HRB 208303

KTK Logistik GmbH

Amtsgericht Hannover · Niedersachsen

aktuell 22 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Langenhagen

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Langenhagen
Datenstand
2024-03-21
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-03-21

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-03-21 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

4 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

22
Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 908 IN 687/18 - 3 - · KTK Logistik GmbH · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
908 IN 687/18 - 3 -
Wirksam am
19.10.2026
Registerbezug
Hannover, HRB 208303
908 IN 687/18 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KTK Logistik GmbH, Karl-Kellner-Straße 106, 30853 Langenhagen (AG Hannover, HRB 208303), vertr. d.: 1. Georgi Serafimov, Karl-Kellner-Straße 106, 30853 Langenhagen, (Geschäftsführer), 2. Christopher Robert Daniel Telge, Friedhofstraße 22, 77833 Ottersweier, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Eckert, Robert-Enke-Straße 1, 30169 Hannover, Tel.: 0511 626287-0, Fax: 0511 626287-10 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:

Der verfügbare Massebestand beträgt 32.067,48 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 1.720.668,80 EUR zu berücksichtigen.

Amtsgericht Hannover, 19.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 908 IN 687/18 - 3 - · KTK Logistik GmbH · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
908 IN 687/18 - 3 -
Wirksam am
19.10.2026
Registerbezug
Hannover, HRB 208303
908 IN 687/18 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KTK Logistik GmbH, Karl-Kellner-Straße 106, 30853 Langenhagen (AG Hannover, HRB 208303), vertr. d.: 1. Georgi Serafimov, Karl-Kellner-Straße 106, 30853 Langenhagen, (Geschäftsführer), 2. Christopher Robert Daniel Telge, Friedhofstraße 22, 77833 Ottersweier, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Eckert festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Nettovergütung gemäß InsVV

EUR
um 10 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 19.12.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.

I.

Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 65.242,06 EUR.

Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt gemäß der nachvollziehbaren Berechnung des Insolvenzverwalters 5.405,76 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 70.647,82 EUR.

II.

Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.

Der Insolvenzverwalter hat mit Absonderungsrechten belastete Gegenstände in Höhe von 119.296,00 EUR verwertet, wodurch Feststellungskosten in Höhe 4.771,84 EUR vereinnahmt wurden. Unter Berücksichtigung der Werte ergibt sich eine Regelvergütung in Höhe von EUR. Die Differenz zur Regelvergütung ohne Absonderungsrechte beträgt EUR. Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 InsVV darf der Mehrbetrag 50 % des Betrages nicht übersteigen, der für die Kosten der Feststellung in die Masse geflossen ist. Als Mehrbetrag sind daher 2.385,92 EUR anzusetzen.

Die einfache Regelvergütung beträgt somit EUR.

III.

Der beantragte Zuschlag von 10% für die erschwerten Umstände des Verfahrens (obstruktiver Schuldner und auch sonstige Beteiligte, aufwendige Bemühungen um eine Vermögensermittlung, desolates Belegwesen, ungeklärte Eigentumsverhältnisse, Verschweigen von Vermögen durch den Schuldner) ist begründet und angemessen.

IV.

Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 1.106,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 395 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hannover, 19.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 908 IN 687/18 - 3 - · KTK Logistik GmbH · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
908 IN 687/18 - 3 -
Wirksam am
19.10.2026
Registerbezug
Hannover, HRB 208303
908 IN 687/18 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KTK Logistik GmbH, Karl-Kellner-Straße 106, 30853 Langenhagen (AG Hannover, HRB 208303), vertr. d.: 1. Georgi Serafimov, Karl-Kellner-Straße 106, 30853 Langenhagen, (Geschäftsführer), 2. Christopher Robert Daniel Telge, Friedhofstraße 22, 77833 Ottersweier, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).

Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).

Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 16.12.2026.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hannover, 19.10.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 908 IN 687/18 - 3 - · KTK Logistik GmbH · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
908 IN 687/18 - 3 -
Wirksam am
24.08.2026
Registerbezug
Hannover, HRB 208303
908 IN 687/18 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KTK Logistik GmbH, Karl-Kellner-Straße 106, 30853 Langenhagen (AG Hannover, HRB 208303), vertr. d.: 1. Georgi Serafimov, Karl-Kellner-Straße 106, 30853 Langenhagen, (Geschäftsführer), 2. Christopher Robert Daniel Telge, Friedhofstraße 22, 77833 Ottersweier, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Hannover, 21.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 908 IN 687/18 - 3 - · KTK Logistik GmbH · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
908 IN 687/18 - 3 -
Wirksam am
13.09.2023
Registerbezug
Hannover, HRB 208303
908 IN 687/18 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KTK Logistik GmbH, Karl-Kellner-Straße 106, 30853 Langenhagen (AG Hannover, HRB 208303), vertr. d.: 1. Georgi Serafimov, Karl-Kellner-Straße 106, 30853 Langenhagen, (Geschäftsführer), 2. Christopher Robert Daniel Telge, Friedhofstraße 22, 77833 Ottersweier, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 11.10.2023 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Hannover, 07.09.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 908 IN 687/18 - 3 - · KTK Logistik GmbH · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
908 IN 687/18 - 3 -
Wirksam am
25.04.2023
Registerbezug
Hannover, HRB 208303
908 IN 687/18 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KTK Logistik GmbH, Karl-Kellner-Straße 106, 30853 Langenhagen (AG Hannover, HRB 208303), vertr. d.: 1. Georgi Serafimov, Karl-Kellner-Straße 106, 30853 Langenhagen, (Geschäftsführer), 2. Christopher Robert Daniel Telge, Friedhofstraße 22, 77833 Ottersweier, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Eckert festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
um 20 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 08.02.2021 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 174.153,56 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 35 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

Von der gemäß § 63 Abs. 3 InsO festgelegten Höhe der regulären Bruchteilvergütung konnte abgewichen werden, weil der vorläufige Insolvenzverwalter in seinem Antrag nachvollziehbar dargelegt hat, dass das hiesige vorläufige Insolvenzverfahren von einem sog. vorläufigen Normalverfahren abweicht, wie z.B. konkret die Dauer des vorläufigen Verfahrens von mehr als sechs Monaten, die Anzahl der beteiligten 214 Drittschuldner, die umfangreichen Tätigkeiten im Rahmen der Debitorenbuchhaltung sowie der Ermittlung und Sicherstellung des schuldnerischen Vermögens. Es wurden Erschwernisse vorgetragen, die sich tatsächlich auf Tätigkeiten des vorläufigen Insolvenzverwalters ausgewirkt haben, und durch keinen weiteren Zuschlagstatbestand geltend gemacht worden sind.

II.

Die beantragten Zuschläge für arbeitsrechtliche Sachverhalte und den unkooperativen Schuldner-Vertreter (Geschäftsführer) von insgesamt 20 % werden bewilligt. Hierbei sind insbesondere die Arbeitnehmerzahl von 21 sowie die Prüfung der Insolvenzgeldvorfinanzierung, die zahlreiche Korrespondenz mit Arbeitnehmern und Arbeitsämtern, die notwendige Abwehr eines Vollstreckungsbescheides sowie die durchgehend anhaltenden Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit mit dem Schuldner-Vertreter, dessen mangelhafte Mit- und Zuarbeit aktenkundig ist, hervorzuheben.

III.

Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 599,20 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 214 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV. Die Höhe der Auslagen wurde nach der Bruchteilsvergütung des § 63 Abs. 3 InsO berechnet.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hannover, 14.04.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 908 IN 687/18 - 3 - · KTK Logistik GmbH · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
908 IN 687/18 - 3 -
Wirksam am
26.01.2023
Registerbezug
Hannover, HRB 208303
908 IN 687/18 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KTK Logistik GmbH, Karl-Kellner-Straße 106, 30853 Langenhagen (AG Hannover, HRB 208303), vertr. d.: 1. Georgi Serafimov, Karl-Kellner-Straße 106, 30853 Langenhagen, (Geschäftsführer), 2. Christopher Robert Daniel Telge, Fuchsweg 1, 30938 Burgwedel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 14.03.2023 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Hannover, 25.01.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 908 IN 687/18 - 3 - · KTK Logistik GmbH · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
908 IN 687/18 - 3 -
Wirksam am
12.02.2021
Registerbezug
Hannover, HRB 208303
908 IN 687/18 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KTK
Logistik GmbH, Karl-Kellner-Straße 106, 30853 Langenhagen (AG Hannover, HRB
208303), vertr. d.: 1. Georgi Serafimov, Karl-Kellner-Straße 106, 30853
Langenhagen, (Geschäftsführer), 2. Christopher Robert Daniel Telge, Fuchsweg 1,
30938 Burgwedel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des
Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters
Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen
ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO)
gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Hannover, 11.02.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 208303 HRB 208303: KTK Logistik GmbH, Langenhagen, Karl-Kellner-Straße 106, 30853 Langenhagen. Nicht mehr Geschäftsführer: Telge, Christopher Robert Daniel, Burgwedel, *XX.XX.XXXX.
HRB 208303: KTK Logistik GmbH, Langenhagen, Karl-Kellner-Straße 106, 30853 Langenhagen. Nicht mehr Geschäftsführer: Telge, Christopher Robert Daniel, Burgwedel, *XX.XX.XXXX.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 908 IN 687/18 - 3 - · KTK Logistik GmbH · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
908 IN 687/18 - 3 -
Wirksam am
25.10.2019
Registerbezug
Hannover, HRB 208303
908 IN 687/18 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KTK
Logistik GmbH, Karl-Kellner-Straße 106, 30853 Langenhagen (AG Hannover, HRB
208303), vertr. d.: 1. Georgi Serafimov, Karl-Kellner-Straße 106, 30853
Langenhagen, (Geschäftsführer), 2. Christopher Robert Daniel Telge, Fuchsweg 1,
30938 Burgwedel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der im ersten Prüfungstermin ausgesetzten Forderung 0/76 sowie der
nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177
Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 02.01.2020
bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist
angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine
Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der
Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Amtsgericht Hannover, 24.10.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 208303 HRB 208303: KTK Logistik GmbH, Langenhagen, Karl-Kellner-Straße 106, 30853 Langenhagen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hannover (908 IN 687/18 - 3 -) vom 09.07.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft d…
HRB 208303: KTK Logistik GmbH, Langenhagen, Karl-Kellner-Straße 106, 30853 Langenhagen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hannover (908 IN 687/18 - 3 -) vom 09.07.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 908 IN 687/18 - 3 - · KTK Logistik GmbH · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
908 IN 687/18 - 3 -
Wirksam am
12.07.2019
Registerbezug
Hannover, HRB 208303
908 IN 687/18 - 3 -: Über das Vermögen der KTK Logistik GmbH,
Karl-Kellner-Straße 106, 30853 Langenhagen (AG Hannover, HRB 208303), vertr.
d.: Georgi Serafimov, (Geschäftsführer), ist am 09.07.2019 um 16:40 Uhr das
Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Eckert, Robert-Enke-Straße
1, 30169 Hannover, Tel.: 0511 626287-0, Fax: 0511 626287-10.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 15.08.2019 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 12.09.2019.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

Ø Anträge über:

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (15.08.2019)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (12.09.2019), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover -
Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover,
Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover
einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hannover, 11.07.2019

Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden
Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:

https://www.amtsgericht-hannover.niedersachsen.de/gericht/datenschutzerklaerung
/datenschutzerklaerung-165325.html

Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 208303 HRB 208303: KTK Logistik GmbH, Langenhagen, Karl-Kellner-Straße 106, 30853 Langenhagen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hoffrichter, Niklas, Lehrte, *XX.XX.XXXX.
HRB 208303: KTK Logistik GmbH, Langenhagen, Karl-Kellner-Straße 106, 30853 Langenhagen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hoffrichter, Niklas, Lehrte, *XX.XX.XXXX.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 908 IN 687/18 - 3 - · KTK Logistik GmbH · Insolvenzgericht Hannover
Insolvenzgericht
Hannover
Aktenzeichen
908 IN 687/18 - 3 -
Wirksam am
14.01.2019
Registerbezug
Hannover, HRB 208303
908 IN 687/18 - 3 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der KTK
Logistik GmbH, Karl-Kellner-Straße 106, 30853 Langenhagen (AG Hannover, HRB
208303), vertr. d.: 1. Christopher Robert Daniel Telge, (Geschäftsführer), 2.
Georgi Serafimov, (Geschäftsführer), 3. Niklas Hoffrichter, (Geschäftsführer),
ist am 14.01.2019 um 12:23 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der
Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. jur. Rainer Eckert, Robert-Enke-Straße
1, 30169 Hannover, Tel.: 0511 626287-0, Fax: 0511 626287-10 bestellt worden.

