HRB 5964

KSTS GmbH

Amtsgericht Coburg · Bayern

aktuell 4 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Wallenfels

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Registerdaten

Sitz
Wallenfels
Datenstand
2025-02-02
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-02-02

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. KSTS UG (haftungsbeschränkt) Wallenfels

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

4
Insolvenzbekanntmachung
Abweisung mangels Masse IN 226/25 · KSTS GmbH · Insolvenzgericht Coburg
Insolvenzgericht
Coburg
Aktenzeichen
IN 226/25
Wirksam am
03.03.2026
Registerbezug
Coburg, HRB 5964
IN 226/25 vbm. IN 295/25

In dem Verfahren über die Anträge

1) der Deutschen Rentenversicherung, vertreten durch d. Vorstand, Knappschaft-Bahn-See Minijob-Zentrale, Hollestraße 7 b, 45115 Essen, Gz.: im Verfahren IN 226/25, 92761566
- antragstellende Gläubigerin im Verfahren IN 226/25 -
2) der Techniker Krankenkasse, vertreten durch d. Vorstand, - Fachzentrum Forderungsrealisierung -, Habichtstraße 28, 22305 Hamburg, Gz.: im Verfahren IN 295/25, B563002B9C3
- antragstellende Gläubigerin im Verfahren IN 295/25 -

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
KSTS GmbH, Selzachtal 26, 96346 Wallenfels, vertreten durch den Geschäftsführer Köstner Timo Gerald
Registergericht: Amtsgericht Coburg Registergericht Register-Nr.: HRB 5964
- Schuldnerin -
Geschäftszweig/Beschäftigung: Der Vertrieb und die Entwicklung technischer Produkte

Beschluss:

Die Anträge der antragstellenden Gläubiger auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin werden mangels Masse abgewiesen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Coburg
Ketschendorfer Str. 1
96450 Coburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht - 02.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 5964 HRB 5964: KSTS GmbH, Wallenfels, Selzachtal 26, 96346 Wallenfels. Die Gesellschafterversammlung vom 28.02.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 20.000,00 EUR auf 45.000,00 EUR und die Änderung der ZIffe…
HRB 5964: KSTS GmbH, Wallenfels, Selzachtal 26, 96346 Wallenfels. Die Gesellschafterversammlung vom 28.02.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 20.000,00 EUR auf 45.000,00 EUR und die Änderung der ZIffer 3 (Stammkapital) des Musterprotokolles beschlossen. Neues Stammkapital: 45.000,00 EUR.
Veränderungen
HRB 5964 HRB 5964: KSTS UG (haftungsbeschränkt), Wallenfels, Selzachtal 26, 96346 Wallenfels. Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2017 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 24.000,00 EUR und die Änderung der Ziff…
HRB 5964: KSTS UG (haftungsbeschränkt), Wallenfels, Selzachtal 26, 96346 Wallenfels. Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2017 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 24.000,00 EUR und die Änderung der Ziffern 1. (Firma) und 3. (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Firma geändert, nun: Neue Firma: KSTS GmbH. Neues Stammkapital: 25.000,00 EUR.
Neueintragungen
HRB 5964 HRB 5964: KSTS UG (haftungsbeschränkt), Wallenfels, Selzachtal 26, 96346 Wallenfels. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.08.2017. Geschäftsanschrift: Selzachtal 26, 96346 Walle…
HRB 5964: KSTS UG (haftungsbeschränkt), Wallenfels, Selzachtal 26, 96346 Wallenfels. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.08.2017. Geschäftsanschrift: Selzachtal 26, 96346 Wallenfels. Gegenstand des Unternehmens: Der Vertrieb und die Entwicklung technischer Produkte. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Köster, Timo Gerald, Hof, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.