 92318 Neumarkt
i.d.OPf., vertreten durch den Geschäftsführer Giangrasso Antonio, geboren am
XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 20564
- Schuldnerin -
Geschäftszweig/Beschäftigung: Die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb
von Kunststoff-Produkten aller Art. Weiterhin ist Gegenstand des Unternehmens
der Handel mit Produkten und Anlagen sowie deren Komponenten und
Betriebsstoffen für die Aufbereitung, Filtrierung, Speicherung und Leitung von
Wasser, Abwässer sowie Medien und Gase aller Art.
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.02.2021 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Harald Schwartz
Königstorgraben 3, 90402 Nürnberg
Telefon: +49(911)7660080
Telefax: +49(911)7660081400
Email: nuernberg@schwartz.in
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 08.03.2021 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung
über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens,
Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans,
Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 06.04.2021, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 109, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, Amtsgericht Nürnberg

Bereits bekannte besondere Erörterungs- und Abstimmungspunkte:

1. Da Unternehmen wird bis zum 28.2.2021 fortgeführt.
2. Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Rechtsstreitigkeiten/Prozesse mit
erheblichem Streitwert aufzunehmen bzw. Vergleiche oder Schiedsverträge zur
Vermeidung oder Beendigung solcher Angelegenheiten zu schließen.
3. Das bisherige Insolvenzkonto bleibt beibehalten.

4. Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, das Unternehmen im Ganzen im Wege
eines Asset-deals zu veräußern bzw. die vorhandenen Vermögensgegenstände
einzeln freihändig zu verwerten.
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 06.04.2021, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 109, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, Amtsgericht Nürnberg

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 19.11.2020 beim Insolvenzgericht Nürnberg eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden:
Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im
Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5
Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4
EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 01.02.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 878/20 · KTN Kunststoff-Technik Neumarkt GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 878/20
Wirksam am
20.11.2020
Registerbezug
Nürnberg, HRB 20564
IN 878/20

In dem Verfahren über den Antrag d.