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover -
Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover,
Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover
einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hannover, 14.01.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 208303 HRB 208303: KTK Logistik GmbH, Langenhagen, Karl-Kellner-Straße 106, 30853 Langenhagen. Nicht mehr Geschäftsführer: Michel, Andreas, Northeim, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Serafimov, Georgi, La…
HRB 208303: KTK Logistik GmbH, Langenhagen, Karl-Kellner-Straße 106, 30853 Langenhagen. Nicht mehr Geschäftsführer: Michel, Andreas, Northeim, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Serafimov, Georgi, Langenhagen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Serafimov, Georgi, Langenhagen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 208303 HRB 208303: KTK Logistik GmbH, Langenhagen, Karl-Kellner-Straße 106, 30853 Langenhagen. Einzelprokura: Serafimov, Georgi, Langenhagen, *XX.XX.XXXX.
HRB 208303: KTK Logistik GmbH, Langenhagen, Karl-Kellner-Straße 106, 30853 Langenhagen. Einzelprokura: Serafimov, Georgi, Langenhagen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 208303 HRB 208303: KTK Logistik GmbH, Langenhagen, Karl-Kellner-Straße 106, 30853 Langenhagen. Die Gesellschafterversammlung vom 29.03.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Untern…
HRB 208303: KTK Logistik GmbH, Langenhagen, Karl-Kellner-Straße 106, 30853 Langenhagen. Die Gesellschafterversammlung vom 29.03.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Betrieb einer Spedition, insbesondere der gewerbliche Güterkraftverkehr, die Durchführung von Kühltransporten, Handel mit Kraftfahrzeugen, Vermietung von Immobilien, Großhandel mit Rohstoffen, Halb- und Fertigwaren ohne ausgeprägten Schwerpunkt. Bestellt als Geschäftsführer: Hoffrichter, Niklas, Lehrte, *XX.XX.XXXX; Telge, Christopher Robert Daniel, Burgwedel, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 208303 HRB 208303: KTK Logistik GmbH, Langenhagen, Karl-Kellner-Straße 106, 30853 Langenhagen. Nicht mehr Geschäftsführer: Michel, Andreas, Northeim, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Michel, Andreas, Nort…
HRB 208303: KTK Logistik GmbH, Langenhagen, Karl-Kellner-Straße 106, 30853 Langenhagen. Nicht mehr Geschäftsführer: Michel, Andreas, Northeim, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Michel, Andreas, Northeim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 208303 HRB 208303:KTK Logistik GmbH, Langenhagen, Karl-Kellner-Straße 106, 30853 Langenhagen.Nicht mehr Geschäftsführer: Michel, Andreas, Northeim, *XX.XX.XXXX.
HRB 208303:KTK Logistik GmbH, Langenhagen, Karl-Kellner-Straße 106, 30853 Langenhagen.Nicht mehr Geschäftsführer: Michel, Andreas, Northeim, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 208303 HRB 208303:KTK Logistik GmbH, Langenhagen, Karl-Kellner-Straße 106, 30853 Langenhagen.Bestellt als Geschäftsführer: Michel, Andreas, Northeim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im N…
HRB 208303:KTK Logistik GmbH, Langenhagen, Karl-Kellner-Straße 106, 30853 Langenhagen.Bestellt als Geschäftsführer: Michel, Andreas, Northeim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 208303 KTK Logistik GmbH, Langenhagen, Karl-Kellner-Straße 106, 30853 Langenhagen. Nicht mehr Geschäftsführer: Bernotavicius, Zidrunas, Burgdorf, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Michel, Andreas, Northeim…
KTK Logistik GmbH, Langenhagen, Karl-Kellner-Straße 106, 30853 Langenhagen. Nicht mehr Geschäftsführer: Bernotavicius, Zidrunas, Burgdorf, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Michel, Andreas, Northeim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 208303 KTK Logistik GmbH, Langenhagen, Karl-Kellner-Straße 106, 30853 Langenhagen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.02.2012. Geschäftsanschrift: Karl-Kellner-Straße 106, 30853 Lang…
KTK Logistik GmbH, Langenhagen, Karl-Kellner-Straße 106, 30853 Langenhagen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.02.2012. Geschäftsanschrift: Karl-Kellner-Straße 106, 30853 Langenhagen. Gegenstand: 1) Betrieb einer Spedition, insbesondere der gewerbliche Güterkraftverkehr und die Durchführung von Kühltransporten. 2) Die Gesellschaft ist berechtigt, alle den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte zu tätigen sowie alle Geschäfte, die damit mittelbar und unmittelbar im Zusammenhang stehen, insbesondere kann die Gesellschaft Grundeigentum und Rechte an Grundstücken erwerben, veräußern und daran Grundpfandrechte bestellen, Grundstücke, Räume und Rechte pachten, verpachten, mieten oder vermieten. 3) Die Gesellschaft ist berechtigt, Niederlassungen und Tochterunternehmen zu gründen, andere Unternehmen zu erwerben oder zu pachten oder sich an anderen Unternehmen zu beteiligen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bernotavicius, Zidrunas, Burgdorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.