HRB 738594
KTD Holding GmbH
aktuell 3 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Tullastr. 58, 76131 KarlsruheGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Karlsruhe
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 08.09.2025
- Datenstand
- 2025-10-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Kay Thorsten Dollt
Karlsruhe
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Handelsregister
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Abrufstand 2025-10-07 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Die Verwaltung von Vermögen, insbesondere der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 50 IN 1246/25 · KTD Holding GmbH · Insolvenzgericht Karlsruhe
- Insolvenzgericht
- Karlsruhe
- Aktenzeichen
- 50 IN 1246/25
- Wirksam am
- 05.10.2026
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 738594
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
KTD Holding GmbH
Tullastraße 58
76131 Karlsruhe
vertreten durch den Geschäftsführer:
Kay Thorsten Dollt
Registergericht: Amtsgericht Mannheim: HRB 738594
- Schuldnerin -
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Gründe:
Die Bewilligung eines Vorschusses auf die Vergütung und die Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 30.09.2026.Dem Antrag war in vollem Umfang zu entsprechen, da der beanspruchte Betrag angemessen ist und das Verfahren nunmehr länger als sechs Monate andauert (§ 9 S. 2 1. Alt. InsVV).Mit dem geltend gemachten Vorschussbetrag wird die endgültige Vergütung voraussichtlich nicht überschritten.
Der Insolvenzverwalter beantragt ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz um 75 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 30.09.2026 wird Bezug genommen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandene Auslagenpauschale in Höhe von BETRAG EUR war festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss findet die Erinnerung statt (§ 11 Abs. 2 RPflG).
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe
einzulegen.
Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses an die Beteiligten. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Zustellung nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung, ist das Datum der Zustellung maßgebend. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post und soll die Bekanntgabe im Inland bewirkt werden, gilt das Schriftstück 4 Tage nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben, wenn nicht der Beteiligte glaubhaft macht, dass ihm das Schriftstück nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Kann die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von 5 Monaten nach Erlass (§ 38 Abs. 3 FamFG) des Beschlusses. Fällt das Fristende auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 02.10.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 738594 HRB 738594: KTD Holding GmbH, Karlsruhe, Haid- und Neu-Straße 18, 76131 Karlsruhe. Die Gesellschafterversammlung vom 04.06.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. …
HRB 738594 HRB 738594: KTD Holding GmbH, Karlsruhe, Haid- und Neu-Straße 18, 76131 Karlsruhe. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.12.2020. Geschäftsanschrift: Haid- und Neu-Straße 18, 761…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.