KTN Kunststoff-Technik Neumarkt GmbH, Sulzbürger Straße 1, 92318 Neumarkt
i.d.OPf., vertreten durch den Geschäftsführer Giangrasso Antonio, geboren am
XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 20564
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 20.11.2020 um 12:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21
Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Harald
Schwartz, Königstorgraben 3, 90402 Nürnberg, Telefon: +49(911)7660080, Telefax:
+49(911)7660081400, Email: nuernberg@schwartz.in.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, das vollstreckungsbefangene
Vermögen in Besitz zu nehmen, Kassenbestände und Bankguthaben einzuziehen,
freies Vermögen zu verwerten und insbesondere Forderungen und Außenstände auf
ein von ihm zu errichtendes Verfahrens-Konto einzuziehen und dort zu verwahren.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 20.11.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 20564 HRB 20564: KTN Kunststoff-Technik Neumarkt GmbH, Neumarkt i.d.Opf., Ingolstädter Str. 47, 92318 Neumarkt i.d.OPf.. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Sulzbürger Straße 1, 92318 Neumarkt i.d.OPf.
HRB 20564: KTN Kunststoff-Technik Neumarkt GmbH, Neumarkt i.d.Opf., Ingolstädter Str. 47, 92318 Neumarkt i.d.OPf.. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Sulzbürger Straße 1, 92318 Neumarkt i.d.OPf.
Veränderungen
HRB 20564 KTN Kunststoff-Technik Neumarkt GmbH, Neumarkt i.d.Opf., Ingolstädter Str. 47, 92318 Neumarkt i.d.OPf.. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Nießen, Wolfgang, Neumarkt i.d.OPf., *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäf…
KTN Kunststoff-Technik Neumarkt GmbH, Neumarkt i.d.Opf., Ingolstädter Str. 47, 92318 Neumarkt i.d.OPf.. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Nießen, Wolfgang, Neumarkt i.d.OPf., *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Giangrasso, Antonio, Nürnberg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 20564 Pfleiderer water systems GmbH, Neumarkt i.d.Opf., Ingolstädter Str. 47, 92318 Neumarkt i.d.OPf.. Die Gesellschafterversammlung vom 30.08.2012 hat die Änderung der §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens…
Pfleiderer water systems GmbH, Neumarkt i.d.Opf., Ingolstädter Str. 47, 92318 Neumarkt i.d.OPf.. Die Gesellschafterversammlung vom 30.08.2012 hat die Änderung der §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand des Unternehmens), 7 Ziffer 1. (Jahresabschluß und Ergebnisverwendung) der Satzung beschlossen. Neue Firma: KTN Kunststoff-Technik Neumarkt GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Kunststoff-Produkten aller Art. Weiterhin ist Gegenstand des Unternehmens der Handel mit Produkten und Anlagen sowie mit deren Komponenten und Betriebsstoffen für die Aufbereitung, Filtrierung, Speicherung und Leitung von Wasser, Abwässer sowie Medien und Gase aller Art.
Veränderungen
HRB 20564 Pfleiderer water systems GmbH, Neumarkt i.d.Opf., Ingolstädter Str. 47, 92318 Neumarkt i.d.OPf.. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Giangrasso, Antonio, Nürnberg, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Nie…
Pfleiderer water systems GmbH, Neumarkt i.d.Opf., Ingolstädter Str. 47, 92318 Neumarkt i.d.OPf.. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Giangrasso, Antonio, Nürnberg, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Nießen, Wolfgang, Neumarkt i.d.OPf., *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
Veränderungen
HRB 20564 Pfleiderer water systems GmbH, Neumarkt i.d.Opf., Ingolstädter Str. 47, 92318 Neumarkt i.d.OPf.. Die Gesellschafterversammlung vom 18.04.2011 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 200.000,00 EUR und die Ände…
Pfleiderer water systems GmbH, Neumarkt i.d.Opf., Ingolstädter Str. 47, 92318 Neumarkt i.d.OPf.. Die Gesellschafterversammlung vom 18.04.2011 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 200.000,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 700.000,00 EUR.
Veränderungen
HRB 20564 Pfleiderer water systems GmbH, Neumarkt i.d.Opf. (Sulzbürger Straße 8, 92318 Neumarkt i.d.Opf.). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Pigal, Richard, Thalheim bei Wels, Österreich, *XX.XX.XXXX.
Pfleiderer water systems GmbH, Neumarkt i.d.Opf. (Sulzbürger Straße 8, 92318 Neumarkt i.d.Opf.). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Pigal, Richard, Thalheim bei Wels, Österreich, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 20564 Pfleiderer water systems GmbH, Neumarkt i.d.Opf. (Sulzbürger Str. 8, 92318 Neumarkt i.d.Opf.). Bestellt: Geschäftsführer: Pigal, Richard, Thalheim bei Wels, Österreich, *XX.XX.XXXX.
Pfleiderer water systems GmbH, Neumarkt i.d.Opf. (Sulzbürger Str. 8, 92318 Neumarkt i.d.Opf.). Bestellt: Geschäftsführer: Pigal, Richard, Thalheim bei Wels, Österreich, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 20564 Pfleiderer water systems GmbH, Neumarkt i.d.Opf. (Sulzbürger Str. 8, 92318 Neumarkt i.d.Opf.). Die Gesellschafterversammlung vom 20.07.2005 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 250.000,00 EUR auf 500.000,00…
Pfleiderer water systems GmbH, Neumarkt i.d.Opf. (Sulzbürger Str. 8, 92318 Neumarkt i.d.Opf.). Die Gesellschafterversammlung vom 20.07.2005 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 250.000,00 EUR auf 500.000,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen.
Veränderungen
HRB 20564 Pfleiderer water systems GmbH, Neumarkt i.d.Opf. (Sulzbürger Str. 8, 92318 Neumarkt i.d.Opf.). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Schobesberger, Ernesto, Wien/Österreich, *XX.XX.XXXX.
Pfleiderer water systems GmbH, Neumarkt i.d.Opf. (Sulzbürger Str. 8, 92318 Neumarkt i.d.Opf.). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Schobesberger, Ernesto, Wien/Österreich, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 20564 Pfleiderer water systems GmbH, Neumarkt i.d.Opf. (Sulzbürger Str. 8, 92318 Neumarkt i.d.Opf.). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Schobesberger, Ernesto, Wien/Österreich, *XX.XX.XXXX.
Pfleiderer water systems GmbH, Neumarkt i.d.Opf. (Sulzbürger Str. 8, 92318 Neumarkt i.d.Opf.). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Schobesberger, Ernesto, Wien/Österreich, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 20564 Pfleiderer water systems GmbH, Neumarkt i.d.Opf. (Sulzbürger Str. 8, 92318 Neumarkt i.d.Opf.). Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Schobesberger, Ernesto, Wien/Österreich, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit…
Pfleiderer water systems GmbH, Neumarkt i.d.Opf. (Sulzbürger Str. 8, 92318 Neumarkt i.d.Opf.). Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Schobesberger, Ernesto, Wien/Österreich, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Höllrigl, Hubert, Seubersdorf, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 20564 Pfleiderer water systems GmbH, Neumarkt i.d.Opf. (Ingolstädter Str. 51, 92318 Neumarkt i.d.Opf.). Die Gesellschafterversammlung vom 13.01.2005 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 220.000,00 EUR auf 250.000…
Pfleiderer water systems GmbH, Neumarkt i.d.Opf. (Ingolstädter Str. 51, 92318 Neumarkt i.d.Opf.). Die Gesellschafterversammlung vom 13.01.2005 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 220.000,00 EUR auf 250.000,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen.
Veränderungen
HRB 20564 Pfleiderer water systems GmbH, Neumarkt i.d.Opf. (Ingolstädter Str. 51, 92318 Neumarkt i.d.Opf.). Die Gesellschafterversammlung vom 13.01.2005 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 220.000,00 EUR auf 250.000…
Pfleiderer water systems GmbH, Neumarkt i.d.Opf. (Ingolstädter Str. 51, 92318 Neumarkt i.d.Opf.). Die Gesellschafterversammlung vom 13.01.2005 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 220.000,00 EUR auf 250.000,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen.
Veränderungen
HRB 20564 Pfleiderer water systems GmbH, Neumarkt i.d.Opf. (Ingolstädter Straße 51, 92318 Neumarkt i.d.Opf.). Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 28.09.2003 mit der Pfleiderer Infrastrukturtechnik GmbH …
Pfleiderer water systems GmbH, Neumarkt i.d.Opf. (Ingolstädter Straße 51, 92318 Neumarkt i.d.Opf.). Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 28.09.2003 mit der Pfleiderer Infrastrukturtechnik GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Neumarkt i.d.OPf. (Amtsgericht Nürnberg HRA 10029) ist durch Aufhebung zum 31.12.2004 beendet. Ausgeschieden Geschäftsführer: Ziegler, Richard, Neumarkt i.d.Opf., *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.